Kleines Gesetz mit großer Wirkung

Es trägt das Kürzel ATCA. Es stammt aus dem Jahr 1789. Es schlummerte lange unentdeckt in den Archiven. Heute ist das US-Gesetz Alien Tort Claims Act eines der schärfsten Schwerter gegen Unternehmen, die es mit ihrer Verantwortung nicht so genau nehmen. Und das weltweit.




Als der Arzt Joel Filártiga eines Morgens durch die Straßen von Manhattan ging, traute er seinen Augen nicht. Da vorn ging der Mörder seines Sohnes. Es war nicht sehr wahrscheinlich, dass der Mann hier war; Folter und Mord hatten viele Tausend Kilometer von Manhattan entfernt stattgefunden. Doch Filártiga war sich ganz sicher. Also verfolgte er den Mann und sprach schließlich einen Polizisten an. Der hielt den Passanten an, nahm seine Personalien auf – und verhaftete ihn: Sein US-Visum war abgelaufen.

Der Mann hieß Peña-Irala und war Polizei-Inspektor in Paraguay gewesen. Nur ein Zahnrad in jener Foltermaschinerie, die die Militärdiktaturen Südamerikas während der siebziger Jahre am Laufen hielten. Und doch sollte er Jahre später in die Geschichte eingehen. Als der Mann, dem ein amerikanisches Gericht den Prozess machte – für eine Straftat, die weder im Land noch an einem Bürger der USA verübt worden war. Mit Peña-Irala geriet in den Fokus der Behörden, was über Jahrzehnte längst vergessen geglaubt war. Er setzte eine Entwicklung in Gang, deren Ausläufer weltweit zu spüren sind. Von Menschen unterschiedlichster Nationen. Und von Unternehmen rund um den Globus.

Nach jener zufälligen Begegnung in New York bat der Arzt Filártiga seine Anwälte nämlich, den Mann hier und jetzt vor ein US-Gericht zu schaffen. Ein Bürger Paraguays will einen anderen Bürger desselben Landes verklagen – hier in den USA? Eigentlich unmöglich, vermuteten die Anwälte, und zunächst sah ein New Yorker Richter das genauso. Doch dann machten sich die Juristen auf den Weg durch das verwinkelte Gebäude mit den vielen Anbauten, das sich US-Gesetzgebung nennt, stießen immer tiefer vor und trafen schließlich auf eine kleine Tür. An ihr, die direkt an die uralte Haupthalle der Bill of Rights von 1789 stößt, waren sie stets vorbeigeeilt. Kaum zu erkennen unter dem Staub von fast 200 Jahren, entdeckten sie dahinter ein juristisches Kleinod von mächtiger Schönheit.

Der Paragraf 1350 des 28. Titels der US Code Collection ist ein Ein-Satz-Gesetz. Der Satz geht sinngemäß so: „Die Bundesgerichte haben die Rechtsprechung über jede Zivilsache, in der ein Ausländer geschädigt wurde, durch Verletzung des Völkerrechts oder eines Abkommens mit den Vereinigten Staaten.“ Anders formuliert: Bei Völkerrechtsverstößen dürfen auch Nicht-US-Bürger vor amerikanischen Gerichten klagen.

Dass die wenigen Worte dieses Alien Tort Claims Act (kurz ATCA) dem Berufungsgericht tatsächlich als Grundlage genügen würden, damit rechnete im fachkundigen Publikum wohl niemand ernsthaft; vielleicht nicht einmal die Anwälte des Klägers Filártiga. Doch Richter Irving R. Kaufman ließ die Klage im Juni 1980 zu.

Die Repräsentanten, die 1789 zum ersten US-Kongress zusammentraten, hatten das Gesetz offenbar verabschiedet, um die in der neuen Welt eintreffenden Botschafter zu schützen. Kurz zuvor waren zwei ausländische Diplomaten, nun ja, Tätlichkeiten zum Opfer gefallen, und mit dem Gesetz wollte der Senat wohl zeigen, dass man sich in der jungen Demokratie sehr wohl zu benehmen wusste.
Richter Kaufman vergrößerte diesen Radius dramatisch. Knapp 200 Jahre später hob er hervor, der ATCA könne sich nicht allein auf das völkerrechtliche Verständnis von 1789 beschränken. Menschenrechte seien universell – und Folter verletze sie stets und überall. Das US-Recht griff auf die Welt zu.

