Ansgar Staudinger im Interview
Klagen gehört zum Geschäft
Das weiß kaum jemand so gut wie der Reiserechtsexperte Ansgar Staudinger. Ein Gespräch über regnerischen Regenwald, kriminelle Hotspots und tückische Hängematten.
• Seinen jüngsten Urlaub verbrachte Ansgar Staudinger in Namibia: „Zwei Wochen mit Frau, Kindern und Schwiegereltern, pauschal gebucht und makellos.“ Beruflich lehrt er Jura an der Universität Bielefeld und leitet zusätzlich die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht, in der sowohl Verbraucherschutzverbände als auch Tourismusanbieter vertreten sind.
brand eins: Wenn ich eine Reise in den Regenwald buche: Muss ich damit rechnen, dass es vor Ort auch mal regnet?
Ansgar Staudinger: Eindeutig. So hat es das Frankfurter Oberlandesgericht in zweiter Instanz entschieden.
Anders sah das eine Klägerin, die eine Reise in den ecuadorianischen Tropenwald gebucht hatte. Nach ihrer Rückkehr verlangte sie 6.000 Euro ihres Reisepreises zurück – unter anderem, weil wegen regnerischen Wetters eine Exkursion ausgefallen und die Sicht nicht so dolle war.
Dass es im Regenwald feucht ist, sollte bekannt sein. Aus Sicht der Frankfurter Richter haben Reisende die Pflicht, sich selbst über das Klima am Urlaubsziel kundig zu machen und beispielsweise entsprechende Kleidung einzupacken. Eine Regenzeit ist kein Reisemangel.
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Er ist Teil unserer Ausgabe Das Geschäft mit dem Urlaub