Besitz sucht Besitzer

Noch nie wurde in Deutschland so viel Vermögen vererbt wie heute. Dank professioneller Erbenermittler trifft es manche aus heiterem Himmel.




Hätte die Bundesrepublik Deutschland bei der Wiedervereinigung das Erbrecht der DDR übernommen, sie stünde heute finanziell viel besser da, vielleicht so gut wie die Schweiz, die zumindest beim Erbrecht die sozialistische Variante praktiziert.

Auf solche Gedanken kommt man in Dietikon bei Zürich, wo in einem unscheinbaren Mehrfamilienhaus im dritten Stock vier Menschen auf Gymnastikbällen vor ihren Bildschirmen sitzen. Die eine hat sich mit den Augen an Mikrofilmen alter Kirchenbücher festgesaugt, ein anderer, gelernter Germanist, klebt Stammbäume zu breiten Fahnen zusammen. Der Chef telefoniert mit einer 87-jährigen Dame in einem Altersheim irgendwo in Ostdeutschland. „Wie hieß der Mann Ihrer Schwester?“, will er wissen, „und wissen Sie auch, wann der gestorben ist? ... Hatten die Kinder? ... Ach, einen Doktortitel hatte der? Wissen Sie zufällig, wo der heute wohnt?“ Parallel gibt er den Namen des Doktors bei www.teleauskunft.de ein, findet aber keinen Eintrag. „Nein, die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, aber wir melden uns wieder bei Ihnen, danke für Ihre Hilfe, auf Wiederhören.“ In drei Tagen, drei Wochen, drei Monaten wird er vielleicht wieder anrufen und der alten Dame dann mitteilen, dass sie 270.000 Euro erben kann.

Im dritten Stock des unscheinbaren Mehrfamilienhauses in Dietikon geht es um Werte ohne Besitzer, es geht um Tote und darum, mindestens einen rechtmäßigen Erben zu finden. Weil der Mann am Telefon sonst keinen Rappen oder Cent bekommt, aber der Staat alles.

Manuel Aicher, 44, ist Erbenermittler. Schon als Jugendlicher entdeckte er für sich die Familiengeschichtsforschung. Aicher ist der Sohn des bekannten Gestalters Otl Aicher und der Schriftstellerin Inge Aicher-Scholl und ein Neffe der Geschwister Sophie und Hans Scholl, die 1943 als Widerstandskämpfer der „Weißen Rose“ hingerichtet wurden. Aicher wollte wissen, wer sie waren, welchen familiären Hintergrund sie hatten. Er begann, Stammbäume zu zeichnen, nahm dann auch Aufträge von Menschen an, die wie er ihren familiären Hintergrund ausleuchten wollten. So kam er, weil ihn die Juristerei nicht ausfüllte, vor 20 Jahren zur Erbenermittlung.

In Berlin machte er einmal acht Erben eines staatenlosen Obdachlosen ausfindig, der in den dreißiger Jahren wohl vor der Wehrpflicht aus Deutschland in die Schweiz geflüchtet und mit seinem Einkaufswagen ein stadtbekannter Zürcher geworden war. Seiner überraschten Verwandtschaft hinterließ er 400.000 Schweizer Franken. Einige tausend Euro verschaffte Aicher einem Transsexuellen, den er als Mann gesucht und als Frau gefunden hatte.

Die schönsten Fälle seien die, in denen Menschen, die wenig haben, dankbar seien für ein paar tausend Euro. Wie jene alte Dame in Dresden, die mit ihrem Mann von 800 Euro Rente lebt und eine Operation immer wieder hinausschieben muss, weil die Krankenkasse nicht zahlen will. Aicher hat sie nun als eine von vier Erben eines kleinen Grundstücks bei Berlin ausfindig gemacht, das um die 60.000 Euro wert sein dürfte. „Sie ruft mich immer wieder an, aber ich muss sie dann vertrösten, dass es noch Monate dauern kann, bis sie das Geld wirklich auf dem Konto haben wird“, sagt Aicher.

