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brand eins 09/2004 - SCHWERPUNKT: Recht und Richtig

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Das Radikale Maximum

Im Kampf gegen illegale Tauschbörsen setzt die Musikindustrie auf einen Code: DRM – Digitales Rechte Management.

Doch der totale Schutz der Urheberrechte kann nicht funktionieren. Und er bedroht nicht nur Raubkopierer.

Ausgerechnet Apple. Der coolste aller Computerbauer. Die Firma mit dem nie versiegenden Strom an Ideen. Die keine Käufer hat, sondern Jünger. Und die mit dem iTunes Music Store das Geschäftsmodell vorgestellt hatte, mit dem sie der gesamten Musikbranche ordentlich in den Hintern treten würde. Ausgerechnet Apple bereitete Shawn Yeager einen Riesenärger. Der IT-Berater war erst vor kurzer Zeit von den USA nach Kanada umgezogen, als sein Apple Powerbook den Geist aufgab. Eigentlich nicht weiter schlimm, eine Neuinstallation des Betriebssystems war für den Techniker kein Problem. Doch als er seine im iTunes Music Store gekauften Songs hören wollte, machte ihm die Software einen Strich durch die Rechnung: Die Musik müsse erst wieder freigeschaltet werden, um sicherzugehen, dass Yeager der rechtmäßige Besitzer der Tracks sei, teilte ihm sein Programm mit. Als wenn das nicht ärgerlich genug gewesen wäre, erlebte Yeager die nächste Überraschung beim Telefonat mit Apples Service-Team: Die Musik sei nur für Bewohner der Vereinigten Staaten gedacht. Da Yeager nicht mehr in den USA wohne, könne er auch die Songs nicht mehr abspielen, Pech für Yeager? Eher für Apple. Der Technik-Experte wusste, was in einem solchen Fall zu tun war. Er beschrieb seinen Ärger in einer E-Mail an eine der bekanntesten Technik-Mailing-Listen der USA. Wenig später baten die weltgrößte Nachrichtenagentur Associated Press, Torontos "The Globe & Mail", "The Independent" aus London, die "New York Times" und ein Journalist aus Wien um ein Interview, keine 72 Stunden danach war der Fall in Zeitungen und Online-Magazinen weltweit zu lesen. Der iTunes Music Store hatte seinen Marketing-GAU und eine nicht mehr ganz so frische Technik ihren ersten großen Medienauftritt im Lager der Apple-Fans, die das Böse sonst nur bei Microsoft vermuten: DRM. Eine Abkürzung, die ihre Anhänger als "Digitales Rechte Management" lesen und ihre Gegner als " Digitales Restriktions Management". Was war da passiert?

Kann man Nasebohren verbieten?

Jedes einzelne Musikstück aus dem Apple Store ist DRM-kodiert. Das bedeutet, dass jede einzelne Datei nicht nur Musik enthält, sondern auch Informationen darüber, wie diese Musik zu nutzen ist: Darf das Stück nur auf dem Computer abgespielt werden, auf den es beim Kauf heruntergeladen worden ist? Darf es der Käufer auf CD brennen, auf einen MP3-Player überspielen, auf seinen Laptop übertragen? Wenn ja, wie oft? Eine solche Datei kann nicht mit einem beliebigen Programm geöffnet werden, sondern nur mit solchen, die die DRM- Informationen auch interpretieren können. Erkennt dann etwa Apples iTunes-Software, dass ein Musikstück bereits fünfmal auf unterschiedlichen Rechnern gespeichert wurde, weigert sie sich, dies ein sechstes Mal zu tun. Als Yeager nach seinem Powerbook-Crash das Betriebssystem neu installierte, interpretierte die iTunes-Software das so, als sei die Musik auf einen neuen Rechner kopiert worden. Also forderte das Programm Yeager auf, die Songs, für die er bezahlt hatte, neu freizuschalten - und das wurde ihm verweigert, weil seine Eigentumsrechte an den Songs außerhalb der USA nicht gültig waren. Yeager musste erkennen, dass er nicht die Songs besaß, sondern lediglich etwas Neues, schwer Fassbares: ein Nutzungsrecht an Musik. Dieses Nutzungsrecht, und das war die zweite, größere - und folgenreichere - Überraschung, war ihm nur unter bestimmten Bedingungen übertragen worden. Also konnte es ihm auch wieder entzogen werden, wenn es dem tatsächlichen Inhaber des Rechts gefiel - also nicht Yeager, sondern Apple. Willkommen im digitalen Zeitalter.

