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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Die brand eins Medien AG (nachfolgend „brand eins“ oder „wir“ genannt) stellt diverse Leistungen gegenüber Unternehmern und Verbrauchern (nachstehend auch „Vertragspartner“) zur Verfügung. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen brand eins und dem Vertragspartner ergänzend zu den jeweiligen Vertragsbedingungen der Abschnitte B. – G.. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden von brand eins vorbehaltlich einer anderweitig ausdrücklichen Vereinbarung nicht anerkannt.

(2) Auf Verträge zwischen brand eins und dem Vertragspartner findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

(4) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(5) Für Unternehmerkunden gilt: Als Erfüllungsort wird der Sitz von brand eins vereinbart.

(6) Der Verkäufer weist darauf hin, dass er Daten des Vertragspartners, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne des Datenschutzgesetzes verarbeitet.

(7) Sofern der Vertragspartner einen Kauf über Waren und Dienstleistungen von brand eins unternommen hat, bietet brand eins dem Vertragspartner Informationen über eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen über die beim Kauf übersandte E-Mail-Adresse an (§ 7 III UWG). Ein Widerspruch gegen diese Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten ist zu jeder Zeit durch den Vertragspartner möglich, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

(8) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(9) Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Die Plattform ist unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar. Unsere E-Mailadresse in diesem Zusammenhang finden sie im Impressum unserer Webseite. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Ist der Vertragspartner Verbraucher steht ihm ein Widerrufsrecht gemäß folgender Belehrung zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (brand eins Medien AG, Shanghaiallee 9, 20457 Hamburg, Telefonnummer 040 / 32 33 16 -0, , Faxnummer: 040 / 32 33 16 -20 E-Mail: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformularverwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
• zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
• zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement- Verträgen.
• bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an brand eins Medien AG, Stichwort: „Widerruf“, Shanghaiallee 9, 20457 Hamburg, Faxnummer: 040/323316-20, E-Mail: [email protected] zurück:

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Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (brand eins Medien AG, Shanghaiallee 9, 20457 Hamburg, Telefonnummer 040 / 32 33 16 -0, , Faxnummer: 040 / 32 33 16 -20 E-Mail: [email protected] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformularverwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an brand eins Medien AG, Stichwort: „Widerruf“, Shanghaiallee 9, 20457 Hamburg, Faxnummer: 040/323316-20, E-Mail: [email protected] zurück:

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(1) Die Mängelrechte des Vertragspartners richten sich nach den deutschen gesetzlichen Bestimmungen, solange in den vertraglichen Bedingungen nicht etwas anderes bestimmt ist.

(2) Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der brand eins, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen oder das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Dieser Haftungssausschluss gilt nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde.

(4) Für die Wiederbeschaffung von Daten bei schuldhaften Handeln durch brand eins gilt, dass brand eins nur insoweit haftet, soweit der Vertragspartner alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(1) Sofern brand eins dem Vertragspartner im Rahmen von Leistungsangeboten Unterlagen, digitale Inhalte oder sonstige urheberrechtliche geschützte Materialien (nachfolgend „Werke“) übergibt, räumt brand eins dem Vertragspartner mit der Übergabe ein einfaches, räumlich unbegrenztes Recht ein, die Werke nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene private Zwecke zu nutzen. Gegebenenfalls abweichende Nutzungsrechtseinräumungen sind bei den einzelnen Angebotsbeschreibungen genannt.

(2) Weitergehende Rechte, insbesondere zur Veräußerung und Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt.

(3) Die kommerzielle oder gewerbliche Nutzung oder die öffentliche Vorführung ist nur mit einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von brand eins erlaubt. Insbesondere eine Vervielfältigung oder Verwendung von Werken in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von brand eins nicht gestattet. Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenständen steht ausschließlich brand eins zu, es sei denn, es ist ausdrücklich anders vereinbart. Sollten Vertragspartner Werke zu solchen Zwecken nutzen wollen, können sie sich mit brand eins in Verbindung setzen.

Diese Bedingungen der brand eins Medien AG (nachfolgend auch „Verkäufer“ genannt) gelten für alle Verträge über zu erbringende Lieferungen und Leistungen mit Verbrauchern und Unternehmen (nachstehend „Kunde“ genannt), die über die Webseite brandeins.de oder brandeins.de/shop zustande kommen.

(1) Der Vertrag kommt folgendermaßen zustande: Der durch den Verkäufer, insbesondere auf der Webseite brandeins.de/shop dargestellte Warenkatalog stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen, sowie anderweitiger Bedienfunktionen, berichtigt werden. Mit Klick auf den die verbindliche Bestellung abschließenden Button unterbreitet der Kunde sein verbindliches Kauf- bzw. Vertragsangebot. Nach Eingang des Angebots des Kunden aus dem Webshop beim Verkäufer erhält der Kunde eine automatisch generierte E-Mail, die den Eingang der Bestellung und deren Einzelheiten aufführt. Diese Eingangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots durch den Verkäufer dar. brand eins kann das Angebot annehmen, indem brand eins dem Kunden

• eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt (E- Mail), wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist,
• die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang beim Kunden maßgeblich ist, bzw. mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt
• nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Eine Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei der Mitteilung der Bankdaten an den Kunden oder einer Weiterleitung des Kunden zu einem Zahlungsdiensteanbieter.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zur Annahme zuerst eintritt.

(2) Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und wird dem Kunden nebst einbezogener AGB per E-Mail zugesandt.