ATCA und seine Folgen: Globale Konzerne erinnern sich an ihre soziale Verantwortung

Dr. Filártiga, dem Arzt aus Paraguay, wurden zehn Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen. Vor allem aber wurde seine Klage zum Präzedenzfall: Nicht nur Politiker wie der philippinische Ex-Diktator Ferdinand Marcos und der Präsident der bosnischen Serben Radovan Karadzic wurden in der Folge zu hohen Geldstrafen verurteilt. Die Rechtsprechung verunsichert auch die Wirtschaft und erinnert globale Konzerne an ihre soziale Verantwortung. Denn seitdem laufen Menschenrechtsanwälte immer häufiger entlang der Zulieferketten der weltweiten Massenproduktion, um herauszufinden, ob es darunter dreckige Glieder gibt.

Als der Ölriese Unocal – heute Teil der Chevron Corporation – in den Neunzigern gemeinsam mit der französischen Total die Yadana-Erdgaspipeline durch Burma legen ließ, zwang das dortige Militärregime die Dorfbewohner entlang der Rohrleitung zu unentgeltlicher Arbeit. Dabei hätten die Soldaten entführt, vergewaltigt, gefoltert und gemordet. Die Manager des kalifornischen Energiekonzerns sollen davon gewusst haben, ohne einzuschreiten, berichteten Human Rights Watch und ein Unocal-Berater. Ähnliche ATCA-Klagen führen NGO gegen Texaco (Ecuador), Royal Dutch Shell (Nigeria), ExxonMobil (Indonesien) und den kanadischen Energieriesen Talisman Energy (Sudan).

Der Schweizer Lebensmittelkonzern Nestlé soll verantwortlich dafür sein, dass an der Elfenbeinküste Kinder Kakao anbauen und ernten; der Reifenhersteller Bridgestone Firestone soll Gummibauern in Liberia schlecht behandelt und ebenfalls Kinderarbeit zugelassen haben; von Dow Chemical soll ein Pestizid auf Fruchtplantagen Westafrikas derart achtlos versprüht worden sein, dass Arbeiter zeugungsunfähig wurden. Allein in Kolumbien hätten drei Großkonzerne wissentlich die Menschenrechte mit Füßen getreten, sagen NGO-Anwälte: Der Bananenproduzent Chiquita und das US-Bergbau-Unternehmen Drummond sollen direkt, der Softdrink-Hersteller Coca-Cola soll über eine Tochter Paramilitärs angeworben haben, um Gewerkschaftsmitglieder zu entführen, zu foltern, zu ermorden. Erst im Herbst 2007 hat ein Gericht in Manhattan die Sammelklage von 387 kolumbianischen Familien gegen Chiquita Brands International angenommen – der geforderte Schadenersatz: 7,86 Milliarden US-Dollar. Es klingt so, als könne ATCA das Böse dieser Welt schultern.

Das Gesetz gründet auf zwei Bedingungen: Die Beklagten müssen das Völkerrecht verletzt haben. Und sie oder die Ankläger müssen eine (Geschäfts-)Beziehung zu den Vereinigten Staaten unterhalten. Dafür reicht schon ein Kurzbesuch: Als Serbenführer Karadzic 1993 in New York weilte, um bei den Diplomaten der Vereinten Nationen für seine bosnische Serbenrepublik zu werben, erhielt er prompt eine Klageschrift, in der ihm bosnische Muslime Kriegsverbrechen vorwerfen. Chinas Staatspräsident Jiang Zemin war im Oktober 2002 zu einem USA-Besuch kaum in Chicago gelandet, da wurde seinen Personenschützern eine Prozessnote vom Bundesbezirksgericht für das nördliche Illinois zugesteckt: Sie enthielt eine Sammelklage von Mitgliedern der im Reich der Mitte verfolgten Falun Gong.

