Studenten aus Dortmund

Was wurde aus dem flotten Dreier?

Leistung lohnt sich – nicht immer. In der Ausgabe 03/2012 berichtete brand eins-Autor Mischa Täubner über drei Studenten aus Dortmund, die in Rekordzeit ihre Abschlüsse an einer privaten Wirtschaftshochschule gemacht hatten. Statt elf Semestern für Bachelor und Master brauchten sie nur vier. Nun wird einer von ihnen verklagt auf Zahlung der kompletten elfsemestrigen Studiengebühr. Keine gute Werbung für die Hochschule ...

Was wurde aus 03 2012


Im Herbst 2009 schrieben sich Marcel Kopper, Robert Grünwald und Marcel Pohl an der größten privaten Hochschule in Deutschland ein – der FOM Hochschule für Ökonomie und Management. Im ersten Semester belegte das Trio noch gemeinsam Kurse. Doch dann packte sie der Ehrgeiz. Wie viele Lehrveranstaltungen passen eigentlich in ein Semester?

Sie besorgten sich das Programm aller 23 FOM-Standorte und arbeiteten einen Stundenplan aus, wer von ihnen welche Seminare besuchen sollte. Jeder besuchte nur ein Drittel der Veranstaltungen und berichtete dann den beiden anderen davon.

So schafften sie den auf sieben Semester angelegten Bachelor in nur zwei Semestern. Danach folgte der Master. Ebenfalls optimiert. In zwei statt vier Semestern hatten sie auch diesen absolviert.

Marcel Pohl kündigte dann den Vertrag mit der FOM ordnungsgemäß und stellte die monatlichen Zahlungen an die Hochschule ein. Seine Gebühren hatte er bis dahin alle gezahlt. Die Hochschule fordert nun aber auch die Studiengebühren für die restlichen Semester von ihm ein. Als private, gemeinnützige Hochschule sei das Studienangebot so kalkuliert, dass die Studenten ihre Regelstudienzeit auch ausnutzten, heißt es. Und die FOM habe alle Leistungen erbracht, auch wenn Pohl nicht die gesamte Studienzeit ausgenutzt habe.

Die FOM hat den 22-Jährigen inzwischen auf Zahlung von 3000 Euro verklagt. Hinzu könnten noch weitere 7000 Euro kommen, die die Uni aber noch nicht geltend gemacht hat. Das Urteil des Richters am Arnsberger Amtsgericht ist für den 18. Juli angekündigt. Er wird abwägen müssen, ob sich die schnellen Abschlüsse für den Studenten auch lohnen sollen oder ob die Hochschule berechtigte Ansprüche stellt. Egal, wie das Urteil ausfallen wird: Ein gutes Marketing für eine private Hochschule sieht anders aus.

Nachtrag: Das Amtsgericht Arnsberg hat mittlerweile entschieden: Der Student muss tatsächlich die vollen Studiengebühren bezahlen, denn die Hochschule habe "keine Semestergebühren vereinbart, sondern einen verbindlichen Gesamtpreis." Der Beklagte will das schriftliche Urteil abwarten und gegebenenfalls Berufung einlegen.