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brand eins 09/2004 - SCHWERPUNKT: Recht und Richtig

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Auspacken. Einpacken.

Ein Arbeitgeber verstößt gegen das Gesetz, ein Mitarbeiter hat den Mut und macht das öffentlich. Ein echter Akt von Zivilcourage.

In Deutschland allerdings auch: ein Kündigungsgrund. Oder wenn man Beamter ist wie Werner Borcharding: ein Grund zur Gängelung.

"Our lives begin to end the day we become silent about things that matter."
(Martin Luther King jr., Zitat auf den Notizblöcken von Enron. Zu Deutsch: Unser Leben endet an dem Tag, an dem wir über die wichtigen Dinge schweigen.)

Im Frühsommer 1995 durchsuchen Beamte der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Bochum Dienstzimmer und Privaträume hoher Mitarbeiter der Oberfinanzdirektion (OFD) Münster, darunter die von Knut Schmöller (Name von der Redaktion geändert), damals Leitender Beamter bei der OFD. Es geht um den Vorwurf der Rechtsbeugung, der Strafvereitelung im Amt, der Begünstigung und des Verleitens von Untergebenen zu strafbaren Handlungen. Schmöller und zwei weitere Beamte, so der Verdacht, sollen dem Münsteraner Farbenhersteller Brillux zu einer "Steuerverkürzung", also Steuervergünstigung von mehreren hundertausend Mark verholfen haben. Was die Staatsanwälte finden, verdichtet sich im Fall Schmöller zu einem hinreichenden Verdacht: Notwendige Ermittlungen gegen Brillux seien unterblieben, das Ermittlungsverfahren gegen die Firma sei ohne ausreichende Prüfung eingestellt und somit zu Unrecht auf Forderungen des Fiskus verzichtet worden.

51 Seiten lang wird der Jurist Schmöller regelrecht zerpflückt: Sein Aktenvermerk, mit dem er die Einstellung des Steuerstrafverfahrens gegen Brillux begründet, halte weder in sachlicher noch in rechtlicher Hinsicht einer Überprüfung stand, die Entscheidung stehe "im Widerspruch zu Recht und Gesetz". Schmöllers Aussagen bei den Vernehmungen seien "in wesentlichen Punkten unzutreffend", er behaupte Dinge, die "der Wahrheit zuwider" seien, seine Äußerungen seien "nicht nachvollziehbar". Doch dann wird das Verfahren überraschend eingestellt, und zwar weil dem Beschuldigten nicht mit hinreichender Sicherheit Vorsatz nachgewiesen werden könne.

Auch sonst übersteht der Beamte die Affäre unbeschadet: Auf ein Disziplinarverfahren gegen ihn verzichtet die OFD großzügig, mindestens zweimal ist er seither sogar befördert worden, zuletzt im Frühjahr 2000, als ihn Peer Steinbrück, damals Finanzminister von Nordrheinwestfalen, zum Finanzpräsidenten ernennt. Umgekehrt entwickelt sich dagegen die Karriere von Steueramtsrat Werner Borcharding, 56, der den Stein ins Rollen brachte. Seit 1975 beim Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster tätig, erfährt Borcharding Mitte der neunziger Jahre beiläufig, dass Kollegen nach einer Betriebsprüfung bei Brillux ein Steuerstrafverfahren eingeleitet haben. Eigentlich ein alltäglicher Vorgang für die Beamten. Zum viel diskutierten "Skandalfall" unter den Steuerfahndern wird er erst, als Schmöller und zwei andere hochrangige OFD-Beamte das Verfahren plötzlich einstellen lassen. Borcharding: "Viele Kollegen waren darüber maßlos empört; keiner hat verstanden, warum wir Brillux eine halbe Million Mark schenken sollen." Als Borcharding, der auch Personalratsmitglied ist, Material über den Fall zugespielt bekommt, reicht er es anonym an den Generalstaatsanwalt weiter und erstattet Strafanzeige, die er unterzeichnet mit "einige aufrechte Mitarbeiter der Finanzverwaltung". An diesem Tag bekommt die Karriere des Steuerfahnders Werner Borcharding einen Knick, den er bis heute nicht gerade biegen konnte. Gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen Verletzung des Steuergeheimnisses eingeleitet. Außerdem wird der erfahrene Außendienstler in ein 40 Kilometer entferntes Finanzamt in den Innendienst zwangsversetzt. "Das war reine Schikane: Es gab dort gar keine Planstelle für mich. Ich saß mit einem Azubi im selben Zimmer und hatte nicht mal Zeichnungsbefugnis, alles musste ich einem Inspektor vorlegen", erzählt Borcharding. Dann macht auch noch eine "absichtlich schlechte Beurteilung" durch Vorgesetzte seine anstehende Beförderung zunichte, die letzte liegt nun 17 Jahre zurück. Es hilft Werner Borcharding nicht, dass das Strafverfahren gegen ihn eingestellt wird mit der Begründung, die Vorwürfe gegen seine Vorgesetzten seien "im Kern nicht unrichtig". Es hilft ihm auch nicht, dass die Firma Brillux später vor dem Landgericht eine Geldauflage von 500 000 Mark wegen Steuerhinterziehung akzeptiert und zwei beteiligte Steuerberater je 20000 Mark wegen Beihilfe. Was Borcharding tat, war richtig, aber Recht bekommt er dennoch nicht: Vor dem Verwaltungsgericht unterliegt er im Kampf gegen seine Zwangsversetzung und Nicht-Beförderung, weil er den "Amtsfrieden beeinträchtigt" und eine "nicht hinnehmbare Unruhe" verursacht habe.