Sind die beiden Bedingungen erfüllt, ist der Weg für eine Klageschrift frei. Und er wird nur allzu gern beschritten, dafür sorgt schon das amerikanische Prozess- und Deliktrecht. Verfahren, die in den USA gewonnen werden, führen zu Schadenersatzsummen so hoch wie nirgendwo sonst auf der Welt. Kein Wunder, dass die deutsche Wirtschaft nach langem Gezerre einem Vergleich zustimmte, als es um die Entschädigungen für Zwangsarbeiter und andere Opfer des Nazi-Regimes ging. Bevor US-Staranwalt Ed Fagan den Richtern vielleicht noch weitaus höhere Summen hätte entlocken können, wurde per Gesetz im Jahr 2000 die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ gegründet. Der Bund zahlte 2,6 Milliarden Euro ein, genau wie die betroffenen Firmen – dafür waren sie künftig vor derartigen US-Klagen sicher. Der Bohrer, den Ed Fagan angesetzt hatte, trug einmal mehr das Kürzel ATCA.

Die „Khulumani-Klage“ könnte diesem Muster folgen, denn auch sie zieht vergangene Menschenrechtsdelikte zur Sühne heran. Erst im Mai 2008 wies der New Yorker Supreme Court den Widerspruch von 23 Unternehmen aus verschiedenen Ländern ab, die zwischen 1948 und 1994 in Südafrika investiert hatten. Nestlé, Daimler, die Schweizer Großbank UBS und andere westliche Konzerne sollen von der Apartheid profitiert haben, lautet der Vorwurf einer Sammelklage, die auf dem ATCA fußt.

Hätte so ein Fall vor Gericht erst einmal Erfolg – was dann? Ökonomen zeichnen Alptraumszenarien; Anwälte würden Unternehmen raten, Investitionen „in Ländern mit weniger als perfekten Persönlichkeits- und Arbeitsrechten“ zu drosseln und keine Verträge mit dortigen Regierungsorganisationen abzuschließen, schreibt etwa das Peterson Institute for International Economics in Washington. „Die Verlierer wären Millionen verarmter Menschen, denen eine Möglichkeit verwehrt bliebe, an den globalen Märkten teilzunehmen.“ Das Institut, sonst politisch neutral, liegt mit diesem Menetekel ganz auf der Linie der Bush-Regierung.

ATCA und seine Unterstützer: Anwälte, NGO und wirtschaftsnahe Intellektuelle

Im Weißen Haus forderte man enge Grenzen für die ATCA-Rechtsprechung, um den eigenen Kampf gegen den Terror ohne juristische Nachspiele fortführen zu können. Im Fall von Unocal und ExxonMobil versuchte die Bush-Regierung denn auch zu intervenieren – ein nicht alltäglicher Eingriff der zweiten in die dritte Gewalt im Staate.

Unterstützung erhält das Gesetz von Anwälten, Menschenrechtsorganisationen und wirtschaftsnahen Intellektuellen. „ATCA ist derzeit das einzige wirksame Werkzeug, damit die Konzerne die Menschenrechte stärker achten. Ich denke, das wird auch so bleiben“, sagt etwa Terry Collingsworth. Der Mann ist in der Szene ein bunter Hund: Seit rund zwei Jahrzehnten arbeitet er als Anwalt für Arbeits- und Menschenrechte, er strengte die ATCA-Klagen gegen Coca-Cola und ExxonMobil an. Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph E. Stiglitz, der die Klage südafrikanischer Apartheid-Opfer unterstützt, argumentiert pragmatisch: „Wenn wir diese Unternehmen haftbar für ihre Vergangenheit machen, trägt dies zum Vertrauen in das Marktsystem bei und schafft ein günstigeres Geschäftsklima.“

Rund 40 Klagen gegen Konzerne gingen seit 1993 aufgrund des Alien Tort Claims Act bei US-Gerichten ein. Mehr als die Hälfte davon wurde zurückgewiesen, ein gutes Dutzend ist bis heute anhängig. In vier Fällen haben sich die Parteien verglichen.

