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brand eins 05/2003 - SCHWERPUNKT: Werte

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Aus Schrott mach Schätzchen

Der Skandal um die Bankgesellschaft Berlin ist ein Lehrstück in Sachen Filz in Politik und Wirtschaft. Eine Analyse.

Die Firma hat sich verkalkuliert, Ihre Produkte werden vom Markt nicht angenommen. Sie hat die falsche Strategie verfolgt. Die Banken geben keine Kredite mehr - die Firma ist pleite. Insolvenz, Bankrott - wie immer man es nennen mag. Es wird abgewickelt, geregelt, die Insolvenz verwaltet. Vielleicht sehen die Gläubiger noch einen Teil ihrer Forderungen, vielleicht auch nicht - Pech gehabt: Marktrisiko. Am gescheiterten Unternehmer bleiben die Schulden hängen, falls es eine Personenfirma war. In Amerika bekommt er eventuell seine zweite und dritte Chance, in Deutschland bedeutet es oft genug das Aus für die bürgerliche Existenz.

Doch es gibt auch Unternehmen, die von vornherein unheilbar insolvenzunfähig sind (Lachen Sie ruhig, das ist juristische Fachsprache), wie zum Beispiel die Bankgesellschaft Berlin AG. Anders ausgedrückt: Dieses Unternehmen konnte so viele Schulden machen, wie es wollte, eine Pleite war nicht möglich. 21,6 Milliarden Euro Schulden, keine nennenswerten Aktiva, und trotzdem galt die Bank noch als zahlungsfähig. Eine Milliarde sind tausendmal eine Million. Also 21600-mal eine Million Euro. Vielleicht sind es aber auch 40 Milliarden, so genau weiß das niemand. Zinsen sind dafür natürlich auch fällig.

Das Land Berlin hat sich mit dem Gesetz zur Risikoabschirmung der Bankgesellschaft Berlin gesetzlich zu einer Zahlungsgarantie für die Schulden des Unternehmens in Höhe von 21,6 Milliarden Euro verpflichtet. Laut dem vom eigenen Landesparlament beschlossenen Gesetz vom 9. April 2002 muss das Land die Schulden seiner Bank in den nächsten 30 Jahren zurückzahlen.

Das könnte schwierig werden: Experten sprechen davon, dass das Land Berlin heute schon für seine aktuellen Schulden von weit mehr als 40 Milliarden Euro über sechs Millionen Euro Zinsen täglich zahlt - wie viel es genau sind, weiß niemand so genau.

Sie hätten auch gern eine insolvenzunfähige Firma? Da müssen Sie schon einen Staat gründen und eine Staatsbank dazu. Eine Staatsbank geht nicht Pleite, es sei denn, der Staat geht unter. Wie kürzlich im Irak - da wurden die Geldscheine zu Konfetti geschreddert. Oder wie in Deutschland im vorigen Jahrhundert mehrfach: 1923, 1948 und 1990. Zweimal in Folge verlorener Kriege, einmal wegen der Wiedervereinigung. Die Schuldenfrage haben dann die Sieger oder Rechtsnachfolger geklärt - meist mussten die Gläubiger ihre Forderungen in den Wind schreiben.

Das Land Berlin existiert und mit ihm seine Landesbank. Die Schulden der staatlichen Bankgesellschaft Berlin AG, die vor allem mit Immobiliengeschäften angehäuft wurden, übernimmt der Steuerzahler. So wollen es die von ihm gewählten Volksvertreter.

Aber wie geht das, fragt sich der Normalbürger erstaunt, in weniger als einem Jahrzehnt, ohne Krieg oder Wirtschaftskrise, so einen Berg Schulden zu machen und dann den Steuerzahler zur Kasse zu bitten?

Das geht so:
Der Rahmen: Die eingemauerte Halbstadt West-Berlin war schon immer eine Sonder-Wirtschaftszone. Die Zukunftsindustrien wanderten aus, zurück blieben Baugewerbe und öffentlicher Dienst. Beide erwirtschafteten ihre Budgets nicht aus eigener Kraft. Jahrzehntelang konnte die Stadt darauf vertrauen, dass das Schaufenster des Kapitalismus von der Bonner Regierung auf Kosten der westdeutschen Steuerzahler angemessen herausgeputzt wurde. Auch die Osthälfte der Mauerstadt, die Hauptstadt der DDR, war es gewohnt, vom Rest der Republik ausgehalten zu werden. 1991 wird Berlin Bundeshauptstadt. Die Wiedervereinigung hat allenthalben Goldgräberstimmung geweckt. In Berlin steht ein riesiger Immobilienkuchen zur Verteilung, von dem jeder gern ein besonders großes Stück hätte.

