Gleiches Recht für alle?

Ungerechtes Recht

Theorie: Recht ist im Rechtsstaat nicht käuflich. Praxis: Mittellose Straftäterinnen und Straftäter trifft die Härte der Justiz gnadenloser als Wohlhabende. Der Jurist und Journalist Ronen Steinke hat ein Buch über die Schwächen unseres Justizsystems geschrieben. Ein Interview.





Foto: Amin Akhtar

Ronen Steinke ist promovierter Jurist. Der Redakteur für Innenpolitik bei der Süddeutschen Zeitung ist einer der profiliertesten Justiz-Beobachter der Bundesrepublik.

Herr Steinke, leben wir in einem Rechtsstaat, in dem alle Bürger vor Gericht die gleichen Rechte haben?

Ronen Steinke: Wir haben alle die gleichen Rechte, das stimmt, aber von ihnen Gebrauch zu machen, muss man sich auch leisten können. Wer als Angeklagter vor Gericht steht und nicht Jura studiert hat, kennt weder die Regeln des Verfahrens noch seine Rechte. Dafür braucht man einen Anwalt. Wer den nicht bezahlen kann, hat schlechtere Chancen auf einen fairen Prozess. Statistisch sind in solchen Verfahren die Freisprüche deutlich seltener und die Strafen höher. Damit wird ein wesentliches Element des Rechtsstaats ausgehöhlt, das Versprechen des Grundgesetzes, Artikel 3: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“

Haben Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können, denn kein Recht auf einen Pflichtverteidiger?

Nur die wenigsten. In der Regel stellt der Staat nur bei Delikten, bei denen Freiheitsstrafen im Raum stehen, einen Pflichtverteidiger. Oft erfahren Angeklagte nicht einmal, dass sie Pflichtverteidigung beantragen können. Das Delikt, das die Strafjustiz in Deutschland am häufigsten beschäftigt, ist Diebstahl – in der Regel mit einer bescheidenen Beute. Das ist die Alltags- und Armutskriminalität, etwa der Diebstahl eines Lippenstifts oder einer Flasche Schnaps. Diese Angeklagten haben keine Chance auf einen Pflichtverteidiger.

Vergleichsweise harmlose Straftaten werden aber doch ohnehin nur mit einer Geldstrafe geahndet – nicht weiter tragisch also, oder?

Nur wenn man die Geldstrafe zahlen kann. Wer dazu nicht in der Lage ist, muss eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Wenn Sie heute ein deutsches Gefängnis besuchen, ist rein statistisch gesehen rund jeder zehnte Insasse wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe in Haft, oft für Bagatelldelikte wie Schwarzfahren oder Ladendiebstahl. Weil das in aller Regel relativ kurze Strafen sind, kommen über das Jahr etwa so viele Menschen wegen solcher Ersatzfreiheitsstrafen in Haft wie Straftäter, die zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. In Zahlen: Jedes Jahr müssen in Deutschland etwa 100.000 Menschen ins Gefängnis, davon etwa 50.000 wegen Ersatzfreiheitsstrafen.

Diese Strafen waren ursprünglich übrigens als Ausnahme und Notbehelf gedacht. Sie wurden jahrzehntelang nur sehr selten angewendet, inzwischen geschieht das sehr häufig und routinemäßig. Und das betrifft immer Delikte und Straftäter, für die das Gericht eine Haftstrafe eigentlich nicht vorgesehen hat und nicht für angemessen hält.

Haftstrafen greifen massiv in das Leben der Menschen ein. Oft zerbrechen Beziehungen und Familien, Inhaftierte verlieren ihre Wohnung und ihren Job. Deshalb will der Rechtsstaat sie nach Möglichkeit vermeiden und nur als letzte, härteste Maßnahme verhängen. Die Anzahl der Urteile, die darin münden, ist deshalb in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gesunken. Nur etwa 20 Prozent aller Verurteilten bekommen Haft- oder Bewährungsstrafen, etwa 80 Prozent bekommen Geldstrafen. Aber die Ersatzfreiheitsstrafen steigen gegen diesen Trend seit etwa 20 Jahren an.

Woran liegt das?

Viele Menschen haben schlichtweg keine Rücklagen für eine Geldstrafe, das sind oft nur einige Hundert Euro. Hartz-IV-Empfänger müssen ihre Ersparnisse aufbrauchen, bevor sie Anspruch auf staatliche Hilfe haben. Diese Leute dürfen keinen Notgroschen besitzen. Viele von ihnen sind verschuldet, sie leben von der Hand in den Mund, am Ende des Geldes ist immer noch etwas Monat übrig. In so einer Situation trifft sie eine kleine Geldstrafe mit brutaler Härte.

Man könnte auch dagegenhalten: Dann sollen sie halt nicht klauen.

