Ganz schön patent
Jahrzehntelang wurde gerungen – nun ist es so weit: Das Einheitliche Patentgericht hat seine Arbeit aufgenommen. Nicht weniger als ein Paradigmenwechsel in Europas Patentwelt. Ein Blick auf die neue Institution in sieben Akten.
/ Mit einem einzigen Urteil ein Patent gleich in – Achtung! – Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Schweden schützen lassen? Und das in kürzester Zeit und vergleichsweise günstig? Diese Aussicht bewegte das kalifornische Unternehmen 10x Genomics im Juni 2023 dazu, als allererstes vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) zu klagen. Eric Whitaker, Chief Legal Officer der Biotech-Firma, hält das neue Gericht für einen Game-Changer. Eine Meinung, der sich auch andere im Laufe dieser Geschichte anschließen werden.
1 Das Patent
Eric Whitakers Arbeitgeber 10x Genomics, ein Anbieter innovativer Genanalysen, ist ein gutes Beispiel für jene Unternehmen, die mit immensen Investitionen in Forschung neue Technologien entwickeln und mit hohen Margen verkaufen wollen. Vorausgesetzt natürlich, andere klauen diese Ideen nicht. Weshalb sie sich Technologien mit Patenten schützen lassen, Whitakers Firma allein hält mehr als 2.250 erteilte und angemeldete.
Wer Patente nutzen möchte, muss den Patentinhaber um Erlaubnis bitten und eine Lizenzgebühr zahlen. So funktioniert immaterielles Eigentum, und das wiederum ist die Voraussetzung für eine auf Innovationen beruhende globale Wirtschaft.
Nicht selten existiert zu einer neuen Technologie ein ganzes Bündel von Patenten, weil diese selbst auf einer Vielzahl weiterer Technologien beruht, die auch alle separat geschützt werden können. So ist es auch bei 10x Genomics. „Mit unseren Produkten können Forschende die Genetik einzelner Zellen analysieren“, sagt Whitaker. Zum Beispiel um der Antwort auf die wichtige Frage näherzukommen, warum eine Zelle zu einer Krebszelle mutiert, eine andere aber nicht. Dazu untersuchen Forschende die genetischen Profile einzelner Zellen. Wer durch dieses Wissen dann Krebs besser verstehen kann, besitzt den Schlüssel für die Entwicklung neuer vielversprechender Therapien. Ein großer Markt.
Seit seiner Gründung im Jahr 2012 investierte 10x Genomics mehr als anderthalb Milliarden US-Dollar in die Entwicklung von kombinierten Technologien für sogenannte räumliche Genexpressionen des gesamten Transkriptoms, in die dazugehörige Labortechnik und Substanzen, mit denen Proben aufbereitet werden. Das Unternehmen nutzt auch immaterielles Eigentum in Lizenz, einschließlich dem von Wissenschaftlern der Harvard University, die maßgeblich die Basistechnologie für einige der Produkte von 10x Genomics erforscht haben.
Seinen Wettbewerbern, vor allem Nanostring, aber auch Vizgen und Curio, wirft der Biotech-Konzern hingegen vor, die Erfindung aus Harvard ohne gültige Lizenz in deren Produkten zu verwenden. „Für ein Unternehmen wie unseres, das so viel Geld in Forschung und Entwicklung investiert, ist Patentschutz überlebenswichtig“, sagt Whitaker. Auch bei der Suche nach Investoren seien Patente entscheidend: „Ein möglicher Geldgeber entscheidet meist anhand von drei Hauptkriterien, ob er sich engagiert oder nicht: das Team, die Chancen und vor allem der Wettbewerbsvorteil“ – was es für Technologiefirmen wie 10x Genomics zwingend macht, ihr immaterielles Eigentum umfassend zu schützen.
Was aber macht man, wenn ein Wettbewerber diese Patente in einem weltweiten Markt einfach ignoriert? Unmöglich in allen Ländern dieser Erde gleichzeitig zu klagen! Kein Unternehmen der Welt könnte das bezahlen, und es würde auch viel zu lange dauern. In solchen Fällen erarbeiten Kanzleien für Patentrecht ausgetüftelte Strategien, wann man am besten wo genau vor Gericht zieht. 10x Genomics lässt sich dabei von der deutschen Kanzlei Bardehle Pagenberg vertreten. „Wir haben überlegt, wo wir zuerst klagen. In den USA? In Deutschland? Am EPG?“, erzählt Whitaker. Die Entscheidung fiel für das EPG. „Hier konnten wir mit einem einzigen Urteil erreichen, dass ein Wettbewerber seine Produkte in allen 17 EPG-Mitgliedsstaaten nicht mehr vermarkten darf. Zu überschaubaren Kosten, in kürzerer Zeit und mit einigen der wahrscheinlich besten Patentrichtern Europas.“
Das Einheitliche Patentgericht
Wie heißt es sonst noch?