Shawn Yeagers Erfahrung mit dem iTunes Music Store ist wie geschaffen dafür, zu verstehen, wie DRM funktioniert. Vor noch nicht allzu langer Zeit ging man, wenn man Musik hören wollte, in ein Geschäft und kaufte eine Platte, die man dann besaß. Man konnte sie anhören, verschenken, verkaufen, an Freunde verleihen, im Schrank verstauben lassen, als Bierdeckel benutzen, zerbrechen, wegwerfen. Oder, wenn man sie im Auto hören wollte oder im Ferienhaus, wo kein Plattenspieler stand, die Musik auf eine Kassette überspielen. Das hätten die Rechte-Inhaber zwar gern gesetzlich verboten gesehen, aber die Regierungen weigerten sich: Es wäre unmöglich gewesen, ein solches Verbot zu kontrollieren. Und damit wäre es "ebenso effektiv gewesen wie ein Verbot des Nasebohrens", wie es Elmar Hucko ausdrückt, als Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium zuständig für das Urheberrecht. Doch nun wittern die Rechte-Inhaber die Chance, die Rechte der Kunden zu kontrollieren, mit DRM.

Denn einerseits ist die Digitalisierung der Daten ein Albtraum, der den Managern der großen Unterhaltungskonzerne den Schlaf raubt: Jede Kopie ist so gut wie das Original, Inhalte nichts mehr als Nullen und Einsen, die sich umso schneller an jeden Ort der Welt übertragen lassen, je höher die Bandbreite der Internetanschlüsse ist - und die wächst in einem Irrsinnstempo. In Peer-to-Peer-Tauschbörsen, in denen Nutzer direkt miteinander kommunizieren, tummeln sich Millionen von Menschen, die Milliarden von Texten und Filmen, vor allem aber Musikstücke vervielfältigen, ohne die Rechte-Inhaber um Erlaubnis zu fragen.

Musik in Scheiben Andererseits bietet die Digitalisierung die Chance, ein Ausmaß an Kontrolle über die Daten zu erlangen, die in der analogen Welt unvorstellbar gewesen ist. Und das geht so: Ein Musikstück - es könnte auch ein Film oder Text sein - wird digitalisiert. Wählte man zur Digitalisierung das MP3-Format, das beliebteste Kompressionsverfahren für Musik, könnte jeder Nutzer damit machen, was er will. Genau das soll aber durch DRM verhindert werden. Daher wird die digitale Musik verschlüsselt und in eine Art Container gepackt. Das ist dann keine MP3-Datei, sondern beispielsweise eine WMA-Datei (Windows Media Audio) für Windows-PCs oder eine AAC-Datei (Advanced Audio Coding) für Apple-Computer - daneben gibt es zahllose weitere. Dieser Container lässt sich nur mit einem bestimmten Programm wieder öffnen, also etwa dem Windows Media Player für WMA-Dateien oder Apples iTunes für AAC-Dateien.

Diese Programme tun mehr, als nur die Musik zu entschlüsseln und damit wieder hörbar zu machen: Sie kontrollieren auch, welche Rechte mit ihnen verbunden sind, also was die Nutzer damit machen dürfen. Dabei ist eine große Spannbreite denkbar, von "Nur einmal abspielbar am Geburtstag des Nutzers auf seinem eigenen Computer" bis zu "Darf auf jedem Gerät unendlich oft gespielt und auf CD gebrannt werden". Die zweite Variante hätte allerdings wenig Sinn, denn dann könnten die Anbieter die Inhalte gleich unverschlüsselt verkaufen. Tatsächlich träumen sie aber von Modellen, bei denen Songs nur für eine Party genutzt werden können, DVDs sich nur einmal abspielen lassen (damit man sie verschicken kann und der Kunde sie nicht in die Videothek zurückbringen muss) oder Käufer ein eBook kaufen, das sie zwar lesen, aber nicht ausdrucken können.

