Leichte Sprache

Diese Pflanzen sollen woanders wachsen.

Die Leichte Sprache nimmt den Inhalt ernst, aber nicht schwer. Das kann erhellend sein. Hier die Übersetzung von Auszügen aus einer Pressemitteilung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation über vier Verordnungsvorschläge aus dem Umweltbereich, vom 13. Dezember 2022.





Das UVEK hat am 13. Dezember 2022 die Vernehmlassung eröffnet über die Änderungen der Freisetzungsverordnung (und) der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (…).

Die Regierung von der Schweiz hat viele Abteilungen.
Eine Abteilung von der Regierung heißt UVEK.
Die kümmert sich um die Umwelt und andere Sachen.
Hier schlägt sie Gesetze für Pflanzen und Antennen vor.

Die Datenbank für Mobilfunkanlagen (Antennendatenbank) des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) unterstützt die Kantone bereits heute bei der Aufsicht über die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen von Mobilfunkantennen. (…) Konkret will der Bundesrat in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) in einem neuen Artikel eine Meldepflicht für Mobilfunkanlagen einführen. Inhaber von Mobilfunkanlagen müssen demnach sowohl Daten zum bewilligten als auch zum aktuellen Betrieb einer Anlage, wie zum Beispiel zur Sendeleistung, dem BAKOM melden. (…)

Mit dem Handy kann man telefonieren.
Dazu muss sich das Handy mit einer Antenne verbinden.
Die Antenne schickt dann die Daten zum Handy.
Dabei entsteht Strahlung.
Die Strahlung darf nicht zu stark sein.
Deswegen gibt es in der Schweiz eine Liste.
Da steht: So viel Strahlung kommt von dieser Antenne.
Bis jetzt hat die Regierung die Zahlen gesammelt.
Aber jetzt soll der Besitzer von der Antenne das tun.
Er soll jede neue Antenne selber in die Liste eintragen.
Und dazu auch die Stärke von der Strahlung.

Invasive gebietsfremde Arten können ökologische, gesundheitliche und ökonomische Schäden verursachen. Die vom Parlament überwiesene Motion «Den Verkauf invasiver Neophyten verbieten» (19.4615) von Nationalrätin Claudia Friedl verlangt, dass invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr verkauft werden dürfen. Der Bundesrat schlägt eine entsprechende Anpassung der Freisetzungsverordnung vor. Dabei soll das Inverkehrbringen, insbesondere der Verkauf, gewisser invasiver gebietsfremder Pflanzen verboten werden. Die Revision soll künftig auch Importkontrollen durch den Zoll ermöglichen.

Es gibt viele verschiedene Pflanzen in der Schweiz.
Manche Pflanzen wachsen schon sehr lange da.
Manche Pflanzen kommen neu aus anderen Ländern.
Claudia Friedl ist eine Politikerin in der Schweiz.
Sie sagt: Die neuen Pflanzen soll man nicht verkaufen.
Weil: Die neuen Pflanzen gehören nicht in die Schweiz.
Diese Pflanzen sollen woanders wachsen.
Manche Leute verkaufen diese Pflanzen in der Schweiz.
Das will Claudia Friedl verbieten.
An der Grenze von der Schweiz soll man aufpassen.
Damit keine neuen Pflanzen rein·kommen.