Definitionen & Zitate

„Im organisatorischen Sinne ist Verwaltung die Gesamtheit der staatlichen Stellen, die im Sinne des Gewaltenteilungsgrundsatzes nicht zur Legislative und nicht zur Judikative, sondern zur Exekutive gehören. (...) Im materiellen Sinne ist Verwaltung diejenige Staatstätigkeit, die die Wahrnehmung von Verwaltungsangelegenheiten zum Gegenstand hat.“
Markus Heintzen, Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Freien Universität Berlin (Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht) 


„Jeder erwartet vom Staat Sparsamkeit im Allgemeinen und Freigebigkeit im Besonderen.“
Anthony Eden (1897–1977), britischer Politiker

„Regierungstätigkeit ist Politik en gros – Verwaltungstätigkeit ist Politik en détail.“
Richard Wiggins, amerikanischer Politologe 

„Als Beamtendeutsch, auch Behördendeutsch, bezeichnet man eine umständliche, für Mitarbeiter in Behörden typische Form, mit der deutschen Sprache umzugehen. Kennzeichnend sind die Anhäufung von Hauptwörtern und die Substantivierung von Verben.“
Freie Enzyklopädie Wikipedia

„Der Lohn eines Amtes ist das Amt selbst.“
Lucius Annaeus Seneca (4 v. Chr. – 65 n. Chr.), römischer Philosoph und Dichter

„Alle menschlichen Einrichtungen sind unvollkommen – am allermeisten staatliche.“
Otto Fürst von Bismarck (1815–1898), erster deutscher Reichskanzler

„Eine Regierung muss sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Es ist gerecht, dass jeder Einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, dass er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muss.“
Friedrich II. der Große (1712–1786)

„Wer sagt, dass ein Beamter kein Beschäftigungsrisiko hat? Jeden Augenblick kann die Tür aufgehen und ein Antragsteller hereinkommen.“
Helmar Nahr, Mathematiker und Ökonom „Das Ziel ist klar. Der öffentliche und der private Sektor müssen durch Zusammenarbeit das erreichen, was sie allein nicht erreichen können.“
Michael Gerrard, stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Partnerships UK

„Dass man mit Dienst nach Vorschrift die Urheber der Vorschriften lächerlich machen kann, ist eine herrliche Pointe der Bürokratie.“
Cyril Northcote Parkinson, britischer Historiker (1909–1993)

„Verwaltungshandeln: Behörden können sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich handeln. Im Zweifel wird die Behörde öffentlich-rechtlich tätig. Öffentlich-rechtlich handeln kann die Behörde entweder durch Rechtsakt oder durch nichtregelndes Verwaltungshandeln.“ 
rechtswoerterbuch.de

„Bürg du für dich und deinen eignen Leib! Wir tun, was unsers Amtes.“
Friedrich von Schiller (1759–1805), deutscher Dichter (Wilhelm Tell)

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