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brand eins 02/2009 - Kommunikation / PR
Von den Lauten und den Leisen
Was tut ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten? Beinahe alles.
Wenn es hilft, lässt sich manch einer sogar auf PR ein.
- Kann es für einen, der als Angeklagter vor Gericht steht, irgendetwas geben, das genauso viel zählt wie ein Freispruch? Auf die scheinbar absurde Frage gibt es eine überraschende Antwort: Ja, so etwas gibt es wirklich.
"Die Sensibilität dafür, dass ein Prozess vor Gericht gewonnen, in der Öffentlichkeit aber verloren gehen kann, ist gewachsen", erklärte etwa der Frankfurter Kommunikationsberater Hartwin Moehrle gegenüber "Horizont", dem Branchenmagazin für Marketing, Werbung und PR. Kaum ein halbes Jahr zuvor hatten Josef Ackermann und Klaus Esser bei Beginn des Mannesmann-Prozesses vor dem Landgericht in Düsseldorf den unvergesslichen Beweis geliefert, als sie einander siegesgewiss, lachend und demons trativ mit dem "Victory"-Zeichen grüßten. Die Angeklagten wurden später zwar freigesprochen, Makel und Rufschädigung aber blieben. Denn die Entblößung war schlimmer als eine Bagatelle: Sie war ein Fehler.
Seither wird in Deutschland zunehmend diskutiert, was in den USA beim Umgang mit der Justiz schon lange unter dem Begriff Litigation-PR üblich ist - prozessbegleitendes Kommunikationsmanagement, gesteuert durch Spin-Doktoren. Es handelt sich um keine flüchtige Mode, sondern um so etwas wie die Begleitmusik für ein knallhartes Geschäft, vergleichbar den Kampagnen zur Markteinführung eines Produktes. Ein jüngst erschienenes Handbuch* propagiert "Litigation-PR als strategisches Instrument bei juristischen Auseinandersetzungen". Anwälte trainieren dafür in Intensivseminaren "Klares Deutsch für Juristen" oder lassen sich von Fachleuten in professioneller Medienarbeit trimmen.
PR-Berater melden sich zu Wort und erklären es für unverzeihlich, dass einer vor Gericht nur um sein Recht - oder einen Freispruch - kämpft und alles andere darüber für zweitrangig hält, etwa das Image oder den guten Ruf. Das "Handelsblatt" wies unlängst darauf hin, "für Unternehmen mit großem Bekanntheitsgrad (sei) die öffentliche Meinung vielfach sogar wichtiger als der Prozesserfolg". Und es ist kein Gerücht, dass inzwischen auch in Deutschland Stilberater tätig werden, damit Angeklagte oder wichtige Zeugen ihrer Sache nicht durch unvorteilhafte Kleidung und Körpersprache schaden.
Dabei muss man nicht lange suchen, um in den USA wie in Deutschland Beispiele zu finden, die zweifeln lassen, was PR in schwierigen Situationen gegen die öffentliche Meinung wirklich ausrichten kann. So im Falle des US-Football-Stars O. J. Simpson, der angeklagt war, seine Ex-Frau und deren Geliebten ermordet zu haben. Für die meisten Amerikaner stand auch ohne Prozess fest: Simpson war's. Doch sein Verteidiger, der legendäre Alan M. Dershowitz, erkämpfte einen Freispruch und mühte sich auch nach dem Prozess, die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zu zerstreuen und das Urteil zu rechtfertigen. Er schrieb ein brillantes Buch, in dem er seine Strategie offenbarte - und wie er die Fernsehübertragung aus dem Gerichtssaal genutzt hatte.** An der Verachtung für Simpson hat es nichts geändert.
