Beste Wirtschaftskanzleien

Was Sie zu unseren Bestenlisten wissen sollten

Kann man sich für das Ranking bewerben oder muss man etwas einreichen? 

Nein. Unsere Listen basieren ausschließlich auf Empfehlungen von Experten und Kunden und sind das Ergebnis einer aufwendigen Umfrage. Wir befragen zunächst die Vertreter der Branche selbst (Kollegen-Empfehlung) und wenden uns danach an die Vertreter von Unternehmen (Kunden-Beurteilung).

Wie läuft die Umfrage konkret ab?

Für die Bestenlisten 2022 haben wir 12.757 Anwälte aus Wirtschaftskanzleien und 3609 Inhouse-Juristen identifiziert und per E-Mail mit einem personalisierten Link zur Teilnahme an der Online-Befragung eingeladen. 2670 Anwälte und Inhouse-Juristen haben den Fragebogen ausgefüllt. Empfehlungen der eigenen Kanzlei wurden identifiziert und blieben unberücksichtigt.

Fallen für die Teilnahme an der Umfrage oder für die Platzierung auf einer der Listen Kosten an?

Nein.

Muss man an der Umfrage teilnehmen, um platziert zu werden?

Nein, die Teilnahme an unserer Umfrage hat keinerlei Einfluss auf einen möglichen Listenplatz. Die Qualität unserer Bestenliste steigt jedoch mit der Zahl der Empfehlungen. Deshalb freuen wir uns, wenn Sie als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sich die Zeit für unseren Fragebogen nehmen. Wenn Sie an der nächsten Umfrage teilnehmen wollen, senden Sie uns bitte eine kurze E-Mail ([email protected]) – wir leiten Ihre Daten an unseren Partner Statista weiter, der Sie dann rechtzeitig für die nächste Runde anschreiben wird.

Was kann man tun, um auf der Bestenliste zu landen?

Nichts. Außer guter Arbeit. Die Qualität Ihrer Beratung muss von Kunden und Wettbewerbern wahrgenommen werden. Nur deren Empfehlung führt zu einem Listenplatz.

Werden die Preisträger nach Abschluss der Umfrage informiert?

Nein. Die Ergebnisse der Marktforschung veröffentlichen wir in unserem Heft. Zusammen mit dem gedruckten Magazin erhalten die Preisträger eine Urkunde und werden dazu von Statista angeschrieben.

Werden die Preisträger im Heft vorgestellt?

Nein, jedenfalls nicht gezielt. Unser Magazin bildet die aktuelle Marktsituation ab und will Transparenz in einem eher unübersichtlichen Feld schaffen. Unser Ziel ist ein fundiertes, gut recherchiertes und unterhaltsames Heft, das für alle interessant ist, die sich mit Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung beschäftigen: Unternehmer, Berater, Kunden, Berufseinsteiger und Branchenbeobachter.

Muss man für die Veröffentlichung, dass man es auf die Bestenliste geschafft hat, bezahlen?

Selbstverständlich nicht. Jeder darf sich über sein gutes Abschneiden offiziell freuen – auf welchem Weg auch immer: via Pressemitteilung, Twitter, Facebook oder mit einer Meldung auf der eigenen Website. Nur wer unser Siegel, die Wort-Bild-Marke „Beste Wirtschaftskanzleien“, werblich nutzen möchte, muss dafür eine einmalige Lizenzgebühr bezahlen.

Ich habe eine Frage zur Erhebung oder Interesse an dem Siegel. An wen kann ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an:
Timo Huesmann
Statista GmbH
Telefon: 040 284 841 494
E-Mail: [email protected]

In welcher Beziehung steht brandeins /thema zum Wirtschaftsmagazin brand eins?

Die Heftreihe brandeins /thema ist eine journalistisch unabhängige Publikation und wird getragen und finanziert von brand eins und Statista. Produziert wird das Heft von einer eigenständigen Redaktion der brand eins Medien AG, die auch Publikationen wie die edition brand eins oder das Wirtschaftsmagazin der Regionen, brand eins Neuland, herausgibt. Inhaltlich gibt es mit dem monatlichen Wirtschaftsmagazin brand eins keine Überschneidungen.