Bei all dem tun die Anbieter so, als warteten die Kunden nur darauf, Inhalte angeboten zu bekommen, die im besten Fall vielleicht billiger sind als früher, bei denen sie aber erst seitenlange Geschäftsbedingungen lesen müssen, um zu wissen, was sie damit machen dürfen. Er habe lange gebraucht, bis er verstanden habe, was die Musikindustrie eigentlich wolle mit diesen Systemen, erzählt Jürgen Nützel, Miterfinder des Potato-Musikvertriebs, der komplett ohne DRM auskommt. Dann habe er es begriffen, sagt er und macht dabei eine Handbewegung, als schneide er Wurst in Scheiben: " Sie wollen den Kunden ihre Musik am liebsten grammweise verkaufen." Rechte sind Verbote Damit das funktioniert, versuchen die Rechte-Inhaber, die Kontrolle über ihre Inhalte zu behalten. Nur ist Kontrolle ein böses Wort, daher sprechen sie lieber von Vertrauen. "Trusted Computing", "vertrauenswürdige Computertechnik", nennen die Entwickler ihre Systeme, mit denen sie erreichen wollen, dass die Kunden auf ihren Rechnern nichts mehr machen können, ohne vorher Sony, Bertelsmann oder Warner um Erlaubnis zu bitten. Was in diesem Zusammenhang Rechte genannt wird, sind in den meisten Fällen schlicht Verbote.

Doch was ist das Problem daran? Hat nicht die Unterhaltungsindustrie das Recht, Kunden zu misstrauen, die Musikstücke ohne Erlaubnis und ohne dafür zu zahlen in Tauschbörsen zur Verfügung stellen? Hat sie. Und sie hat selbstverständlich auch das Recht, etwas dagegen zu unternehmen. Nur muss sie sich drei Fragen stellen lassen: Kann DRM technisch funktionieren? Stehen die Mittel in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck? Und wird DRM ein geschäftlicher Erfolg werden? Die Antworten sind: nein, nein. Und: nein.

Ein funktionierendes DRM zu entwickeln heißt zu versuchen, einen Menschen davon abzuhalten, sich die eigene Geldbörse zu stehlen, indem man sie an seiner Hose festbindet - wohl wissend, dass er ein Messer in Tasche hat. Denn der potenzielle Angreifer ist der Kunde: Er besitzt das Medium, den geschützten Text, Film, Song, dazu das Programm, das den Inhalt schützen soll, den Computer, auf dem das Programm läuft, und den Schlüssel, um den Inhalt zu öffnen. Kryptografen sind sich einig, dass es mit dem PC, wie wir ihn kennen, nie möglich sein wird, ein erfolgreiches DRM-System zu etablieren. Schließlich hat der PC seinen Erfolg der Tatsache zu verdanken, dass er eine Universalmaschine ist: Man kann auf ihm Programme schreiben oder Texte, Musik komponieren oder Filme schneiden und E-Mails verschicken. Dass sein Besitzer zu diesem Zweck auf alle Bestandteile des Rechners zugreifen kann, ist eine grundlegende Idee dieses Systems.

Für die Unterhaltungsindustrie ist dies die größte Bedrohung. Denn wenn Benutzer auf alles Zugriff haben, werden sie auch jeden Schutz überwinden können. Zwar kann man DRM-Hürden bauen, die es technischen Laien unmöglich machen, den Inhalt zu entschlüsseln. Doch Experten werden diese Hürden immer überwinden. Kombiniert mit einer Erkenntnis, die in Fachkreisen BORA genannt wird, ergibt das ein eindeutiges Szenario. BORA steht für "Break Once, Run Anywhere" und bedeutet, dass es für den Großteil der Nutzer nicht nötig ist zu wissen, wie man einen Kopierschutz umgeht. Es genügt, wenn es ein Experte tut und den entschlüsselten Inhalt in einer Tauschbörse zur Verfügung stellt. Zu dem Schluss, dass dieser Kampf nicht zu gewinnen ist, kamen selbst vier hochrangige Microsoft-Forscher in einer Studie, die als Darknet-Paper bekannt geworden ist.

