Mit dem Zweiten prüft man besser
Wann immer nach einem Skandal über Wirtschaftsprüfer und die Qualität ihrer Abschlussprüfungen diskutiert wird, geht es auch um Joint Audits. Was sich hinter dieser Idee verbirgt und was ihr im Weg steht – eine Erkundung.
/ Auf nur 24 Seiten, unter dem Titel „Lehren aus der Krise“, eröffnete die EU-Kommission im Oktober 2010 eine Diskussion darüber, was sich bei der Prüfung von Firmenbilanzen verbessern sollte, um künftig zu vermeiden, dass Banken oder Unternehmen, die auf dem Papier stabil dastehen, plötzlich kollabieren – wie in der Finanzkrise zuhauf geschehen. Eine der Ideen des Grünbuchs lautete, Joint Audits sollten ausgebaut und die Bestellung eines Prüfers, der nicht zu den Big Four gehört, obligatorisch gemacht werden.
Im April 2019 legte die britische Wettbewerbsbehörde einen 219 Seiten starken Bericht vor, der nach der Pleite des Baukonzerns Carillion und der Liquidation der Handelskette British Home Stores Vorschläge machte, wie die Qualität von Bilanzprüfungen im Vereinigten Königreich zu verbessern sei. Eine zentrale Empfehlung: obligatorische Joint Audits, wobei mindestens eine Prüfungsgesellschaft nicht zu den Big Four gehören sollte. Das Ziel: den Wettbewerb zu stärken und die Arbeit der Wirtschaftsprüfer zu verbessern. Geschehen ist in beiden Fällen: nichts.
Warum eigentlich?