Basel II – Wer riskiert was?

Basel II verschärft und präzisiert die Eigenkapitalvorschriften für international operierende Geldinstitute.
Ziel des Regelwerks ist es, Risiken umzuverteilen.
Doch welche Risiken wird der Plan tatsächlich verringern – und für wen?




Eigentlich geht es ja nur um eine finanztechnische Frage, um die Stabilität der Kapitalmärkte. Das ist eigentlich kein Stoff, der die Öffentlichkeit erregt. Diesmal allerdings, bei Basel II, ist es anders – vor allem in Deutschland. Schließlich geht es um Risiko. Genauer: um Risikoumverteilung. Das Problem jedoch ist, dass jeder unter Risiko etwas anderes versteht und unter gerechter Verteilung sowieso.

Doch von vorn. Alles beginnt mit einem Entwurf des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, einem Gremium der Zentralbanken der wichtigsten Industrieländer, das differenziertere Eigenkapitalvorschriften für international tätige Kreditinstitute formuliert. Angesichts der zunehmenden Ausfallrisiken in den volatilen, globalisierten Märkten, die sich auch an den rapide ansteigenden Insolvenzraten ablesen lassen, ist die verschärfte Risikoselektion und -identifizierung bei der Kreditvergabe wichtiger geworden. Daneben erfordert ein weltweiter, zunehmend stärkerer Konkurrenzdruck zwischen den Banken bei gleichzeitig anspruchsvolleren Gewinnerwartungen des Shareholder-Value-Zeitalters ein Regelwerk auf internationaler Ebene.

Dreh- und Angelpunkt von Basel II ist deshalb die Verpflichtung der Geldinstitute, ihre Kapitalunterlegung der verliehenen Gelder stärker nach der Bonität der Kunden auszurichten. Je geringer die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kredit nicht zurückgezahlt wird, desto weniger Eigenkapital muss nach der geplanten Neuregelung die Kredit gewährende Bank als Absicherung hinterlegen. Und umso größer ist das Kapitalvolumen, das ihr für weitere Kreditvergaben zur Verfügung steht. Unterschiedliche Risiken erzeugen bei den Instituten somit unterschiedlich hohe Kosten, die sie künftig als Zinsspanne an ihre Kunden weitergeben. Das bedeutet: Wackelkandidaten müssen mit einer wesentlich höheren Zinsbelastung rechnen, während gute Bonitäten mit günstigeren Krediten belohnt werden.

Eine Praxis, wie sie sonst am Kapitalmarkt längst Standard ist: Die Höhe der Verzinsung von Anleihen beispielsweise richtet sich ausschließlich nach der Kreditwürdigkeit des Emittenten, egal, ob es sich dabei um Unternehmen oder Staaten handelt. Argentinien etwa muss den Anlegern eine höhere Rendite bieten als die Bundesrepublik Deutschland, also höhere Zinsen zahlen. Auch im Versicherungswesen – Banken „versichern“ mit der Eigenkapitalhinterlegung letztlich ihre eigenen Ausfallrisiken – orientiert sich die Höhe der zu entrichtenden Prämien folgerichtig am Risiko.

Wie gut funktioniert die derzeitige Praxis der risikopauschalen Kreditvergabe?

Doch was des einen Freud ist, ist des anderen Leid. Während die Institute eine Zinshöhe, die sich am Ausfallrisiko orientiert, für ein überfälliges Instrument einer effizienteren, marktgerechten Risiko-Kostenverteilung halten, sehen viele, vor allem mittelständische Unternehmen in Basel II eine existenzielle Bedrohung. Sie befürchten eine empfindlich höhere Zinsbelastung und, schlimmer noch, durch Basel II den Rückzug der Institute aus dem margenschwachen, aber aufwendigen mittelständischen Kreditgeschäft.

Die Frage also ist: Welche Risiken werden für wen vermindert, welche entstehen, wenn Basel II 2003 festgeschrieben wird und 2006 schließlich in Kraft tritt? Und: Wie gut funktioniert die jetzige Praxis der risikopauschalen Kreditvergabe, und wer profitiert davon?

