Leichte Sprache – E-Rechnungspflicht

Die Leichte Sprache nimmt den Inhalt ernst, aber nicht schwer. Das kann erhellend sein. Hier die Übersetzung einiger Passagen der Pressemeldung „VeR-Statement zur E-Rechnungspflicht“ des Verbands elektronische Rechnung über die Pflicht zur E-Rechnung vom 19. November 2020.





Pflicht zur E-Rechnung greift

Jetzt musst du deine Rechnung mit dem Computer machen.

(…) Zulieferer der öffentlichen Hand sind ab dem 27.11.2020 dazu verpflichtet, Rechnungen an Auftraggeber des Bundes und der Freien Hansestadt Bremen rein elektronisch zu übermitteln. Grund hierfür ist die vor sechs Jahren verabschiedete EU-Richtlinie 2014/55/EU, die Bund und Ländern die Möglichkeit einer Verpflichtung des Rechnungsstellers einräumte. Mit dem Bund und der Freien Hansestadt Bremen setzen dies nun die ersten Auftraggeber der öffentlichen Hand per Verordnung um.

Arbeitest du für die Regierung von Deutschland oder Bremen?
Dann musst du jetzt alle Rechnungen am Computer machen.
Du darfst keine Rechnungen mehr mit der Post schicken.
Warum ist das so?
Weil die Regierung von Europa vor 6 Jahren gesagt hat:
„Alle Regierungen dürfen normale Rechnungen verbieten.
Dann sind nur noch Rechnungen am Computer erlaubt.
Die Regierungen dürfen die Leute dazu zwingen.“
Und das machen die zwei Regierungen jetzt.

 

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