Bislang hat also noch kein einziges Unternehmen einen ATCA-Fall wirklich verloren. Und doch: Gäbe es das Ein-Satz-Gesetz von 1789 nicht, hätten NGO im Kampf um menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen ein scharfes Schwert weniger zur Verfügung. Ohne die Bedrohung durch die Justiz seien Verhaltensänderungen wohl kaum zu bewirken, fürchtet Terry Collingsworth: „Wir verhandeln jahrelang mit Konzernen, arbeiten an freiwilligen Selbstverpflichtungen – und am Ende betrachten die Unternehmen das bloß als Baustein ihrer PR-Strategie.“

Vor dem Hintergrund des ATCA ist das gefährlich. Denn auch wenn das Risiko einer Verurteilung letztlich gering ist: Jede Klage macht das Versagen eines Konzerns
öffentlich, und der Image-Schaden eines jahrelangen Prozesses kann gewaltig sein. Um kein lautes Verfahren zu riskieren, bei dem in den Medien womöglich von Folter, geknechteten Mitarbeitern und verhafteten Dissidenten die Rede ist, schließen viele verklagte Unternehmen deshalb lieber leise einen Vergleich.

Die ATCA-Klagen zweier Chinesen gegen Yahoo! beispielsweise bedeuteten sicher alles andere als erfreuliche Public Relations für das Unternehmen. Der Internet-Provider hatte die Identität der Regimekritiker, die unter Pseudonym E-Mails verschickten und in Blogs diskutierten, an die chinesische Verwaltung weitergegeben. Wang Xiaoning sitzt seit 2002 im Gefängnis, Shi Tao seit 2004. „Technologische Riesen, aber moralische Pygmäen“ – so beschimpfte ein US-Kongressabgeordneter die Yahoo!-Manager öffentlich, als der Fall bekannt wurde. Im November 2007 zog Firmengründer Jerry Yang die Reißleine und verglich sich mit den Familien der verurteilten Dissidenten.

Die Manager von Unocal ließen sich mehr Zeit. Erst 2004, neun Jahre nach Eingang der Klage, einigte sich der kalifornische Energiekonzern mit den burmesischen Dorfbewohnern: Über die Summe wurde Stillschweigen vereinbart, einige Millionen Dollar dürften den Geschädigten wohl zugeflossen sein, vermuten Beobachter.

Das amerikanische Bergbau-Unternehmen Drummond zog den Kopf zumindest finanziell unbeschadet aus der Schlinge: Im Juli 2007 wurde der Konzern aus Alabama von dem Vorwurf freigesprochen, den Mord an drei aufsässigen kolumbianischen Gewerkschaftsführern in Auftrag gegeben zu haben. Es war der erste Sieg eines Unternehmens gegen das lästige Gesetz.

Ein Ende des Kampfes ist nicht in Sicht. Die ATCA-Prozesse werden noch Jahre laufen. Zeit für die Gegner der Multis, sich zu bewaffnen. Zum Arsenal gehören die Medien und ihre Heldengeschichten – in den Vorstandsetagen internationaler Konzerne ist inzwischen bekannt, dass TV-Reportagen, Kinofilme und Polemiken wie die von Michael Moore unbequeme Fragen aufwerfen können. Die ausgezeichnete Dokumentation „Total Denial“ der Regisseurin Milena Kaneva etwa prangerte 2006 das ölige Verhalten von Total und Unocal in Burma an. Danach wurden Tankstellen boykottiert, und zwar nicht, weil Benzin teuer war.

Die Geschichte des Joel Filártiga, jenes Arztes aus Paraguay, der 1980 den ersten Stein warf, ist bereits 1991 als Doku-Drama verfilmt worden: Kein Geringerer als Anthony Hopkins kämpft darin den „One Man’s War“. Wenn die Kleinen über sich hinauswachsen und zu Helden werden, wird es gefährlich für die Großen. Das gilt für Menschen wie für Gesetze.

