Staatsweh

Warum wir auf den alten Staat nicht verzichten wollen und ihn dennoch neu denken müssen. Ein Essay von Paul Nolte, Professor für Neuere Geschichte und Zeitgeschichte an der Freien Universität Berlin.




I.

Ist der Staat mit seinem Latein am Ende? Wenn man auf die Schlagzeilen der vergangenen Monate blickt und die Stimmung im Lande betrachtet, könnte man dieser Meinung durchaus sein. Die Zielstrebigkeit der politischen Planung scheint den staatlichen Organen ebenso abhanden gekommen zu sein wie die Fähigkeit, Entscheidungen rational und effizient zu treffen und dann auch zielstrebig und konsequent zu implementieren. Während sich all dies stattdessen in Widersprüchen und Blockaden verheddert, sinkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die staatlichen Institutionen, in ihre Seriosität und Erneuerungsfähigkeit. Was kann der Staat überhaupt noch steuern, auf welche Aufgaben darf er nicht verzichten, und wovon sollte er sich besser trennen?

Doch zeigt sich, andererseits, sehr schnell eine eigentümliche Diskrepanz zwischen der Einsicht in die verringerte Steuerungsfähigkeit des Staates und den keineswegs verminderten Erwartungen, die dem Staat als Agentur der Bereitstellung von Leistungen für den Bürger, als public services provider, entgegengebracht werden – und kaum irgendwo ist diese Diskrepanz so weit wie in Deutschland. Überhaupt und im Allgemeinen kann man sich relativ leicht darauf einigen, dass die Effizienz und Gerechtigkeit staatlicher Leistungen nüchterner Prüfung bedürfen, ja vielleicht sogar darauf, dass das Zeitalter des all-zuständigen Staates seinem Ende entgegengeht. Doch im nächsten Moment geht ein heller Aufschrei durch das Land bei der Vorstellung, einige Brücken und Tunnel würden privatisiert und künftig eine Nutzungsgebühr erfordern. Und wieder eine Stunde später bucht man sich einen Billigflug in den Süden und entrichtet genau jene Gebühr für die Inanspruchnahme einer Infrastrukturleistung, die vorhin noch den Untergang des Abendlandes heraufbeschwor, mindestens aber als unverschämte Abzocke und Baustein der perfiden Ökonomisierung aller Lebensbereiche galt.

Die Bürger sind anscheinend so rätselhafte Wesen wie der Staat, über den sie klagen und nach dem sie doch immer wieder rufen. Neuerdings ertönt dieser Ruf sogar wieder lauter, denn irgendjemand scheint ja die Verantwortung tragen zu müssen angesichts eines verschärften internationalen Wettbewerbs, angesichts enger werdender fiskalischer und sozialpolitischer Handlungsspielräume, angesichts der ökonomischen Strukturkrise. Sogar neue Felder, neue Aufgabengebiete staatlicher Intervention werden erschlossen, wo es um lange vernachlässigte gesellschaftliche Defizite geht: von der Bildung bis zur Kinderbetreuung, von der richtigen Ernährung und Lebensweise bis zum Konsumentenschutz. Denn Staatsverachtung hin, Klagen über die Bürokratie her.

Funktioniert er nicht immer noch leidlich gut, unser Staat? Verlässlich und regelmäßig, überwiegend frei von Korruption, berechenbar auch in seinen kleineren Schwächen?

Diese Feststellung muss man sogar ganz ohne Ironie treffen: Ein leidlich funktionierender Staat, eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung – das sind fragile Errungenschaften, von denen nicht wenige Menschen rund um den Globus angesichts der Auflösung öffentlicher Ordnung, angesichts von failing states nur träumen können. Der moderne Staat, so hätte es der große Soziologe Niklas Luhmann gesagt, ist eine evolutionäre Unwahrscheinlichkeit ersten Ranges.

