
Verantwortlich handeln
Anleger verlangen inzwischen, dass Unternehmen nachhaltig und sozial handeln.
/ Wir beobachten schon länger, dass die Diskussionen um ESG bei unseren Mandaten zunehmen, jetzt kommt das Thema wirklich mit Macht. Das liegt auch daran, dass sich nicht nur bei den rechtlichen Vorgaben, sondern auch in den Unternehmen gerade Grundsätzliches ändert. Ein anschauliches Beispiel ist der aktuelle Entwurf für eine Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex, der künftig unter anderem betonen wird, dass Vorstand und Aufsichtsrat bei der Führung und Überwachung des Unternehmens auch die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt berücksichtigen. Die Europäische Union sieht eine ähnliche gesetzliche Regelung vor, die jedoch deutlich später in Kraft treten wird.
Zudem setzen insbesondere institutionelle Investoren und Stimmrechtsberater ESG- Themen auf die Agenda von Unternehmen: Anleger verlangen inzwischen, dass Unternehmen nachhaltig und sozial handeln – und transparent darüber berichten. Auch Kreditgeber finanzieren oft keine Vorhaben mehr, die in hohem Maß fossile Brennstoffe verbrauchen oder beispielsweise Gewässer verschmutzen. Diese Themen rund um ESG beschäftigen uns in der Kanzlei und mich als Anwältin jedenfalls immer öfter.
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Er ist Teil unserer Ausgabe Wirtschaftskanzleien 2022