Das Muster ist typisch. Mitarbeiter von Behörden und Unternehmen, die öffentlich Alarm schlagen, weil sie Straftaten oder Vergehen vermuten, haben hier zu Lande schlechte Karten. "Explizite Normen zum Schutz von ethischen Dissidenten fehlen bei uns fast vollständig", kritisiert Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Wenn Beamte widersprechen, heißt das bei Richtern: " Flucht in die Öffentlichkeit" So sind Angestellte und Arbeiter nur durch einige Passagen im Arbeitsschutzgesetz, in der Gefahrstoffverordnung, in Datenschutzgesetzen einiger Länder oder einzelnen tarifvertraglichen Vorschriften gegen einen absehbaren Konter des Arbeitgebers geschützt oder wenn sie Sonderfunktionen haben wie Betriebsärzte, Sicherheits- oder Störfallbeauftragte. Normale Arbeitnehmer, die einen Missstand anprangern, lassen sich deshalb auf ein riskantes Spiel ein: Denn wenn vor deutschen Arbeitsgerichten um Kündigungen oder Sanktionen gestritten wird, beschränken sich die Richter nur allzu gern auf eine kleinkarierte Abwägung der Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, vernachlässigen aber meist das Interesse der Allgemeinheit - zum Beispiel jenes an Steuergerechtigkeit. "Die Rechtsprechung ist völlig diffus, die Abwägungskriterien der Richter unüberschaubar", beklagt Deiseroth, "es herrscht starke Rechtsunsicherheit, die abschreckend wirkt auf potenzielle Dissidenten." Noch aussichtsloser ist die Situation für Beamte wie Werner Borcharding. Geben sie Interna an die Staatsanwaltschaft oder gar an die Presse weiter, wirft ihnen ihr Dienstherr regelmäßig und fast immer erfolgreich "Flucht in die Öffentlichkeit" vor, ein klares Dienstvergehen, weil Beamte nur in Extremfällen ihrer Treue- und Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber enthoben sind. "So wird die Bereitschaft zum Gebrauch der Grundrechte untergraben", sagt Richter Deiseroth, der dringenden Reformbedarf sieht: Weil die Treuepflichten des Beamtenrechtes regelmäßig starker gewichtet werden als das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, müsse die Schutzgarantie des Grundgesetzes in alle Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse aufgenommen werden.

Dabei können sich ethische Dissidenten bereits heute nicht nur auf die Meinungsfreiheit berufen: Das Petitionsrecht etwa in Artikel 17 des Grundgesetzes gibt jedem das Recht, sich "mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen" zu wenden. Ein Kernsatz aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes von 2001 besagt, dass Bürger gegen "zivilrechtliche Nachteile" geschützt sein müssen, solange sie ihre staatsbürgerlichen Rechte oder Pflichten wahrnehmen und zum Beispiel einen Staatsanwalt auf strafbare Missstände aufmerksam machen. "Aber diese Normen werden von den Gerichten nicht hinreichend zur Kenntnis genommen, viele Kollegen sind da verfassungsrechtlich recht unbeleckt", sagt Deiseroth. In deutschen Köpfen ist das Alarmschlagen gleichbedeutend mit Denunzieren und Verrat am Korpsgeist in Unternehmen und Amt.