Die Akteure: In der ehemaligen Inselstadt standen sich Regierung und Opposition traditionell sehr nahe, denn der Feind lauerte stets auf der anderen Seite der Mauer. Als einen Bauwirtschafts-Banken-Polit-Komplex könnte man die führenden Kreise der großen Parteien, der Banken- und Bauwirtschaft und des öffentlichen Dienstes in der neuen Hauptstadt bezeichnen. Denn wenn das Führungspersonal auch verschiedenen Parteien angehört, so ist es doch durch ein Grundinteresse geeint: verdienen an der Verteilung des Kuchens.

Und so geht's: Zunächst braucht man eine große Bank, denn für eine kleine ist der Immobilien-Kuchen zu groß. Aus drei mittelgroßen öffentlichen Banken, der Landesbank Berlin, der Berlin Hyp und der Berliner Bank, wird 1994 die Bankgesellschaft Berlin AG. Politiker und verdiente Honoratioren rücken in Aufsichtsrats- und Management-Posten auf. Damit sie ihre Kompetenz ungestört entfalten können, wird dem Landesrechnungshof die Kontrolle über die neue Staatsbank entzogen. Eigentlich ist die neue Bank für das große Vorhaben immer noch zu klein, aber für ihr Wachstum wird das Führungspersonal schon sorgen, wie sich zeigen wird.

UND SO GEHT'S WEITER:

1. Die staatliche Bankgesellschaft Berlin schafft sich ab 1994 ein Schachtelimperium von Firmentöchtern - wie etwa die Immobilien- und Baumanagement Tochter, um Grundstucke und Immobilien zu kaufen, zu verkaufen, zu vermieten, baureif zu machen, zu verwalten und zu verwerten. Den richtigen Durchblick hat niemand, oft genug sind Mieter und Vermieter ein und dieselbe Person. In-sich-Geschäfte nennt man so etwas.

2. Die Kreditmaschine wird angeworfen: Immobilien-Fonds Werden aufgelegt, um die 50 Stück in sieben Jahren. Überwiegend schlechte Immobilien werden in Fonds zusammengefasst und über eigens dafür gegründete Firmentöchter anteilig verkauft. Die Anteile gehen weg wie warme Semmeln, denn so attraktive Konditionen gab's noch nie: sofort wirksame Steuervorteile bis zur Höhe des gesamten Kaufpreises, Mietgarantien auf Jahrzehnte, Rückkaufgarantie für die Fondsanteile. Das heißt nichts anderes, als dass die Gans, die goldene Eier gelegt hat, nach Ablauf von 25 Jahren dem Verkäufer -einer staatlichen Bank - zum vollen Kaufpreis zurückgegeben werden kann. Immobilienfonds mit staatlich garantierten Renditen wie bei Bundesschatzbriefen - aus Schrott mach Schätzchen lautet die Erfolgsformel. Kein privatwirtschaftlicher Akteur kann so etwas bieten, das kann nur eine staatliche Bank, die insolvenzunfähig ist. Bis 2001, fast sieben Jahre lang floriert das Geschäft.

3. Es wird so bilanziert, dass die Verluste und Kreditrisiken bei der Hauptakteurin, der staatlichen Bankgesellschaft Berlin eine Zeit lang nicht auftauchen. Sie bleiben im Schachtel-System der Immobilien-Tochter-Firmen vorerst unsichtbar. Rechtzeitige Warnungen von Fachleuten (wie im Walther-Gutachten von 1997) werden ignoriert. Aus den Sonderprüfungen werden von der Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, jahrelang (1995-2000) keine Konsequenzen gezogen.

4. Als sich die Verluste gar nicht mehr verheimlichen lassen, wird einer der Akteure als Sündenbock geopfert, indem die übliche Parteispenden-Praxis veröffentlicht wird: Im Jahr 2001 stolpert der CDU-Fraktionsvorsitzende Klaus Landowsky, gleichzeitig Vorstandschef der Berlin Hyp, über eine 40 000-Mark-Parteispende. Die SPD bildet mit der Opposition, den Grünen, eine neue Regierung, den rot-grünen Minderheits-Senat.