In dieser Situation haben wir uns in den vergangenen Jahrzehnten recht bequem eingerichtet – seit die großen Utopien über die Zukunft des Staates nicht Realität geworden oder an der Realität gescheitert sind. Die eine Seite markiert die Utopie vom Verschwinden, vom Absterben des Staates, wie sie auf der Linie von Marx und Engels bis zu Lenin, oder auf der von Frühsozialismus und Anarchismus, verfolgt worden ist. Wenn überhaupt, dann sollte Staatlichkeit sich auf bloße Verwaltung von Dingen reduzieren und den Charakter der Herrschaft über Personen ablegen. Aber dabei hat die Herrschaft nur einen Formwandel erlebt, und die Verwaltung ist hypertrophiert. Die andere Seite bezeichnet die Anti-Utopie von der unaufhörlich ausgreifenden, am Ende alle individuellen Freiheitsspielräume erstickenden Staatsmacht – vom Staat als Orwellschem „Big Brother“. Auch wenn es in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik manche paranoide Vorstellungen gab, die uns unmittelbar in solche Zustände eintreten sahen – etwa im Zusammenhang mit der letzten Volkszählung der achtziger Jahre –, ist dieses Extrem doch ebenso wenig eingetreten wie sein Gegenteil. Und genau daher rührt auch unser ambivalentes Unbehagen gegenüber der Macht von Staat und Verwaltung. Die großen Hoffnungen und schlimmen Befürchtungen haben sich erledigt, der Staat ist stattdessen in einen schwer definierbaren Zwischenraum eingetreten, ist weder Fisch noch Fleisch.

II.

Die Geschichte des vergangenen Jahrhunderts ist, aus der Vogelperspektive und im Zeitraffer gesehen, eine Geschichte der Emanzipation des Individuums, der persönlichen Freiheitsgewinne gewesen. Und viele dieser Freiheiten sind nicht dem Staat, nicht der Obrigkeit, nicht einer allmächtigen Verwaltung abgerungen worden, sondern haben sich in eigentümlicher Symbiose mit einem expandierenden Staat entfaltet. Das gilt im kontinentalen Europa, und zumal in Deutschland, noch mehr als anderswo. Zwar hat der Staat seinen Bürgern in den Übergängen von Obrigkeitsstaat, Monarchie und Diktatur zur Demokratie immer auch etwas zurückgegeben. Aber davon blieb der Ausbau staatlicher Regulierung, staatlicher Institutionen, staatlicher Kompetenzen in immer mehr Teilbereichen des Lebens unberührt. Aus bloßen Untertanen wurden Bürger, aber eben auch Staats-Bürger mit Wahlrecht und Partizipationschancen – und zugleich Steuerbürger, die dem Staat finanziell immer stärker verpflichtet wurden.

Die Enttäuschungen über das Versagen des Staates, über Versprechen, die nicht mehr eingelöst werden können, sind dann nur die Kehrseite der eigenen, überzogenen Erwartungen von einst.

Die Gegenleistung des Staates bestand und besteht in der Bereitstellung von kollektiven Gütern wie Sicherheit (physische wie soziale) oder Bildung oder Infrastruktur und in staatlich gewährten Freiheitschancen der Bürger.

