Reise-Apps
App in den Urlaub
Welche der unzähligen Reise-Apps ist für wen nützlich? Und wofür? Eine Typologie.
• Das Reisen ist mittlerweile eine digitalisierte Angelegenheit. Der Verband Internet Reisevertrieb (VIR), ein Zusammenschluss digitaler Touristikunternehmen, stellte in seinem jüngsten Jahresbericht fest, dass 74 Prozent der Reisen, die zwei Tage oder länger dauern, nun digital gebucht werden. 69 Prozent der Menschen, die auf Reisen gehen, lassen sich laut einer Umfrage des Urlaubskonzerns Tui vor dem Urlaub auf Social Media inspirieren. Mehr als 90 Prozent der Deutschen nehmen ihr Smartphone mit und nutzen es unter anderem für die Suche nach den besten Restaurants, fürs Bezahlen und selbstverständlich fürs Selfiemachen am Strand. Für alles gibt es Apps.
Der Herrscher über die Zimmer: Booking.com
In der griechischen Mythologie war es noch der Göttervater Zeus, der über alles herrschte. Im Tourismus ist das heute eine dunkelblaue App, die erstaunliche Ähnlichkeiten mit ihm aufweist: Booking.com. 1996 in den Niederlanden gegründet, brauchte die Website rund zehn Jahre, bis sie zum absoluten Giganten der Reisebranche wurde. Heute gehört sie zu dem US-Unternehmen Booking Holdings, das zuletzt einen Jahresumsatz von insgesamt 23,7 Milliarden Euro vorzuweisen hatte. Weitere Tochtergesellschaften sind das Flugportal Kayak, der Reiseschnäppchenanbieter Priceline oder der Autoverleih Rentalcars.
Wer heute ein Zimmer in Italien, Spanien, in Madrid, Thailand oder in Usbekistan bucht, sucht nicht selten über Booking.com. Denn den Alternativen fehlt es oft an Kundenservice und vor allem an einem vergleichbar großen Angebot: Bei Booking.com finden Reiselustige mehr als 31 Millionen Unterkünfte in 220 Ländern. Und die sind angeblich ständig kurz davor, ausgebucht zu sein. „Nur noch ein Zimmer zu diesem Preis auf unserer Seite verfügbar“ schreit es einem entgegen.
Für Hoteliers ist die Vorherrschaft der App ein Dilemma. Sind sie nicht bei Booking.com, sind sie kaum sichtbar. Sind sie dort, müssen sie hohe Provisionen von etwa 15 Prozent pro Buchung bezahlen. Zudem müssen sie sich den Spielregeln des Plattformmarktführers unterwerfen. Diese Marktmacht hat bereits die EU-Kommission auf den Plan gerufen. Sie setzte Booking.com jüngst auf die Liste der digitalen Gatekeeper, die besonderen Bestimmungen unterworfen sind. So ist es Booking.com untersagt, Hotels mithilfe von Paritätsklauseln zu verbieten, ihre Zimmer auf anderen Webseiten oder Plattformen günstiger zu offerieren.
Und es gibt noch mehr Gegenwind. Hotelverbände und Verbraucherschützer klagen häufiger gegen die Plattform, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen. Außerdem buchen wieder mehr Menschen ihre Unterkunft direkt bei den Betreibern. So ging der Anteil der Zimmer, die über Buchungsplattformen gemietet wurden, zuletzt um 4,9 Prozent zurück.
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Er ist Teil unserer Ausgabe Das Geschäft mit dem Urlaub