Der verschlossene Computer Ein Teil der Strategie, die Computerbauer und Inhalte-Anbieter einschlagen, um die Inhalte dennoch zu sichern, ist der Versuch, aus dem offenen System PC ein geschlossenes System zu machen, wie einen Videorekorder oder einen CD-Player. In der Trusted Computing Group haben sich mehr als 80 Firmen zusammengeschlossen, von Microsoft und Sony über IBM und Intel bis zu Fujitsu Siemens und Philips, um dieses Ziel zu verwirklichen. Wie? Indem sie in jeden PC eine Trusted Modul Platform (TPM) einbauen - einen Chip, der als Herzstück einer komplizierten Architektur darüber wacht, dass die Nutzer mit ihren Daten nur tun, was die Verkäufer erlauben. Die ersten Geräte nach TPM-Spezifikation sind seit drei Jahren auf dem Markt. Ronald Rivest, Informatiker am MIT und Mitentwickler des weltweit bekanntesten Verschlüsselungsalgorithmus RSA (Rivest-Shamir-Adleman), findet dafür eindeutige Worte: "Man muss sich das so vorstellen, als würde man eine virtuelle Set-Top-Box in seinen Computer einbauen, um damit Teile seines PCs an Leute zu vermieten, denen man nicht vertraut." Gemeint sind die Unterhaltungsindustrie und Computerbauer. Oder wie es der Cambridge-Mathematiker Ross Anderson ausdrückt: " Was heißt Trusted Computing? Dass ich meinem Computer vertrauen kann? Nein, es bedeutet, dass die Industrie meinem Computer vertrauen kann." Legal, aber verboten Ebenso viel Energie wie auf die Technik verwenden die großen Unterhaltungskonzerne auf das weltweite Lobbying gegenüber den Gesetzgebern. Gegen den Willen zahlreicher Bürgerrechtsorganisationen, Wissenschaftler und Verbraucherschützer haben sie es geschafft, in den Copyright-Vertrag der World Intellectual Property Organization eine Klausel aufnehmen zu lassen, die es verbietet, DRM-Systeme zu umgehen. Wogegen nichts einzuwenden wäre - wenn nicht dadurch zahlreiche legale Möglichkeiten, Medien zu nutzen, ebenfalls untersagt würden.

Das hört sich paradox an und ist es auch. So ist es beispielsweise erlaubt, für private Zwecke eine DVD zu kopieren, etwa um die Kopie ins Wochenendhaus zu legen. Kommt die DVD aber von einem der großen Filmstudios, ist sie automatisch kopiergeschützt. Darf man sie also kopieren oder nicht? Die Ulmer Softwarefirma S.A.D., Hersteller des erfolgreichen Kopierprogramms MovieJack, gab beim Münsteraner Rechtsprofessor Bernd Holznagel ein Gutachten in Auftrag. Holznagel kam zu dem Ergebnis, dass die Zahl der Kopien zwar begrenzt sein müsse, dass die Kopie an sich aber erlaubt sei. Also führte S.A.D, den Copy Count ein - eine Art Patch, der überwachte, dass von einer DVD nicht mehr als drei Kopien erstellt werden. Es dauerte nicht lange, bis S.A.D, eine Unterlassungserklärung ins Haus flatterte. Nicht von der Filmindustrie, sondern von den Musikverlagen.