Aber die Symbiose von Freiheit und Staatlichkeit reichte noch weiter und in ganz andere Bereiche hinein: nicht zuletzt auch in die Ökonomie, in Prosperität und Massenwohlstand des 20. Jahrhunderts. Ganz besonders nach 1945 erhöhte die Kombination von Massenwohlstand und Wohlfahrtsstaat die Glaubwürdigkeit von Demokratie und offener Gesellschaft; das Wirtschaftswunder bildete die Legitimationsgrundlage, wie Politikwissenschaftler sagen, des neuen Staates. Die Konsum- und Überflussgesellschaft des 20. Jahrhunderts ist nicht jenseits des Staates, nicht losgelöst von staatlichen Leistungen erfolgreich geworden, nicht in der klaren Abgrenzung der bürgerlichen Autonomie des Wirtschaftens vom Staat. Sondern sie florierte im Zusammenspiel mit dem Staat, ja sogar mit massiver staatlicher Unterstützung. Dazu zählte nicht nur der sozialstaatliche Ausbau, sondern auch der Versuch einer staatlichen Ordnung der Wirtschaft – in einem weiten Spektrum, das von der Setzung von Rahmenbedingungen bis zu direkter Intervention und Unternehmertätigkeit des Staates reichte. Hier zieht sich in der Bundesrepublik eine Linie vom Ordoliberalismus der frühen Begründer der sozialen Marktwirtschaft bis zum Keynesianismus seit den sechziger und siebziger Jahren. Denn dessen Instrumente wie das deficit spending, die Forcierung von Staatsausgaben auf Kredit in Zeiten der Krise, verfolgten nie bloß ökonomische Ziele. Im Vordergrund stand vielmehr das Bemühen, die Handlungsfähigkeit des Staates gegenüber seinen Bürgern zu unterstreichen und diese Bürger auch in schlechteren Zeiten durch staatliche Wohltaten bei Laune zu halten.

Und in einer weiteren, dritten Dimension sind individuelle Freiheitsspielräume und staatliche Durchdringung eine enge Verbindung eingegangen – wenn auch, wie inzwischen deutlich wird, auf eine durchaus trügerische Weise. Denn die staatliche (oder doch: kollektivierte, quasi-staatliche) Absicherung von Lebensrisiken ermöglichte erst jene beispiellose Individualisierung der Gesellschaft, die ebenso wie Demokratisierung und Massenkonsum zum Erkennungszeichen der Epoche geworden ist. Häufig gewährleistet der Staat mit seinen sozialen Leistungen diese Individualität materiell und ganz konkret: Menschen können in Notlagen ein eigenes Leben führen, statt sich in Abhängigkeit von anderen begeben zu müssen. (Paradoxerweise wird dann aber, Stichwort Hartz IV, die Abhängigkeit vom Staat beklagt!) Generationelle Abhängigkeit, etwa in der Beziehung von Eltern und Kindern, hat den Charakter notwendig lebenslanger Verpflichtung ein Stück weit verloren. Trennungen von Paaren, von Eltern sind einfacher geworden, nicht nur wegen eines veränderten Scheidungsrechts, sondern auch weil der Staat in vielfältiger und komplizierter Weise für die finanziellen Konsequenzen solcher Entscheidungen mit eintritt, sie auffängt und abfedert.

Man muss diese Mechanismen verstehen, um erahnen zu können, warum wir uns mit der Wertschätzung der Freiheit – vielleicht auch: dem Risiko der Freiheit – außerhalb staatlicher Absicherung schwer tun, in Deutschland schwerer als anderswo. Aber eine nüchterne Analyse dieser Mechanismen zeigt auch, dass sie das staatliche Handeln häufig an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit und manchmal darüber hinaus geführt haben. Angesichts dieser Lage nach „mehr Staat“ zu rufen, führt nur tiefer in einen Teufelskreis hinein.

III.

Die Sehnsucht nach der klaren, ordnenden und dabei stets sozial gerechten Hand des Staates – nach der visible hand außerhalb der diffusen Unsichtbarkeit von Marktmechanismen! – produziert noch aus anderen Gründen immer mehr Enttäuschungen. Dabei soll von den Enttäuschungen des politischen Systems im engeren Sinne hier gar nicht die Rede sein, von Regierung und Parlamenten. Im alltäglichen Handeln des Staates, in der Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung gegenüber dem Bürger, sammelt sich genügend Stoff an für lange Geschichten über gestörte Effizienz und wachsende Defizite in der Fähigkeit, kollektive Güter und public services bereitstellen zu können. Die geläufige Bezeichnung für diese prekäre Schnittstelle lautet: Bürokratieproblem. Und entsprechend zahlreich sind die Klagen über Inflexibilität, lange Entscheidungswege, über das nicht aufhören wollende Wuchern einer staatlichen Verwaltung, die einen immer größeren Teil ihrer Kapazität darauf zu verwenden scheint, sich selbst in Betrieb zu halten. Entsprechend populär, aber auch populistisch sind die politischen Vorschläge zum Bürokratieabbau. Denn erneut liegt das Problem tiefer, und erneut sollten wir so ehrlich sein einzugestehen, dass hier nicht einfach dunkle Mächte walten, über deren Herkunft wir nichts wissen. Wie im Falle der Konsumgesellschaft und des Sozialstaates haben sich die Bürger nämlich auch die Bürokratisierung und die Lähmung von öffentlichem Handeln zu einem guten Teil selbst eingehandelt.