Als der Arzt Joel Filártiga eines Morgens durch die Straßen von Manhattan ging, traute er seinen Augen nicht. Da vorn ging der Mörder seines Sohnes. Es war nicht sehr wahrscheinlich, dass der Mann hier war; Folter und Mord hatten viele Tausend Kilometer von Manhattan entfernt stattgefunden. Doch Filártiga war sich ganz sicher. Also verfolgte er den Mann und sprach schließlich einen Polizisten an. Der hielt den Passanten an, nahm seine Personalien auf – und verhaftete ihn: Sein US-Visum war abgelaufen.

Der Mann hieß Peña-Irala und war Polizei-Inspektor in Paraguay gewesen. Nur ein Zahnrad in jener Foltermaschinerie, die die Militärdiktaturen Südamerikas während der siebziger Jahre am Laufen hielten. Und doch sollte er Jahre später in die Geschichte eingehen. Als der Mann, dem ein amerikanisches Gericht den Prozess machte – für eine Straftat, die weder im Land noch an einem Bürger der USA verübt worden war. Mit Peña-Irala geriet in den Fokus der Behörden, was über Jahrzehnte längst vergessen geglaubt war. Er setzte eine Entwicklung in Gang, deren Ausläufer weltweit zu spüren sind. Von Menschen unterschiedlichster Nationen. Und von Unternehmen rund um den Globus.

Nach jener zufälligen Begegnung in New York bat der Arzt Filártiga seine Anwälte nämlich, den Mann hier und jetzt vor ein US-Gericht zu schaffen. Ein Bürger Paraguays will einen anderen Bürger desselben Landes verklagen – hier in den USA? Eigentlich unmöglich, vermuteten die Anwälte, und zunächst sah ein New Yorker Richter das genauso. Doch dann machten sich die Juristen auf den Weg durch das verwinkelte Gebäude mit den vielen Anbauten, das sich US-Gesetzgebung nennt, stießen immer tiefer vor und trafen schließlich auf eine kleine Tür. An ihr, die direkt an die uralte Haupthalle der Bill of Rights von 1789 stößt, waren sie stets vorbeigeeilt. Kaum zu erkennen unter dem Staub von fast 200 Jahren, entdeckten sie dahinter ein juristisches Kleinod von mächtiger Schönheit.

Der Paragraf 1350 des 28. Titels der US Code Collection ist ein Ein-Satz-Gesetz. Der Satz geht sinngemäß so: „Die Bundesgerichte haben die Rechtsprechung über jede Zivilsache, in der ein Ausländer geschädigt wurde, durch Verletzung des Völkerrechts oder eines Abkommens mit den Vereinigten Staaten.“ Anders formuliert: Bei Völkerrechtsverstößen dürfen auch Nicht-US-Bürger vor amerikanischen Gerichten klagen.

Dass die wenigen Worte dieses Alien Tort Claims Act (kurz ATCA) dem Berufungsgericht tatsächlich als Grundlage genügen würden, damit rechnete im fachkundigen Publikum wohl niemand ernsthaft; vielleicht nicht einmal die Anwälte des Klägers Filártiga. Doch Richter Irving R. Kaufman ließ die Klage im Juni 1980 zu.

Die Repräsentanten, die 1789 zum ersten US-Kongress zusammentraten, hatten das Gesetz offenbar verabschiedet, um die in der neuen Welt eintreffenden Botschafter zu schützen. Kurz zuvor waren zwei ausländische Diplomaten, nun ja, Tätlichkeiten zum Opfer gefallen, und mit dem Gesetz wollte der Senat wohl zeigen, dass man sich in der jungen Demokratie sehr wohl zu benehmen wusste.
Richter Kaufman vergrößerte diesen Radius dramatisch. Knapp 200 Jahre später hob er hervor, der ATCA könne sich nicht allein auf das völkerrechtliche Verständnis von 1789 beschränken. Menschenrechte seien universell – und Folter verletze sie stets und überall. Das US-Recht griff auf die Welt zu.

