Eine Drogeriebesitzerin in Nepal
Monatlicher Verdienst, Grundkosten, Altersvorsorge:
Sweta Lama verkauft von 6 bis 18 Uhr Kosmetikartikel in ihrem Laden, sieben Tage die Woche. Nach Abzug der Kosten für ihre Waren, die sie in der fünf Kilometer entfernten Distrikthauptstadt Hetauda einkauft, und der Monatsmiete von drei Euro bleiben ihr monatlich rund 60 Euro zum Leben. Davon kann sie sich und ihren Sohn ernähren und ihn zur Schule schicken. Das Schulgeld beträgt 55 Euro im Jahr. Ein Drittel ihrer Einnahmen, auf die sie wegen des geringen Einkommens keine Steuern zahlt, gibt sie den Schwiegereltern. Eine Kranken- und Rentenversicherung hat sie nicht. Wird sie oder ihr Sohn krank, muss sie die Kosten der Behandlung bar bezahlen.
Sweta Lama verkauft von 6 bis 18 Uhr Kosmetikartikel in ihrem Laden, sieben Tage die Woche. Nach Abzug der Kosten für ihre Waren, die sie in der fünf Kilometer entfernten Distrikthauptstadt Hetauda einkauft, und der Monatsmiete von drei Euro bleiben ihr monatlich rund 60 Euro zum Leben. Davon kann sie sich und ihren Sohn ernähren und ihn zur Schule schicken. Das Schulgeld beträgt 55 Euro im Jahr. Ein Drittel ihrer Einnahmen, auf die sie wegen des geringen Einkommens keine Steuern zahlt, gibt sie den Schwiegereltern. Eine Kranken- und Rentenversicherung hat sie nicht. Wird sie oder ihr Sohn krank, muss sie die Kosten der Behandlung bar bezahlen.
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