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Derek Walker

Die Interessen künftiger Generationen werden bei politischen Entscheidungen kaum berücksichtigt. In Wales soll der Future Generations Commissioner das ändern. Ein Gespräch mit Derek Walker über langfristiges Denken in der Politik.



Dieser Artikel erschien in der Ausgabe 12/2024.

Ein Mann mittleren Alters mit grauem Haar und Bart lächelt freundlich in die Kamera. Er trägt eine schwarze Weste über einem grauen Pullover. Im Hintergrund ist unscharf ein Park mit Bäumen zu erkennen.

brand eins: Herr Walker, Sie sollen die Interessen von Menschen vertreten, die erst in Jahrzehnten leben werden. Warum?

Derek Walker: Wir haben erkannt, dass unsere Gesellschaft kurzfristig ausgerichtet ist. Wir neigen dazu, Probleme zu lösen, ohne zu überlegen, ob die vermeintlichen Lösungen später neue Probleme mit sich bringen.

Wäre es nicht klüger, ein System zu etablieren, das die langfristigen Auswirkungen unserer heutigen Entscheidungen bereits im Blick hat?

Diesen Paradigmenwechsel will ich anstoßen. Behörden und andere öffentliche Institutionen in Wales sollen nicht mehr nur für die Dauer einer Legislaturperiode planen, sondern auch die weiterreichenden Konsequenzen ihrer Handlungen beachten. Wir müssen uns fragen: Wie wirken sich unsere heutigen Entscheidungen nicht nur auf unser Leben, sondern auch auf das der Menschen in hundert Jahren aus?

Woher wissen Sie, was Menschen in 50 oder 100 Jahren wollen könnten?

Selbstverständlich können wir Menschen künftiger Generationen nicht nach ihren Wünschen fragen, aber darum geht es auch nicht. Wir wollen ihnen eine Welt hinterlassen, die ihnen Spielraum lässt, sich zu entfalten. Wir können Daten nutzen, um Trends zu erkennen, etwa bei der Klimakrise oder bei Gesundheitsfragen – und daraus ableiten, was passieren wird, wenn wir weitermachen wie bisher.

So wissen wir, dass das Gesundheitssystem in Wales überlastet sein wird, wenn die Adipositas-Raten wie prognostiziert weiter ansteigen. Wir können also zum Beispiel bei diesem Thema gut abschätzen, was für die kommenden Generationen wichtig sein wird. Nur müssen wir es bei politischen Entscheidungen auch berücksichtigen.

Das haben andere Länder auch versucht, Ungarn etwa. Dort spricht eine Ombudsperson Empfehlungen aus. Ihr Einfluss ist aber sehr begrenzt.

Bei uns ist das anders. Wir haben eine Kombination aus Gesetz und unabhängiger Kontrollinstanz, die ich als Kommissar seit 2023 ausübe. 2015 wurde mit dem Well-being of Future Generations Act ein Gesetz erlassen, das mein Team und mich berechtigt, Ratschläge zu erteilen und Maßnahmen zu prüfen. Zwar habe ich kein Vetorecht und meine Empfehlungen sind nicht rechtlich bindend, aber alle Institutionen sind verpflichtet darzulegen, wie sie mit diesen umgehen wollen. So kann ich etwas verändern, noch während Gesetze entstehen.

Nächstes Jahr wird der Well-being of Future Generations Act zehn Jahre alt – was wurde bis jetzt erreicht?

Ein Beispiel ist die mittlerweile zukunftstauglichere Verkehrspolitik: Früher haben wir viel Geld in Straßenbau gesteckt, jetzt fließt mehr in öffentliche Verkehrsmittel und aktive Mobilität wie Radfahren und Zu-Fuß-Gehen – ein Erfolg, den bereits das Team meiner Vorgängerin Sophie Howe angestoßen hat. Ein großer Wendepunkt war die Entscheidung, den Ausbau der M4- Autobahn in Südwales zu stoppen, weil der eindeutig nicht im Sinne künftiger Generationen war. Heute haben wir bessere Zugverbindungen und 24 Prozent mehr Fahrgäste im Regionalverkehr – das sind echte Fortschritte.

Kritisiert wird, das Amt allein reiche nicht aus, um langfristiges Handeln zu verankern. Strukturelle Veränderungen in den Institutionen seien notwendig.

Genau darauf arbeiten wir mit der Kombination aus Kommissar und Gesetz hin: dass Institutionen von sich aus langfristig planen und handeln. Streng genommen braucht es mich nicht. Auch ohne meine Rolle sind Politik und Behörden gesetzlich verpflichtet, in Fortschrittsberichten regelmäßig darzulegen, wie ihre Arbeit auch zukünftigen Generationen zugutekommt.

Diese gesetzliche Verankerung unterscheidet uns von Regelungen in anderen Ländern: Nicht ich als Commissioner bin es, der ausarbeiten muss, was künftigen Generationen zugutekommt, sondern die Institutionen selbst sind es. Doch sie können sich nicht einfach selbst bewerten. Deshalb braucht es jemanden wie mich, der sie herausfordert und unterstützt. Ich verstehe mich als Anwalt der Zukunft. Ich mische mich ein und überprüfe, ob sie ihre Arbeit gut machen – und wenn nicht, schlage ich Alarm.

Was wollen Sie bis zum Ende Ihrer Amtszeit 2030 erreichen?

Wir wollen ein neues Verständnis von Wohlstand etablieren und auf unsere Vorstellung einer Well-being Economy hinarbeiten. Wohlstand soll darin nicht mehr nur an wirtschaftlichem Wachstum gemessen werden. Stattdessen wollen wir eine Wirtschaft fördern, die nachhaltig, gerecht und auf das Wohlbefinden der Menschen ausgerichtet ist. In Zusammenarbeit mit den Behörden brechen wir solche großen Ziele dann auf konkrete Maßnahmen herunter.

Nützt das auch Menschen, die hier und jetzt leben?

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