Wie gut ist die deutsche Verfassung?

Anpassungsfähig und unverrückbar

Unser Grundgesetz war zunächst nur als Provisorium gedacht – dennoch hat es den Weg zum demokratischen Rechtsstaat geebnet. Ein Gespräch mit Ute Sacksofsky, Professorin für Öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Goethe-Universität in Frankfurt.




/ brand eins: Frau Sacksofsky, das Grundgesetz formuliert große, fast utopische Versprechen. So heißt es in Artikel 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, Artikel 2 gewährt jedem „das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“. Woher haben Juristen 1949 im zerstörten Nachkriegsdeutschland den Mut zu solchen Sätzen genommen?

Sacksofsky: Unser Grundgesetz wurde als Gegenmodell zum Rechtsmissbrauch des Nationalsozialismus konzipiert. So heißt es etwa im Nachsatz zu dem von Ihnen zitierten Artikel 1, der sich auf die Würde des Menschen bezieht: „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das sind in der Tat große Worte, die sich in aller Klarheit vom Rechtsverständnis des Hitler-Regimes abgrenzen. Sie müssen sich das einmal vergegenwärtigen: Ein Staat, der den einzelnen Menschen dient – das war vollkommen neu. Ohne diese Klarheit und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre die Bundesrepublik nicht so schnell eine stabile Demokratie geworden.

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