Datenschutz – was darf, was muss?

Chefsache Datenschutz

Für Unternehmen ist es schwer, beim Arbeiten im Home Office immer Datensicherheit und Datenschutz zu gewährleisten. Verantwortlich dafür ist die Geschäftsführung – sie sollte sich absichern.





/ Kaum ein Lied könnte besser untermalen, was voriges Jahr in unzähligen Büros geschah, als „1000 und 1 Nacht“ von Deutschrocker Klaus Lage mit dem Refrain „…und es hat Zoom gemacht“. Die Videokonferenz-Software aus den USA wurde zum Senkrechtstarter, als im März 2020 plötzlich rund um den Globus Teleheimarbeit angesagt war. Kaum jemand machte sich anfangs Gedanken, ob die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) diese Art Kommunikation überhaupt erlaubt. Hauptsache, die Corona-bedingt unterbrochene Arbeit konnte im improvisierten Heimbüro nahtlos weitergehen.

Einander nicht nur hören, sondern auch sehen zu können war gerade bei Besprechungen mit mehr als drei oder vier Beteiligten sehr praktisch. Und das war mit Zoom ein Kinderspiel. Das Freemium-Produkt – „free“, also gratis, für Privatnutzer und kostenpflichtig für gewerbliche „Premium“-Kunden – ließ sich intuitiv bedienen und war auf jedem beliebigen Rechner mit Mikrofon und Kamera nach fünf Minuten startklar.

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