"Die fristlose Kündigung einer Auszubildenden wegen angeblicher Beleidigung der Freundin ihres Chefs ist vom Tisch. Die 19-Jährige und ihr früherer Arbeitgeber, ein Anwalt, einigten sich vor dem Arbeitsgericht Mannheim auf einen Vergleich. Die Mitarbeiterin hatte die Partnerin ihres Chefs auf 40 Jahre geschätzt, obwohl die deutlich jünger ist. Der Anwalt fühlte sich dadurch beleidigt und entließ die 19-Jährige fristlos. Laut Vergleich erfolgt die Kündigung nun rückwirkend, zudem zahlt der Anwalt eine noch ausstehende Ausbildungsvergütung von 333 Euro." Meldung der Deutschen Presse-Agentur