Leichte Sprache

Das Foto mit der Marmelade hat die Leute verändert.

Die Leichte Sprache nimmt den Inhalt ernst, aber nicht schwer. Das kann erhellend sein. Hier die Übersetzung einiger Passagen der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil im Verfahren gegen eine Influencerin vom 9. September 2021.





Die Beklagte veröffentlicht auf Instagram insbesondere Bilder von Sportübungen sowie Fitness- und Ernährungstipps. (…) Einer der vom Kläger beanstandeten Instagram-Beiträge der Beklagten betrifft eine „Raspberry Jam“ (…). Für diesen Beitrag hat die Beklagte von dem Hersteller eine Gegenleistung erhalten.

Eine Frau wurde angeklagt.
Die Frau ist Influencerin.
Das heißt: Sie ist bekannt im Internet.
Sie zeigt Fotos von sich auf Instagram.
Auf den Fotos macht sie meistens Sport.
Auf einem Foto zeigt sie eine Marmelade.
Dafür hat sie Geld von der Marmeladen-Firma bekommen.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs: (…) Influencer, die mittels eines sozialen Mediums wie Instagram Waren vertreiben, Dienstleistungen anbieten oder das eigene Image vermarkten, betreiben ein Unternehmen. (…) Eine geschäftliche Handlung zugunsten eines fremden Unternehmens stellt die Veröffentlichung eines Beitrags – abgesehen von dem hier vorliegenden Fall, dass die Influencerin dafür eine Gegenleistung erhält – allerdings nur dar, wenn dieser Beitrag nach seinem Gesamteindruck übertrieben werblich ist, etwa weil er ohne jede kritische Distanz allein die Vorzüge eines Produkts dieses Unternehmens in einer Weise lobend hervorhebt, dass die Darstellung den Rahmen einer sachlich veranlassten Information verlässt. (…) Der die „Raspberry Jam“ betreffende Beitrag, für den die Beklagte eine Gegenleistung des Herstellers erhalten hat, verstößt gegen § 5a Abs. 6 UWG, weil der kommerzielle Zweck dieses Beitrags, den Absatz von Produkten dieses Herstellers zu fördern, (…) nicht hinreichend kenntlich gemacht ist und sich auch nicht aus den Umständen ergibt. (…) Das Nichtkenntlichmachen des kommerziellen Zwecks eines solchen (…) Beitrags ist regelmäßig geeignet, den Verbraucher zu einer geschäft- lichen Entscheidung – dem Anklicken des auf das Instagram-Profil des Herstellers führenden Links – zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Das sagt das Gericht über das Foto mit der Marmelade:
Wann ist Influencer ein richtiger Beruf?
- Wenn man Sachen im Internet verkauft.
- Oder wenn man Werbung für sich im Internet macht.
- Und wenn man Geld dafür bekommt.
- Oder wenn man übertriebene Werbung macht.
Was ist übertriebene Werbung?
Wenn man nur die Vorteile nennt obwohl es Nachteile gibt.
Was heißt das für das Foto mit der Marmelade?
Dafür hat die Influencerin Geld bekommen.
Influencerin ist ihr Beruf.
Weil sie damit Geld verdient.
Deswegen ist das Foto eine Werbung.
Und Werbung muss man immer klar erkennen können.
Die Influencerin hat das aber nicht richtig gemacht.
Das Gericht sagt:
Das Foto mit der Marmelade macht was mit den Leuten.
Es verändert das Verhalten von den Leuten:
- Erst sehen die Leute das Foto mit der Marmelade.
- Dann folgen sie dem Link zur Marmeladen-Firma.
- Und dann kaufen sie die Marmelade.
Warum ist das ein Problem?
Ohne das Foto hätten sie die Marmelade nicht gekauft.
Das Foto hat das Verhalten der Leute verändert.