5. Das Schulden-Desaster muss abgewickelt werden, legal natürlich, per Gesetz. Inzwischen gab es Neuwahlen. Nur wer sich an der Abwicklung beteiligt, darf mitregieren. Die PDS macht's möglich. Der rot-rote Senat nennt sein Gesetz zur Ermächtigung der Schuldenübernahme " Gesetz zur Risikoabschirmung der Bankgesellschaft Berlin".

Wozu das Ganze? Wer hat was davon? Gute Frage: Jahrelang haben viele profitiert: das Führungspersonal von Parteien und Banken, Aufsichtsräte, Baufirmen, Bauträgergesellschaften, Immobilienmakler, Rechtsanwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Gutachter. Alle Einzelheiten können nachgelesen werden in Mathew Roses Buch "Eine ehrenwerte Gesellschaft".

Und wer zahlt den Schaden?

Wir alle, auch wenn wir nicht in Berlin unsere Steuern zahlen, sondern in Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz oder Hamburg. Ob wir über den Länderfinanzausgleich oder über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kasse gebeten werden, wird gerade geklärt. Zahlen müssen wir so oder so, denn eine öffentliche Bank ist eben unheilbar insolvenzunfähig, Für öffentliche Aufgaben hat der Staat keine Geld? Für die Fondsrenditen privater Anleger schon.

1. DER WIRTSCHAFTSPRÜFER ACHIM WALTHER

Für Fachleute, die es wissen wollten, waren die merkwürdigen Fondskonstruktionen frühzeitig erkennbar. Zum Beispiel für den hannoverschen Wirtschaftsprüfer Achim Walther. Ein Mitglied des Aufsichtsrates der Immobilien- und Baumanagement der Berliner Bankgesellschaft GmbH (IBG) wollte Klarheit über die Kreditrisiken, die die IBG mit den Mietgarantien der Fonds einging. Walther wurde mit einer Sonderprüfung beauftragt. Das Recht eine solche zu fordern hat jedes Mitglied des Aufsichtsrates. Im Auftrag heißt es ausdrücklich, Walther solle die Fondsrisiken darstellen und die Unterschiede zu vergleichbaren Fonds deutlich machen. Die Prüfung sollte Wege aufzeigen, wie die Risiken quantifiziert werden könnten. Außerdem sollte die Risikovorsorge der IBG überprüft Werden.

Im Juli 1997 legt Walther seinen Bericht vor. Er bescheinigt der IBG unüberschaubare Risiken aus den Fonds: "Die IBG ist durch Mietgarantien über 25 Jahre und die angebotenen Andienungsrechte hohe wirtschaftliche Risiken eingegangen, die sie aus heutiger Sicht vielleicht nicht aus eigener Kraft bewältigen kann."

Zu Kalkulationen der Fonds-Konstrukteure: "Aus heutiger Sicht ist zu erwarten, dass die in den Einnahmen grundsätzlich kalkulierte Mietpreissteigerung von rund drei Prozent pro Jahr für gewerbliche Mieten nicht den wirtschaftlichen Gegebenheiten der nächsten 20 bis 25 Jahre entspricht."

"Die Gestaltung dieser Kalkulationen ist inhaltlich und formal ungenügend und wird keiner ausreichenden Prüfung unterzogen, obwohl die Garantieleistungen der IBG direkt vom kalkulierten Einnahmenvolumen abhängen. Zurzeit gibt es über den Umfang der eingegangenen Garantieverpflichtungen nicht mal theoretische Klarheit, sodass auch kein nachvollziehbares, einheitlich konzipiertes Risiko-Management besteht."

Über die Kollegen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, die die Jahresabschlüsse der IBG testiert haben: "Der Wertansatz für Mietgarantierückstellungen in den Jahresabschlüssen 1995 und 1996 wurde methodisch falsch gebildet."

Über die Mietvertragsdatenverwaltung der IBG: "Die bisher getroffenen organisatorischen Maßnahmen im kaufmännischen Bereich sind nicht ausreichend, um die eingegangenen Risiken rechnerisch zu erfassen und steuern zu können. Die augenblickliche Mietvertragsdatenverwaltung lässt einen testatfähigen Jahresabschluss der IBG nicht zu."

Im Übrigen bezweifelt Walther die Rechtmäßigkeit der Steuervorteile für den Käufer von Fonds-Anteilen, denn die Konstruktionen der Fonds seien untypisch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sie glichen vielmehr Einkünften aus Kapitalvermögen.