(3) Bei der Bestellung eines Kombi- oder Print-Abonnements übernimmt die Firma ZENIT Pressevertrieb GmbH (Abo-Service brand eins, Postfach 81 06 40, 70523 Stuttgart, Tel: 0711 / 82 651 - 779, Fax: 0711 / 82 651 - 333, E-Mail: [email protected]) den Vertrieb und die Verwaltung des Abonnements. brand eins bleibt Vertragspartner des Kunden. Die Rechnungserstellung und Lieferung erfolgt durch die ZENIT Pressevertrieb GmbH im Namen des Verkäufers. 

(1) Bei Lieferung eines Digitalabo oder von App-Inhalten sowie sonstiger digitaler Inhalte räumt der Verkäufer dem Kunden mit der Übergabe der Inhalte ein einfaches, räumlich und zeitlich unbegrenztes Recht ein, diese nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke auf Dauer zu nutzen. Dieser Umfang ergibt sich aus der auf der Webseite angegebenen Preisliste und jeweiligen Vertragsinhalte der unterschiedlichen Angebote.

(2) Weitergehende Rechte, insbesondere zur Veräußerung und Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt.

(3) Die Anfertigung einer Sicherungskopie und die Vervielfältigung im Rahmen der üblichen Datensicherungen in angemessener Anzahl durch den Kunden sind erlaubt.

(4) Die Dekompilierung im Rahmen des §69e UrhG bleibt ebenfalls gestattet. Die Rechte des Auftraggebers aus §§69 d Abs. 2 und 3 UrhG bleiben ebenfalls unberührt.

(1) Preise verstehen sich in Euro (€) brutto inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. der jeweils zu dem Angebot angegebenen Liefer- und Versandkosten. Bei Preisdarstellungen für Profilanzeigen für Unternehmerkunden erfolgt die Angabe in Nettopreisen zzgl. Mehrwertsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse durch Paypal, per Lastschrift oder per Kreditkarte.

(3) Insofern zwischen brand eins und einem Unternehmer das SEPA-Firmenlastschriftverfahren vereinbart wurde, wird der bevorstehende Lastschrifteinzug durch brand eins zusammen mit der Rechnungsstellung (oder auf einem anderen mit dem Kunden vereinbarten Kommunikationsweg) bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/ „Prenotification“).

(4) Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren die früheren Preise ihre Gültigkeit. Bereits bestehende Verträge sind von den Änderungen nicht betroffen.

(5) Zahlungen sind sofort fällig. Der Kunde kommt mit Zahlungen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. 

(1) Sofern der Vertragsinhalt eine Lieferung von nicht digitalen Produkten beinhaltet, erfolgt der Versand in der Regel per Postdienst. Der Käufer trägt die beim Angebot angegebenen Versandkosten. Sofern bei der Produktbeschreibung keine anderweitigen Angaben genannt sind, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb von 5 Tagen. Die Frist für die Lieferung beginnt am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

(2) Für die Lieferung per Download von digitalen Inhalten fallen keine Versandkosten an. Der Kunde kann den Download zu jeder Zeit vornehmen.

(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die nicht digitale Ware von brand eins an das beauftragte Transportunternehmen übergeben wird. Bei Warenabholung am Lager bei Übergabe der Ware an den Unternehmer.

(4) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.), selbst wenn sie bei Zulieferern oder Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch für verbindlich vereinbarte Fristen und Termine nicht zu vertreten. Solche Lieferverzögerungen berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

(5) Bei einer Lieferverzögerung im Sinne von Ziffer V. 2 von länger als 1 Monat sind beide Seiten nur berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten.

(1) Sofern der Kunde eine Kleinanzeige beauftragt, gelten die Vorgaben für die Gestaltung und Veröffentlichung der Kleinanzeige auf der Produktseite unter „Kleinanzeigen“.

(2) Die Bestellung einer Profilanzeige ist ausschließlich für Unternehmerkunden möglich. Es gelten ergänzend zu diesen Vertragsbedingungen die Bedingungen der „Mediadaten“, die unter brandeins.de/anzeigen/mediadaten abgerufen werden können.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm etwaig gelieferten Inhalte für die Anzeigen vollumfänglich frei von Rechten Dritter sind und auch aus rechtlicher Sicht für diese Nutzungen geeignet sind und zur Verfügung gestellt werden dürfen.

(4) Der Kunde stellt brand eins von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen brand eins wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden mit den Anzeigen und übermittelten Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt alle brand eins aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von brand eins bleiben unberührt.

(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zu deren Bezahlung vor.

(2) Sofern der Kunde Unternehmer ist gilt: Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Gehört die Weiterveräußerung an Dritte zum gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Kunden, ist er berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Falle der Weiterveräußerung ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

(2) Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, hat er die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist dem Verkäufer dieser unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 3 Tage; maßgeblich ist der Zugang einer Rüge in Textform (auch per Telefax) bei dem Verkäufer. Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden entfallen, soweit er den zuvor beschriebenen Obliegenheiten nicht nachkommt.

(3) Ist der Kunde Verbraucher, kann der Verkäufer diesem eine angemessene Frist zur Ausübung seines Wahlrechts bezüglich der Art der Nacherfüllung und Abgabe einer Erklärung setzen, um eine möglichst unverzügliche Behebung der berechtigten Beanstandung durchzuführen. Die Frist beträgt höchstens 14 Tage; maßgeblich ist der Zugang der Erklärung bei dem Verkäufer. Nach Ablauf der Frist kann der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder Neulieferung vornehmen.