Bürokratische Verfahrensweisen entstehen immer da, wo der Staat auf komplexer werdende Ansprüche seiner Bürger reagiert oder sich gegen solche Ansprüche versichern muss. Ein klassisches Beispiel dafür sind Planungs- und Entscheidungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung, die inzwischen häufig, wenn es sich auch nur um ein halbwegs komplexes Vorhaben handelt, Zeiträume in Anspruch nehmen, bei denen am Markt agierende Unternehmen längst Insolvenz anmelden müssten.

Auch dies ist in ganz besonderer, in geradezu extremer Weise ein deutsches Problem geworden. Die Planung einer Straße oder einer Industrieansiedlung nimmt bis zum ersten Spatenstich nicht Monate, sondern Jahre in Anspruch, bei einer größeren Bahntrasse oder einem Flughafen muss man in Jahrzehnten rechnen, in denen kilometerweise Akten produziert werden. Mit der Schläfrigkeit irgendwelcher Beamter hat das rein gar nichts zu tun. Es ist vielmehr die Folge institutioneller Mechanismen, die die Rechte von Bürgern im Staat und gegen den Staat immer mehr aufgewertet und an Verwaltung und Justiz verwiesen haben, statt sie im originär politischen Raum zu bearbeiten.

Dieser Mechanismus kann auf eine lange und stolze deutsche, zumal preußische Tradition verweisen, wo man schon vor mehr als hundert Jahren wissen wollte, dass Freiheit und Sicherheit des Bürgers sich eher in der Verwaltungsgerichtsbarkeit als in Parlament und Regierung manifestieren. Gerichte, Ämter und Behörden sind mit viel gutem Willen zu Agenturen der bürgerlichen Selbstbehauptung gegen den modernen Staat geworden, nicht selten auch zu Agenturen der Bearbeitung von Sankt-Florians-Interessen. Das aber wirkt nicht nur auf die Handlungsfähigkeit des Staates zurück, sondern auch auf die Innovationsfähigkeit einer Gesellschaft. Und nicht zuletzt, wiederum paradox: Die Folgen der Sicherung individueller Bürgerinteressen tragen am Ende doch zur Enttäuschung der Bürger über staatliches Handeln bei, statt sie zufrieden zu stellen. So arbeitet sich die Glaubwürdigkeitskrise des Staates gegenüber den Bürgern in eine Abwärtsspirale und verbindet sich mit einer Vertrauenskrise der Eliten, die angeblich immer mehr „machen, was sie wollen“, obwohl die Handlungsspielräume dafür offensichtlich immer enger werden.

Natürlich ist das nicht die ganze Wahrheit, aber ein wichtiger Aspekt, weil er auf paradigmatische Weise zeigt: Die Leistungen und Fehlsteuerungen des Staates und seiner Verwaltung sind nichts, was den Bürgern fremd, äußerlich, gar feindlich gegenübersteht – sie sind mehr, als wir es häufig wahrhaben wollen, ein Korrelat der bürgerlichen Gesellschaft und damit der privaten Erwartungen und Interessenlagen. Das gilt auch für die wachsenden Schwierigkeiten, zu definieren, was überhaupt „des Staates“ sei; anders ausgedrückt: wo die Grenzen des öffentlichen Sektors verlaufen sollen, in welcher Form kollektive Güter bereitgestellt werden können und wie sich die Grenze zwischen öffentlich und privat, auch: zwischen Staat und Markt, dabei verschiebt. Der Erwartung einer, wie es scheint, immer noch überwiegenden Mehrheit von Bürgern an die möglichst umfassende staatliche Bereitstellung kollektiver Güter steht eine eingeschränkte Zahlungsbereitschaft der Bürger gegenüber.

