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Hawala

Hawala ist eine ebenso archaische wie effiziente Methode, Geld zu überweisen. Sie hat gute und schlechte Seiten – und sie findet in aller Heimlichkeit statt. Unser Autor ist in das System eingedrungen und hat recherchiert, wie es funktioniert. Und warum es durchaus schützenswert ist.



Das Bild ist eine schwarz-weiße Silhouette einer Person, die an einem Schreibtisch vor einem Fenster sitzt und ein Telefonhörer in der Hand hält. Vor der Person liegen Bündel von Geldscheinen auf dem Tisch.

• 18. Januar 2021. Es ist eine Routinekontrolle, als Polizisten am Frankfurter Flughafen einen blauen Koffer öffnen. Sie finden 53 Briefumschläge voller Bargeld, insgesamt eine halbe Million Euro. Auf jeden Umschlag ist ein Name gekritzelt. Die Besitzerin des Koffers ist eine 52-jährige Fußpflegerin aus Gießen. Was die Beamten noch nicht ahnen: Der blaue Koffer ist Teil eines illegalen globalen Bankennetzwerks.

Januar 2025, Amtsgericht Frankfurt. Die Fußpflegerin sitzt neben ihrem Mann auf einer Bank vor Gerichtssaal Nummer 7. In wenigen Minuten beginnt der letzte Termin ihres Prozesses. Die beiden stammen aus Eritrea und sind angeklagt, Teil einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. Sie sollen allein im Jahr 2020 mehr als fünf Millionen Dollar aus Deutschland ins Ausland geschafft haben – als Beteiligte an Geldtransfers, die sich Hawala nennen.

Laut der Staatsanwaltschaft könnte dieses Geld Terrorismus, einen Bürgerkrieg oder Menschenschmuggel nach Europa mitfinanziert haben. So formuliert es die Anklage. Das ist die eine, die dunkle Seite von Hawala. Es gibt aber noch eine andere: Für Menschen mit Familie zum Beispiel in Eritrea oder Afghanistan ist diese Form des Bankings oft die einzige Möglichkeit, ihre Angehörigen zu unterstützen. Ein Zahlungsdienst, auf den sogar Hilfsorganisationen im Notfall zurückgreifen, um dringend benötigtes Geld in die Krisengebiete zu schicken.

Seit einigen Jahren gehen die deutschen Behörden hart gegen diese Praxis vor. Im Juni 2021 urteilte der Bundesgerichtshof: Wer dabei hilft, Geld per Hawala zu übermitteln, macht sich strafbar als Beteiligter an einer kriminellen Vereinigung, §129 Abs. 2 StGB. Mindeststrafe: zwei Jahre Gefängnis. Zwei Jahre Gefängnis für eine Fußpflegerin, die sagt, sie habe nur Hilfsgelder in ein Krisengebiet schicken wollen. Ist das angemessen?

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