(4) Wenn der Kunde nicht Verbraucher ist, ist der Verkäufer bei berechtigten Beanstandungen nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware (Neulieferung) berechtigt. Ist der Verkäufer zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde grundsätzlich berechtigt, nach eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt), Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Der Verkäufer ist zum mehrmaligen Nacherfüllungsversuch berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

(5) Sofern der Kunde Unternehmer ist gilt: Die Gewährleistung für Mängelansprüche beträgt ein Jahr Ziffer A. III. gilt entsprechend.

(6) Nutzungsbeschränkungen oder Fehler bei digitalen Inhalten, die durch falsche Bedienung, Hardware, Betriebssystem, Systemumgebung des Kunden verursacht sind, sind keine Mängel.

Diese Bedingungen der brand eins gelten für alle Verträge über die Teilnahme an brand eins Peergroups. mit Verbrauchern und Unternehmen (nachstehend „Kunde“ oder „Sie“ genannt).

(1) Ein Vertrag mit uns kommt zustande, wenn Sie unser Angebot zur Teilnahme an einer Peergroup annehmen. Dieses Angebot geht Ihnen im Regelfall per E-Mail zu. Die Annahme dieses Angebots kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

(2) brand eins stellt Peergroups mit verschiedenen Teilnehmern zusammen und organisiert für eine Peergroup sechs kostenpflichtige Workshoptage (verteilt auf vier Treffen) in Hamburg inklusive Verpflegung an. Die Treffen werden von Coaches von brand eins moderiert. Ein Anspruch auf Durchführung der Treffen mit einer Mindestteilnehmerzahl besteht nicht, brand eins wird sich bemühen, bei reduzierter Teilnehmerzahl von acht Personen einen alternativen Termin anzubieten.

(1) Eine Stornierung ist bis spätestens zwölf Wochen vor dem Start der Peergroup kostenlos möglich. Eine Stornierung bis spätestens sechs Wochen vor dem Start der Peergroup wird mit 50% der Teilnahmegebühr berechnet. Eine Stornierung
innerhalb der sechs Wochen vor dem Start der Peergroup wird zu 100% berechnet. Eine Peergroup startet am ersten Tag des Auftakttreffens. Bei einer Stornierung später als vier Wochen vor dem Start der Peergroup bis zum Ende des zweiten Tages des Auftakttreffens berechnen wir die volle Teilnahmegebühr. Erfolgt Ihre Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, so berechnen wir die volle Teilnahmegebühr.

(2) Ihnen bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass uns ein Schaden in Höhe der Stornierungsgebühr nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger als die Stornierungsgebühr ausfällt.

(3) Stornierungen haben in Textform (schriftlich, per E-Mail oder per Telefax) zu erfolgen.

(1) Können Sie aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht den vollen Leistungsumfang der Peergroup-Treffen in Anspruch nehmen, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

(2) Können Sie an einem Peergroup-Treffen nicht teilnehmen, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen, damit wir den reibungslosen Ablauf und Nutzen des Treffens für die restlichen Teilnehmer sicherstellen können. 

(1) Wir behalten uns ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund ist unter anderem gegeben bei höherer Gewalt, Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von acht Teilnehmern oder Erkrankung des Moderators.

(2) Sollte die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, so erfolgt unser Rücktritt nicht später als drei Wochen vor dem Start der Peergroup. In allen anderen Fällen erfolgt der Rücktritt unverzüglich nach Kenntniserlangung des wichtigen Grundes.

(3) brand eins ist berechtigt, einen Termin aus wichtigen Gründen zeitlich und örtlich zu verlegen. Für den Fall der zeitlichen Terminverlegung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. brand eins verpflichtet sich, die Kunden über eine der bei den Buchungen genannten Adressen (postalisch, per E-Mail, per Telefon etc.) unverzüglich zu informieren. Die Übersendung einer solchen Information gilt als ausreichend.

(4) Im Falle der Absage einer Peergroup oder eines Treffens erstattet brand eins die geleistete Zahlung ganz bzw. anteilig zurück. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Reise-, Hotelkosten oder Verdienstausfall sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, auch durch unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

Diese Bedingungen der brand eins gelten für alle Verträge über Leistungen mit Unternehmen (nachstehend „Kunde“ genannt), die über die Mitgliedschaft zum Netzwerk der Veränderer geschlossen werden. Durch die Mitgliedschaft erhält der Kunde Zugang zu einem Community-Netzwerk („Mitgliedschaftsbereich“ oder „Webseite“), in dem er eine eigene Profil- und Unternehmensdarstellung vorgeben kann, zu exklusiv angebotenen Reisen und Veranstaltungen und zu einem Rechercheservice der brand eins. 

(1) brand eins bietet dem Kunden eine Mitgliedschaft in einem (online) Netzwerk für eine Vertragslaufzeit an, während der dem Kunden die Kontaktaufnahme zu neuen Geschäftspartnern und weiteren geschäftlichen Projekten und Informationen erleichtert wird. Für die vom Kunden in Mitgliedschaftsbereich der Webseite über brand eins eingepflegten Daten und Inhalte stellt brand eins auch Speicherplatz zur Verfügung. Eine Übergabe der Webseiten-Software ist nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zur Nutzung des Mitgliedschaftsbereiches auf der Webseite muss der Kunde registriert sein. Die Registrierung erfolgt mit einem Account und mit ihr erkennt der Kunde die jeweiligen geltenden AGB an.

