• Im Umgang mit der Prostitution – angeblich das älteste Gewerbe der Welt – tut sich der Staat traditionell schwer. In Deutschland galt es von 1901 an als sittenwidrig: Prostitution war nicht verboten, aber es gab beispielsweise keine Rechtsgrundlage, um vereinbarte Honorare einzuklagen oder sich sozialzuversichern. 1965 wurden Prostituierte von einem deutschen Gericht sogar als Berufsverbrecher eingestuft. Erst im Jahr 2002 wurde der Beruf hierzulande anerkannt.