Gruppen kosten extra Denn die fühlen sich derzeit durch illegale Kopien wesentlich stärker unter Druck gesetzt als die Filmfirmen. Also beantragten die acht Firmen BMG Deutschland, BMG Berlin Musik, Edel Records, Edel Media & Entertainment, Emi Music Germany, Sony Music Entertainment (Germany), Universal Music und Warner Music Group Germany vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Copy Count - und griffen dabei tief in die Trickkiste. S.A.D, warf den Firmen unter anderem Kostentreiberei vor, denn genau bei acht Klägern fällt das Maximum an Prozesskosten an. Tatsächlich hätten die Firmen die Klage auch vom Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft führen lassen können, denn für genau solche Fälle werden Verbände gegründet. Viel schlimmer aber wog der Streitwert: In bekannter Manier der US-Konzerne, die schon Privatpersonen auf mehrere Millionen Dollar Schadenersatz verklagt haben, klagten die Firmen auf einen Streitwert von einer Million Euro. Wie sie zu der Summe kamen, blieb ihr Geheimnis. Dennoch setzte der zuständige Richter die Million als Streitwert fest. S.A.D, gab klein bei und zog die Software zurück. Dass sich die Musikfirmen mit ihrer Klage vor höheren Instanzen durchgesetzt hätten, ist unwahrscheinlich, doch nun kann man darüber nur spekulieren. Zahlreiche ähnliche Fälle zeigen, dass der Zweck, unerlaubtes Kopieren zu verhindern, oft nur mit Mitteln erreicht wird, die viele erlaubte oder sogar erwünschte Praktiken verhindern.

Es gab mal eine Zeit, in der es illegal war, ein Gerät an die Telefondose anzuschließen, das nicht von der Deutschen Bundespost hergestellt oder von ihr lizenziert war. Die Post behauptete, dass sie nur so die Funktion des Systems garantieren könnte. Doch in Wahrheit ging es darum, den Kunden Telefone zu vermieten, zu Gebühren, die im Laufe der Zeit den Wert der Geräte überstiegen. Seitdem es dieses Monopol nicht mehr gibt, kann man in jedem Elektronikmarkt zwischen unzähligen Modellen wählen. Systeme offen zu gestalten hat einen unschätzbaren Vorteil: Es fördert die Innovation, weil es einen Markt erzeugt.

Die Musikindustrie, Freund der Menschen Was die Unterhaltungsindustrie ihren Kunden verkaufen möchte, ist das Gegenteil von offen. Flexibilität, Auswahl und nicht zuletzt Legitimität sind beliebte Begriffe, mit denen die Unternehmen derzeit ihre Presseerklärungen spicken. Durch DRM-Systeme sei man flexibler, weil man für eine Monatsgebühr von 20 Euro so viel Musik hören kann, wie man möchte. Das klingt gut. Bis zu jenem Tag, an dem man aufhört zu bezahlen und feststellt, dass man zwar mehrere tausend Euro ausgegeben hat, aber keinen einzigen Song besitzt.

Dann heißt es, die DRM-Systeme vergrößerten die Auswahl, weil das Geld endlich in legitime Angebote fließe, sodass diese Auswahl auch finanziert werden kann. Das klingt auch gut. Bis einem einfällt, dass man hunderttausende von Songs, die in den Archiven der Musikindustrie schlummern, erst wieder hören kann, seit es Tauschbörsen gibt. Nichts davon war zu bekommen, solange sich die großen Plattenfirmen mit CDs eine goldene Nase verdient haben. Nun heißt es, dass alles besser werde, wenn nicht wir bestimmen, was wir mit unseren PCs machen, sondern die Unterhaltungsindustrie. Nicht mit uns, sagen viele Kunden, aber auch Künstler. Die Frage ist bloß: Was tun?

"Wir halten die Kriminalisierung der Nutzer für albern", sagt Felix Segebrecht von der Firma Finetunes. "Außerdem ist DRM zu teuer und unpraktikabel." Der Hamburger Online-Musikvertrieb versteht sich als Dienstleister für Independent Labels, also kleine Unternehmen, die nicht in den Vertriebskanälen der großen Plattenfirmen sind oder sein wollen. Da es technisch immer möglich sein werde, DRM-Systeme zu umgehen, könne man das Geld besser anlegen, meint Segebrecht. Zum Beispiel dafür, neue Vertriebswege zu etablieren: "Da liegen Märkte brach, weil die Leute nicht an neue Musik kommen." In den großen Online-Stores finde man kaum Musik von Independents. Ein Problem, das auch ein Angebot wie der iTunes Music Store nicht lösen würde, denn Chart-Musik verkaufe sich einfach besser.