(3) Eine Mitgliedschaft kann der Kunde per E-Mail, Fax oder Telefon anfragen. brand eins sendet ihm ein Registrierungsformular als Angebot zu. brand eins wird dem Kunden bei verbindlicher Bestellung und Mitteilung von Vertragsdaten für die Registrierung bei Vertragsannahme die Zugangsdaten zur Nutzung und Mitgliedschaft zusenden.

(4) Der Kunde hat die im Registrierungsformular durch brand eins abgefragten Vertragsdaten vollständig und korrekt anzugeben, wenn und soweit diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Sofern sich die erhobenen Daten nach der Bestellung ändern, ist der Kunde verpflichtet, seine Vertragsdaten unverzüglich dahingehend zu aktualisieren oder aber brand eins die geänderten Daten anderweitig zu übermitteln.

(5) Der Kunde muss seine Zugangsdaten für das Kundenlogin geheim halten und den Zugang zu seinem Mitgliedschaftsaccount sorgfältig sichern. Der Kunde ist verpflichtet, brand eins umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedschaftsaccount von Dritten missbraucht wurde.

(1) Das Urheber- und ausschließliche Nutzungsrecht für veröffentlichte, von brand eins erstellte Objekte (Webseiteninhalte, Scripts, Programme, Grafiken) bleibt allein bei brand eins.

(2) Der Kunde erhält mit Registrierung und mit Vertragsschluss über die Mitgliedschaft ein einfaches, räumlich unbegrenztes Recht, den Mitgliedschaftsbereich und die dortigen brand eins gehörigen Inhalte nach dem im Vertrag vereinbarten Umfang für ausschließlich eigene Zwecke für die Dauer des Vertrages zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung über das für die vertragsgemäße Nutzung notwendige Maß hinaus, werden nicht eingeräumt. Etwaige Rechte aus §§ 69 d Abs. 2 und 3, 69 e UrhG bleiben unberührt.

(3) Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Elementen des Mitgliedschaftsbereiches in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von brand eins nicht gestattet. Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenstände steht ausschließlich brand eins zu, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart.

(4) Der Kunde räumt brand eins hinsichtlich seinem Logo und etwaiger brand eins zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalte ein jeweils einfaches Nutzungsrecht für Werbe- und Marketingzwecke für und auf der Kommunikationsplattform, und insbesondere für die dauerhafte Nutzung und Speicherung auf der Kommunikationsplattform ein. Der Kunde kann dieses Nutzungsrecht durch Mitteilung in Textform widerrufen.

(1) brand eins bietet die technische Möglichkeit zur Verwaltung und Organisation eines eigenen Kundenprofils und bietet den Zugang zu für die Mitglieder bereitgestellte Informationen.

(2) Der Kunde hat die Möglichkeit Informationen und Inhalte für sein Unternehmen und seine Projekte gegenüber brand eins, insbesondere für sein Kundenprofil, anzugeben.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm etwaig gelieferten Inhalte für den Mitgliedschaftsbereich vollumfänglich frei von Rechten Dritter sind und auch aus rechtlicher Sicht für diese Nutzungen geeignet sind und zur Verfügung gestellt werden dürfen. Dasselbe gilt für Daten und Inhalte, die der Kunde in eigener Verantwortung über den Mitgliedschaftsbereich übermittelt.

(4) Der Kunde stellt brand eins von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die Dritte gegen brand eins wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden mit dem Mitgliedschaftsbereich von brand eins benutzten und übermittelten Inhalte geltend machen. Der Kunde übernimmt alle brand eins aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche von brand eins bleiben unberührt.

(5) Hat brand eins den begründeten Verdacht, dass eine Nutzung des Kunden gegen die vertraglichen Bedingungen, Gesetzesbestimmungen oder gegen Rechte Dritter verstößt, darf brand eins die betreffende Nutzung bzw. den Zugang zur Webseite nach vorheriger Information an den Kunden und mit Hinweis auf den Verdacht und ohne dass dies irgendwelche Pflichten für brand eins nach sich zieht, sperren.

(6) brand eins hat das Recht, Angebote und funktionale Inhalte des Mitgliedschaftsbereiches technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. brand eins behält sich vor, die Webseite zukünftig nach eigener Wahl mit weiteren Schnittstellen zu ergänzen und technische Funktionen zu verbessern. Ebenfalls können nach Wahl von brand eins Funktionen entfernt werden, wenn dies nur eine geringfügige Leistungsänderung und keine Änderung der vereinbarten Gesamtfunktionalität bedeutet. Können durch eine Leistungsänderung berechtigte Interessen des Kunden (z.B. bei einer erheblichen Leistungsänderung zum Nachteil des Kunden) nachteilig berührt werden, so teilt brand eins diese Leistungsänderung dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege vor ihrem Wirksamwerden mit und weist ihn in dieser Mitteilung auf sein nachfolgend geregeltes Sonderkündigungsrecht und die Folgen der Nichtausübung des Kündigungsrechts hin. Dem Kunden steht in diesem Fall das Recht zu, den Vertrag, vorzeitig mit einer Frist von 14 Tagen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).

(7) Sofern innerhalb der Softwarelösung rechtliche Erklärungen seitens des Kunden abgegeben werden, erbringt brand eins lediglich die technische Darstellung bzw. gegebenenfalls Übermittlung. Für die inhaltliche Vollständigkeit, Richtigkeit und Wirksamkeit ist der Kunde verantwortlich.