Mit einer Verurteilung zu vier Jahren Haft für den Unternehmer Alexander Falk endete voriges Jahr nach 157 Verhandlungstagen ein erbittert wie kaum je zuvor in Hamburgs Justizgeschichte geführter Prozess. Es ging zwar nicht um Mord, sondern um den Vorwurf des Betrugs. Doch das Klima zwischen Richterbank, Staatsanwaltschaft und Verteidigung nur "zerrüttet" zu nennen, wäre eine arge Beschönigung. Das öffentliche Echo, im Sinne Falks immer wieder mit grellen Fanfarenstößen des ehemaligen Chefredakteurs von "Bunte" und "Bild" und aktuellen PR-Beraters Hans-Hermann Tiedje übertönt, sorgte für böses Blut. Dessen Verteidigung half das nicht. Dass die Anklage in jahrelanger Kleinarbeit zerpflückt worden war und - was selten vorkommt - ein Beschluss der Strafkammer vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde, zahlte sich für Falk nicht aus (siehe brand eins 04/2007: "Ein Spezialist für aussichtslose Fälle").
Litigation-PR als strategisches Instrument: Wem hilft das? Der Hamburger Strafrechtler Gerhard Strate hält es für gefährlich, wenn nicht für unprofessionell, "Promoter einzuschalten", die unabhängig von der Verteidigung auftreten. Die mediale Aufmerksamkeit für einen Fall, die mitunter verzerrte Darstellung des Sachverhalts durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Nebenkläger und die öffentliche Vorverurteilung von Angeklagten lasse aber auch Verteidigern keine Wahl: "Es gehört zum Geschäft, sich zu wehren, dagegenzuhalten und Entlastungsangriffe zu starten." Er ziehe es jedoch vor, über den Zeitpunkt einer Offensive, die Argumentation im Sinne des Mandanten und unmittelbare Kontakte zur Presse selbst zu entscheiden.
Totalschaden vor Gericht - wem nützt das?
Unter den renommierten deutschen Strafverteidigern herrscht Konsens über die Thesen des einschlägigen "Münchener Anwalts-Handbuchs": dass Situationen auftreten können, "in denen Medienkontakte als 'flankierende Verteidigung' eingesetzt werden" sollten, Beziehungen zu "vertrauenswürdigen Journalisten" hilfreich sind, es darauf ankomme, ob "die Belastbarkeit und Überzeugungskraft der Argumente genügend Gewicht haben, um das öffentliche Meinungsbild zu beeinflussen. Andernfalls sollte man Pressekontakte nicht freiwillig provozieren."
Abgesehen von Verfahren, die unter der Devise "Alles oder nichts" ausgefochten werden. Als der Personalreferent Klaus-Joachim Gebauer im Sommer 2005 nach 32 Jahren bei Volkswagen von seinem Arbeitgeber fristlos gefeuert wurde, gab er das Versprechen: "Wenn ich untergehen soll, gehen andere mit." Er bat den Kieler Anwalt Kubicki um Beistand, der sich einen Ruf erworben hat durch Rauflust und Schneid. Was in der Folgezeit über die Lustreisen und Bordellbesuche von VW-Betriebsräten auf Kosten des Automobilkonzerns ans Licht kam, übertraf alles, was man sich über korrupte Arbeitnehmervertreter und gierige Gewerkschafter in Deutschland hatte vorstellen können. Der Personalvorstand Peter Hartz ging über Bord, eine Schar von Betriebsräten, sogar Bundestags- und Landtagsabgeordnete wurden für ihre Verwicklung in den Skandal bestraft und entlassen.
Und mitten im Scherbenhaufen: Wolfgang Kubicki. In einem Interview (siehe Buchhinweis "Skandal! ", S. 85) erwiderte er auf die Frage, ob er der Presse pikante Details gesteckt habe: "Es gab keine andere Möglichkeit. Ich hatte es bei der Verteidigung von Herrn Gebauer mit einem Konzern zu tun, dessen Medienabteilung größer ist als manche Redaktion von großen Zeitungen. Einem Konzern, der eine Macht in Niedersachsen ist und Politik und Justiz beeinflussen kann. Und da weder mein Mandant noch ich in der Lage waren, die gegen ihn gerichteten Vorwürfe zu entkräften und die Wahrheit zu beweisen, war es notwendig, Verbündete zu finden. Dies konnten nur die Medien sein - bei VW hat man ja zunächst alles abgestritten. Ich war übrigens überrascht, wie schnell man bei "Bild" die Hartz-Geliebte gefunden hat. Da war die Presse schneller als die Kriminalpolizei ... Im Lauf des Verfahrens wurde die Sammlung der bundesweit erschienenen Presseartikel neben der Akte der Staatsanwaltschaft tatsächlich zur wesentlichen Quelle für mich als Verteidiger. Ich habe da Dinge erfahren, von denen ich gar nichts wusste."