Erbenermittler kann jeder werden. Wie Journalist oder Detektiv oder Schriftsteller. Es braucht kein Studium, keine formale Ausbildung, nur einen Gewerbeschein. Und das Geld liegt – auf den ersten Blick betrachtet – quasi auf der Straße: Das Deutsche Institut für Altersvorsorge hat überschlagen, dass in diesem Jahrzehnt etwa 15 Millionen deutsche Haushalte ein Vermögen von rund zwei Billionen Euro erben, pro Jahr also 200 Milliarden Euro, so viel wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Nur in etwa 30 Prozent der Erbfälle bestimmt ein Testament, wer die Werte erhalten soll; in allen anderen Fällen greift die Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das die Erben in Ordnungen einteilt: Neben dem Ehegatten des Verstorbenen, sind seine Kinder und Enkel dran; in zweiter Ordnung kommen die Eltern des Erblassers, seine Geschwister, Nichten und Neffen, danach die Großeltern und deren Abkömmlinge und so weiter. So weit, so gesetzeskonform. Was aber, wenn keiner die rechtmäßigen Erben kennt und sie selbst nichts wissen vom Tod des Verwandten?

Mehr Erbschaften, weniger Erben

Vieles spricht dafür, dass das in Zukunft immer häufiger der Fall sein wird – weil die Zahl der Single-Haushalte und der Patchwork-Familien steigt, ebenso die Lebenserwartung und die Übersiedlung der älteren Menschen in Heime. Die Auflösung familiärer Bindungen dürfte den Erbenermittlern auf absehbare Zeit immer neue Kunden zuführen. Manuel Aicher jedenfalls wundert sich schon lange nicht mehr, wenn er bei seinen Recherchen auf Menschen stößt, die nicht wissen, ob, geschweige denn wo ihre Geschwister, ihre Eltern, ihre Kinder leben.

Am Beginn seiner Arbeit steht meistens ein dürrer Text in einer amtlichen Publikation wie jener im Bundesanzeiger, der jetzt vor ihm auf dem Tisch liegt: „Amtsgericht Pirna, Öffentliche Aufforderung. Am 23.01.2003 verstarb Hans-Werner Böhm, geb. am 18.03.1931 in Ammendorf, jetzt Halle (Saale). (...) Als gesetzliche Miterbin kommt dessen Halbschwester (...) zu einem Viertel in Betracht. An die Stelle eines vorverstorbenen Erben treten dessen Abkömmlinge. Die in Frage kommenden gesetzlichen Erben wollen sich unter genauer Darlegung des Verwandtschaftsverhältnisses binnen sechs Wochen ab Veröffentlichung beim Nachlassgericht Pirna melden. (...) Der anteilige Reinnachlass soll etwa 700.00 EUR betragen. Pirna, den 29.09.2004.“

Oft kommen Gerichte oder Notariate bei der Ermittlung von Erben nicht weiter oder scheuen den Aufwand. Bei einem Nachlass von 700 Euro gilt das auch für Aicher, denn „so eine Summe ist ja schon durch die Anzeige aufgebraucht“. Ab etwa 30.000 Euro wird ein Fall für ihn interessant. Dann holt er sich beim Nachlasspfleger oder beim Gericht eine Vollmacht zur Erbenermittlung. Aber je höher der Nachlass, desto wahrscheinlicher ist, dass auch andere Ermittler den Erben auf der Spur sind. Es beginnt ein Wettlauf.

Nachforschungen bis ins Jahr 1750

Interessant sind für Erbenermittler Aicher Kantone wie Tessin, Zug oder Bern, wo viele reiche und betagte Ausländer aus Steuergründen ihren Lebensabend verbringen. Wie Nina Kandinsky, die vor vielen Jahren erwürgt in ihrem Haus im Nobelort Gstaad gefunden wurde und etwa 20 Millionen Franken hinterließ. Ihr Mann, der berühmte Maler, war tot, Kinder hatten sie nicht. Ein Ermittlerkonsortium, dem Aicher angehörte, spürte der Verwandtschaft der französischen Staatsbürgerin aus russischem Adel nach. Nina Kandinskys Bruder fanden die Rechercheure nicht, dafür Verwandte ihrer Mutter, die ihren Erbteil auch erhielten; aus der Linie des Vaters meldete sich jedoch niemand, der die Verwandtschaft nachweisen konnte. „Die väterliche Hälfte des Erbes fiel an den französischen Staat“, erinnert sich Aicher.