(8) Der Kunde hat brand eins unverzüglich über Störungen der Webseite zu unterrichten und brand eins in angemessenem Umfang bei der Feststellung der Störung und ihrer Ursachen sowie deren Behebung zu unterstützen.

(1) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, innerhalb des Mitgliedschaftsbereich erstellte und einsehbare Unterlagen und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigt, auf einem von der Webseite unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Projekte und sein Kundenprofil eigenverantwortlich zu pflegen und haftet für entsprechende rechtliche Informations- und Kennzeichnungspflichten sowie etwaige Aussagen seiner Projektunterlagen und Inhaltsdarstellung und ihm obliegt es diese gemäß seinen eigenen Vertragsbeziehungen zu seinen Kunden ordnungsgemäß zu verwalten.

(3) Der Kunde schließt mit Drittanbietern, zu denen er über die Webseite einen Zugang hat, eigene Verträge. brand eins bietet mit der Webseite lediglich eine technische Möglichkeit der Verbindung und des Zugangs. Der Kunde bzw. der Dritte sind für die Ausgestaltung der zwischen ihnen vereinbarten Leistung verantwortlich.

(4) Mitglieder dürfen Adressen, Kontaktdaten und sonstige personenbezogenen Daten, die sie durch die Nutzung der Webseite und des Netzwerkes von anderen Mitgliedern erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vorgesehene Kommunikation bzw. für die jeweiligen Zwecke, zu denen sie übertragen wurden. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, der jeweilige Betroffene hat diesem ausdrücklich vorher zugestimmt.

(1) Die Mitgliedschaft ist kostenpflichtig.

(2) Die Zahlung erfolgt nach Voraus Rechnungsstellung.

(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist brand eins berechtigt, die bereitgestellten Dienste auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. 

(1) Für die Mitgliedschaft wird eine Vertragslaufzeit von einem Jahr vereinbart. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern keine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Mitgliedschaftsjahres erfolgt.

(2) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt.

(3) Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben in Textform zu erfolgen. Sofern brand eins eine Möglichkeit zur elektronischen Kündigung zur Verfügung stellt, hat der Kunde das Recht, diese ebenfalls zur wirksamen Kündigung zu nutzen.

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, ein Thema brand eins anzugeben. brand eins recherchiert zu dem Thema Informationsmaterial aus brand eins Publikationen und stellt dem Kunden ein Artikel-Paket zusammen, das dem Kunden elektronisch übermittelt wird.

(2) Die Nutzung der Recherchedienste ist auf 12 Anfragen während der Vertragslaufzeit beschränkt. Weitere Anfragen können mit brand eins besprochen werden.

brand eins bietet den Mitgliedern des Netzwerkes Veranstaltungen an, die separat und kostenpflichtig gebucht werden können. Für die Veranstaltungen gelten die Bedingungen aus Ziffer F entsprechend.

brand eins bietet den Mitgliedern des Netzwerkes Reisen an, die separat und kostenpflichtig gebucht werden können. Es wird auf die ergänzenden Bestimmungen aus Ziffer E verwiesen.

(1) Diese Bedingungen der brand eins gelten für alle Verträge über Reiseleistungen, insbesondere mit Mitgliedern aus dem Netzwerk der Veränderer (Ziffer D.) (nachstehend „Kunde“ genannt). Insbesondere durch die Mitgliedschaft erhält der Kunde Zugang zu exklusiv angebotenen Reisen der brand eins. Dabei können je nach Angebot verbundene Reiseleistungen oder eine einzelne Reiseleistung vorliegen. Die folgenden Bedingungen regeln das Verhältnis über das Angebot einer Reiseleistung (Reise) von brand eins.

(2) Vermittelt brand eins ausdrücklich in fremdem Namen nur verbundene Reiseleistungen dritter Veranstalter, so richten sich Zustandekommen und Inhalt dieser Verträge nach dem Gesetz und den Reisebedingungen des fremden Veranstalters, soweit diese wirksam bei Vertragsschluss einbezogen wurden.

(3) Bei den von brand eins ausgewählten Reisen wird grundsätzlich eine Übernachtung als Reiseleistung angeboten, die je nach Angebot Verpflegungsleistungen (z.B. Frühstück oder Abendessen) als wesentlichen Bestandteil der Übernachtungsleistung enthalten können. Je nach Angebot können auch weitere touristische Leistungen enthalten sein, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Zusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Zusammenstellung darstellen noch als solches beworben werden. brand eins bietet somit keine Pauschalreisen an.

(4) brand eins behält sich vor, etwaige weitere Angebote für die Reisegruppe vor Ort zu organisieren und anzubieten.

(5) Soweit organisatorische Leistungen in der vertraglichen Leistung enthalten sind, gelten diese für die Durchführung der unter Ziffer I. (3) und (4) genannten Leistungen. 

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots sowie den darin in Bezug genommenen Anlagen.

(2) Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reiseteilnehmern aus dem Vertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

(3) Mit Vertragsschluss ist spätestens eine Anzahlung in Höhe von 50% des Reisepreises aufgrund der dieser Höhe entsprechenden Vorfinanzierungspflicht von brand eins zu leisen, die auf den Reisepreis angerechnet wird, soweit im Angebot nicht abweichendes geregelt ist.