In den USA gehört Verpfeifen zum guten Ton - aus gutem Grund Ganz anders in den USA, wo es Werner Borcharding wohl besser ergangen wäre. Ausgerechnet dem Land des angeblichen Hire and Fire attestiert Dieter Deiseroth eine höhere Rechtssicherheit für Whistle-blower, wie die internen Aufdecker dort genannt werden. So nimmt der 2002 nach dem Enron-Skandal beschlossene Sarbanes-Oxiey Act die Whistleblower in Schutz - als Anerkennung für deren jahrelangen Kampf gegen mächtige Konzerne. Auch in vielen Bundesstaaten gibt es einschlägige Schutzgesetze. Zudem berücksichtigt die Rechtsprechung der meisten Gerichte das öffentliche Interesse bei Enthüllungen. Der Grundsatz dabei lautet: Wer einen vermutlich illegalen Vorgang nicht aus Geldgier oder Rachsucht, sondern in gutem Glauben öffentlich macht, vielleicht sogar, wenn er von Staats wegen zu einer Aussage unter Eid verpflichtet wird, den darf derselbe Staat im anschließenden Streit mit dem Arbeitgeber nicht im Regen stehen lassen. Im Gegenteil: Schon seit den Zeiten des amerikanischen Bürgerkrieges können Whistleblower durch so genannte Qui-tam-Verfahren im Namen des Staates Schadenersatz einklagen.

So bekamen im August drei Mitarbeiter aus dem mittleren Management der Pharmafirma Schering-Plough 31,7 Millionen Dollar als Entschädigung für ihre Mühen bei der Aufdeckung eines Finanzbetruges zugesprochen.

Nach Berechnungen des US-Justizministeriums hat der 1986 überarbeitete Federal False Claims Act bis heute mehr als zwölf Milliarden Dollar in die Justizkassen gespült, wovon die Whistleblower zwischen 15 und 25 Prozent einstrichen.

Zum anderen Umgang mit Whistleblowern gehört auch die Heldenverehrung in den Medien. So rief das "Time Magazine" 2002 zum Jahr der Whistleblower aus und ernannte drei Frauen zu "Menschen des Jahres", die selbstbewusst auf dem Titel posierten: Cynthia Cooper, Sherron Watkins und Coleen Rowley hatten dazu beigetragen, dass die Skandale um WorldCom und Enron und einer beim FBI aufgedeckt wurden.

Die USA also als leuchtendes Vorbild? Nein, sagt Matthias Schmidt vom Institut für Rechnungswesen und Wirtschaffsprüfung an der Berliner Humboldt-Universität, der sich seit Jahren mit dem Thema beschäftigt. " Whistleblower sind nicht nur die selbstlosen Helden, die im Dienste einer gerechten Sache hohe Risiken auf sich nehmen. Es gibt unter ihnen genügend schwarze Schafe." Solche etwa, die die Hoffnung auf Geld zum angeblichen Whistleblower macht. Die Managementfehler zu Betrugsvorwürfen aufbauschen und damit die Firma gefährden. Die sich mit falschen Anschuldigungen den Kündigungsschutz eines Whistleblowers sichern wollen. "Das Ziel soll nicht sein, möglichst viele Unternehmen zu erwischen, sondern möglichst viele Skandale zu verhindern", sagt Matthias Schmidt, der deshalb nicht für neue Gesetze zum Schutz externer Whistleblower plädiert, sondern für Corporate Sentencing Guidelines, wie sie ebenfalls in den USA von vielen Firmen praktiziert werden und die internes Whistleblowing fördern. Sie funktionieren nach dem Prinzip Zuckerbrot und Peitsche: Unternehmen, die sich im Umgang mit kritischen Mitarbeitern freiwillig einem klaren und transparenten Regelwerk unterwerfen - dazu können Whistleblower-Hotlines gehören, Vertrauensleute, Audit Committees oder erhöhter Kündigungsschutz -, können mit Strafnachlass rechnen, wenn es dennoch zu Korruptions- oder Betrugsfällen kommt.

