Asiatische Spezialitäten
Sie sind heute in Thailand, Japan oder China zu Hause und kennen sich dort bestens aus. Fünf deutschstämmige ADWA-Anwälte über die Besonderheiten ihrer neuen Heimatländer.
Andreas Respondek, 67
Bangkok, Thailand und Singapur
Kanzlei: Respondek & Fan
Schwerpunktthemen: Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. Mit Wohn- und Arbeitsort Bangkok und Singapur ist Respondek sowohl im Common Law (Singapur) als auch im Civil Law (Thailand) zu Hause und dort jeweils auch der einzige deutsche Chartered Arbitrator.
Mandanten: 80 Prozent aus Deutschland, 10 Prozent aus Österreich, je fünf Prozent aus der Schweiz und Taiwan
In Singapur/Thailand seit: 1994
Wichtigster Standortvorteil: „Singapur ist gut organisiert, effizient und aufs Geldverdienen ausgerichtet. Alle M&A- Deals laufen über den Stadtstaat, hier kann man Unternehmen in 100 Prozent ausländischem Besitz gründen. Aber Singapur kann auch den Charme einer städtischen Supermarktschlange haben: völlig überraschungsfrei.“
Größter Standortnachteil: „Bangkok hingegen bedeutet Chaos, die Luft ist schlecht, der Verkehr ein Albtraum und die Korruption nach wie vor ein großes Problem. Aber die Metropole lebt zumindest.“
„Viele Deutsche lassen sich von der Freundlichkeit ihrer thailändischen Geschäftspartner überwältigen. ,Das ist ja wie Familie!‘, höre ich häufig. Ich entgegne dann: ,Ja, aber dahinter stecken knallharte Geschäftsinteressen.‘ Wie knallhart die sind, musste schon mancher auf unangenehme Weise feststellen.“
Harald Sippel, 44
Kuala Lumpur, Malaysia
Kanzlei: Aqran Vijandran
Schwerpunktthemen: rechtliche und wirtschaftliche Aspekte von Lieferketten, Schiedsverfahren, Nachhaltigkeit, Gründung und Betrieb von Niederlassungen
Mandanten: 90 Prozent Mittelständler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
In Kuala Lumpur seit: 2018
Wichtigster Standortvorteil: „Sehr niedrige Energie- und Immobilienkosten; gutes Englisch-Niveau; hohe Lebensqualität (selbst durchschnittliche Wohnanlagen haben eigene Schwimmbäder, Tennis-, Squash- und Spielplätze).“
Größter Standortnachteil: „Ein deutlich niedrigeres Einkommen als beispielsweise in Singapur, Japan oder Korea.“
„Der häufigste Irrtum von Unternehmern, die in Fernost Geschäfte machen wollen: Sie gehen davon aus, dass die Rechtsbedingungen ähnlich seien wie daheim. Ein großer Irrtum! In Malaysia gilt etwa bei Verträgen die Last-Shot-Regel: Steht in der Auftragsbestätigung ,Verkauf zu unseren Verkaufsbestimmungen‘, der Handelspartner verweist in seiner Bestätigung aber auf die eigenen Bestimmungen, kommen im Streitfall jene Bestimmungen zur Anwendung, die als letzte unwidersprochen geltend gemacht worden sind.“
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Er ist Teil unserer Ausgabe Wirtschaftskanzleien 2025