(4) Die Restzahlung ist drei Monate vor Reisebeginn bei entsprechender gleicher Vorfinanzierungspflicht des Restbetrages durch brand eins zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus den in Ziffer V. genannten Gründen abgesagt werden kann. Entfällt die Vorfinanzierungspflicht ist eine Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt fällig.

(5) Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind und brand eins zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des Kunden zur Zurückbehaltung einer strittigen, von brand eins nach Vertragsschluss geforderten Preiserhöhung bleibt hiervon unberührt.

(6) Leistungsträger (z.B. Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe) sind von brand eins nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die vertraglich zugesagten Leistungen von brand eins und dessen Angebot hinausgeben oder im Widerspruch dazu stehen oder den Inhalt des Vertrages abändern. 

(1) Änderungen und Abweichungen von der Reiseleistung und von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von brand eins nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind brand eins gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reiseleistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. brand eins wird den Kunden von notwendig gewordenen Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

(2) brand eins behält sich vor, im Fall der tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung von staatlichen Gebühren wie z.B. Gebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, die brand eins entstehenden Mehrkosten bis zum vereinbarten Reisetermin an den Kunden weiterzubelasten, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 20 Tage liegen. Die Belastung erfolgt in der Höhe, wie sich die Mehrkosten pro Person auf den Reisepreis auswirken. brand eins wird den Kunden unverzüglich und bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn über die Preisänderung informieren. Eine danach verlangte Preiserhöhung ist unwirksam.

(3) Falls Preiserhöhungen 8 % des Reisepreises übersteigen oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, ist der Kunde berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat dieses Rechte unverzüglich nach Zugang der Erklärung durch brand eins über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung gegenüber brand eins geltend zu machen

Sofern der Kunde vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten möchte, ist eine Stornierung nicht kostenlos möglich. Etwaige abweichende Stornierungsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Ein Rücktrittsrecht aus gesetzlichem Mängelrecht gilt unbeschadet.

(1) brand eins kann nach Antritt der Reise den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von brand eins oder seiner Beauftragten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt brand eins, so behält brand eins den Anspruch auf den Reisepreis; brand eins muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

(2) brand eins kann bei Nichterreichen einer in dem Angebot ausdrücklich genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
brand eins ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt von brand eins mit Zugang beim Kunden später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn brand eins in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber brand eins geltend zu machen. 

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so gelten die gesetzlichen Regelungen.

Diese Bedingungen der brand eins gelten für alle Verträge über die Teilnahme an brand eins Events mit Verbrauchern und Unternehmen (nachstehend „Kunde“ oder „Sie“ genannt).

(1) Ein Vertrag mit uns kommt zustande, wenn Sie unser Angebot zur Teilnahme an einem Event annehmen. Dieses Angebot geht Ihnen per E-Mail zu, welches Sie schriftlich oder per E-Mail annehmen können, oder sie nutzen unsere Eventbuchungsmöglichkeiten über die Webseite (siehe B. II. „Angebot und Annahme“).

(2) brand eins stellt ein Event mit verschiedenen Teilnehmern zusammen und organisiert für dieses Event einen Ort und Verpflegung, sofern in der konkreten Eventbeschreibung keine anderweitigen Angaben dargestellt sind. Das Treffen wird von Coaches von brand eins moderiert. Ein Anspruch auf Durchführung des Events mit einer Mindestteilnehmerzahl besteht nicht, brand eins wird sich bemühen, bei reduzierter Teilnehmerzahl von acht Personen einen alternativen Termin anzubieten.

(1) Erworbene Tickets sind von der Rückgabe und vom Umtausch ausgeschlossen. Stornierungen durch Teilnehmer oder durch den Veranstalter können nicht vorgenommen werden. Dies gilt auch bei Krankheit, nicht Teilnahme oder sonstigen Gründen. Eine Rückgabe von Tickets ist nur bei Absage oder einer unzumutbaren Verlegung des jeweiligen Events möglich. Eine Verlegung gilt dann als unzumutbar, sofern der neue Termin oder Veranstaltungsort dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist.

(2) Ihnen bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass uns ein Schaden in Höhe der Stornierungsgebühr nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger als die Stornierungsgebühr ausfällt.

(3) Stornierungen haben in Textform (schriftlich, per E-Mail oder per Telefax) zu erfolgen.

(1) Können Sie aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht den vollen Leistungsumfang des Events in Anspruch nehmen, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

(2) Können Sie an unserem Event nicht teilnehmen, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen, damit wir den reibungslosen Ablauf und Nutzen des Treffens für die restlichen Teilnehmer sicherstellen können. 

(3) Der Kunde hat die Möglichkeit, bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatzkunden an seiner Statt zu benennen (nachfolgend „Ersatzkunde“).

Er setzt brand eins darüber in Kenntnis. Die Übertragung des Vertrages auf den Ersatzkunden ist wirksam, soweit brand eins dies bestätigt und brand eins innerhalb von zwei Wochen, jedenfalls aber vor dem Beginn des Events, eine schriftliche Einverständniserklärung des Ersatzkunden unter ausdrücklicher Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugeht. Mit wirksamer Übertragung des Vertrages auf den Ersatzkunden wird dieser zum Vertragskunden mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Übertragung.

(1) Wir behalten uns ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund ist unter anderem gegeben bei höherer Gewalt, Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von acht Teilnehmern oder Erkrankung des Moderators.

(2) Sollte die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, so erfolgt unser Rücktritt nicht später als drei Wochen vor dem Event. In allen anderen Fällen erfolgt der Rücktritt unverzüglich nach Kenntniserlangung des wichtigen Grundes.

