Guter Rat?
Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs beeinflussen zunehmend den Arbeitsalltag in deutschen Unternehmen. Welche Urteile sollten Arbeitgeber auf dem Schirm haben? Ein Überblick.
/ Schwarz-golden schimmern die drei Bürotürme im Osten von Luxemburg. Der französische Star-Architekt Dominique Perrault hat die Farben mit Bedacht gewählt: Glänzendes Aluminiumgewebe repräsentiert Stahl, verdunkeltes Glas Kohle. Es ist eine Reminiszenz an die Montanunion, die Keimzelle der Europäischen Union, in der vor mittlerweile 70 Jahren sechs Regierungen beschlossen hatten, ihre Kohle- und Stahlpolitik abzustimmen.
Seitdem existiert auch der Europäische Gerichtshof (EuGH), der heute in den schwarz-goldenen Hochhäusern residiert. Inzwischen ist er zu einem mächtigen Zentrum europäischer Rechtsprechung geworden. 2200 Menschen wälzen hier Akten, übersetzen Schriftstücke und dolmetschen Verhandlungen. Jeder der 27 EU-Staaten stellt eine Richterin oder einen Richter, die insgesamt rund 700 Verfahren innerhalb eines Jahres führen. Der EuGH umfasst mit seinen Verfassungs-, Verwaltungs-, Straf- wie Zivilgerichten, Arbeits- und Sozialgerichten alle Rechtsbereiche.
Besonders im Arbeitsrecht hat er mit der Zeit zunehmend Einfluss auf die Politik und Wirtschaft der EU-Mitgliedsländer gewonnen. Nach anfänglicher Zurückhaltung legen ihm nationale Gerichte mittlerweile regelmäßig Fragen zur sogenannten Vorabentscheidung vor: Der Gerichtshof soll dann eine Einschätzung dazu abgeben, wie nationale Gerichte das Unionsrecht in konkreten Fällen auslegen sollen.
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Er ist Teil unserer Ausgabe Wirtschaftskanzleien 2023