Man kann es auch so sagen: Die Bereitstellung von Leistungen durch den Staat, seien es Bildung, Gesundheit oder Mobilität, wird weithin mit ihrer Kostenfreiheit gleichgesetzt. Dabei geht es häufig nur darum, ein Abrechnungssystem, das der Steuern, durch ein anderes – etwa das von Gebühren – zu ersetzen oder, realistischer, zu ergänzen. (Ein drittes Abrechnungssystem öffentlicher Leistungen ist, das muss zumindest erwähnt werden, natürlich das der Kreditaufnahme, man kann auch sagen: der prolongierten Zinszahlung.) Eine Kommerzialisierung von öffentlichen Gütern ist damit gar nicht notwendig verbunden, auch nicht die Einführung von Wettbewerb oder eine Privatisierung im strikten Sinne – das wäre erst ein nächster Schritt. Immer noch richten sich die Erwartungen der Bürger auf jene stabilen Trennwände zwischen Öffentlichkeit und Privatheit, zwischen Staat und Markt, die durch das Verhalten der Bürger selbst porös werden. Wir sollten deshalb diese neuen Überlappungszonen lieber kreativ erkunden – durchaus im Bewusstsein für den Wert öffentlicher Güter – statt sie mit (schein-)heiligem Zorn weit von uns zu weisen.

IV.

Früher waren wir einmal stolz darauf: Beim Aufstieg der öffentlichen Verwaltung, des Berufsbeamtentums, der bürokratischen Organisation an der Schnittstelle von Politik und Gesellschaft hat das kontinentale West- und Mitteleuropa historisch eine führende, eine modellbildende Rolle gespielt. Wo andere Regeln galten, etwa im angelsächsischen Modell der Verwaltung durch Rechtsprechung, auch unter Heranziehung von Laien, da herrschte vermeintlich Rückständigkeit, und es schien nur eine Frage der Zeit, bis sich überall das deutsche Bürokratiemodell durchsetzte. In mancher Hinsicht ist diese Prognose durchaus zutreffend geworden, wie man an der Expansion und Professionalisierung des US-amerikanischen öffentlichen Dienstes im 20. Jahrhundert ablesen kann. Aber eine völlige Angleichung ist keineswegs eingetreten, und schon deshalb ist es immer noch nützlich, in Deutschland gelegentlich vom hohen Ross der Bürokratie herabzusteigen.

Georg Wilhelm Friedrich Hegel war besonders erfolgreich damit, der Verwaltung durch Beamte zugleich höhere philosophische Weihen zuteil werden zu lassen. Er entwarf zu Beginn des 19. Jahrhunderts das Bild von der Bürokratie als dem „allgemeinen Stand“, also derjenigen Gesellschaftsklasse, die aufgrund ihrer Objektivität und Neutralität in besonderer Weise dazu berufen war, als Sachwalterin und Durchsetzungskraft des Gemeinwohls zu fungieren – eines Gemeinwohls, das praktischerweise auch gleich von ebendiesem Stand definiert wurde und das damit über den Ständen der bürgerlichen Gesellschaft schwebte: also über den partikularen und egoistischen Interessen von Markt und Kommerz. Das war die einflussreiche deutsche Antwort auf die Versuche des Revolutionszeitalters, das alte Ideal des homogenen common good als bloß empirisches Produkt vorhandener Interessen zu verstehen oder es gleich ganz aufzugeben. Mit manchen Resten dieser Vision schlagen wir uns bis heute herum, und dazu zählt auch jene besondere Spannung zwischen dem gesellschaftlichen Gesamtinteresse (gleich „gut“) und ökonomischen Interessen (gleich „böse“), die im deutschen Diskurs immer wieder ihre Rolle spielt.

