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Das 1x1 des Erbens
Wie funktioniert das mit der Erbschaft?
Der unbekannte Erbonkel aus Amerika, der Dir völlig überraschend all seine Reichtümer überlasst. Klingt gut? Bleibt aber höchstwahrscheinlich eine Fantasie geschäftstüchtiger Cyberkrimineller. Dennoch treten reale Erbfälle in den meisten Familien früher oder später ein. Dann ist es hilfreich zu wissen, welche Steuern auf Dich zukommen und was zu beachten ist. Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Erbschaftsteuer gesammelt.

Ob und wie viel Steuern Du als Erbe zahlen musst, hängt nicht nur von der Höhe der Hinterlassenschaft ab. Wichtig ist vor allem, wie Dein Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen, dem sogenannten Erblasser, ist. Dieses bestimmt nämlich die Steuerfreibeträge – also den Teil, auf den Du gar keine Steuern zahlen musst – und die Steuerklasse, in die Du eingeordnet wirst.
Je enger Du mit dem Erblasser verwandt bist, desto höher sind die Freibeträge. Alles was über diese Summe hinausgeht, muss versteuert werden. Als Ehepartner, Lebenspartner, Kind oder Enkel gilt für Dich dabei beispielsweise Steuerklasse I.
Wie sieht das in der Praxis aus?
Ein Rechenbeispiel: Deine Großmutter, die bereits verwitwet ist, vererbt Dir 220.000 Euro. Da Deine Eltern noch leben, hast Du als Kindeskind einen Freibetrag von 200.000 Euro. Die darüber hinausgehenden 20.000 Euro musst Du als Enkel in Steuerklasse I versteuern. Bei einem Steuersatz von sieben Prozent wären das 1.400 Euro.
Ausnahmen: In welchen Fällen musst du keine Steuern zahlen?
Wie beinahe überall gibt es auch bei der Erbschaftsteuer eine Reihe von Ausnahmen. Fällst Du wie im Beispiel oben in Steuerklasse I, sind geerbter Hausrat im Wert von bis zu 41.000 Euro und andere bewegliche Gegenstände, die einen Wert von 12.000 Euro nicht übersteigen, steuerfrei.
Unter bestimmten Umständen musst Du auch geerbten Wohnraum, beispielsweise ein Haus oder eine Eigentumswohnung, nicht versteuern. Dafür muss der Erblasser bis zu seinem Tode dort gewohnt haben und Du als Erbe musst die Immobilie danach mindestens zehn Jahre lang selbst nutzen.
Gut zu wissen: Solltest Du einmal in die Situation einer Erbschaft kommen, hilft Dir die Sparkasse in einem persönlichen Gespräch Dich in der komplexen Materie zurechtzufinden. Zusätzliche Informationen bekommst Du aber auch hier.



