Mentale Gesundheit im Beamtentum
Das große Schweigen
Viele Arbeitgeber bemühen sich heute, auf Menschen mit psychischen Erkrankungen einzugehen. Aber ausgerechnet bei denen, die oft besonders großen Belastungen ausgesetzt sind, ist das Thema ein Tabu: bei Feuerwehrleuten und Polizistinnen und Polizisten. Wer psychische Probleme hat, muss um seine Verbeamtung fürchten. Weil bezweifelt wird, ob er den Aufgaben gewachsen ist, und weil er bei Dienstunfähigkeit dem Staat teuer zu stehen kommt.
„Wenn das rauskommt, bin ich am Arsch.“
Lukas Kuhn (Name geändert), Polizeikommissar, 27 Jahre
• Der Tenor in meiner Ausbildung war: Fallt gesundheitlich nicht auf! So klang es in den Erzählungen von Vorgesetzten und älteren Kollegen durch. Das hat sich in meinem Kopf festgesetzt. Ich gab sogar meinen Sport auf, aus Angst, mich zu verletzen.
Die vergangenen vier Jahre war ich im Streifendienst in einer Großstadt in Nordrhein-Westfalen – immer im Wechsel von Früh-, Spät- und Nachtdienst. In meiner Wache herrschte Personalmangel, wie überall. Ich musste oft kurzfristig für kranke Kollegen einspringen oder nach Schichtende noch ein paar Stunden dranhängen. Darunter leiden Freundschaften, Beziehungen und die mentale Gesundheit.
Von offizieller Seite hieß es: „Wenn ihr Probleme habt, könnt ihr mit uns reden.“ Doch zwischen den Zeilen habe ich herausgehört, dass man es besser lässt. Über die Arbeitsbedingungen wird wenig geredet. Etwas anderes sind belastende Einsätze, danach gab es sofort das Angebot, mit der Polizeiseelsorge zu sprechen. Aber man hat Angst, ein Minus zu bekommen, wenn man das wirklich macht. Bei der Polizei spricht sich alles herum.
Mit der Zeit hatte ich mehr als 300 Überstunden, bei meinen Kollegen war das ähnlich. Man muss versuchen, im Privaten einen Ausgleich zu schaffen. Mir ist das nicht gut gelungen. Ich bekam Beziehungsprobleme und dachte immer öfter: Ich schaffe das nicht mehr. Bei der Arbeit funktionierte ich noch, aber zu Hause brach ich häufig zusammen. Trotzdem habe ich versucht durchzuhalten. Ich war Beamter auf Probe und dachte: Wenn das rauskommt, bin ich am Arsch. Doch es ging nicht. Ich hatte sehr düstere Gedanken und riesige Angst, dass ich daran kaputtgehe. Deshalb habe ich mir Hilfe geholt.
Den offiziellen Weg über die Heilfürsorge wollte ich nicht gehen, aus Angst, dass es Folgen für meine Berufslaufbahn haben könnte. Deshalb zahle ich die Psychotherapie privat. In der Therapie wurde mir nach und nach klar, wie stark die Arbeitsbedingungen belasten. Meine Therapeutin diagnostizierte nach einiger Zeit eine Depression und empfahl mir, mich stationär behandeln zu lassen.
Da ich inzwischen auf Lebenszeit verbeamtet war, entschied ich, meine Probleme nicht länger zu verheimlichen. Der Schritt fiel mir sehr schwer, doch mein Chef hätte nicht besser reagieren können. Er sagte: „Nimm dir die Zeit, die du brauchst, um gesund zu werden.“ Nach sechs Wochen war ich wieder im Dienst. Meine Kollegen fragten nach, aber ich hatte nie das Gefühl, dass sie denken: Da kommt der Psycho!
Inzwischen habe ich bei der Polizei eine neue Stelle angetreten. Bei der ärztlichen Untersuchung im Auswahlverfahren war ich ehrlich und sagte, dass ich wegen Depressionen in Therapie bin. Es kamen keine Nachfragen. Meine Angst vor dem Karriere-Ende war unbegründet. Heute gehe ich offen mit meinen Problemen um, ich möchte das Tabu brechen und anderen ein Vorbild sein, damit sie sich schneller Hilfe holen.
„Ich weiß nicht, ob ich ehrlich wäre!“
Ben Lehner (Name geändert), Polizeibeamter auf Probe im gehobenen Dienst
Bei mir wurde bei den Untersuchungen vor der Verbeamtung auf Probe viel Vertrauen verspielt. Topfitte Leute mussten wegen einer Nagelbettentzündung zum Spezialisten, um nachzuweisen, dass sie diensttauglich sind. Bei einem Kollegen diagnostizierte der Amtsarzt eine Leberzirrhose. Der Kollege bekam darauf von einer Koryphäe an einer Uniklinik bescheinigt, dass seine Werte völlig unbedenklich sind. Das reichte nicht, er musste ein zweites Gutachten erstellen lassen. So etwas befeuert das Misstrauen.