Ich bin nicht gegen Strafen, aber gegen Strafen mit unangemessener Härte und unfaire Verfahren. Ich will auch kleinkriminelle Straftaten nicht verharmlosen. Aber wenn man genauer hinsieht, stößt man auf viele erschütternde Fälle.

In meinem Buch „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich“ erzähle ich etwa das Beispiel einer älteren, heroinabhängigen Prostituierten, die sich auf dem Hamburger Elendsstrich für Kleingeld, für wirklich erschreckend winzige Summen verkauft, um ihre Sucht zu finanzieren. Auf St. Pauli kann sie wegen der Zuhälter und der Konkurrenz von jüngeren Prostituierten nicht arbeiten. Also bietet sie sich in einem anderen Bezirk an, in St. Georg, wo Prostitution nicht erlaubt ist, was zur Folge hat, dass sie regelmäßig vor Gericht landet und zu Geldstrafen verurteilt wird. Sie hat keine andere Möglichkeit, als sich das Geld für diese Strafen wieder auf dem Strich zu verdienen. Da treibt die Justiz eine Frau mit ohnehin schon schwieriger Biografie weiter ins Elend und in die Beschaffungsprostitution. Das hilft niemandem.


Ein wirklich erschreckend hoher Anteil von Strafgefangenen leidet unter psychischen Erkrankungen.

Sie zitieren in Ihrem Buch einen Berliner Gefängnisdirektor mit dem Satz: „Wir bekommen das Elend der Stadt vor die Tür gekippt.“ Werden Justiz und Gefängnisse zum Auffangbecken für die Folgen von Armut und das Versagen des Sozialstaats?

Wenn man sich in den Gefängnissen umschaut, sind das zumindest keine Einzelfälle. Sehr viele Inhaftierte kommen aus der Arbeitslosigkeit oder aus der Obdachlosigkeit, viele sind drogen- oder alkoholabhängig. In Deutschland sind mehr Suchtkranke in Gefängnissen als in therapeutischen Einrichtungen. Suchtkrankheiten werden im Gefängnis aber nicht unbedingt besser.

Anfang des 20. Jahrhunderts war die Haltung der liberalen Justizreformer: Gute Sozialpolitik ist die beste Kriminalitätspolitik und -prävention. Heute ist es oft genau umgekehrt: Probleme, die eigentlich sozialpolitisch zu lösen wären, werden mit der Härte des Strafrechts weggedrückt.

Was macht die Justiz, um mit dem Spardruck und der Unterbesetzung der Gerichte und Staatsanwaltschaften zurechtzukommen?

Um Zeit und Ressourcen zu sparen, verzichtet sie in immer mehr Fällen auf die Gerichtsverhandlung und schickt den Beschuldigten einen Brief mit dem Tatvorwurf und dem Strafbefehl. Wenn der Beschuldigte dazu nicht innerhalb von 14 Tagen Stellung nimmt, wird das als Einverständnis gewertet, der Strafbefehl ist rechtskräftig. Das kann man als wohlsituierter, in bürgerlichen Verhältnissen lebender Angeklagter sogar angenehm finden – der peinliche Gerichtstermin bleibt einem erspart, man zahlt diskret, und die Sache ist aus der Welt. Es gibt aber viele Menschen, die Probleme haben, solche Briefe zu verstehen, etwa weil sie nicht gut Deutsch sprechen, nicht lesen können, psychisch krank sind. Andere schaffen es nicht, rechtzeitig Widerspruch einzulegen, weil sie verzogen oder ohne festen Wohnsitz sind und der Brief sie gar nicht erreicht. Sie werden abgeurteilt, ohne dass ein Richter sie gesehen hat.

Häufig sind aber auch die scheinbar einfachen Fälle kompliziert. Abgeurteilt werden sollen ja nicht Delikte, sondern Menschen mit einer bestimmten Lebensgeschichte, in die das Gericht mit seinem Urteil eingreift. Das betrifft mitunter auch Demenzkranke, die wegen Lappalien verurteilt werden. Wenn sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen, landen sie im Gefängnis, ohne dass sie ein Richter zu Gesicht bekommen hat. Ein wirklich erschreckend hoher Anteil von Strafgefangenen leidet unter psychischen Erkrankungen.

Demenzkranke werden in Deutschland wegen kleinerer Delikte in Haft geschickt?

In praktisch jedem größeren deutschen Gefängnis werden Sie Demenzkranke finden. Viele Demenzkranke und anders psychisch Kranke bekommen Angst und Panikschübe, wenn sie sich in der Stadt verlaufen. Häufig lösen sie dann Notrufe aus, zum Beispiel in Zügen oder auf Bahnhöfen. Dann kommt der Bahnsicherheitsdienst und stellt fest, dass kein Notfall vorliegt. Weil der Missbrauch von Notrufen aber eine Straftat ist, wird Anzeige erstattet, auch wenn der Kranke die Situation gar nicht versteht.

