Beste Wirtschaftskanzleien
Was Sie zu unseren Bestenlisten wissen sollten
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Kann man sich für das Ranking bewerben oder muss man etwas einreichen? |
Nein. Unsere Listen basieren ausschließlich auf Empfehlungen von Experten und Kunden und sind das Ergebnis einer aufwendigen Umfrage. Wir befragen zunächst die Vertreter der Branche selbst (Kollegen-Empfehlung) und wenden uns danach an die Vertreter von Unternehmen (Kunden-Beurteilung).
Die Liste 2025 basiert auf einer Befragung unter Anwälten (Kollegenbefragung) und Inhouse-Juristinnen (Kundinnenbefragung) für insgesamt 26 Rechtsgebiete.
Für die Befragung Ende des Jahres 2024 wurden unter anderem 14.567 Anwältinnen aus Wirtschaftskanzleien und 3.002 Inhouse-Juristen identifiziert, die per E-Mail mit einem personalisierten Link zur Teilnahme an der Onlineumfrage eingeladen wurden.
Die Feldzeit der Befragung lief vom 7. Oktober 2024 bis zum 29. November 2024. Insgesamt nahmen 2.291 Anwälte und Inhouse-Juristinnen an der Umfrage teil und füllten den Fragebogen vollständig aus. Empfehlungen der eigenen Kanzlei wurden identifiziert und nicht berücksichtigt.
Statista geht mit großem Aufwand und hoher Sorgfalt an dieses Projekt, um die Qualität der Bestenlisten zu gewährleisten. Dazu zählen unter anderem personalisierte Umfrage-Links, die nur einmal verwendet werden können, sowie das Aussortieren von Eigennennungen. Daneben behält sich Statista außerdem vor, die Qualität der Empfehlungen zu überprüfen und gegebenenfalls Teilnehmer nachträglich auszuschließen, wenn der Eindruck entsteht, dass einzelne Beratungen sich untereinander abgesprochen haben und versuchen, die Studie in ihrem Interesse zu beeinflussen.
Nein, die Teilnahme an unserer Umfrage hat keinerlei Einfluss auf einen möglichen Listenplatz. Die Qualität unserer Bestenliste steigt jedoch mit der Zahl der Empfehlungen. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sich die Zeit für unseren Fragebogen nehmen. Wenn Sie an der nächsten Umfrage teilnehmen wollen, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail ([email protected]) – wir leiten Ihre Daten an unseren Partner Statista weiter, der Sie dann rechtzeitig für die nächste Runde anschreiben wird.
Nein, jedenfalls nicht gezielt. Unser Magazin bildet die aktuelle Marktsituation ab und will Transparenz in einem eher unübersichtlichen Feld schaffen. Unser Ziel ist ein fundiertes, gut recherchiertes und unterhaltsames Heft, das für alle interessant ist, die sich mit Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung beschäftigen: Unternehmer, Berater, Kunden, Berufseinsteiger und Branchenbeobachter.
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Muss man für die Veröffentlichung, dass man es auf die Bestenliste geschafft hat, bezahlen? |
Selbstverständlich nicht. Jeder darf sich über sein gutes Abschneiden offiziell freuen – auf welchem Weg auch immer: via Pressemitteilung, Linkedin, Facebook oder mit einer Meldung auf der eigenen Website. Nur wer unser Siegel, die Wort-Bild-Marke „Beste Wirtschaftskanzleien“, werblich nutzen möchte, muss dafür eine einmalige Lizenzgebühr bezahlen.
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Ich habe eine Frage zur Erhebung oder Interesse an dem Siegel. An wen kann ich mich wenden? |
Bitte wenden Sie sich an:
Timo Huesmann
Statista GmbH
Telefon: 040 284 841 494
E-Mail: [email protected]
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In welcher Beziehung steht brandeins /thema zum Wirtschaftsmagazin brand eins? |
Die Heftreihe brandeins /thema ist eine journalistisch unabhängige Publikation und wird getragen und finanziert von brand eins und Statista. Produziert wird das Heft von einer eigenständigen Redaktion der brand eins Medien AG, die auch Publikationen wie die edition brand eins oder das Wirtschaftsmagazin der Regionen, brand eins Neuland, herausgibt. Inhaltlich gibt es mit dem monatlichen Wirtschaftsmagazin brand eins keine Überschneidungen.