Benachteiligt sind aktuell vor allem Unternehmen mit guter Bonität, weil sie diese nicht durch niedrigere Zinsen vergütet bekommen und somit schlechtere Risiken quersubventionieren. Was für Unternehmen gilt, trifft auch für ganze Branchen zu. Konjunkturanfällige, margenschwache Branchen werden bezuschusst, durch Kredite aufgebläht, während andere leistungsfähigere, risikoärmere Segmente durch hohe Zinsen in ihren Wachstumsmöglichkeiten behindert werden. Höherer Aufwand droht auch den Kreditinstituten, weil sie zunehmend gezwungen sind, auch bei den eingeforderten Kreditsicherheiten eine feinere Risiko- und Ertragsbeurteilung vorzunehmen. Denn selbst die Absicherung über Immobilien ist keineswegs so wertstabil, wie vermutet. Viele Banken haben ihr Lehrgeld zahlen müssen: durch wertmindernde Dauer-Leerstände von exklusiven Prachtbauten. Und teure Spezialmaschinen, die hoch bewertet in den Büchern stehen, erweisen sich in der Insolvenz oft als nicht veräußerbar oder müssen vielleicht sogar teuer entsorgt werden.

Hoch ist derzeit zudem der Abschreibungsbedarf auf Aktienpakete und Firmenbeteiligungen. Und die Sache wird auch nicht dadurch erleichtert, dass viele Unternehmen heute zu großen Teilen aus immateriellen Vermögenswerten bestehen – bei Markenartiklern macht die Marke bis zu 80 Prozent des Unternehmenswertes aus. Für viele bestehen gar Aktivierungsverbote, wie beispielsweise für selbst geschaffene Marken- oder Firmenwerte. Der tatsächliche Unternehmenswert, die Ertragskraft und Zukunftssubstanz lassen sich zunehmend weniger aus der Bilanz ablesen. Ein zentraler Punkt im Basler Papier ist deshalb die Einführung einheitlicher und standardisierter Rating-Verfahren, die neben vergangenheitsorientierten Bilanzkennzahlen auch rein zukunfts- und ertragsgerichtete Softfacts enthalten. Bei der Kreditvergabe werden dann auch Aspekte wie Marktpositionierung, Organisations- und Führungsstrukturen, Managementqualitäten, Kunden- und Mitarbeiterstamm, Innovationsfähigkeit und Tragfähigkeit von Geschäftsmodellen eine wachsende Rolle spielen.

Mittelständler müssen sich in die Karten schauen lassen

Dies verpflichtet mittelständische Unternehmer, die sich selten gern in die Karten schauen lassen, ihre betriebliche Situation offen zu legen. Denn permanente und vollständige Transparenz ist für ein aussagekräftiges Rating unabdingbar. Je valider das Rating, desto mehr eignet es sich auch als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen – es wird zu einer Stärken- und Schwächenanalyse, aus der sich lebensrettende Fitness-Programme entwickeln lassen. Mit einheitlichen Bonitätskriterien werden den Unternehmen aber auch klare Vorstellungen an die Hand gegeben, wie sie ihre Kreditsituation verbessern können. Und je mehr es bei der Kreditvergabe auf Geschäftskonzepte statt auf vorhandene Assets ankommt, desto mehr lässt sich auch der Zugang zu bezahlbaren Darlehen durch Strukturmaßnahmen erarbeiten. Beispielsweise mit plausiblen und gut dokumentierten Gesamtstrategien und dem Aus- und Aufbau von aussagefähigen Controlling-Systemen.

Die gängige, eher vergangenheits- und vermögensorientierte Kreditpolitik nach dem Motto: „Wer hat, dem wird gegeben“ wird sicher nicht vollständig aufgegeben. Aber das Finanzierungsrisiko wird mit Basel II ein Stück weit mehr in die Hände der Unternehmen gelegt. Das gilt auch für das Insolvenzrisiko, weil es mit der zunehmend unternehmerischen Sichtweise von Banken und Unternehmen nun enger an das Kreditrisiko gekoppelt wird. Die Frage: „Wie kann eine Insolvenz durch Sicherheiten finanziert werden?“ wird verstärkt ersetzt durch: „Wie kann eine Insolvenz vermieden werden?“.