"Es ist schwer zu glauben, dass Verwaltung und Rechtsprechung den Anlegern bei dieser Vertragslage Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - und damit Steuervorteile - zubilligen würden."

Im Laufe des Sommers wird Achim Walther von der IBG und der BDO schriftlich aufgefordert, seinen Bericht zu ändern. Letztmalig mündlich in einer Sitzung am 2. Oktober 1997 in Nürnberg. Acht Personen, die bei der IBG, der BDO und bei Arthur Andersen (als Prospektprüfer) Verantwortung tragen, sind anwesend, einige von ihnen sind extra angereist.

"Die Veranstaltung glich einem Tribunal. Die versammelten Berater und Prüfer versuchten ihre Argumente auf Biegen und Brechen gegen mich durchzusetzen. Ich sollte meinen Bericht ändern", erinnert sich Walther. Doch er lässt sich nicht einschüchtern. Eine Änderung seines Berichtes lehnt er ab. Daraufhin wird ihm der Prüfauftrag entzogen. Damit liegt formaljuristisch kein Prüfbericht vor. Lukrative Anschlussaufträge, die ihm in Aussicht gestellt worden waren, erhält er natürlich nicht.

Andere Berichte kommen zu ähnlichen Ergebnissen. So der Sonderbericht der Fides-Treuhandgesellschaft über die Berliner Landesbank im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - einer von 20 Sonderberichten. Alle Verantwortlichen im Senat sowie die Aufsichtsräte erhielten ein Exemplar dieses Berichtes. Konsequenzen gab es nicht.

Seit 2001, als das Finanz-Desaster der Bankgesellschaft Berlin an die Öffentlichkeit drang, hat Achim Walther versucht, den politisch Verantwortlichen seine Unterstützung bei der Aufklärung anzubieten. Eberhard Diepgen (CDU), Klaus Wowereit, (SPD) beide jeweils angeschrieben als Regierende Bürgermeister, und Peter Strieder (SPD) ignorierten seine Briefe, Frank Steffel, CDU, antwortete immerhin mit Floskeln.

Walthers Fazit heute:

_ Die Renditen aus den Fonds müssten steuerlich als "Einkünfte aus Kapitalvermögen" gewertet werden, ihre Klassifizierung als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" ist falsch.

_ Die Bilanzen der IBG waren falsch, BDO hat falsch testiert.

_ Die langfristigen Mietgarantien der Fonds waren sittenwidrig und damit rechtlich unwirksam.

_ Die Berliner Staatsanwaltschaft nimmt die Verjährung der strafbaren Vorgänge in Kauf.

_ Der Regierende Bürgermeister Wowereit und der Senat sind bei der Bewältigung des Skandals untätig - ihr Rücktritt überfällig.

2. DER PDS-ABGEORDNETE FREKE OVER

Frage: Ist der Berliner Bankenskandal die Ursache der Berliner Finanznöte?

Freke Over: Ganz gewiss nicht. Doch durch ihn hat sich der Berliner Schuldenberg massiv erhöht. Als das so genannte Risikoabschirmungsgesetz verabschiedet wurde, betrugen die öffentlichen Schulden bereits um die 40 Milliarden Euro. Bis zu 21,6 Milliarden Euro kommen in den nächsten 30 Jahren noch mal obendrauf. Der aktuelle Schuldenstand liegt bei 47 bis 48 Milliarden Euro. Weil die Zinsfalle schon zugeschnappt ist, ist ein weiteres Schuldenwachstum sicher.

Wie hat man das Parlament dazu gekriegt, dem zuzustimmen? Es heißt, die Abgeordneten seien unter Druck gesetzt worden.

Es ist immer die Frage, ob man sich unter Druck setzen lässt. Manche waren halt sehr erschreckt, andere eher amüsiert, als uns Jochen Sanio in einer Fraktionsbesprechung das Horrorszenario ausmalte: Wenn wir dem Gesetz nicht sofort und ohne Abstriche zustimmten, wäre die Bankgesellschaft ab sofort pleite. Er, als Verantwortlicher für die Bankenaufsicht, müsste die Bank dann sofort schließen.

In der ganzen Stadt könne kein Bargeld mehr ausgezahlt werden, niemand könne mehr einkaufen oder irgendwelche Geschäfte machen. Ein wirtschaftliches und soziales Chaos sei die Folge. Die Bundeswehr müsse aufmarschieren und ihre Suppenküchen aufbauen, um die Berliner Bevölkerung in dieser Notlage zu versorgen. Da kriegten es natürlich einige Abgeordnete mit der Angst zu tun.