In der Schweiz passiert so etwas relativ häufig, weil dort, wie einst in der DDR, die gesetzliche Erbfolge nur bis zu den Nachkommen der Großeltern reicht. Wessen Linie sich in einer früheren Generation mit der des Erblassers trifft, hat keinen Anspruch: Das Erbe geht an den Staat. „In Deutschland dagegen kann ich theoretisch bis Adam und Eva zurückgehen, um noch einen rechtmäßigen Erben aufzutreiben“, sagt Aicher, der einmal bis ins Jahr 1750 recherchierte. Ähnlich wie bei der Staatsbürgerschaft, bei der nicht der Lebensmittelpunkt oder die Sprache über das Deutschsein entscheiden, sondern die Abstammung von deutschen Vorfahren, heftet das deutsche Erbrecht Privateigentum ans Blut des Clans, wie verstreut und zerstritten der auch sein mag.

Ökonomisch vernünftig konzentriert sich Erbenermittler Aicher deshalb auf den Markt der deutschen Erbfälle. In Berlin hat er ein Büro mit einem festen und mehreren freien Mitarbeitern. Dank endloser Erbfolge liegt seine Erfolgsquote in Deutschland bei 80 bis 90 Prozent, während sie in der Schweiz zwangsläufig niedriger ist.

Als politisch denkender Privatmann freilich hält er die unbeschränkte Erbfolge für „Unsinn“: Die führe langfristig zu einer sozialen Schieflage. „Es passt doch nicht zusammen, dass in einer Stadt wie Berlin die Freibäder im Sommer nicht mehr öffnen, weil die Kassen leer sind, während gleichzeitig Erbschaften an Leute ausgezahlt werden, die denselben Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Großvater wie der Erblasser haben.“ So hat Aicher vor ein paar Jahren Erben ein Grundstück verschafft, dessen Eigentümer 1945 gestorben war. „In so einem Fall wäre es vernünftiger, den Erben eine gewisse Entschädigung zu zahlen und den Hauptteil des Verkaufserlöses an das Gemeinwesen zu geben“, meint Aicher.

Personaldaten der Fremdenlegion können hilfreich sein

Weil es nicht so ist, hat er gut zu tun. Auf seinem Monitor leuchtet ein Stammbaum mit dutzenden von Kästchen, unter einem steht „Erblasser“, unter den anderen nur Fragezeichen. Aicher telefoniert wieder, stellt die immer gleichen Fragen: „Wann ist X gestorben?“, „Wo lebt Y?“, „Hatte XY Kinder?“ Bekommt er Antworten, trägt er die Daten in die Kästchen ein: Geburtsdatum, Geburtsort, Konfession, Stand, Ehemann oder Ehefrau und deren Lebensdaten, Ort und Datum der Eheschließung, Todestag und Todesort. Erbenermittler müssen Aktenfresser und Pedanten sein. Ein falscher Name eines Dorfes in Ostpommern oder Mazedonien, ein Schmid ohne t, ein Kaspar mit C, ein Katholik, der aus Versehen zum Reformierten gemacht wird – und schon führt die Spur in eine Sackgasse, in der sich der Ermittler verrennt, vielleicht ohne es je zu merken.

Dabei sind selbst lückenlose Stammbäume zunächst nicht allzu viel wert, weil sie nichts darüber sagen, wo die Erben leben. In den Familienscheinen stehen nur die Personalien, nicht der Wohnort. Aicher: „Ich hatte den Fall eines Mannes, der in der Schweiz geboren wurde, aber auf der anderen Seite des Genfer Sees starb. Im Bürgerregister lebte er noch, weil die französischen Behörden das nicht gemeldet hatten.“ Erbenermittler wühlen deshalb in Melderegistern, Adressbüchern und in Sterbeanzeigen alter Zeitungen, sie schreiben an Kirchenarchive, faxen an Standesämter, sie blättern in internationalen Telefonbüchern und Ortslexika, sie stöbern in Passagierlisten von Auswandererschiffen, in US-amerikanischen Volkszählungslisten und historischen Landkarten, in Geburts- und Heiratsregistern oder im Social Security Death Index der USA. Sie müssen, wenn sie erfolgreich sein wollen, die altdeutsche Schrift lesen können und firm sein im Archivwesen der Vorkriegszeit, sie sollten über die Fluchtwege von Juden im Dritten Reich Bescheid wissen und über die Vertreibungsströme in Osteuropa. Mitunter kann es auch hilfreich sein, Zugang zu Personaldaten der Fremdenlegion zu haben.