Ein paar Wochen später liegt der Strafbefehl im Briefkasten. Wenn der Kranke oder seine Betreuer darauf nicht fristgerecht reagieren, kommt irgendwann der Haftbefehl, und der Kranke muss als Ersatzfreiheitsstrafe ins Gefängnis.

Solche Geschichten geschehen erstaunlich häufig. Stellen Sie sich mal vor, was es mit psychisch kranken Menschen macht, plötzlich fernab von ihrem vertrauten Umfeld in einer kleinen Zelle eingesperrt zu werden.

Jeder dieser Fälle ist tragisch für den Betreffenden, und sie sind unnötig. Das kann nicht im Interesse von irgendjemandem sein, und das ist auch nicht das Ziel des Rechtsstaats. Aber es ist systemisch angelegt – in dieser geradezu automatisierten Rechtsprechung in Form von Strafbefehlen.

Die andere Seite der Wohlstandspyramide: Welche Folge hat die Überlastung der Justiz für materiell gut gestellte Angeklagte?

In diesem Zusammenhang zitiere ich gern den Fall eines Jugendlichen, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen einer Lappalie, einer Rangelei bei einer Demonstration, ein Strafverfahren eingeleitet hatte. Der Junge hatte reiche Eltern, die für seine Verteidigung eine Top-Kanzlei engagierten. Die Anwälte arbeiteten einen detaillierten 14-seitigen Schriftsatz aus und schickten ihn an die Staatsanwaltschaft.

Es war klar: Die Bearbeitung wäre arbeitsaufwendig und mühsam. Was passierte? Das Verfahren wurde eingestellt.


Was ist ein Recht wert, wenn es vom Geldbeutel abhängt, ob man es wahrnehmen kann?

Das beweist nichts – vielleicht wäre das Verfahren auch ohne den Aufwand der Anwälte eingestellt worden. Oder ist das ein wiederkehrendes Muster?

Die Staatsanwaltschaft muss mit begrenzten Ressourcen zahlreiche Verfahren abarbeiten. Anwälte können einem Fall zahllose Arbeitsstunden widmen, solange sie dafür bezahlt werden. Das kann bei der Staatsanwaltschaft zumindest die Bereitschaft für einen Deal erhöhen oder bei Bagatelldelikten die Einstellung des Verfahrens befördern. Verstehen Sie mich nicht falsch: Natürlich ist es völlig in Ordnung, wenn Beschuldigte alle Rechtsmittel ausschöpfen. Aber es wäre schön, wenn alle diese Möglichkeit hätten.

Das führt zu einer prinzipiellen Frage: Formal gelten die Rechte in der Strafprozessordnung für alle Bürger – aber was ist ein Recht wert, wenn es vom Geldbeutel abhängt, ob man es wahrnehmen kann? Dann ist es vielleicht in Wirklichkeit kein Recht, sondern ein Privileg.

Sie werfen in Ihrem Buch einen interessanten Blick in die Statistik: Weniger als ein Prozent aller Delikte sind Wirtschaftsstraftaten – und doch machen sie fast 45 Prozent der Gesamtschadenssumme aus, die der Gesellschaft durch Kriminalität entsteht. Liegt das nur daran, dass bei Cum-Ex-Geschäften, bei Steuerbetrug oder im Fall Wirecard deutlich größere Summen im Spiel sind als bei Ladendiebstahl?

Das ist so. Bei Wirtschaftskriminalität können kenntnisreiche Täter enorme Schäden verursachen. Man hat in der Tat nicht immer den Eindruck, dass der Fahndungsdruck ähnlich energisch ist wie bei der Kleinkriminalität. Wirtschaftskriminalität sieht man nicht, sie ist diskret. Das sind an der Oberfläche sozialkonforme Vorgänge. Delikte dieser Art zu erkennen und zu verfolgen, erfordert hohen Einsatz und hohe Kompetenz. Dieser Einsatz ist in der Tat nicht immer und nicht überall ausreichend. Aber es ist in den vergangenen Jahren deutlich besser geworden. Den weißen Krägen der White-Collar-Kriminalität geht es heute öfter an den Kragen.

Vor 20 oder 30 Jahren wären große Razzien in den Frankfurter Banken-Türmen oder den Unternehmenszentralen von DAX-Konzernen unvorstellbar gewesen. Doch die Beißhemmung der Justiz hat nachgelassen, und das ist auch gut so.