Niemand von uns kann abschätzen, wie sich körperliche oder psychische Beschwerden auf die Verbeamtung auswirken. Darüber gibt es keine Informationen. In der Ausbildung wurde uns gesagt: „Nehmt Hilfe in Anspruch, wenn etwas ist.“ Ein Psychologiedozent bot sich sogar als Vertrauensperson an. Aber er sagte auch, dass er als Polizeibeamter an die dienstrechtlichen Verpflichtungen gebunden sei. So jemandem kann man sich doch nicht anvertrauen.
Ich arbeite im Streifendienst. Es gibt zu wenig Personal, trotzdem müssen die Schichten besetzt werden. Deshalb fallen viele Zusatzdienste und Überstunden an. Ich finde diese Arbeitsbedingungen sehr belastend. Als ein Kollege von mir starb, hatte ich tagelang das Gefühl, nie wieder glücklich sein zu können. Mir wurde klar: So kann ich nicht weiterarbeiten.
Ich bin zu einer Psychologin gegangen und habe den Termin privat bezahlt. Ich wollte nicht, dass die Behörde davon erfährt. Der Polizeiarzt darf alle ärztlichen Unterlagen einsehen. Als Selbstzahler werde ich nicht aktenkundig. Ich hatte Angst, jemand könne später sagen, ich sei wegen Überforderung nicht für die Polizei geeignet.
Die Psychologin stellte fest, dass meine Gefühle eine normale Reaktion auf einen belastenden Zustand sind und nicht behandelt werden müssen. Ich hatte Glück.
Wenn ich heute einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen müsste, würde ich den Termin bei der Psychologin angeben. Sie hat mir ja bescheinigt, dass alles in Ordnung ist. Wäre es anders, wüsste ich nicht, ob ich ehrlich wäre. Meinen direkten Kollegen habe ich von dem Gespräch mit der Psychologin erzählt. Sie haben es gut aufgenommen, manche wollten sogar den Kontakt haben, weil sie selbst psychologische Hilfe suchen. Aber bei allen ist die Unsicherheit groß, welche Folgen eine Therapie für ihre Verbeamtung hätte.
Ich habe aber auch gute Erfahrungen gemacht. Nach meinem ersten Einsatz mit einer Kinderleiche riefen mich sofort mein Vorgesetzter und der Revierleiter an und fragten, ob ich psychologische Unterstützung haben möchte. Und als der Kollege verstarb, wurde schon in der Nachtschicht ein psychosozialer Berater dazugeholt. Es wird wirklich versucht, Unterstützung bereitzustellen. --
Die rechtliche Lage
Der Staat darf besondere Anforderungen an die Gesundheit seiner Beamten stellen und verlangen, dass sie dem Amt körperlich, psychisch und charakterlich gewachsen sind. Denn er ist verpflichtet, sie ein Leben lang zu versorgen. „Das Verhältnis von Dienstzeit und Pensionszeit soll in einem angemessenen Verhältnis stehen“, sagt Martin Brilla, Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Aachen und Vorstandsmitglied der Bundesvereinigung Öffentliches Recht.
Die Bewerber müssen sich von einem Amts- oder Polizeiarzt auf ihre Tauglichkeit hin untersuchen lassen, einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, ärztliche Unterlagen offenlegen und behandelnde Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Wer Beschwerden, Diagnosen oder Behandlungen verschweigt, riskiert seinen Job wegen arglistiger Täuschung – auch Jahre nach der erfolgten Verbeamtung.