„Es ist ein gigantisches Puzzle, dessen Teile oft über die ganze Welt verstreut sind“, sagt Aicher. Und: Es ist ein Puzzle, von dem keiner weiß, welche Teile überhaupt existieren. Manchmal finden freie Mitarbeiter, ein Privatdetektiv oder ein ausländischer Kollege irgendwo auf der Welt ein weiteres Puzzleteil, wenn sie Nachbarn befragen oder auf dem Friedhof einen Totengräber zum Erzählen bringen. Aber manchmal ist auch das nur ein wertloses Stück vom Rand, das nicht hilft, das ganze Bild zu erkennen. Und nichts anderes verlangen die Gerichte, bevor sie einen Erbschein ausstellen: das komplette Bild, den lückenlosen Nachweis, dokumentiert durch amtlich beglaubigte Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden.

Aicher hatte Fälle, bei denen sich in der Nachlassakte eine Postkarte fand, die ihn mit zwei, drei Telefonaten zum einzigen Erben führte. Und er hatte Fälle, die ihn fünf, acht, zehn Jahre beschäftigten und sich dann im Nichts verloren. „Du weißt nie, wohin dich der Fall führt, es ist ein Glücksspiel“, sagt Aicher, der wie seine Kollegen auf eigenes finanzielles Risiko arbeitet, immer darauf gefasst, nie auf einen Erben zu treffen. Oder auf vier Dutzend, von denen sich einer quer stellt und die Erbschaft – und damit auch Aichers Honorar – auf Jahre blockiert.

Das erklärt, warum Erbenermittler Pfennigfuchser sein müssen, die möglichst alles am Telefon, per Briefverkehr oder übers Internet herausfinden und nie ins Flugzeug steigen. Budapest, Odessa, Bologna, Paris, Memphis, Tel Aviv – die große weite Welt verliert sich bei der Erbenermittlerei in staubigen Akten und Kaffeeflecken auf der Computertastatur. Der alles entscheidende, wirklich aufregende Moment kommt – wenn überhaupt – ganz zuletzt, wenn der Erbenermittler mit seinen gesammelten Beweisen vor die überraschten Erben tritt. Das heißt: Die Urkunden lässt er im Büro, er versucht stattdessen, den Erben glaubhaft darzustellen, dass nur er sie zu Erben machen kann. Weil Erbenermittler keinen Rechtsanspruch auf ein Honorar haben – sie ermitteln ja zunächst ohne Auftrag des späteren Erben – müssen sie die potenzielle Kundschaft sozusagen anfüttern: Die Erben bekommen gerade so viele Informationen, dass sie den Honorarvertrag unterschreiben – Aicher verlangt in der Regel 20 Prozent des Nachlasswerts –, aber nie so viele, dass sie den Erblasser auf eigene Faust ermitteln könnten.

Die Konkurrenz schläft nicht

„Da musste ich Lehrgeld bezahlen“, erinnert sich Aicher an einen seiner ersten Fälle, bei dem sich die Erben für die hilfreichen Hinweise freundlich bedankten und Aicher ohne Vertrag wieder nach Hause schickten – es ging um mehrere Einfamilienhäuser in Berlin. Nicht zu reden von der Konkurrenz: Es kommt vor, dass sie schon ein paar Tage früher bei den Erben geklingelt hat, oder sie taucht erst später auf, dann aber mit Erben niedrigerer Ordnung.

Die Erbenermittlerei ist ein höchst spekulatives Geschäft. 80 Prozent von Aichers Jahresumsatz hängen an drei oder vier Fällen von etwa einem Dutzend, die er pro Jahr bewältigt. Das erklärt, warum trotz Erbschaftswelle in Deutschland nur etwa 20 Erbenermittler unterwegs sind und Manuel Aicher der einzige seines Standes in der Deutschschweiz ist. Die Branche genießt im Übrigen bei manchen nicht den besten Ruf: Leichenfledderer seien sie, die die Erben mit ihrem exklusiven Wissen über die Verwandtschaftsverhältnisse zu überhöhten Provisionen erpressten. Andererseits: Die in Deutschland üblichen 20 bis 30 Prozent liegen deutlich unter jenen 50 Prozent, die sich manche Erbenermittler in den USA gönnen, und sind geradezu bescheiden im Vergleich zu dem, was sich der Staat ohne den Ermittler nähme – nämlich alles.


Dieser Text stammt aus unserer Redaktion Corporate Publishing.