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Die überzeugende Marketingidee: Nische

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Heavy Metal, Hunde, Schwerverbrecher. Manche Anwälte spezialisieren sich extrem. In der Marktlücke finden sie Erfüllung und sparen sich jeglichen Marketingstress.



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Auf den Hund gekommen

Die Rechtsanwältin Kristina Trahms, 54, in Viersen führt ein Hundeleben. Privat hat sie zwei Labradore („gutmütig, fröhlich, anhänglich, der perfekte Familienhund“). Und auch beruflich befasst sie sich seit 15 Jahren ausschließlich mit Hunden, allerdings mit denen, die nicht ganz so gutmütig und fröhlich sind. Ihre Kanzlei für Hunderecht hat sich auf Beißer, verklagte Züchter und verkorkste Welpen spezialisiert.

Bevor sie auf den Hund kam, machte Trahms Familienrecht bei der Großkanzlei Freshfields. Aber dann töteten die Kampfhunde Zeus und Gipsy im Sommer 2000 auf einem Hamburger Schulhof den sechsjährigen Volkan Kaya. Polizisten erschossen die Tiere mit 18 Kugeln. Der Fall erregte in ganz Deutschland große Aufmerksamkeit.

In der Folge wurde bundesweit das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (kurz: HundVerbrEinfG) erlassen. Die Bundesländer zogen in den Jahren darauf mit eigenen Gesetzen und sogenannten Rasselisten nach, in denen mutmaßlich gefährliche Hunde verboten wurden, meistens: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Staffordshire Bullterrier.

Auch einige andere Hunderassen müssen seitdem einen Wesenstest bestehen, bevor sie auf die Straße dürfen. Wenn auch nur der kleinste Zwischenfall passiert, können die Behörden Hunde aus dem Verkehr ziehen und in Tierheimen wegsperren.

„Für mich war klar, dass es da künftig viel Streit geben würde“, sagt Trahms. 2008 gründete sie deshalb eine Kanzlei für Hunderecht. Und tatsächlich: Es läuft wie geschmiert. 400 bis 500 Fälle schafft die Anwältin pro Jahr. Macht zwei pro Arbeitstag. „Ziemlich lukrativ“, sagt sie.

Am häufigsten geht es um Beißunfälle. „Da kommt sofort ein Anhörungsschreiben vom Ordnungsamt und ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung“, erklärt Trahms. Schnell werden lebenslanger Maulkorbzwang und Leinenpflicht verhängt. Im schlechtesten Fall wird der Hund beschlagnahmt. „Nicht leicht, an das Tier wieder ranzukommen“, sagt Trahms, „hier bedarf es stets eines Eilverfahrens, denn die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht können Jahre dauern.“

Neuerdings streiten auch immer häufiger Hundekäufer mit Züchtern. „Kunden zahlen 2.000 Euro oder mehr und erwarten einen perfekten Welpen“, sagt Trahms. „Wenn er irgendeinen Mangel hat, wird sofort geklagt.“ Das ist in der Rechtsschutzversicherung inkludiert. Die Züchter dagegen haben keinen Rechtsschutz oder müssen als Gewerbe sehr hohe Prämien zahlen. „Das ist ungerecht“, sagt Kristina Trahms, „da bin ich auf der Seite der Züchter.“

Ohnehin glaubt sie, dass die meisten Probleme durch Hundehalter entstehen, die einen Hund kaufen, obwohl sie keine Ahnung haben, wie man mit ihm umgehen soll. Trahms fordert eine Sachkundeprüfung, bevor das Tier ausgehändigt wird. Ist wahrscheinlich gut für die Hunde, aber schlecht für Trahms: Wo nicht gebissen wird, wird auch nicht geklagt.


„Wenn der Welpe einen Mangel hat, wird sofort geklagt.“
Kristina Trahms

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