Erbbaurecht

Bauland ist hart umkämpft, obwohl die öffentliche Hand über viele geeignete Flächen verfügt. Mithilfe des Erbbaurechts könnten dort unkompliziert neue Wohnhäuser entstehen. Warum wird das kaum gemacht?




Dieser Artikel erschien in der Ausgabe 05/2022.

Martin Eberhardt, 57, ist Chief Investment Officer für die DACH-Region bei der Investmentgesellschaft Corestate Capital und engagiert sich bei der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS), einem 1868 in London gegründeten internationalen Berufsverband der Immobilienbranche. Mehrere Jahre leitete er die deutsche RICS-Sektion, die dem Gemeinwohl verpflichtet ist und die Politik berät. In dieser Funktion verantwortete er das Positionspapier „Erbbaurecht stärken – Bauland aktivieren“. Darin fordern Immobilienexpertinnen und -experten eine konsequentere Nutzung des Instruments, mit dem Grundstücke nicht verkauft, sondern zur Bebauung und Verpachtung freigegeben werden.

brand eins: Herr Eberhardt, die RICS setzt sich dafür ein, das Erbbaurecht in Deutschland zu stärken. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1919. Ist das überhaupt ein zeitgemäßes Instrument, um die Hauptprobleme auf dem städtischen Immobilienmarkt – wenig Bauland, hohe Preise – im 21. Jahrhundert zu lösen?

Martin Eberhardt: Auf jeden Fall. Das Erbbaurecht ist nichts von gestern, sondern etwas für morgen. Denn wenn man es richtig ausgestaltet, kann das ein tolles Instrument sein, um Bauland zu aktivieren. Damit ließen sich viele Probleme lösen.

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