Was wäre, wenn … es für Firmen keine Ausnahmen von der Erbschaftsteuer gäbe?
Ein Szenario.
• Deutschland ist eine Erbenrepublik. Zwischen 30 und 50 Prozent des privaten Vermögens gehen auf Erbschaften und Schenkungen zurück. Besonders begünstigt sind Familienunternehmer: Wer eine solche Firma übernimmt, kann unter bestimmten Bedingungen (fast) vollständig von der Erbschaftsteuer befreit werden. Was wäre, wenn dieses Privileg abgeschafft würde?
Derzeit gibt es diese Ausnahmen:
— Bei der sogenannten Regelverschonung werden 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei, wenn die Firma mindestens fünf Jahre fortgeführt und ein Großteil der Belegschaft gehalten wird.
— Wer das Unternehmen sieben Jahre weiter betreibt und keine Jobs abbaut, zahlt gar keine Erbschaftsteuer. Beides gilt für Unternehmen bis zu einem Wert von 26 Millionen Euro.
— Darüber hinaus kann die „Verschonungsbedarfsprüfung“ die Steuerlast auf null drücken: Dafür müssen die Erben glaubhaft nachweisen, dass sie die Steuer nicht zahlen könnten, ohne dafür mehr als die Hälfte des sonstigen Erbes anzurühren.
„Das ist eine sehr großzügige Regelung, denn man könnte ja auch einen Kredit aufnehmen, davon die Steuer bezahlen und den Kredit dann aus den Unternehmensgewinnen bedienen“, sagt Dominika Langenmayr, Wirtschaftswissenschaftlerin und Lehrstuhlinhaberin an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt. Sehr große Erbschaften bis hin zu Milliardenunternehmen blieben so oft steuerfrei, da Vermögen in Stiftungen verschoben oder an Enkel vererbt werde, um die Kriterien zu erfüllen – „da kann man sich gut arm rechnen.“
Wirtschaft verstehen.
Neues erschaffen.
Selbstbestimmt leben.
brand eins – das Abo für alle, die ihr Leben selbst gestalten. Jederzeit kündbar und ohne Mindestlaufzeit. ❤️
Rund drei Milliarden Euro seien dem Fiskus zuletzt durch diese Regelungen entgangen. Andere Berechnungen kommen auf noch höhere Summen: Laut DIW Berlin wurden zwischen 2009 und 2021 Unternehmensvermögen von 446 Milliarden Euro steuerfrei übertragen (siehe auch brand eins 12/2025: „Das bleibt in der Familie!“). „Wer zwei Millionen Euro Privatvermögen erbt, zahlt Steuern. Wer 50 Millionen in Form eines Unternehmens erbt, kann das umgehen“, sagt Langenmayr. Viele Erblasser argumentieren, sie hätten auf ihr Vermögen bereits Steuern gezahlt. „Aber die Erbschaftsteuer zahlt ja nicht der Erblasser, sondern der Erbe. Und der hat noch keine Steuer auf diesen Vermögenszuwachs entrichtet.“
Gäbe es keine Ausnahmen von der Erbschaftsteuer, würde die Gesellschaft nicht nur durch mehr Steuereinnahmen profitieren. Langenmayr stellt in einer Studie mit Philipp Krug einen interessanten Zusammenhang fest: Zunächst führen niedrige Erbschaftsteuern für Unternehmen zu mehr Gründungen, da das Privileg als Anreiz wirkt. Mehr Firmen bedeuten mehr Bedarf an Arbeitskräften und folglich höhere Löhne. So weit, so volkswirtschaftlich nützlich.
Doch ab der zweiten Generation überwiegen die ökonomischen Nachteile: Weil die niedrigen Erbschaftsteuern einen Firmenverkauf unattraktiv machen, übernehmen häufig Erben die Leitung, obwohl sie dafür nicht geeignet sind. Familienunternehmen seien in vielen Fällen nur in der ersten Generation sehr produktiv, sagt Langenmayr. „Danach performen sie oft schlechter als nicht familiengeführte Unternehmen.“ Zahlreiche Studien aus den USA, Dänemark und Kanada bestätigen diesen Effekt.
Aber was wiegt schwerer? Dass Steuerprivilegien Menschen motivieren, eine Firma zu gründen – im Wissen, sie später ohne große Abschläge weitergeben zu können? Oder die Tatsache, dass durch diese Privilegien die bestmöglichen Nachfolger oft außen vor gelassen werden? Laut den Modellberechnungen der Ökonomen überwiegt das Letztere, die Steuererleichterung sorge insgesamt für „negative Effekte für die Volkswirtschaft“.
Auch die Wirtschaftsweisen sehen die Steuerprivilegien für Unternehmen sehr kritisch: „Es geschieht häufig, dass gigantische Betriebsvermögen mit lächerlich niedrigen Sätzen besteuert werden“, sagt Achim Truger stellvertretend für das Gremium in der »Süddeutschen Zeitung«. „Es wird Zeit, dass die Regierung endlich handelt.“ Würde man die Ausnahmen ersatzlos abschaffen, wäre das jedoch ebenfalls ungerecht. Denn auch Langenmayr räumt ein, dass die Firmen hierzulande bereits eine hohe Steuerlast tragen.
Ihr Vorschlag: Eine einheitliche Steuer von 10 oder 15 Prozent auf alle Erbschaften – egal, ob Bargeld, Immobilie oder Unternehmen. Auch ein von 7 bis 15 Prozent ansteigender Steuersatz sei denkbar. Wichtig dabei: Die Firmen müssten die Möglichkeit erhalten, diese Zahlung über mehrere Jahre zu strecken, damit Erben sie aus den laufenden Erträgen begleichen können. „Dann wäre auch die Befürchtung hinfällig, dass Firmen durch Steuerzahlungen in die Pleite getrieben werden könnten.“
Das Thema wird bald wieder hochkochen: Die jüngste Erbschaftsteuerreform wurde 2016 vom Bundesverfassungsgericht erzwungen und ging Kritikern nicht weit genug. Eine neue Entscheidung, ob es verfassungskonform ist, Vermögensarten unterschiedlich zu besteuern, wird dieses Jahr erwartet. ---