ATCA und seine Folgen: Globale Konzerne erinnern sich an ihre soziale Verantwortung

Dr. Filártiga, dem Arzt aus Paraguay, wurden zehn Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen. Vor allem aber wurde seine Klage zum Präzedenzfall: Nicht nur Politiker wie der philippinische Ex-Diktator Ferdinand Marcos und der Präsident der bosnischen Serben Radovan Karadzic wurden in der Folge zu hohen Geldstrafen verurteilt. Die Rechtsprechung verunsichert auch die Wirtschaft und erinnert globale Konzerne an ihre soziale Verantwortung. Denn seitdem laufen Menschenrechtsanwälte immer häufiger entlang der Zulieferketten der weltweiten Massenproduktion, um herauszufinden, ob es darunter dreckige Glieder gibt.

Als der Ölriese Unocal – heute Teil der Chevron Corporation – in den Neunzigern gemeinsam mit der französischen Total die Yadana-Erdgaspipeline durch Burma legen ließ, zwang das dortige Militärregime die Dorfbewohner entlang der Rohrleitung zu unentgeltlicher Arbeit. Dabei hätten die Soldaten entführt, vergewaltigt, gefoltert und gemordet. Die Manager des kalifornischen Energiekonzerns sollen davon gewusst haben, ohne einzuschreiten, berichteten Human Rights Watch und ein Unocal-Berater. Ähnliche ATCA-Klagen führen NGO gegen Texaco (Ecuador), Royal Dutch Shell (Nigeria), ExxonMobil (Indonesien) und den kanadischen Energieriesen Talisman Energy (Sudan).

Der Schweizer Lebensmittelkonzern Nestlé soll verantwortlich dafür sein, dass an der Elfenbeinküste Kinder Kakao anbauen und ernten; der Reifenhersteller Bridgestone Firestone soll Gummibauern in Liberia schlecht behandelt und ebenfalls Kinderarbeit zugelassen haben; von Dow Chemical soll ein Pestizid auf Fruchtplantagen Westafrikas derart achtlos versprüht worden sein, dass Arbeiter zeugungsunfähig wurden. Allein in Kolumbien hätten drei Großkonzerne wissentlich die Menschenrechte mit Füßen getreten, sagen NGO-Anwälte: Der Bananenproduzent Chiquita und das US-Bergbau-Unternehmen Drummond sollen direkt, der Softdrink-Hersteller Coca-Cola soll über eine Tochter Paramilitärs angeworben haben, um Gewerkschaftsmitglieder zu entführen, zu foltern, zu ermorden. Erst im Herbst 2007 hat ein Gericht in Manhattan die Sammelklage von 387 kolumbianischen Familien gegen Chiquita Brands International angenommen – der geforderte Schadenersatz: 7,86 Milliarden US-Dollar. Es klingt so, als könne ATCA das Böse dieser Welt schultern.

Das Gesetz gründet auf zwei Bedingungen: Die Beklagten müssen das Völkerrecht verletzt haben. Und sie oder die Ankläger müssen eine (Geschäfts-)Beziehung zu den Vereinigten Staaten unterhalten. Dafür reicht schon ein Kurzbesuch: Als Serbenführer Karadzic 1993 in New York weilte, um bei den Diplomaten der Vereinten Nationen für seine bosnische Serbenrepublik zu werben, erhielt er prompt eine Klageschrift, in der ihm bosnische Muslime Kriegsverbrechen vorwerfen. Chinas Staatspräsident Jiang Zemin war im Oktober 2002 zu einem USA-Besuch kaum in Chicago gelandet, da wurde seinen Personenschützern eine Prozessnote vom Bundesbezirksgericht für das nördliche Illinois zugesteckt: Sie enthielt eine Sammelklage von Mitgliedern der im Reich der Mitte verfolgten Falun Gong.