Noch immer sind die, die nicht kuschen, für die anderen bloß Querulanten Umgekehrt darf keine Milde erwarten, wer Mitarbeitern droht, sie mundtot macht oder feuert. "Der Hinweis in einem Jahresabschluss, ob sich ein Unternehmen einem solchen Codex unterworfen hat oder nicht, hat durchaus Signalwirkung auf die Kapitalmärkte", sagt Matthias Schmidt.

Wie Schmidt wirbt auch Verwaltungsrichter Dieter Deiseroth dafür, das kritische Potenzial der Beschäftigten als betriebliche Ressource und Frühwarnsystem zu nutzen: "Studien in den USA belegen, dass dort, wo intern Kritik zugelassen wird, imageschädigendes externes Whistleblowing unwahrscheinlicher wird. Im besten Fall kann sich ein Unternehmen dadurch hohe Folgekosten und Regressansprüche ersparen." Zwar glaubt Deiseroth nicht daran, dass es in Deutschland bald Whistleblower-Gesetze geben wird. Doch es tut sich was. Seit 1999 vergibt die Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) einen Whistleblower-Preis, im vergangenen Jahr fand die erste Whistleblower-Konferenz hier zu Lande statt, es gibt Organisationen wie die bei Frankfurt am Main sitzende Business Crime Control, der pensionierte Staatsanwälte und Kriminalbeamte, Unternehmer und Rechtsanwälte angehören. Und seit knapp einem Jahr nimmt das Landeskriminalamt Niedersachsen in einem bundesweit einmaligen Pilotprojekt Insider-Tipps über das Internet entgegen.

Ein patentiertes und von einem vereidigten Sachverständigen zertifiziertes Verfahren ermöglicht es Hinweisgebern, ihr Wissen anonym online weiterzugeben und Nachfragen des Landeskriminalamtes (LKA) zu erhalten. Bis heute sind mehr als 450 Hinweise eingegangen, bei einem Drittel davon sind bereits Ermittlungsverfahren verschiedener Staatsanwaltschaften anhängig.

Für Steuerfahnder und Whistleblower Werner Borcharding kommt all das zu spät. In den Jahren der Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung hat er sich aufgerieben, in wenigen Monaten wird der 56-Jährige in Altersteilzeit gehen. Natürlich sei er enttäuscht, sagt Borcharding, aber seine Kampfeslust hat er noch nicht ganz verloren. Immerhin hat er nach vier Jahren die Rückversetzung nach Münster erreicht, wenn auch nicht auf seinen alten Posten als Steuerfahnder.

In den Fluren der Oberfinanzdirektion begegnet er noch gelegentlich einem seiner Widersacher, der ihm unter vier Augen gesagt haben soll, dass die Versetzung ein " klarer Racheakt" gewesen sei. Das ist schon deshalb glaubwürdig, weil Staatsanwälte, die damals gegen die OFD-Beamten ermittelten, auch heute noch von Hinweisen erzählen, ihre privaten Steuererklärungen seien besonders genau unter die Lupe genommen worden. Beim damaligen Generalstaatsanwalt sollen loyale Finanzbeamte sogar die Strecke zwischen Wohnung und Büro abgefahren sein, um den Wahrheitsgehalt seiner Angaben zu kontrollieren. Darüber erzählt Werner Borcharding heute freimütig oder schreibt Artikel für Zeitschriften wie "Business Crime", weil er immer noch überzeugt ist, dass er seine Pflicht getan hat. "Zu viele kuschen", sagt Borcharding, "gegen einen Haufen Mist kann man nicht anstinken." Das Finanzministerium und die Oberfinanzdirektion wollen sich dazu nicht äußern. Unwidersprochen bleibt deshalb Borchardings Vorwurf, die Firma Brillux habe ihre Steuerschuld bis heute nicht beglichen, obwohl die Verantwortlichen hohe Geldauflagen wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe akzeptierten. " Steuergeheimnis", sagt eine Sprecherin der OFD. Und über Werner Borcharding: "Es gibt eben Leute, die nicht verlieren können."


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