Doch Kubickis "Alles oder nichts"-Strategie ging nicht auf. Sein Mandant, der auf rückhaltlose Weise reinen Tisch gemacht hatte und Kronzeuge der Anklage geworden war, erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung. Die Anfechtung seiner fristlosen Entlassung scheiterte beim Arbeitsgericht. Gebauer ist finanziell ruiniert und in seiner Heimatstadt erledigt. Die öffentliche Offensive endete für den "Kammerdiener des Betriebsrats" fatal.
Nur der Rechtsanwalt Kubicki bleibt dabei, obwohl er es als Kieler FDP-Landtagsabgeordneter und damit unmittelbarer Zeuge bei der Aufarbeitung der Politik-Skandale um die Ministerpräsidenten Uwe Barschel (CDU) und Björn Engholm (S PD) besser wissen könnte: "Wenn Sie von den Medien gejagt werden, gibt es nur eines: sich hinsetzen und vor möglichst vielen Leuten auspacken. Es dürfen keine Fragen offenbleiben. Wenn es keine Neuigkeiten mehr gibt, hat sich die Sache nach zwei, drei Tagen erledigt. Die Öffentlichkeit vergisst schnell."
Wie man sich doch irren kann: Die Öffentlichkeit hat es ganz und gar nicht vergessen.
Beim Umgang mit der Strafjustiz landen Betroffene unter Umständen im Gefängnis und riskieren die Zerstörung ihrer bürgerlichen Existenz - Litigation hin oder her.
Vor Zivilgerichten, wo es eher um Interessen, Geld oder den guten Ruf geht, finden Konflikte meist weniger Aufmerksamkeit. Was auch daran liegt, dass Fälle geräuschlos beigelegt werden oder durch Vergleich enden. Besonders anschaulich zu studieren ist das im Kapitalanlagerecht. Einer der profiliertesten und erfolgreichsten Vertreter auf diesem Feld ist der Berliner Rechtsanwalt Dietmar Kälberer, 42.
Soll man Kühe schlachten? Oder lieber melken?
Kälberer ist Schwabe. Also hat er Grundsätze. "Ich kann nicht heute für Anleger streiten und morgen vor Gericht eine Bank vertreten", sagt er. "Ich muss mich entscheiden: Anlegerschutz - ja oder nein? Sonst gibt es kein Vertrauen von den Mandanten." Vor 15 Jahren hat er sich entschieden. Für die Anleger. Es ist ein brutaler Job, immer wieder David gegen Goliath. Seine Prozessgegner, die Banken, haben alles im Überfluss, um Kläger zu zermürben, hinzuhalten, abzuwimmeln, mutlos zu machen: Zeit, Anwälte, Arbeitsstäbe, Gutachten von Professoren, Geld, Einfluss - es fehlt an nichts. Und dazu als besten Schutz, dass Kläger das Prozesskostenrisiko fürchten müssen, denn eine Niederlage ist teurer, als es sich die meisten leisten können. "Ich glaube nicht", sagt Kälberer, "dass mehr als ein Prozent der Anspruchsberechtigten im Bankenbereich klagen. Eher wird es ein Promille sein." Und er hat eine interessante Erfahrung gemacht: Wenn es hart auf hart kommt und eine Niederlage droht, ziehen Banken häufig die Notbremse und streben außergerichtlich einen Vergleich mit dem Kläger an, statt eine Verurteilung zu riskieren. Teil der Vereinbarung ist nämlich stets eine Stillschweigeklausel: Der Fall bleibt in der Öffentlichkeit und vor Gericht tabu. So unterbinden Banken, dass geschäftsschädigende Beiträge in der Presse erscheinen.
Kälberer rät seinen Mandanten in solchen Fällen mit dem Sprichwort zu: "Eine Kuh, die Sie melken wollen, sollten Sie nicht schlachten." Der finanzielle Schaden wird diskret beglichen, die Aktendeckel werden geschlossen. Alle Beteiligten schweigen.