Unified Patent Court (UPC)
Juridiction unifiée du brevet (JUB)
Wo ist sein Hauptsitz?
Luxemburg (Berufungsgericht), Zentralkammern in Paris und München
Wann hat es seine Arbeit aufgenommen?
1. Juni 2023
Was ist sein Ziel?
Der Schutz von geistigem Eigentum soll günstiger, einfacher und stärker werden. Bislang wurden europäische Patente zwar schon zentral durch das Europäische Patentamt erteilt, dann jedoch endete die europäische Idee abrupt: Sie zerfielen bei Anfechtungen de facto in nationale Patente und mussten auch national durchgesetzt werden. Das hat sich nun geändert.
Muss man das Gericht nutzen?
Nein. Für die nächsten sieben Jahre – verlängerbar auf 14 Jahre – können Patentinhaber noch wählen: Entweder sie beantragen innerhalb eines Monats nach Erteilung eines europäischen Patents das Europäische Einheitspatent mit der Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts. Oder sie entscheiden sich für ein Opt-out – sofern noch keine Klage vor dem EPG erhoben worden ist – dann wird ein klassisches europäisches Bündelpatent ohne einheitliche Wirkung erteilt.
In welchen Sprachen wird verhandelt?
Momentan 48 Prozent Deutsch, 43 Prozent Englisch, der Rest Französisch, Italienisch, Niederländisch.
Wer ist dabei?
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Schweden.
2 Das Gericht
Seit mehr als vier Jahrzehnten können in den EU-Ländern, die das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) unterzeichnet haben, bereits Patente mit einer einzigen Anmeldung beim Europäischen Patentamt erlangt werden, die in allen Mitgliedsstaaten Gültigkeit haben. Aber da endete lange die Gemeinschaftlichkeit.
Alles, was danach kommt, musste national durchgesetzt werden. Nun aber kann das neue Einheitliche Patentgericht sowohl Verletzungs- als auch Nichtigkeitsklagen, also Patent-Aberkennungen, mit Wirkung in allen Mitgliedsstaaten entscheiden. Diese Vereinfachung funktioniert im Detail über sehr komplexe internationale Verträge sowie eine Melange aus nationalen und EU-Gesetzen. Das EPG ist damit das letzte noch fehlende Puzzleteilchen für ein einheitliches europäisches Patentverfahren, von der Erteilung bis zur Anfechtung und Durchsetzung – einer Idee, an der sich die Politik seit mehr als einem halben Jahrhundert versucht.
Das Einheitliche Patentgericht hat seinen Hauptsitz im sogenannten Europaviertel in Luxemburg, in einem klobigen Bau mit futuristischem Antlitz, der allerdings etwas in die Jahre gekommen ist. Das Gebäude war ursprünglich für das Europäische Parlament konzipiert. Als das nach Straßburg und Brüssel zog, blieb in Luxemburg viel Platz, den man nun vor allem für die Rechtsprechung nutzt. Das EPG befindet sich in guter Nachbarschaft mit dem Europäischen Rechnungshof und dem Gerichtshof der Europäischen Union sowie weiteren bedeutenden Institutionen.
Ein Gang nach Luxemburg oder zu den ersten Instanzen des Gerichts spart viele parallele Wege, die bislang noch in jedes einzelne Mitgliedsland gegangen werden mussten: Wer gegen die Verletzung eines europäischen Patents zum Beispiel erfolgreich in Deutschland geklagt hatte, konnte damit schon in Frankreich nichts mehr anfangen. Das Patent war der Sache nach nur ein Bündel nationaler Patente. Eine EU-weite Durchsetzung geriet damit schnell zur Tingel-Tour zu nationalen Gerichten, die Zeit, Nerven und vor allem Geld kostet.
Mit dem EPG entscheidet nun ein und dasselbe Gericht. Einmal am EPG durchgesetzt, gilt eine Patentrechtsverletzung in allen 17 Unterzeichnerstaaten. Ebenso bei Nichtigkeiten. Das ist – abhängig davon, welchen Blickwinkel man hat – erfreulich oder bedenklich. Wer sein Patent schützen will, kann dies nun schneller und günstiger beim Einheitlichen Patentgericht tun. Aber dessen Vorteil kann auch ein Nachteil sein, weil mit nur einem einzigen Angriff das ganze Patent in einem Großteil der EU vernichtet werden kann.
Mit dem Gericht wird eine Idee Wirklichkeit, an der sich die Politik seit mehr als einem halben Jahrhundert versucht.
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Er ist Teil unserer Ausgabe Wirtschaftskanzleien 2024