Allerdings bekommen Wirtschaftskriminelle ihre Geldstrafe noch immer häufig aus der Unternehmenskasse bezahlt, wenn ihre Straftaten im Interesse des Unternehmens erfolgten, etwa bei Korruption. Selbst wenn das Strafen in Höhe von ein oder zwei Jahresgehältern sind, tut das bei einem DAX-Konzern weder dem Unternehmen noch dem Straftäter weh. Solche Zahlungen kann das Unternehmen sogar als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen – als wären Straftaten ein Teil des üblichen Geschäftsbetriebs.

Der Arbeitgeber darf einfach die Strafzahlung übernehmen?

Das ist sogar legal und wird von der Justiz akzeptiert. Das bedeutet: Selbst wenn man erwischt und verurteilt wird, hält sich das Risiko in Grenzen.

Und wenn nicht ein Manager als Einzelperson, sondern das Unternehmen bestraft wird?

Dann sind das juristisch lediglich Ordnungswidrigkeiten, die maximale Geldbuße sind fünf Millionen Euro bei fahrlässigem Vergehen und zehn Millionen Euro bei Vorsatz. Das ist vielleicht für einen Dönerladen, der Gammelfleisch verkauft, eine wirkungsvolle Abschreckung, aber für Konzerne sind das lächerliche Summen.

Es gibt in der Politik seit Längerem Versuche, ein Unternehmensstrafrecht nach amerikanischem Vorbild mit sehr viel höheren Strafzahlungen einzuführen. In der vergangenen Legislaturperiode ist das am Widerstand der CDU gescheitert.

Ganz so zahnlos ist die Justiz nicht, wenn etwa der frühere Audi-Vorstandsvorsitzende Stadler wegen des Abgasskandals in Haft musste oder dem früheren Wirecard-Chef Braun eine lange Haftstrafe droht.

Ich sage nicht, dass Wirtschaftskriminalität nie bestraft wird. Aber in Relation zur harten Bestrafung von Klein- und Armutskriminalität sind dort die Strafen oft erstaunlich milde. Ein Ladendieb kann für ein paar geklaute Lebensmittel ins Gefängnis kommen, bei Steuerhinterziehung droht erst ab einer Schadenssumme von einer Million Euro Haft ohne Bewährung.

Jemand wie Uli Hoeneß kann der U-Haft entgehen, indem er eine Kaution von fünf Millionen Euro hinterlegt. Die Kaution soll sicherstellen, dass der Angeklagte nicht untertaucht. Kein Richter kommt aber auf die Idee, weniger wohlhabenden Angeklagten anzubieten, in Relation zu ihrem Einkommen und Vermögen eine kleinere Summe oder zum Beispiel ihr Auto als Pfand einzubehalten, obwohl das rechtlich durchaus möglich wäre. Umgekehrt müssen viele Beschuldigte wegen eher harmloser Delikten in U-Haft – nicht etwa, weil die zu erwartende Strafe so hoch wäre, sondern weil sie beispielsweise ohne feste Meldeadresse sind und die Justiz sicherstellen will, dass sie erreichbar bleiben.

Das hat durchaus eine gewisse Logik, aber es schafft für Menschen, deren Leben ohnehin schon schwierig ist, eine zusätzliche Härte. Die U-Haft trifft nicht immer die schlimmsten Kriminellen, sondern oft die ärmsten. Obdachlose kommen wegen jeder Kleinigkeit in U-Haft.

Wie lassen sich diese Ungerechtigkeiten beheben?

Jeder Angeklagte sollte das Recht auf einen Gerichtstermin haben. Einfach Strafbefehle zu verschicken geht massiv zulasten von sozial Unterprivilegierten und Schwachen. Das ist nicht im Interesse des Rechtsstaats, sondern dient nur den von der Politik verursachten Sparzwängen der Justiz und wird auch von vielen Richtern beklagt.

Wenn das Gericht die Möglichkeit hat, die Beschuldigten kennenzulernen und ihnen ins Gesicht zu schauen, kann das Risiko der schlimmsten Fehlurteile zumindest deutlich gesenkt werden. Wie in Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Großbritannien, Griechenland oder Dänemark sollte jeder Angeklagte das Recht auf einen Pflichtverteidiger haben, unabhängig vom jeweiligen Tatvorwurf. Das sollte eine Selbstverständlichkeit sein.

Wenn der Staat jemanden auf die Anklagebank setzt, muss er auch dafür sorgen, dass der Beschuldigte einen fairen Prozess bekommt, schließlich werden die Urteile „im Namen des Volkes“, also von uns allen gesprochen. Natürlich kostet das Geld – aber es kann auch unnötige, unfaire und teure Haftstrafen verhindern.

Die zu stark auf Zeit- und Geldersparnis ausgerichtete Justiz produziert nicht nur Fehlurteile, sondern auch hohe Folgekosten. In Berliner Gefängnissen kostet ein einzelner Hafttag den Steuerzahler 150 Euro – pro Häftling versteht sich. //