Ist unser Kartellrecht noch zeitgemäß?

Mit ruhiger Hand

Das Bundeskartellamt soll in der Wirtschaft für fairen Wettbewerb sorgen. Dann kommt Corona – und auf einmal türmt sich die Arbeit. Kein Problem, sagen die Beamten. Wir können auch schnell.





/ Als im vergangenen Jahr die Pandemie über die Welt kam, musste es schnell gehen. Die erste Corona-Beihilfe, die ein Mitgliedsstaat bei der Generaldirektion Wettbewerb anmeldete, dem Pendant zum Bundeskartellamt innerhalb der EU-Kommission, wurde im März 2020 genehmigt – 24 Stunden nach Eingang des Antrags. Dänemarks geplante Entschädigungen für Veranstalter von Groß-Events, die wegen der Corona-Maßnahmen abgesagt werden mussten, galten damit quasi über Nacht als mit den EU-Vorschriften vereinbar – Warp-Antrieb in den Brüsseler Amtsstuben.

Das lobt auch Hans-Jörg Niemeyer, Kartellrechtsexperte bei der Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller: „Die Verfahren haben in der Krise funktioniert.“ Das Tempo sei aber auch dringend geboten gewesen, schließlich befänden sich Unternehmen, die Beihilfen beantragen, in erheblichen Schwierigkeiten. Für ihn und seine Kanzlei bedeutete Corona deshalb vor allem: jede Menge Extraschichten.

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