Im Laufe der vergangenen 150 Jahre ist die Staatsverwaltung immer wieder zum Vorbild der effizienten Verwaltung und der Steuerung komplexer Systeme geworden – sogar in den Unternehmen. Als sich im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts in den Großunternehmen eigene Verwaltungsstäbe ausdifferenzierten und rasch wuchsen, hießen die dort tätigen Angestellten nicht zufällig oft „Privat-Beamte“. Und als in den Unternehmen längst niemand mehr daran glaubte, die öffentliche Verwaltung zum Maßstab eigener Personalorganisation und Problembearbeitung nehmen zu können, sollte wenigstens die Gesellschaft nach Maßgabe des Staates geformt werden: Jene kühnen Vorstellungen von politischer Planung und gesellschaftlicher Steuerung durch Administration, die in den sechziger und siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts ihren Höhepunkt erreichten, waren so etwas wie die letzte Konsequenz aus der Hegelschen Sicht einer Verwaltungs-Avantgarde. Die öffentliche Verwaltung als höchste Ingenieursbehörde des Projektes Gesellschaft – das war damals eine übrigens gleichermaßen rechte wie linke Utopie, an die aber schon bald (Mitte, Ende der siebziger Jahre liegt der Bruchpunkt) niemand mehr glauben mochte. Seitdem fehlt der öffentlichen Verwaltung, so könnte man sagen, das mission statement, das sich die Unternehmen bald darauf selbstbewusst auf ihre Fahnen schrieben.

Mit einem Abstieg, mit einem Verfall, mit einer geschwächten Moral der Bürokratie und ihrer Beamten hat das höchstens nachrangig zu tun. Der Büroschlaf, das eher geruhsame Tempo, das Beharrungsvermögen nach dem Motto „Das war schon immer so – da könnte ja jeder kommen“, all das sind schon viel früher Klischees der Beamtenwelt gewesen. In manchen Bereichen, wo die Arbeitswelt als Schonraum eingerichtet wurde, wo Laufbahn und Anciennitätsprinzip über der Leistung standen, mag die Mentalität des öffentlichen Dienstes in den vergangenen Jahrzehnten zusätzlich korrumpiert worden sein. Aber die Verwahrlosung der öffentlichen Verwaltung, wo es sie gibt, ist zumeist ein Spiegelbild jämmerlich verwahrloster äußerer Bedingungen. So fühlt man sich beim Betreten zahlloser Ämter beliebiger deutscher Großstädte spontan in die Mitte der siebziger Jahre zurückversetzt und schaudert bei der Vorstellung eines Unternehmens am Markt, das seine Mitarbeiter so vorsintflutlich und damit auch ineffizient arbeiten ließe. Der Innovations- und Investitionsstau in der öffentlichen Verwaltung ist in letzter Zeit wohl eher noch gewachsen, weil sich die Auszehrung materieller Ressourcen, die allgemeine Vernachlässigung öffentlicher Infrastruktur, überschneidet mit dem rasanten Technologiewandel in Information und Kommunikation, der mit der Verwaltung Hase und Igel spielt. Auch kollidieren klassische Prinzipien der Bürokratie wie Fachkompetenz, Regelgebundenheit und Verfahrensorientierung zunehmend mit den neuen Formen der flexiblen Organisation und Anwendung von Wissen, mit der Bedeutung eines kreativen Chaos, das sich auf solche Regeln nicht zurückführen lässt.

