Dafür kriegt die Firma einen Aufkleber.
Die Leichte Sprache nimmt den Inhalt ernst, aber nicht schwer. Das kann erhellend sein. Hier die Übersetzung von Auszügen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen vom 22. Juli 2021.
Produkte, die ein Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereitstellt, und Dienstleistungen, die er anbietet oder erbringt, müssen barrierefrei sein. Produkte und Dienstleistungen sind barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. (…)
Firmen stellen Produkte für Menschen her.
Manche Menschen haben eine Behinderung.
Zum Beispiel: Sie können schlecht hören oder sehen.
Darauf müssen die Firmen besonders achten.
Damit alle die Produkte kaufen und nutzen können.
Das nennt man: barriere·frei.
Dafür gibt es ein Gesetz.
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Er ist Teil unserer Ausgabe Vorausdenken