Glossar

Anklage: erhebt die Staatsanwaltschaft, wenn gegen den Beschuldigten ein begründeter Tatverdacht vorliegt. Sie wird in Form einer Anklageschrift bei einem Gericht eingereicht. Ermittlungsverfahren: Prüfung, ob der Verdacht, dass ein Beschuldigter eine Straftat begangen hat, zutrifft oder nicht. Die Ermittlungen leitet die Staatsanwaltschaft ein, durchgeführt werden sie meist von der Polizei. Das Verfahren wird entweder durch Strafanzeige oder von Amts wegen eingeleitet. Gerechtigkeit: Angemessenheit, Richtigkeit. Auch: Prinzip zur Aufstellung und Beurteilung von Rechtsnormen. In der Politik: ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates. Gesetz: festes Ordnungsprinzip, Richtlinie, Regel, nach der jeder handeln sollte (siehe auch Recht). Grundrechte: sind die in den Verfassungen der jeweiligen Staaten aufgelisteten staatlich garantierten Freiheitsrechte des Individuums gegenüber der Staatsmacht. Dazu zählen zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Glaubens- und Versammlungsfreiheit. Die Grundrechte werden in Abschnitt I des Grundgesetzes allen anderen Artikeln vorangestellt. Judikative: neben Exekutive und Legislative die dritte Gewalt im Staat. Die rechtsprechende Gewalt wird in Deutschland nach Artikel 92 des Grundgesetzes von unabhängigen Richtern nach gesetzlich geordneten Verfahren ausgeübt. Justiz (lat.: iustitia): Gerechtigkeit. Oberbegriff für die staatliche Rechtspflege, Justizverwaltung und deren Organe. Das Wort wird oft als Synonym für die Judikative verwendet. Legalität: Gesetzmäßigkeit. Übereinstimmung staatlichen oder individuellen Handelns mit geltendem Recht. Prozess (lat.: processus): Verlauf, Hergang, Entwicklung. In der Rechtswissenschaft: Gerichtsverfahren. Prüfung eines Sachverhaltes auf seine Rechtsfolgen mit dem Ziel, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Recht: System von Verhaltensregeln für Einzelne oder Mitglieder von Gemeinschaften, um das Zusammenleben zu ordnen und Konflikte zu vermeiden. Auch: Rechtsordnung. Die Gesamtheit der Rechte, die innerhalb einer Rechtsgemeinschaft für alle Mitglieder gelten. Dazu gehören das Gewohnheitsrecht, das vom Gesetzgeber schriftlich dargelegte Recht, das von Gerichten entwickelte Recht. Rechtsstaat: Staat, in dem sämtliche öffentliche Gewalt an Recht und Gesetz gebunden und der Bürger vor staatlicher Willkür geschützt ist. Voraussetzung hierfür ist die Existenz von Grundrechten für jeden Einzelnen. Richtig: Gegenteil von falsch. Auch: Bezeichnung für ein moralisch und menschlich korrektes Verhalten. Auch: Begriff für die Korrektheit einer faktischen Aussage oder eines Ergebnisses. Staatsanwaltschaft: Strafverfolgungsbehörde, die hauptsächlich mit Strafsachen beschäftigt ist. Sie erhebt bei dringendem Tatverdacht > Anklage gegen Beschuldigte vor Gericht. Strafe: Maßnahme, um unrechtes Handeln zu sanktionieren. In der Rechtswissenschaft: die im Gesetz angedrohte Rechtsfolge für eine rechtswidrige Handlung. Unrecht: verstößt gegen gesellschaftliche Normen und wird von der Gesellschaft abgelehnt. Zentrales Element der Rechtsordnung: Gäbe es kein Unrecht, bräuchten Gesellschaften kein entsprechendes Regelwerk. Unrechtsbewusstsein: im Rechtswesen die Einsicht (auch ohne die genaue Kenntnis der Strafbarkeit) des Täters in die Rechtswidrigkeit seiner Handlung. Das Unrechtsbewusstsein ist die Voraussetzung für eine Verurteilung. Urteil: richterliche Entscheidung, die aufgrund einer vorangegangenen mündlichen Verhandlung bei Gericht getroffen wird und einen Prozess in der Regel ganz oder teilweise abschließt. Willkür: beliebige und unberechenbare Handlung oder Entscheidung, ohne Rücksicht auf politische, soziale oder ethische Werte und Normen.


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