Manchmal aber muss sich der Anlegeranwalt den Triumph nicht verkneifen. In der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Betrugsskandals um die VI P Medienfonds hat Dietmar Kälberer vor den Landgerichten in Berlin und München eine Serie von Siegen für seine Mandanten errungen. Die Commerzbank musste geschädigte Anleger auszahlen.
Aber als er sich im vorigen Jahr vor dem Landgericht Frankfurt auch gegen die Deutsche Bank durchsetzte, die seinem Mandanten 240 000 Euro ersetzen und ihn von weiteren Verlusten bis zu 560 000 Euro freistellen musste, überwand der Anwalt seine übliche Zurückhaltung: Er gab eine Pressemitteilung heraus, unterstützt vom ehemaligen "Wirtschaftswoche"-Redakteur Rüdiger von Schönfels, der die auf solche Fälle spezialisierte Agentur Kommposition in Berlin betreibt: fünf Seiten voller Fakten und Vorwürfe, die sich gewaschen hatten und großen Widerhall in der Presse fanden.
Das Institut hatte einem mittelständischen Unternehmer aus Südhessen sogenannte CMS-Spread-Sammler-Swaps angedreht. Kälberer schrieb: "Das war keine Zinsoptimierung für den Kunden, sondern eine Gewinnoptimierung für die Deutsche Bank." Das Gericht bemängelte, die Deutsche Bank habe gegen ihre Beratungspflichten und gegen das Transparenzgebot verstoßen, weil sie ihr Eigeninteresse verschwieg. Aus dem Fall könnten sich milliardenschwere Haftungsrisiken ergeben.
Zeitweilig erschien es Kälberer, als käme er kaum noch zum Arbeiten, so viele Journalisten wollten von ihm wissen, wie er der größten deutschen Bank eine Niederlage zugefügt hatte. Doch dem Spezialisten ist offensichtlich unbehaglich: Anwälten ist in Deutschland verboten, Werbung zu betreiben - doch wie, außer mit Erfolgen, kann er mögliche Mandanten auf sich aufmerksam machen? Wie häufig kann er sich in der Presse zu Wort melden, ohne als laut und aufdringlich wahrgenommen zu werden? Soll er sich etwa einlassen auf die Methode von Kollegen, die sich als Anlegerschützer aufspielen und eigens "eingetragene Vereine" gründen, unter deren Firmenschild sie allerlei zweifelhafte Geschäfte betreiben dürfen, ohne gegen das anwaltliche Standesrecht zu verstoßen?
Der Berliner Anwalt hat beschlossen: kein prozessbegleitendes Geklapper. Erklärungen für die Presse gibt es frühestens, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. Was Form und Inhalt der Meldungen angeht, hat er das letzte Wort. Und Rüdiger von Schönfels als sein PR-Berater findet: In diesem Gespann ist er richtig. Selbst ein spektakulärer Durchbruch wie der Sieg über die Deutsche Bank wird seriös vermittelt.
Er weiß als gut verdrahteter Ex-Journalist, wie über die Presse manipuliert, Einfluss genommen und öffentlich Druck erzeugt wird, wie falsche Versprechungen und Hoffnungen befördert und Gefälligkeitsartikel verabredet werden. Und er hat gelernt, dass es unter den Anwälten Pioniere gibt, die für ihre Mandanten auf unsicheres Gelände gehen und das Kapitalanlage- und Versicherungsrecht mit Geduld verbraucherfreundlich gestalten. Erfolg, das sieht er an Dietmar Kälberer, braucht keine lauten Worte, sondern nur die richtigen. -
* Stephan Holzinger/ Uwe Wolff: Im Namen der Öffentlichkeit. Litigation-PR als strategisches Instrument bei juristischen Auseinandersetzungen. Gabler, Wiesbaden 2009; 259 Seiten, 44,90 Euro
**Alan M. Dershowitz: Reasonable Doubts. The O. J. Simpson Case and the Criminal Justice System, Simon & Schuster, New York 1996, 239 Seiten
