Die Leichte Sprache nimmt den Inhalt ernst, aber nicht schwer. Das kann erhellend sein. Hier die Übersetzung von Auszügen aus der Pflanzenschadorganismenreferenzlaborzuweisungsverordnung vom 10. April 2019.
Text: Holger Fröhlich
Verordnung zur Zuweisung der Funktion eines nationalen Referenzlaboratoriums für Schadorganismen der Pflanzen1 (Pflanzenschadorganismenreferenzlaborzuweisungsverordnung – PflSchadORZV) (…)
In Deutschland gibt es Gesetze. Da steht drin: Das ist erlaubt und das ist verboten. Und es gibt Verordnungen. Da steht drin: So müsst ihr das Gesetz benutzen.