... gibt Auskunft darüber, wofür der Staat das Geld seiner Bürger ausgibt und wie er die Ausgaben finanziert. ... wird von Bund und Ländern unabhängig aufgestellt und dann zum öffentlichen Gesamthaushalt zusammengefasst. Das Grundgesetz weist Bund, Ländern und Gemeinden bestimmte Aufgaben zu, für die sie auch finanziell aufkommen müssen. Bund und Länder sind nach Artikel 109 des Grundgesetzes in ihrer Haushaltswirtschaft unabhängig.