Sie nicht?

Ich habe Sanio gefragt, ob und welche Auswirkungen das auf die nationalen und internationalen Kapitalmärkte und die europäischen Banken hätte. Das wurde verneint. Da war mir klar, dass er uns für dumm verkaufen wollte.

Welche Möglichkeiten hatten denn die Berliner Abgeordneten, sich ein eigenes Bild von der Lage zu machen?

Schlechte. Wir Abgeordneten mussten uns die Vier-Wöchen-Frist für Informationszwecke erst erkämpfen. Wir erhielten lediglich Akteneinsicht in einem Raum im zweiten Stock, wo man vorsorglich die Fenstergriffe abmontiert hatte. Da standen ein paar Aktenordner, die wir - unter Aufsicht - einsehen durften. Nur handschriftliche Notizen waren erlaubt. Nun sind Abgeordnete in der Regel weder Banker noch Immobilienspezialisten. Ein wirkliches Bild der Lage, behaupte ich, konnte sich von uns Parlamentariern keiner machen.

Warum haben Sie gegen das Gesetz gestimmt?

Ich war nicht überzeugt, dass es keine Alternativen gab. Man hätte die Bank in eine kontrollierte Insolvenz gehen lassen können. Die Berliner Sparkasse, die im Kern gesund ist, hätte man erhalten können. Mit dem Gesetz haben wir die Zahlung von Schulden garantiert, deren Höhe wir nicht kennen. Dem konnte ich nicht zustimmen. Das Abgeordnetenhaus hat praktisch einen Blanko-Scheck ausgestellt: Die eigentliche Liste mit den konkreten Immobilien-Risiken, die wir in diesem Jahr absichern müssen, hat der Senat erst zum 31. März 2003 erhalten - ein ganzes Jahr später. Und das Abgeordnetenhaus fangt jetzt erst an zu übersehen, welche konkreten Risiken es übernommen hat. Wir fordern jetzt, dass diese Prüfung durch die Abgeordneten zusammen mit Spezialisten unseres Vertrauens stattfindet.

Ist der parlamentarische Untersuchungsausschuss ein geeignetes Instrument, Überblick in den Dschungel zu bringen?

Bedingt. Wir bringen vieles an die Öffentlichkeit und leisten einen Beitrag zur Aufklärung des Skandals. Die Justiz muss ihren Teil leisten. Durch unsere Arbeit wird deutlich, wie das Land Berlin, mit mehr als 80 Prozent Eigentümerin der Bank, vom Management vorgerührt wird. So erhielt zum Beispiel der Untersuchungsausschuss erst nach monatelangem Hinhalten ein 186-seitiges Organigramm der Bankgesellschaft. Darin Waren sämtliche Namen geschwärzt. Mit solcher Art Kasperletheater versucht der Bankapparat die Aufklärung zu behindern. Die PDS-Fraktion hatte die ungeschwärzten Papiere längst zugespielt bekommen und dem Ausschuss übergeben. Gegen fast alle Manager laufen staatsanwaltliche Ermittlungen. Darum können die sich auf ein Recht zur Aussageverweigerung berufen. Das schränkt unsere Möglichkeiten erheblich ein. Hier behindern sich Legislative und Judikative gegenseitig.

Könnte man das ändern?

Für die Zukunft ja. In Amerika können parlamentarische Untersuchungsausschüsse sehr viel effektiver arbeiten, weil dort praktisch die Kronzeugenregelung gilt. Wenn jemand vor einem Untersuchungsausschuss aussagt, werden die entsprechenden Akten der Staatsanwaltschaft versiegelt. Wer auspackt, hat Aussicht auf Strafminderung oder Straferlass. Das hat zur Folge, dass die Leute eher bereit sind zu kooperieren und sich sogar drängeln, als Erster auszusagen.

Wie könnte die Banken- und Finanzaufsicht besser organisiert werden?

Der Umfang des Schadens in Berlin hat auch etwas mit Berliner Größenwahn zu tun. Eine Sparkasse in öffentlicher Hand sollte zur internationalen Großbank mutieren, und das ging schief. Wir müssen wieder klarer zwischen staatlichen Aufgaben und privater Wirtschaft trennen. Parlamente sind überfordert, Banken zu kontrollieren. Das ist die Aufgabe von Fachleuten. Und: Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verlieren ihre Unabhängigkeit und ihre kritische Distanz, wenn sie zu lange mit einem Auftraggeber zusammenarbeiten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht könnte etwa den Wirtschaftsprüfern die Prüfaufträge für die öffentlichen Banken zuweisen und sie Jahr für Jahr von einer anderen Bank prüfen lassen. Auf diese Weise kontrollierten sich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gegenseitig. Unsaubere Machenschaften würden schneller aufgedeckt.