Sind die beiden Bedingungen erfüllt, ist der Weg für eine Klageschrift frei. Und er wird nur allzu gern beschritten, dafür sorgt schon das amerikanische Prozess- und Deliktrecht. Verfahren, die in den USA gewonnen werden, führen zu Schadenersatzsummen so hoch wie nirgendwo sonst auf der Welt. Kein Wunder, dass die deutsche Wirtschaft nach langem Gezerre einem Vergleich zustimmte, als es um die Entschädigungen für Zwangsarbeiter und andere Opfer des Nazi-Regimes ging. Bevor US-Staranwalt Ed Fagan den Richtern vielleicht noch weitaus höhere Summen hätte entlocken können, wurde per Gesetz im Jahr 2000 die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ gegründet. Der Bund zahlte 2,6 Milliarden Euro ein, genau wie die betroffenen Firmen – dafür waren sie künftig vor derartigen US-Klagen sicher. Der Bohrer, den Ed Fagan angesetzt hatte, trug einmal mehr das Kürzel ATCA.

Die „Khulumani-Klage“ könnte diesem Muster folgen, denn auch sie zieht vergangene Menschenrechtsdelikte zur Sühne heran. Erst im Mai 2008 wies der New Yorker Supreme Court den Widerspruch von 23 Unternehmen aus verschiedenen Ländern ab, die zwischen 1948 und 1994 in Südafrika investiert hatten. Nestlé, Daimler, die Schweizer Großbank UBS und andere westliche Konzerne sollen von der Apartheid profitiert haben, lautet der Vorwurf einer Sammelklage, die auf dem ATCA fußt.

Hätte so ein Fall vor Gericht erst einmal Erfolg – was dann? Ökonomen zeichnen Alptraumszenarien; Anwälte würden Unternehmen raten, Investitionen „in Ländern mit weniger als perfekten Persönlichkeits- und Arbeitsrechten“ zu drosseln und keine Verträge mit dortigen Regierungsorganisationen abzuschließen, schreibt etwa das Peterson Institute for International Economics in Washington. „Die Verlierer wären Millionen verarmter Menschen, denen eine Möglichkeit verwehrt bliebe, an den globalen Märkten teilzunehmen.“ Das Institut, sonst politisch neutral, liegt mit diesem Menetekel ganz auf der Linie der Bush-Regierung.

ATCA und seine Unterstützer: Anwälte, NGO und wirtschaftsnahe Intellektuelle

Im Weißen Haus forderte man enge Grenzen für die ATCA-Rechtsprechung, um den eigenen Kampf gegen den Terror ohne juristische Nachspiele fortführen zu können. Im Fall von Unocal und ExxonMobil versuchte die Bush-Regierung denn auch zu intervenieren – ein nicht alltäglicher Eingriff der zweiten in die dritte Gewalt im Staate.

Unterstützung erhält das Gesetz von Anwälten, Menschenrechtsorganisationen und wirtschaftsnahen Intellektuellen. „ATCA ist derzeit das einzige wirksame Werkzeug, damit die Konzerne die Menschenrechte stärker achten. Ich denke, das wird auch so bleiben“, sagt etwa Terry Collingsworth. Der Mann ist in der Szene ein bunter Hund: Seit rund zwei Jahrzehnten arbeitet er als Anwalt für Arbeits- und Menschenrechte, er strengte die ATCA-Klagen gegen Coca-Cola und ExxonMobil an. Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph E. Stiglitz, der die Klage südafrikanischer Apartheid-Opfer unterstützt, argumentiert pragmatisch: „Wenn wir diese Unternehmen haftbar für ihre Vergangenheit machen, trägt dies zum Vertrauen in das Marktsystem bei und schafft ein günstigeres Geschäftsklima.“

Rund 40 Klagen gegen Konzerne gingen seit 1993 aufgrund des Alien Tort Claims Act bei US-Gerichten ein. Mehr als die Hälfte davon wurde zurückgewiesen, ein gutes Dutzend ist bis heute anhängig. In vier Fällen haben sich die Parteien verglichen.