Dennoch gibt es keinen Anlass zur Legendenbildung über die so wunderbar funktionierende Staatsverwaltung von einst. Sie trat dem Bürger oft feindselig gegenüber, als eine gänzlich unzivile Autorität, als eine Obrigkeit, gegenüber der er duckenden Respekt zu bekunden hatte. Manchmal war sie nicht nur dem Stile nach der verlängerte Arm militärischer Befehlsgewalt. Und wer heute über ein mangelndes Ethos der öffentlichen Verwaltung klagt, der sollte die definitive Bruchstelle des traditionellen bürokratischen Geistes in Deutschland nicht vergessen. Sie wird markiert durch die Rolle staatlich-administrativer Eliten als demokratiefeindliche Kräfte in der Weimarer Republik und durch die pervertierte Übersteigerung dieses Ethos in der radikalen Weltanschauungsbürokratie des Nationalsozialismus. Kein Wunder, dass die Bundesrepublik, aber auf ihre Weise auch die DDR, auf dieses Trauma mit dem Konzept einer entschärften, ethisch anspruchslosen Verwaltung reagierte, die sich selbst gegen- über unsicher, vielleicht sogar selbstironisch geworden war. Als die 68er ihren Marsch durch die Institutionen antraten und den öffentlichen Dienst für sich eroberten, erledigten sie nur noch die Reste dieser Arbeit und perfektionierten das Ergebnis.

V.

Seit geraumer Zeit schon erleben wir einen Staat, der sich und seinen Verwaltungsapparat permanent verschlanken will. Über die selbst verordnete Diät hinaus geht es zugleich um einen Organisations- und Mentalitätswandel: um den Weg zu einer Verwaltung als Service- und Dienstleistungsagentur für den Bürger. Die Rathäuser und Ämter werden zu Bürgerserviceagenturen, neuerdings auch die Arbeitsämter zu Arbeitsagenturen. All das ist löblich, aber die Probleme des Staates reichen tiefer als bis zu der Frage, ob mit dem Etikettenwechsel auch ein Wandel der Realität verbunden ist. Den Bürger als Kunden zu begreifen und zu behandeln statt als lästigen Bittsteller führt gewiss nicht in die falsche Richtung, aber doch nicht weit genug. Was ist, wenn der Bürger seine Rolle als „Kunde“ gar nicht spielen möchte; was ist, wenn sich die auch in dem neuen Modell suggerierte Einheit eines „Anbieters Staat“ mehr und mehr auflöst?

Wir stehen erst ganz am Anfang einer tief greifenden Veränderung. Sie wird den Staat und seine Verwaltung nicht abschaffen und auch nicht einfach in ein Unternehmen verwandeln, das sein ohnehin durch outsourcing geschrumpftes Tätigkeitsfeld nach den Regeln einer Behauptung am Markt bestellt. Ebenso wenig wird die Infusion eines neuen, diesmal weltumspannenden Ethos, unter so schönen Bezeichnungen wie good governance die Probleme einer heterogener werdenden Staatlichkeit lösen und sicher nicht jenseits des Marktes. Welchen Vertrag erwarten die Bürger überhaupt von „ihrem“ Staat, und unter welchen Bedingungen sind sie bereit, einen öffentlichen Sektor mit Loyalität und materiellen Zuwendungen zu unterstützen? Kann die Bürgergesellschaft staatliche Leistungen substituieren und kollektive Güter neu definieren, oder verschieben sich die Grenzen zwischen öffentlichem und privatem Raum so, dass nur ein innerster Bereich unbedingter Staatlichkeit übrig bleibt – etwa mit der Gewährung physischer Sicherheit, des viel zitierten „Monopols legitimer Gewaltsamkeit“ –, während die anderen Funktionen individualisiert oder an Wettbewerbsmärkten bereitgestellt werden können? Vieles ist jedenfalls komplizierter, als Gemeinplätze innerhalb der Debatte es wahrhaben wollen. The floor is open for discussion.

Paul Nolte ist Professor für Neuere Geschichte und Zeitgeschichte an der Freien Universität Berlin. Der 42-Jährige lehrte und forschte zuvor in Bielefeld und Göttingen, an der Harvard University in den USA und bis Mitte dieses Jahres an der International University Bremen. Als kritischer Begleiter des Zeitgeschehens ist er auch publizistisch bekannt geworden.


Dieser Text stammt aus unserer Redaktion Corporate Publishing.