Leichte Sprache

Darf ich nach Deutschland kommen?

Die Leichte Sprache nimmt den Inhalt ernst, aber nicht schwer. Das kann erhellend sein. Hier die Übersetzung von Auszügen des Eintrags „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ auf einer Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Das Gesetz trat erstmals am 1. März 2020 in Kraft und wurde am 7. Juli 2023 grundlegend erweitert.




Gute Fachkräfte sind ein Gewinn für Deutschland: Am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft, das zur Stärkung der qualifizierten Zuwanderung aus dem Ausland beitragen soll. (…) Das FEG hat die gesetzlichen Regelungen für die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten vereinfacht. (…) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist auf vielfältige Art und Weise in den Prozess der Fachkräfteeinwanderung involviert. Sein Aufgabenportfolio wurde durch das FEG erweitert. (…) Das Bundesamt berät über die zentrale Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland (ALiD) neben Zuwandernden auch Unternehmen und Behörden zu den Regelungen in Bezug auf Einreise und Aufenthalt, berufliche Anerkennung und sprachliche Bildung. (…)

Manche Leute sind Experten in ihrem Beruf.
Diese Leute heißen: Fach·kräfte.
In Deutschland gibt es zu wenige Fach·kräfte.
Deswegen sollen mehr aus dem Auslan kommen.
Aber die deutschen Gesetze sind streng:
– Nicht jeder darf nach Deutschland kommen.
– Und nicht jeder darf hier arbeiten.

Das soll mit einem Gesetz besser werden.
Das Gesetz heißt: Fach·kräfte·einwanderungs·gesetz.
Es soll mehr Fach·kräfte nach Deutschland bringen.
Darum kümmert sich das „Bundes·amt für Migration“.
Das hat dafür eine neue Telefon·nummer.
Da kann man zum Beispiel aus dem Ausland fragen:
– Darf ich nach Deutschland kommen?

Durch das FEG hat das Bundesamt die zuvor ausländerbehördliche Zuständigkeit der Feststellung der Mobilitätsvoraussetzungen im Bereich ICT und REST erhalten. (…) Bei der Arbeitsmarktintegration trägt das vom Bundesamt administrierte Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) dazu bei, das Potenzial an Fachkräften zu aktivieren. (…)

Das Bundes·amt muss entscheiden:
– Wer darf nach Deutschland umziehen?

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