Die Bonitätsprüfung nach objektiven und einheitlichen Kriterien stellt vor allem aber auch einen Schutz vor Willkür dar. Es mag bequem sein, sich seine Finanzierung durch ein Gespräch mit dem lange bekannten Filialleiter zu sichern. Schlecht allerdings ist, wenn der versetzt wird oder in Rente geht und der Nachfolger die Kreditlinien kündigt. Den Rückzug der Banken gibt es heute auch ohne Basel II schon oft genug, nur erfolgt er meist abrupt, zum ungünstigsten Zeitpunkt, nämlich dann, wenn die Banken am dringendsten gebraucht werden, wenn also die Risiken steigen. Mit den Worten von Porsche-Chef Wendelin Wiedeking ausgedrückt, sind Banken „Regenschirmverteiler“ – sie geben Schirme bei schönem Wetter großzügig aus, ziehen sie aber wieder weg, wenn es anfängt zu regnen.

Ein insgesamt instabiles System, voll latenter und schlafender Risiken

Niemand wird als Regenschirm-Einsammler geboren. Auch die Banken haben sich lediglich an ein System angepasst, in dem sie nach den geltenden Eigenkapital-Anforderungen zwar im Zweifel den Schaden, den Ausfall, voll übernehmen müssen, aber aufgrund der mangelnden Zinsspreizung keine adäquate Risikoprämie erhalten, wenn die Situation schwieriger wird – und die Risiken sind oft wegen mangelnder oder mangelhafter Rating-Verfahren im Vorfeld nur unzureichend einzuschätzen.

Das ist alles in allem ein instabiles System, voll latenter und schlafender Risiken, für Banken genauso wie für Unternehmen. Die Kredithäuser haben daher zahlreiche Sicherungsmaßnahmen entwickelt, mit denen sie versuchen, ihre unvergüteten und intransparenten Risiken zu minimieren. Eine davon ist, Einfluss auf das operative Geschäft von Kunden zu nehmen, beispielsweise in Form der immer noch zahlreichen Industriebeteiligungen und Aufsichtsratsposten. Die Kosten und Risiken, die dabei für die Unternehmen durch eine zu vorsichtige, gläubigerorientierte Unternehmensführung entstehen, sind kaum bezifferbar, aber an einigen Stellen durchaus sichtbar. Beispiel: Mit der traditionell zurückhaltenden Dividendenpolitik deutscher Gesellschaften verbleibt, dank der Stimmrechte der Banken, Kapital als Sicherheit in den Unternehmen. So lassen sich weder ausländische Investoren anlokken, noch kann eine vernünftige Aktienkultur aufgebaut werden.

In der Zwischenzeit haben sich allerdings für die Institute selbst viele der industriepolitischen Engagements als Risiken offenbart, die sie gern abstoßen würden.

Das bestehende System bröckelt. Mit Basel II noch etwas schneller – auch weil sich die systembedingt unterschiedlichen Sichtweisen und Interessenlagen von Unternehmen und Banken einander annähern. Und: Unsere Stars, die weltweit erfolgreich operierenden Mittelständler aus Deutschland werden weiter gestärkt und profitieren vom guten Rating.

Doch nicht alle Risiken werden durch Basel II beseitigt; neue entstehen, andere verschärfen sich.

Ohne Bewertungsmuster macht Basel II keinen Sinn

Es beginnt bei der Umsetzung. Der Aufbau der so genannten IRB-Rating-Systeme, mit denen kleinere und mittlere Unternehmen bankintern bewertet werden sollen, erfordert neben aufwendiger Infrastruktur auch eine große Zahl von erfahrenen Fachkräften, die erst noch ausgebildet werden müssen. Die selten positiven Erfahrungen mit den Analysten, die ja nur vergleichsweise wenige börsennotierte Gesellschaften zu beurteilen haben, lassen Zweifel aufkommen, ob dies bei der Vielzahl mittelständischer Firmen in der nötigen Präzision überhaupt gelingen kann. Zumal die Bewertungsstandards noch deutlich hinter den angelsächsischen Praktiken herhinken.