Basis für die Untersuchung bei der Polizei ist die Polizeidienstverordnung (PDV 300). Lange wurde sie unter Verschluss gehalten, im vergangenen Jahr aber auf Druck der Initiative „Frag den Staat“ öffentlich. Als Merkmale, die die Polizeidiensttauglichkeit ausschließen, werden in der Verordnung unter anderem neuropsychologische Defizite wie ADHS und neurotische Belastungsstörungen wie Angst- und Zwangsstörungen genannt. Vonseiten des Polizeipräsidiums Südhessen heißt es auf Anfrage: „Zur polizeilichen Aufgabenwahrnehmung dürfen keine psychischen Erkrankungen vorliegen.“
Während der Ausbildung haben angehende Beamte den Status Beamte auf Widerruf, in den ersten Berufsjahren sind sie Beamte auf Probe. Bevor sie auf Lebenszeit verbeamtet werden, kann es eine erneute Gesundheitsprüfung geben. Bis zum Jahr 2013 reichte es, wenn der Dienstherr Zweifel an der Dienstfähigkeit hatte, um eine Verbeamtung auf Lebenszeit abzulehnen. Dann stellte das Bundesverwaltungsgericht klar: Das bloße Vorliegen einer in der PDV 300 erwähnten Krankheit reicht nicht aus. Es muss tatsächliche Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Bewerber oder eine Bewerberin mit „überwiegender Wahrscheinlichkeit“ vorzeitig dienstunfähig wird. Oder dass eine Person wegen einer chronischen Erkrankung regelmäßig ausfallen wird.
Die Ärztinnen und Ärzte müssen deshalb den Einzelfall begutachten und ihre Einschätzungen begründen. Das ist schwierig. Wer kann schon vorhersagen, wie sich eine Depression oder Angststörung in den nächsten 20 oder 30 Jahren auswirken wird? Vor Gericht hätten die Beamtenanwärter bei einer Ablehnung wegen psychischer Störungen in vielen Fällen wahrscheinlich gute Karten. Ein Verfahren kann allerdings Jahre dauern.
Die medizinische Sicht
„Es gibt so gut wie keine psychische Erkrankung, von der man pauschal sagen kann, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Dienstunfähigkeit führt“, sagt Andreas Meyer-Lindenberg, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. Häufige Leiden wie Depressionen und Angststörungen ließen sich in vielen Fällen erfolgreich behandeln.
Das sagt auch Andrea Fischbach, Arbeits- und Organisationspsychologin an der Deutschen Hochschule der Polizei. Psychische Erkrankungen seien häufig, sie könnten jeden treffen. Nacht- und Schichtarbeit, wie sie bei der Polizei üblich sind, begünstigten Schlafstörungen, die Konfrontation mit Unfällen, Gewalt und Tod erhöhe das Risiko für Posttraumatische Belastungsstörungen, Zeitdruck und Konflikte können ihr zufolge Burn-out und Depressionen auslösen.
Die Psychotherapeutin Laura Nohr hat schon mehrfach Personen behandelt, die vor ihrer Verbeamtung standen. Sie sagt: „Die Angst vor beruflichen Nachteilen ist groß.“ Daher zögerten viele die Behandlung hinaus. Je länger Menschen an Symptomen wie Panik, Niedergeschlagenheit oder Unruhe litten, desto schwieriger sei die Therapie. Die Probleme auszusitzen hat laut Nohr einen weiteren Nachteil: „Die Betroffenen wenden teilweise so viel Kraft dafür auf, ihre Beschwerden zu kaschieren, dass sie dadurch ihren Aufgaben weniger gut gerecht werden können.“
Bei der Polizei weiß man um die hohe Belastung der Belegschaft. Daher gibt es psychologisch geschultes Personal und Nachbesprechungen bei schwierigen Einsätzen. In einigen Dienststellen gehen psychosoziale Berater aktiv auf Kolleginnen und Kollegen zu. Nur: „Unter der Belegschaft gibt es immer noch Vorbehalte, solche Angebote zu nutzen“, sagt Marc Jarczok vom Universitätsklinikum Ulm, der eine Studie namens Puls zur Früherkennung und Prävention von traumabedingten Belastungen im Polizeidienst verantwortet hat. Oft fürchteten die Beamtinnen und Beamten, dass Vorgesetzte von ihren Problemen erfahren und darunter die Karriere leiden könnte.
Zahlen
Wie viele Polizeibeamte auf Probe wegen psychischer Erkrankungen nicht in den Staatsdienst übernommen werden, ist schwer zu ermitteln. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport schreibt, es lägen keine Zahlen vor. Laut Polizeipräsidium Südhessen wurden 2022 und 2023 etwa 140 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten auf Probe aufgrund gesundheitlicher Aspekte noch einmal ärztlich untersucht. Acht von ihnen wurden entlassen, bei fünf von ihnen waren psychische Erkrankungen die Ursache. Insgesamt erfolgten in dieser Zeit bei der Polizei in Südhessen 1.700 Verbeamtungen auf Lebenszeit.
Laut der Puls-Studie sind rund acht Prozent der Polizistinnen und Polizisten von einer Posttraumatischen Belastungsstörung betroffen. Aus der Untersuchung ging zudem hervor, dass in diesem Beruf überdurchschnittlich viele Personen schlecht schlafen, gestresst und psychisch beansprucht sind.