3. DER POLITIKPROFESSOR PETER GROTTIAN

"Der Berliner Bankenskandal hat insofern ein eigenes Skandal-Profil, als Politiker und Banker der Mehrheitsparteien ihre skandalösen und korrupten Immobillengeschäfte zu Lasten der Bürger des Landes Berlin jahrelang vertuschten, sich selbst bereicherten und dem Land Berlin eine Risikoabschirmung in Höhe von 21,6 Milliarden Euro aufbürdeten. Der Senat und ein Teil der Oppositionsparteien haben bis heute sehr wenig für die Aufklärung des Skandals getan, geschweige denn irgendwelche Alternativen zur Schadensminderung ernsthaft geprüft oder gar realisiert. Nur mit öffentlichem Druck der Medien und der Initiative Berliner Bankenskandal ist es gelungen, eine politische Auseinandersetzung über den Bankenskandal in Ansätzen zu erreichen.

Auch die Justiz hält sich zurück: Bislang hat es nur einige wenige Anklagen gegeben. In den meisten Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft immer noch, obwohl die zuständige Justizsenatorin Karin Schubert schon für Herbst 2002 eine erhebliche Zahl von Anklagen ankündigte. Aber die Staatsanwaltschaft schweigt. Man weiß, dass sie intern heillos zerstritten ist und dass die Justizsenatorin nichts gegen die verfassungs- und haushaltswidrige Risikoabschirmung unternimmt. Es gibt so etwas wie den ökonomisch-politisch-juristischen Machtkomplex, der weitgehend noch immer alles deckein kann.

Vor allem ist die Öffentlichkeit erbost darüber, dass die Manager der Bankgesellschaft Berlin nach wie vor fett auf ihren Abfindungen, finanziellen Sonderrechten und Immobilien sitzen. Es wäre ein gutes Zeichen gewesen, wenigstens die Höhe der Versorgungsleistungen zu kürzen und es auf einen Prozess ankommen zu lassen. So entsteht zu Recht der Eindruck, die Verantwortlichen des Bankenskandals kämen ungeschoren davon.

Um wenigstens zu retten, was zu retten ist, versucht die Initiative Berliner Bankenskandal ein Viertel der Abgeordneten dafür zu gewinnen, den Eckpfeiler des Risikoabschirmungsgesetzes vom Landesverfassungsgericht als verfassungs- und haushaltswidrig erklären zu lassen. Sollte das Gericht dieser Vorstellung folgen, müsste der gesamte Berliner Bankenskandal neu verhandelt werden. Das könnte auch eine Teilinsolvenz einzelner Bereiche der Bank bedeuten. Damit würde der Weg frei, mit den Fondszeichnern einen neuen Aushandlungsprozess über Zinsen und Laufzeiten zu versuchen.

Das Land Berlin müsste dann in jedem Fall weniger zur Risikoabschirmung beitragen, der Weg von einer globalen Wahnsinnsbank zu einer vernünftigen Regionalbank wäre möglich. Das Land müsste auch nicht mehr die 1,7 Milliarden Euro als Rettungszuschuss und die jährlichen 300 Millionen Euro Jahreszuschuss zahlen -und könnte das Geld zumindest zum Teil für die Stadt anders sinnvoll einsetzen."

4. DER RECHTSPROFESSOR HANS-PETER SCHWINTOWSKI

"Unsere Rechtsordnung eröffnet viele Handlungsmöglichkeiten. Hier sollen in aller Kürze nur drei herausgegriffen und erläutert werden: Es gibt neben den privatrechtlichen, haushalts- und verfassungsrechtlichen auch noch die straf- und haftungsrechtlichen Möglichkeiten, um den Schuldenberg zu verringern:

1. Privatrechtlich: Bei dem Kauf von Fondsanteilen handelt es sich um schlichte privatrechtliche Verträge einer staatlichen Bank mit Privatleuten. Es ist ein Grundsatz des Vertragsrechts (privatrechtlich: Paragraf 313 BGB, öffentlich-rechtlich: Paragraf 60 VerwVerfG), dass Verträge immer dann verändert werden können, wenn sich die Grundlage, auf der der Vertrag abgeschlossen wurde, nach Vertragsabschluss schwerwiegend verändert hat.