Aber man könne sich schon fragen, warum Musikmagazine wie "Intro", "Spex", "Rolling Stone" oder "De:Bug" keine Shops anbieten. "Warum die Verbraucher mühsam auf bestimmte Angebote umlenken, wenn sie andere längst kennen?" Eben das will Finetunes möglich machen, mit einem Online-Musikshop, den die Kunden schnell und einfach in ihr eigenes Online-Angebot einbauen können. Auch Finetunes bietet den Labels an, die Musik mit DRM zu versehen. "Das müssen wir, weil es eine Bedingung der Gema ist", sagt Segebrecht. "Aber 99 Prozent unserer Anbieter verzichten darauf." Statt auf Restriktionen zu setzen, wolle man den Käufern klar machen, dass sie den Künstlern helfen, wenn sie ihre Musik kaufen. Bereits jetzt hat Finetunes in seinem eigenen Shop Musik von Franz Ferdinand, Kettcar, Tocotronic oder Jan Delay im Angebot. Im Herbst soll es Kooperationen mit Musikmagazinen geben, kündigt Segebrecht an. "Die ersten Verträge sind so gut wie unterschrieben." Bekannt werden durch Verschenken Wer die Arbeit anderer nutzen möchte, um selbst Neues zu schaffen, schaut mit DRM in die Röhre. Ironischerweise sind das natürlich oft genau die Menschen, deren eigene Werke geschützt sind: Musiker, die Samples verwenden möchten, Filmemacher und Journalisten, die Ausschnitte aus anderen Filmen in ihre eigenen einbauen wollen, oder Webdesigner, die eine Grafik in ihre Internet-Seiten integrieren möchten. Viele von ihnen verdienen ihr Geld ohnehin nicht damit, ihre Werke zu verkaufen, so wie die DJs Björn Hartmann und Jay Haze, die das Label Textone in Berlin betreiben. Ihren Lebensunterhalt verdienen sie als Produzenten und DJs, also in Jobs, in denen sie früher als andere ablesen konnten, dass der Vertrieb von Musik über das Internet keine Bedrohung darstellt, sondern eine Chance. Denn wer wird als Produzent oder DJ engagiert? Musiker, deren Musik bekannt ist. Und wie macht man sie bekannt?

Das Geschäftsmodell, durch Auftritte berühmt zu werden und dann viele Platten zu verkaufen, funktioniert heute nur noch in Ausnahmefällen. Martin Schuhmacher, General Manager des Independent Labels Yo Mama, erinnert sich: "Früher haben wir den Künstlern ihre Tour finanziert, damit sie später viele Platten verkaufen." Heute sei das umgekehrt: Die Musiker müssten bekannt werden, damit sie bei Auftritten Geld verdienen können.

Man kann aber zum Beispiel bekannter werden, indem man seine Musik nicht nur online abrufbar macht, sondern auch unter eine so genannte Creative-Commons-Lizenz (CC) stellt. Im Gegensatz zum üblichen Standard "Alle Rechte vorbehalten" erlauben es die CC-Lizenzen, anderen Nutzern Rechte in Abstufungen zu gewähren, und das, ohne einen Anwalt zu konsultieren. Damit das funktioniert, besteht die Lizenz aus drei Schichten: Die erste ist ein juristisches Konstrukt. Die zweite Schicht erklärt dasselbe, aber so, dass es jeder Laie durchschauen kann. Und die dritte kann von Computern verstanden werden, denn sie besteht aus so genannten Metadaten. Metadaten sind Angaben, die den Inhalt einer Website beschreiben. Enthält die Seite eines Musikers etwa die Zeile <permits rdf:resource=" web.resource.org/cc/Reproduction<, dann weiß eine Suchmaschine der Zukunft: Diesen Inhalt kann man nutzen, solange andere Bedingungen, die ebenfalls in den Metadaten aufgeführt werden, erfüllt sind - etwa, dass der Name des Urhebers genannt werden muss.</p> <p>Technisch funktioniert dieser Teil derzeit noch nicht besonders gut, was aber nicht an den Lizenzen liegt, sondern daran, dass es noch keine guten Suchmaschinen für Metadaten gibt. Daher sind auf der Website des Creative-Commons-Projektes einige Portale aufgelistet, bei denen man CC-lizenzierte Inhalte abrufen kann: Bilder, Musik, Unterrichtsmaterial und vieles andere. Irgendwann wird man jedoch in einer Suchmaschine angeben können, dass man nicht nur einen bestimmten Song sucht, sondern dass diese Musik außerdem für nichtkommerzielle Nutzer, etwa ein Schulprojekt, kostenlos verwendbar sein muss. Die Suchmaschine wird dann nur Musik anzeigen, die diesen Kriterien entspricht - etwa die von Björn Hartmann und Jay Haze.</p> <p>Kompensation ohne Kontrolle "></permits>