(3) brand eins ist berechtigt, einen Termin aus wichtigen Gründen zeitlich und örtlich zu verlegen. Für den Fall der zeitlichen Terminverlegung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. brand eins verpflichtet sich, die Kunden über eine der bei den Buchungen genannten Adressen (postalisch, per E-Mail, per Telefon etc.) unverzüglich zu informieren. Die Übersendung einer solchen Information gilt als ausreichend.

(4) Im Falle der Absage eines Events erstattet brand eins die geleistete Zahlung ganz bzw. anteilig zurück. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Reise-, Hotelkosten oder Verdienstausfall sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, auch durch unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

(1) brand eins kann den Kunden von der weiteren Teilnahme an dem Event ausschließen, soweit dieser die Durchführung des Events gefährdet.

(1.1) Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug geraten ist oder das Event oder den Betriebsablauf erheblich stört oder anderweitig erhebliche Nachteile für die Durchführung des Events zu befürchten sind;

(1.2) Der Kunde hat im Falle eines Ausschlusses nach Ziffer VI. (1) den vollen Veranstaltungsbeitrag als Schadensersatz zu erbringen, soweit der Kunde nicht nachweist, dass brand eins ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche der brand eins bleiben hiervon unberührt.

(2) brand eins hat sämtliche Rechte des geistigen Eigentums an Materialien, Unterlagen, Dokumentationen, Ton- und Bildmaterialien usw., die in Zusammen-hang mit dem Event verbreitet werden, inne.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, im Rahmen des Events ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von brand eins Mitschnitte z.B. per Foto- oder Videokamera oder Mobiltelefon anzufertigen, zu verbreiten, zu vervielfältigen oder zu veröffentlichen.

Mit Vertragsschluss ermächtigt der Kunde brand eins, ihn im Rahmen des Events zu fotografieren, zu filmen und Tonbandaufnahmen anzufertigen. Er räumt brand eins das Recht ein, diese Fotos, Videofilme und Tonbandaufnahmen zu Dokumentations- Promotions- und Werbezwecken zu verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Der Kunde überträgt brand eins in diesem Zusammenhang die ausschließlichen zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte im Hinblick auf seine Urheber- Leistungsschutz-, Bildnis-, Namens- und sonstigen Schutzrechte, einschließlich Persönlichkeitsrechte, Rechte an Lichtbildern, Rechte an der Stimme, an Interviews sowie an biografischer Information.

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Zugang für eine Online-Veranstaltung der brand eins zu erwerben, die aus einem Termin besteht.

(2) Der Kunde kann zudem Zugang zu exklusiven Inhalten (wie E-Paper, Audios, Videos oder Downloads) je nach gebuchter Produktvariante erhalten. 

(1) Ein Vertrag kommt über den Online Shop gemäß den Regelungen unter Ziffer B zustande. Diese Bedingungen gelten ergänzend. 

(2) Alternativ kann der Kunde eine Teilnahme per E-Mail oder Kontaktformular anfragen. Ein Vertrag mit uns kommt zustande, wenn Sie unser Angebot zur Teilnahme an einer Online-Veranstaltung annehmen. Dieses Angebot geht Ihnen per E-Mail zu. Die Annahme dieses Angebots kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

(3) brand eins stellt für die angebotene Online-Veranstaltung eine Gruppe mit verschiedenen Teilnehmerinen und Teilnehmern zusammen und organisiert den jeweils für die Veranstaltung angebotenen Termin. Der Termin wird von brand eins oder einem Partner moderiert. Im Rahmen der Veranstaltung wird die Kommunikation zwischen den Teilnehmern ebenfalls durch brand eins unterstützt.

(1) Eine Stornierung ist bis spätestens eine Woche vor dem Start des ersten Veranstaltungstermins kostenlos möglich. Eine Veranstaltung startet am ersten Tag des Auftakttreffens. Bei einer Stornierung später als eine Woche vor dem Start bis zum Ende des zweiten Tages des Auftakttreffens berechnen wir die Hälfte der Teilnahmegebühr. Erfolgt Ihre Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, so berechnen wir die volle Teilnahmegebühr.

(2) Ihnen bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass uns ein Schaden in Höhe der Stornierungsgebühr nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger als die Stornierungsgebühr ausfällt.

(3) Stornierungen haben in Textform (schriftlich, per E-Mail oder per Telefax) zu erfolgen.

(1) Können Sie aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht den vollen Leistungsumfang der Veranstaltung in Anspruch nehmen, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

(2) Können Sie an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen, damit wir den reibungslosen Ablauf und Nutzen der Veranstaltung für die restlichen Teilnehmer sicherstellen können.

(3) Die Möglichkeit zur Benennung eines Ersatzkunden besteht aufgrund der Individualität und der durch brand eins auf die Teilnehmer abgestimmten Veranstaltung nicht.

(1) Wir behalten uns ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vor. Ein wichtiger Grund ist unter anderem gegeben bei höherer Gewalt, Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von jeweils in dem Veranstaltungsangebot genannten Mindestteilnehmerzahl oder Erkrankung des Moderators.

(2) Sollte die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, so erfolgt unser Rücktritt nicht später als 7 Tage vor dem Start der Veranstaltung. In allen anderen Fällen erfolgt der Rücktritt unverzüglich nach Kenntniserlangung des wichtigen Grundes.