Schauen wir uns diese Fondsverträge näher an, so finden wir Bestimmungen, die vollkommen unüblich sind: Mietgarantien etwa von 25 bis 30 Jahren. Normal sind fünf Jahre Mietgarantie bei einem Immobilienfonds. Niemand kann heute wissen, wie sich der Immobilienmarkt in zwei bis drei Jahrzehnten entwickeln wird. In einer Marktwirtschaft trägt der Investor, also der Fondszeichner, das Marktrisiko - nicht der Staat und auch nicht der Steuerzahler.

Weitere, vollkommen aus dem Rahmen von Fondsverträgen fallende Bestimmungen sind die Steuervorteile und das Andienungsrecht. Die Käufer von Fondsanteilen sind zumeist Spitzenverdiener. Sie haben in der Regel den Kaufpreis als Verlust bei ihrem Finanzamt geltend gemacht und haben große Teile davon als Steuererstattung wieder ausgezahlt bekommen.

Solche Steuervorteile sind als Ausgleich für ein unternehmerisches Risiko gedacht. Doch wegen der garantierten Mieteinnahmen existiert ein solches Risiko nicht. Das Andienungsrecht in diesen Fondsverträgen der Berliner Bankgesellschaft bedeutet, dass die Anteile nach Auslaufen der Verträge, also nach 25 bis 30 Jahren, der Firma, die sie ausgegeben hat, wieder zurückgegeben werden können und dass der Kaufpreis zurückerstattet wird. Auch das gibt es in dieser Kombination sonst in keinem Immobilienfonds.

Das bedeutet nämlich, dass eine Investition, die bereits durch Steuerrückzahlungen vergütet wurde und die mehrere Jahrzehnte lang Gewinn gebracht hat, nun ein drittes Mal erstattet wird. Privatrechtliche Verträge sichern den Interessenausgleich zwischen zwei oder mehreren Parteien. Es geht immer um ein ausgewogenes Verhältnis von Geben und Nehmen. Doch in diesen Verträgen sind alle Vorteile auf einer Seite, der des privaten Käufers, und alle Nachteile auf der anderen Seite, der des öffentlich-rechtlichen Verkäufers, letztlich des Steuerzahlers. Aus meiner Sicht halten diese Verträge einer richterlichen Überprüfung nicht Stand. Sie könnten so verändert werden, dass das unternehmerische Risiko den Anteilseignem zurückgegeben wird, statt es den Berlinern als Schulden aufzubürden.

2. Haushalts- und verfassungsrechtlich: Das Land Berlin hat sich in dem Gesetz vom 9. April 2002 verpflichtet, für Schulden der Bankgesellschaft Berlin in Höhe von bis zu 21,6 Milliarden Euro in den nächsten 30 Jahren einzustehen. Für das Jahr 2003 wurden schon mal 300 Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt. Die Landeshaushaltsordnung erlaubt Garantien für Projekte, die öffentliche Aufgaben erfüllen und die voraussichtlich erfolgreich sein werden. Doch dass der Staat, also das Land Berlin, nachträglich für Schulden einsteht, die aufgrund privatrechtlicher Immobilien-Fondsverträge entstanden sind, ist von der Landeshaushaltsordnung keineswegs gedeckt.

Das bedeutet doch, dass Fondsrenditen an Privatpersonen direkt aus dem Staatshaushalt bezahlt werden. Überdies ist bis heute in keiner Weise geklärt, wie diese Summe von 21,6 Milliarden Euro - das ist der Gegenwert von mindestens einer Elbe-Flutkatastrophe - überhaupt zu Stande kommt. Die Details sind weder veröffentlicht noch von irgendjemandem nachvollziehbar.

Ich glaube nicht, dass das Gesetz zur Risikoabschirmung vom 9. April 2002 einer Überprüfung vor dem Berliner Verfassungsgericht Stand hält. Eine solche Normenkontrollklage kann jedoch nur von einem Verfassungsorgan oder einer Körperschaft, beispielsweise einer Partei, angestrengt werden.

3. Straf- und haftungsrechtlich: Unsere Rechtsordnung bietet eine Fülle von Möglichkeiten, die Verantwortlichen für das Berliner Schulden-Desaster in Regress zu nehmen: Artikel 91 der Berliner Verfassung sieht eine Schadensersatzpflicht aller öffentlichen Mandatsträger und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes vor. Das Strafrecht bietet Möglichkeiten, Manager und Aufsichtsräte der Bankgesellschaft etwa wegen Untreue anzuklagen.