Bislang hat also noch kein einziges Unternehmen einen ATCA-Fall wirklich verloren. Und doch: Gäbe es das Ein-Satz-Gesetz von 1789 nicht, hätten NGO im Kampf um menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen ein scharfes Schwert weniger zur Verfügung. Ohne die Bedrohung durch die Justiz seien Verhaltensänderungen wohl kaum zu bewirken, fürchtet Terry Collingsworth: „Wir verhandeln jahrelang mit Konzernen, arbeiten an freiwilligen Selbstverpflichtungen – und am Ende betrachten die Unternehmen das bloß als Baustein ihrer PR-Strategie.“

Vor dem Hintergrund des ATCA ist das gefährlich. Denn auch wenn das Risiko einer Verurteilung letztlich gering ist: Jede Klage macht das Versagen eines Konzerns
öffentlich, und der Image-Schaden eines jahrelangen Prozesses kann gewaltig sein. Um kein lautes Verfahren zu riskieren, bei dem in den Medien womöglich von Folter, geknechteten Mitarbeitern und verhafteten Dissidenten die Rede ist, schließen viele verklagte Unternehmen deshalb lieber leise einen Vergleich.

Die ATCA-Klagen zweier Chinesen gegen Yahoo! beispielsweise bedeuteten sicher alles andere als erfreuliche Public Relations für das Unternehmen. Der Internet-Provider hatte die Identität der Regimekritiker, die unter Pseudonym E-Mails verschickten und in Blogs diskutierten, an die chinesische Verwaltung weitergegeben. Wang Xiaoning sitzt seit 2002 im Gefängnis, Shi Tao seit 2004. „Technologische Riesen, aber moralische Pygmäen“ – so beschimpfte ein US-Kongressabgeordneter die Yahoo!-Manager öffentlich, als der Fall bekannt wurde. Im November 2007 zog Firmengründer Jerry Yang die Reißleine und verglich sich mit den Familien der verurteilten Dissidenten.

Die Manager von Unocal ließen sich mehr Zeit. Erst 2004, neun Jahre nach Eingang der Klage, einigte sich der kalifornische Energiekonzern mit den burmesischen Dorfbewohnern: Über die Summe wurde Stillschweigen vereinbart, einige Millionen Dollar dürften den Geschädigten wohl zugeflossen sein, vermuten Beobachter.

Das amerikanische Bergbau-Unternehmen Drummond zog den Kopf zumindest finanziell unbeschadet aus der Schlinge: Im Juli 2007 wurde der Konzern aus Alabama von dem Vorwurf freigesprochen, den Mord an drei aufsässigen kolumbianischen Gewerkschaftsführern in Auftrag gegeben zu haben. Es war der erste Sieg eines Unternehmens gegen das lästige Gesetz.

Ein Ende des Kampfes ist nicht in Sicht. Die ATCA-Prozesse werden noch Jahre laufen. Zeit für die Gegner der Multis, sich zu bewaffnen. Zum Arsenal gehören die Medien und ihre Heldengeschichten – in den Vorstandsetagen internationaler Konzerne ist inzwischen bekannt, dass TV-Reportagen, Kinofilme und Polemiken wie die von Michael Moore unbequeme Fragen aufwerfen können. Die ausgezeichnete Dokumentation „Total Denial“ der Regisseurin Milena Kaneva etwa prangerte 2006 das ölige Verhalten von Total und Unocal in Burma an. Danach wurden Tankstellen boykottiert, und zwar nicht, weil Benzin teuer war.

Die Geschichte des Joel Filártiga, jenes Arztes aus Paraguay, der 1980 den ersten Stein warf, ist bereits 1991 als Doku-Drama verfilmt worden: Kein Geringerer als Anthony Hopkins kämpft darin den „One Man’s War“. Wenn die Kleinen über sich hinauswachsen und zu Helden werden, wird es gefährlich für die Großen. Das gilt für Menschen wie für Gesetze.


Dieser Text stammt aus unserer Redaktion Corporate Publishing.