Was wäre, wenn …

… man Arbeitsverhältnisse fristlos und ohne Begründung kündigen könnte?

Ein Szenario.





• Elon Musk ging es wieder mal radikal an: Er stellte den Angestellten der von ihm im Oktober 2022 gekauften Social-Media-Plattform Twitter ein Ultimatum. „Klicken Sie auf Ja“, so seine Rundmail vom 16. November 2022, „wenn Sie sicher sind, dass Sie Teil des neuen Twitter sein wollen“, also zu extremen Bedingungen und mit Überstunden zu arbeiten. Wer bis 17 Uhr des nächsten Tages nicht akzeptiere, sei gekündigt.

Mit deutschem Arbeitsrecht wäre so etwas nicht vereinbar. Zum einen sind Entlassungen per Mail unwirksam, und je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit beträgt die vorgeschriebene Kündigungsfrist bis zu sieben Monate. Zum anderen müssen Firmen – von Kleinstunternehmen abgesehen – Kündigungen gut begründen. Nur wenn das Geschäft nachweislich schlecht läuft, sind sie betriebsbedingt möglich. Und bei verhaltensbedingten Entlassungen sind vorherige Abmahnungen und triftige Gründe nötig, damit sie vor Arbeitsgerichten Bestand haben.

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