Glossar

Apparat Gesamtheit der für eine bestimmte Aufgabe oder Instititution benötigten Personen und Hilfsmittel (Staatsapparat, Verwaltungsapparat). In der Technik: ans mehreren Bauelementen bestehendes Gerät (Fernsehapparat). Beamte Personen, die in einem besonderen Dienstverhältnis zum Staat oder zu einer sonstigen Körperschaft des öffentlichen Rechts stellen. Die Berufung in das Beamtenverhältnis gilt in der Regel auf Lebenszeit. Behörde Organisatorisch selbstständige Einheit des Staates mit Verwaltungs- und Rechtsprechungsfunktionen. Bürokratie Form staatlicher oder privat organisierter Verwaltung, die durch einen hierarchischen Befehlsweg, streng definierte und abgegrenzte Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen sowie eine genaue und lückenlose Aktenführung sämtlicher Vorgänge gekennzeichnet ist. Disziplinarrecht Wenn ein Beamter schuldhaft eine seiner Pflichten verletzt, begeht er ein Dienstvergehen - das gilt auch für Beamte im Ruhestand. Zu den drohenden Disziplinarmaßnahmen gehören Verweis, Geldbuße, Gehaltskürzung, Entfernung ans dem Dienst oder Aberkennung des Ruhegehalts. Gebühren Öffentliche Abgaben, die im Gegensatz zu Beiträgen und Steuern als Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Leistung erhoben werden. Auch bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte und Notare erhalten für ihre Dienste Gebühren, deren Höhe in der Gebührenordnung festgelegt ist. Kameralistik In der öffentlichen Verwaltung übliche Art der Buchführung. Im Gegensatz, zur doppelten Buchführung erfasst das kameralistische Rechnungswesen in einem einzigen Konto die empfangenen und abgegebenen Leistungen sowie den Zahlungsverkehr. Dadurch soll ein laufender Vergleich zwischen Anordnung (Soll) und ratsächlichem Stand (Ist) ermöglicht werden. Pension Ruhegehalt für Beamte bei Dienstunfähigkeit oder als Altersversorgung. Politische Beamte Beamte, die mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung übereinstimmen müssen, zum Beispiel Staatssekretäre. Sie können jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Reform Umgestaltung von Institutionen oder Gesellschaften, die im Gegensatz zur Revolution von den Regierenden initiiert wird. Selbstverwaltung Die meist ehrenamtliche Mitwirkung der Bürger bei öffentlichen Aufgaben. Im juristischen Sinne: eigenverantwortliche Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch öffentlich-rechtliche Körperschatten. Dazu zählen unter anderem Universitäten und Sozialversicherungsträger. Diese Einrichtungen sollen sich selbst durch entsprechende Gremien wie etwa den Verwaltungsrat kontrollieren. Staatshaftung (Amtshaftung) Verantwortung des Staates für Schäden, die Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bei ihrer Arbeit verursachen. Steuern Haupteinnahmequelle des Staates. Steuern werden von natürlichen Personen, also Menschen, und juristischen Personen wie Unternehmen zwangsweise und ohne Anspruch auf eine spezielle Gegenleistung erhoben. Man unterscheidet direkte Steuern wie die Einkommensteuer, bei der Steuerzahler und Schuldner übereinstimmen, und indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer. Verwaltung Tätigkeit mit dein Ziel, Leben nach bestimmten Richtlinien und Weisungen zu ordnen. Verwaltungsakt Entscheidung, die von einer Behörde getroffen wird. Der Verwaltungsakt hat Bestand, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Frist angelochten wird und wenn er nicht von vornherein auf Grund schwerer, offenkundiger Fehler nichtig war.


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Er ist Teil unserer Ausgabe Der Apparat

Die Bürokratie
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