Auch die Handlungsweisen der Wirtschaftsprüfer, die die Bilanzen der Bankgesellschaft Berlin jahrelang testiert haben, können gerichtlich überprüft werden. Aufgrund des Kreditwesengesetzes können sie zur Wiedergutmachung des Schadens, zu dem sie beigetragen haben, herangezogen werden.

Beim Verhalten der Kontrollbehörden, also der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wäre zu überprüfen, ob sie sich einer Amtspflichtverletzung öffentlicher Interessen schuldig gemacht hat. Mit etwa 20 Sonderprüfungen innerhalb von fünf Jahren musste jedem Fachmann klar sein, welche faulen Kredite die Bankgesellschaft Berlin und ihre Töchter produzierten. Da sind nicht "Risiken plötzlich aufgetaucht", wie man uns seit Ende 2001 weismachen will.

Dies sind, zusammengefasst und vereinfacht, nur drei von mehreren Möglichkeiten, die unsere Rechtsordnung bietet, den Berliner Bankenskandal rechtlich aufzuarbeiten. Es gibt weitere Möglichkeiten, zum Beispiel im Rahmen der EU-Bestimmungen oder des Wettbewerbsrechts. Voraussetzung ist natürlich ein Wille zur Aufklärung bei den Beteiligten und eine funktionierende Justiz!"

Chronik: Der kurze Weg in die Pleite

1991
Berlin wird Hauptstadt durch Beschluss des Bundestages.

1994
Gründung der Bankgesellschaft Berlin (BGB) durch Fusion dreier Regionalbanken: Berliner Landesbank (vormals: Berliner Sparkasse), Berlin Hyp - beide zu 100 Prozent im Besitz des Landes Berlin - und der Berliner Bank, zu knapp 57 Prozent in Landeseigentum.

Gründung der IBG. Dadurch wird eine öffentlich-rechtliche Bank zum Bauträger und Immobilien-Dienstleister. Die Kredit-Risiken der BGB werden ausgelagert in die IBG und deren Tochtergesellschaften.

1994 - 2002
Die Immobilien werden in Fonds zusammengefasst und zu bisher nie da gewesenen Konditionen auf den Markt gebracht.

1996
Verluste führen zur Wertberichtigung von 2,2 Milliarden Mark in der Bilanz.

1997
Walther-Gutachten mit eindeutiger Benennung der Risiken aus den Immobilienfonds. Bis 2001 lässt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) etwa 20 Sonderprüfungen durchführen. Normal ist eine Sonderprüfung alle drei bis vier Jahre bei einer mittelgroßen Bank.

1999
In einem Bericht von McKinsey werden 18,2 Milliarden Mark des Kreditvolumens im Firmen- und Immobilienbereich der BGB mit den Bonitätsnoten D bis F klassifiziert. [E = schlechte Gesamtverhältnisse; F = Abwicklungsfälle]

2001
Zu Beginn des Jahres steht die BGB vor der Insolvenz. Trotz Erhöhung des Eigenkapitals um zwei Milliarden Euro durch einen Landeszuschuss verbucht die BGB 112 Millionen Euro Verlust. Die Eigen -kapitalerhöhung wird für das operative Geschäft der BBG aufgebraucht.

März 2001
fordert Jochen Sanio, Leiter der BaFin, den Rücktritt der fünf Vorstandsmitglieder, darunter Landowsky, CDU.

16. Juni 2001
Die Große Koalition platzt, der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) wird durch Misstrauensantrag abgewählt; der Minderheitssenat von SPD und Grünen regiert bis zur Neuwahl im Herbst.

Dezember 2001
Der noch geschäftsführende rot-grüne Senat verabschiedet das Risikoabschirmungsgesetz.

9. April 2002
Das Berliner Abgeordnetenhaus billigt mit rot-roter Mehrheit das Risikoabschirmungsgesetz: Damit verpflichtet sich das Land Berlin, in den kommenden 30 Jahren Schulden der BGB in Höhe von bis zu 21,6 Milliarden Euro zu übernehmen.

2002
Gründung der Initiative Berliner Bankenskandal

März 2003
Verkaufsverhandlungen mit der US-amerikanischen Investorengruppe BGB Capital Partners scheitern.


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