Schließlich müssen die Ratings bezahlbar bleiben – für beide Seiten. Ohne ein finanzierbares und funktionierendes Bewertungsmuster macht aber Basel II insgesamt keinen Sinn. Und eine rein formalistische Zertifizierung, der „Gütestempel“, ergibt keinen Sinn, wenn er inhaltsleer ist. Neben den bankeninternen, infrastrukturellen Problemen beinhaltet Basel II auch ein erhebliches konjunkturelles Risiko. Verschlechtert sich die allgemeine wirtschaftliche Situation, steigen für die Geldinstitute die Ausfallrisiken. Sie müssen entsprechend mehr Eigenkapital zurückhalten. Das geht oft nur, indem bestehende Kredite gekündigt und neue Kredite gar nicht mehr vergeben werden. Durch die verstärkte Risiko-Orientierung der Eigenkapitalanforderungen im Rahmen von Basel II könnte sich der generelle, prozyklische Effekt des Bankensektors deutlich verstärken, die konjunkturellen Ausschläge könnten größer werden.

Gerade kleinere und mittlere Unternehmen sind in Rezessionsphasen gefährdet, stellen für die Banken also besonders hohe Risikofaktoren dar. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Ersten sein werden, denen die Kredite gekündigt werden, vergrößert sich mit Basel II. Nicht alle werden bis zum nächsten Aufschwung überleben. Nicht zuletzt, weil kleinere Betriebe durch ihre geringe Größe grundsätzlich mit höheren existenziellen Risiken behaftet sind und ihnen deshalb vermutlich von vornherein kräftige Zinsaufschläge auferlegt werden. In der Regel erwirtschaften diese Firmen jedoch niedrige Eigenkapitalrenditen und sind so weder in der Lage, diese Risikoprämien zu bezahlen, noch können sie aus ihren eher schmalen Gewinnen genug Eigenkapital bilden. Auch die meisten alternativen Finanzierungsquellen, wie Börsengänge oder die Ausgabe von Anleihen, stehen ihnen nicht offen. Von (stillen) Beteiligungen abgesehen, bleiben kleinere Betriebe in besonderem Maße abhängig vom klassischen Bankkredit.

Und: Je kleiner Unternehmen sind, desto wichtiger ist für sie eine langfristige, berechenbare Kapitalbasis. Sie benötigen Langzeitkredite, die aber in den immer hektischeren Kapitalmärkten ebenfalls mit Aufschlägen belegt werden. Schwierig dürften auch die Bonitätsprüfungen von Gründungen und jungen Unternehmen werden. Aber auch sie werden künftig eher mehr von Banken abhängig sein, nicht zuletzt, weil sich auch Beteiligungsgesellschaften zunehmend aus der Erst- und Kleinstfinanzierung verabschieden. Ob Basel II letztlich ein breiter, wenn auch mitunter schmerzhafter Erfolg wird, oder ob das Regelwerk in die Finanzierungswüste führt, wird daher wohl vor allem davon abhängen, welche Verbesserungen für die hunderttausende von kleineren Betrieben geschaffen werden.

Die Erleichterungen für die Gruppe besonders betroffener Unternehmen, die derzeit diskutiert werden, lassen allerdings hoffen: So sollen Kreditvolumen bis eine Million Euro für Kleinbetriebe ähnlich wie Darlehen an Privatkunden behandelt werden. Für diesen so genannten Retail-Bereich müssen Banken Eigenkapital nicht gesondert beziehungsweise nur mit einem relativ niedrigen Pauschalsatz hinterlegen. Zinssteigerungen und der Aufschlag für langfristige Kredite entfallen. Nachgedacht wird über Erleichterungen für größere mittelständische Betriebe bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz.

Der Nachteil: Auch die Ratings für die Kleinfirmen erübrigen sich, der Reformstau bleibt. Noch ist also nicht ganz klar, ob Basel II – ingesamt vernünftig gedacht – in der Implementierung ein Regel- oder ein Riegelwerk wird. Oder vielleicht auch keines von beidem.


Dieser Text stammt aus unserer Redaktion Corporate Publishing.