Zahlten alle Internet-Nutzer mit Breitbandanschluss eine pauschale Gebühr, könnte so viel Geld in die Kassen gespült werden, dass die, die ihre Musik in das System hineingeben, am Ende mehr herausbekommen als derzeit - vielleicht mit Ausnahme der Mega-Stars wie Robbie Williams oder Britney Spears. William Fisher, Jura-Professor an der Harvard University und Direktor der einflussreichen Denkfabrik Berkman Center for Internet & Society, hat sich die Mühe gemacht, das Szenario durchzurechnen. Sein Ergebnis für den US-Markt: Die Fiatrate müsste bei ungefähr 5,30 Dollar pro Person und Monat liegen. Ein Schnäppchen, wenn man bedenkt, dass man in Fishers Szenario dafür Zugang nicht nur zu so viel Musik bekäme, wie man möchte, sondern auch noch zu Filmen und Fernsehprogrammen, und zwar werbefrei, weil die Kosten über die Abgabe bezahlt würden. Vergleicht man diese Kosten mit den 470 Dollar, die in jedem Haushalt pro Jahr ohnehin schon durchschnittlich ausgegeben werden, um Musik und Videos zu kaufen, auszuleihen oder per Abo-Gebühr zu bezahlen, wird der Vorteil des neuen Systems überdeutlich.

Einschaltquoten für Tauschbörsen In den europäischen Ländern käme eine ähnliche Summe für die Fiatrate zusammen, sagt Stalder. Um das Geld zu verteilen, würde entweder durch Marktforschung festgestellt, wie die Medien genutzt werden, vergleichbar mit Methoden, mit der die Einschaltquoten im Fernsehen ermittelt werden. Alternativ könnten Songs und Filme mit einer Art Wasserzeichen versehen werden, um auszuwerten, wie viel Anklang sie in Tauschbörsen finden.

Bis aus all dem ein handhabbares Konzept wird, ist noch viel Arbeit nötig. Doch die Alternative wären DRM-Systeme, für die die gesamte elektronische Infrastruktur umgebaut werden müsste, wohl wissend, dass die Technik allein niemals den gewünschten Effekt brächte. Eine vergleichsweise kleine Industrie müsste also außerdem versuchen, viele Regierungen dazu zu bringen, Gesetze zu erlassen, die den Interessen der Allgemeinheit widersprächen.

Darum hat Felix Stalder mit dem Kulturwissenschaftler Volker Grassmuck von der Berliner Humboldt-Universität die "Berliner Erklärung zu kollektiv verwalteten Online-Rechten: Kompensation ohne Kontrolle" verfasst, um sie an die EU-Kommission zu schicken. Dort beraten Beamte und Politiker derzeit darüber, wie in Zukunft der Umgang mit Rechten an Kunst und Musik in der EU geregelt werden soll. Die Berliner Erklärung haben inzwischen zahlreiche Unterstützer aus der ganzen Welt unterzeichnet - von William Fisher über den Creative-Commons-Gründer Lawrence Lessig bis zu Slobodan Markovic vom Zentrum für Internetentwicklung in Belgrad.

Mal sehen, ob es was nützt. Den enttäuschten Apple-Nutzer Shawn Yeager würde es freuen. Er sei nun geheilt, verkündete er in seinem Weblog - und lasse von DRM-geschützten Inhalten in Zukunft die Finger.


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