Wer muss das neue Unternehmensstrafrecht fürchten?

Buße und Abbitte

Geht es nach dem Willen der Großen Koalition, können Unternehmen künftig strenger bestraft werden. Und nun?





/ In der zweiten Staffel von „Bad Banks“ gibt es eine Szene mit Politikern in einem brandenburgischen Herrenhaus. Die Anspielung auf die echten Klausurtagungen der Großen Koalition auf Schloss Meseberg ist unverhohlen, und auch die Diskussion eines fiktiven Ministers mit seinen Strategen gerät in der Fernsehserie zwar plakativ, aber plausibel: Um Deutschland als Finanzplatz attraktiv zu machen, will der Politstar den Markt deregulieren und im Gegenzug die Haftung für Banker verschärfen. Sein Spindoctor hält das für politischen Selbstmord. Dafür sekundiert eine konservative Ältere: „Ich mag den Vorstoß.“ – „Genau. Weil du weißt, dass wir es niemals schaffen werden, die Haftungsregeln zu verschärfen“, entgegnet der Spindoctor bissig.

Die Drehbuchautoren haben sich gut abgeschaut, wie Ideologien und Stimmungen in Gesetzgebungsprozesse hineinfunken – besonders in solche, die der freien Wirtschaft die Instrumente zeigen wollen. Im echten Berlin beispielsweise steht das Vorhaben, Unternehmen in Fällen von Wirtschaftskriminalität besser belangen und härter bestrafen zu können, schon seit Jahren auf dem Wunschzettel der politischen Mitte. Platzt die Große Koalition nicht vor der Zeit, soll es in dieser Legislatur tatsächlich umgesetzt werden. „Verbandssanktionengesetz“ heißt das neue und soll im Strafgesetzbuch aufgehoben sein, obwohl das Wort Strafe schon im Namen nicht vorkommen darf.

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