(3) brand eins ist berechtigt, einen Termin aus wichtigen Gründen zeitlich zu verlegen. Für den Fall der zeitlichen Terminverlegung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. brand eins verpflichtet sich, die Kunden über eine der bei den Buchungen genannten Adressen (postalisch, per E-Mail, per Telefon etc.) unverzüglich zu informieren. Die Übersendung einer solchen Information gilt als ausreichend.

(4) Im Falle der Absage einer Veranstaltung erstattet brand eins die geleistete Zahlung ganz bzw. anteilig zurück. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Auslagen oder Verdienstausfall sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, auch durch unsere gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.

 

(1) Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Preisliste der brand eins Medien AG (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) für Werbeaufträge in der brand eins als verbindlich an.

(2) Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt zustande, wenn der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt. Bei Einwendungen hat der Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung dieser schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Schweigen des Auftraggebers als Zustimmung zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung.

(3) Ein „Auftrag“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (z. B. Beilagen) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in der Publikation brand eins zum Zweck der Verbreitung.

(4) Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen, wobei die
Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.

(5) Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von dem Auftragnehmer mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

(6) Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer wegen des Inhalts, der Herkunft, der Gestaltung oder der technischen Form unzumutbar ist. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Beilagen mit Fremdanzeigen sind nach besonderer Vereinbarung möglich; Zuschläge auf Anfrage.

(7) Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben des Auftragnehmers entsprechende Vorlagen für Anzeigen und andere Werbemittel rechtzeitig bis zum Druckunterlagenschluss anzuliefern.

Zur Farbabstimmung wird ein stand- und farbverbindlicher Digitalproof benötigt, der den Fogra-Medienkeil enthält und der ISO 12647-2 bzw. dem jeweils aktuellen Medienstandard entspricht. Ohne einen solchen Proof wird keine Gewähr für die farblich richtige Wiedergabe übernommen. Korrekturabzüge werden nicht versandt. Liegen dem Auftragnehmer die Druckunterlagen bis zum Druckunterlagenschluss nicht oder nicht vollständig vor, so wird bei einem Abschluss das vorher geschaltete Motiv wiederholt.

Bei einer Einzelanzeigenschaltung wird der gesamte Anzeigenpreis berechnet. Sollte sich ein neuer Auftraggeber finden, so wird der Rechnungsbetrag um den Betrag, den dieser für die Anzeige zahlt, gekürzt. Entstehen dem Auftragnehmer durch die nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Anlieferung von Druckunterlagen Aufwendungen oder ein Schaden, so hat der Auftraggeber Ersatz zu leisten.

Kosten des Auftragnehmers für von dem Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für die genannte Publikation nach Maßgabe der Angaben in den Mediadaten des Auftragnehmers und in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen oder anderen Werbemitteln im Rahmen der durch die von dem Auftraggeber übersandten Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der Auftraggeber den Vorgaben des Auftragnehmers zur Erstellung und Übermittlung der Druckunterlagen entspricht.

(8) Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige.

(9) Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen von dem Auftraggeber binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden, anderenfalls sind alle Rechte ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, gleich aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im Geschäftsverkehr mit Unternehmern auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Leitende Angestellte des Auftragnehmers verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – unverzüglich nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt des Belegs. Alle gegen den Auftragnehmer gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

(10) Der Auftragnehmer versendet seine Rechnung spätestens 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels. Die Rechnung ist 30 Tage nach Zugang zur Zahlung fällig, sofern sich ein anderer Zahlungstermin nicht aus einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung der Parteien ergibt. Geht die Zahlung dem Auftragnehmer binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu, kann der Auftraggeber ein Skonto von 2 Prozent des Rechnungsbetrags einbehalten.

(11) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz erhoben sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

(12) Wenn die Publikation, in der die Anzeige oder das andere Werbemittel des Auftraggebers
vertragsgemäß zu erscheinen hat, weniger als einen Monat später als zu dem dem Auftraggeber mitgeteilten Termin erscheint, ist dies nicht als Verzug des Auftragnehmers anzusehen und begründet keine Rechte zugunsten des Auftraggebers.

(13) Der Auftragnehmer liefert nach seiner Wahl kostenfrei bis zu 3 vollständige Belegexemplare oder eine entsprechende Anzahl von Anzeigenausschnitten oder Belegseiten an den Auftraggeber. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Auftragnehmers über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige oder des anderen Werbemittels.

(14) Aus einer Auflagenminderung kann ein Anspruch auf Preisminderung bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen nur hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 Prozent, bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 Prozent und bei einer Auflage von bis zu 500.000 Exemplaren 10 Prozent beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber von einer Verringerung der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

(15) Werbemittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden in jedem Einzelfall an die Preislisten des Auftragnehmers zu halten.

(16) Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der gelieferten Werbemittel. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Onlinemedien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.

(17) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers, als auch in fremden Betrieben, derer sich der Auftragnehmer zur Erfüllung des Auftrages bedient – hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Bezahlung der vereinbarten Leistung, wenn die betreffende Publikation mit erheblicher Verspätung von dem Auftragnehmer ausgeliefert worden ist (vergleiche Ziffer 12). Bei geringeren Verkaufsauslieferungen wird die vereinbarte Vergütung in dem gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesagte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Im Übrigen besteht in den oben genannten Fällen keine Pflicht des Auftragnehmers auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen oder andere Werbemittel.

(18) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Unternehmern, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes gelegt,
ist als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.