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brand eins 11/2007 - WAS WIRTSCHAFT TREIBT

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Krefts Patent

Dieser Mann hat eine bahnbrechende Erfindung gemacht. Konzerne beuten sie ohne seine Zustimmung aus. Weil sie sich unangreifbar wähnten.

Ein Wirtschaftskrimi.

Video, Folge 1

Die entscheidende Szene hat Hans-Diedrich Kreft auf Band. Sie ist keine fünf Minuten lang und oft verwackelt. Die Kamera braucht immer wieder eine Weile, die Bildschärfe zu finden. Kreft zeigt die Szene dennoch gern, und das ist auch verständlich. Das Video auf der CD-ROM könnte dem Erfinder aus Dassendorf bei Hamburg viel Geld bringen. Um es so genau wie möglich zu sagen: irgendwas zwischen 30 und 300 Millionen Euro. Vorausgesetzt, seine Interpretation des gezeigten Messvorgangs hat vor Gericht Bestand.

Zu sehen ist ein kleiner Raum, in dem sich acht Menschen drängen. Einige haben Digitalkameras in der Hand und machen ständig Fotos. Das sind Juristen und Investoren. Die anderen sitzen mit konzentriertem Blick an einer Apparatur, die einen Laien an den Hobbykeller eines ambitionierten CB-Funk-Bastlers aus den siebziger Jahren erinnern könnte. Der Eindruck täuscht. Die mit dem konzentrierten Blick, das sind der mittelständische Digitaltech-nik-Erfinder Hans-Diedrich Kreft, ein russischer Chip-Analyst mit biografischer Schnittstelle zum KGB und der "Gruppenleiter multifunktionale Transpondersysteme" des Fraunhofer Instituts für Mikroelektronische Schaltungen und Systeme (IMS) in Duisburg.

Links im Video-Bild ist ein großes Mikroskop zu sehen. Unter der Optik, auf dem Fixiertisch, liegt eine Plastikkarte, deren Oberfläche an einer Stelle weggeätzt wurde. An dem freigelegten Chip sind Drähte angebracht. Die führen zu mehreren Signalgebern und Messgeräten mit Oszillografen.

Der Zweck des Versuchsaufbaus: Die Truppe möchte nachweisen, dass der Chip in der Karte eine Schaltungskombination nutzt, auf die Hans-Diedrich Kreft seit 1989 ein Patent besitzt. Dazu muss der russische Chip-Analyst unter dem Mikroskop Messpunkte und Leiterbahnen finden, die weniger als einen Tausendstel Millimeter Durchmesser haben. Auf diese setzt er dann eine Miniatur-Messnadel aus Platin-Iridium ab. Der Gruppenleiter des Fraunhofer Instituts wird später einen Vergleich ziehen, der an "Wetten, dass ...?" aus den achtziger Jahren erinnert: "Das ist, wie wenn an der Schaufel eines großen Baggers ein spitzer Bleistift montiert ist und der Baggerfahrer dann mit ausgefahrener Schaufel, also zehn Meter entfernt und also zu weit weg, um es genau sehen zu können, mit der Bleistiftspitze eine Briefmarke genau in der Mitte treffen müsste."

Am Ende des Videos gewinnt der Russe die Mikrometer-Wette. Und auf dem Oszillografen erscheint ein Signal mit einem doppelten Buckel. Hans-Diedrich Kreft, Informatiker und Volkswirt, erklärt das Signal gern und ausführlich. Er hört sich generell gern erklären. Das führt nicht immer zwingend zu mehr Klarheit.

Das Gutachten des renommierten Fraunhofer Instituts in Duisburg hat dankenswerterweise eine Zusammenfassung der Messergebnisse samt Doppel-Buckel-Signal geliefert. Sie umfasst nur vier Zeilen: "Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass in der zur Begutachtung vorgelegten Chip-Karte des Rhein-Main-Verkehrsverbundes und der Hanauer Straßenbahn GmbH (sogenannte Get-in-Karte) das Patent der deutschen Patentschrift DE 3935364 C1 genutzt wird."

Die Karte wurde vom zweitgrößten Chip-Karten-Hersteller der Welt gefertigt, Giesecke & Devrient aus München. Den Chip - ein sogenannter Mifare-Chip - hat NXP gebaut, die ehemalige Halbleitersparte von Philips. NXP ist der zweitgrößte Chip-Hersteller Europas und seit zwei Jahren zu 80,1 Prozent im Besitz mehrerer Finanzinvestoren. Im Juni 2006 hat Kreft G&D und NXP vor der Patentstreitkammer des Landgerichts in Düsseldorf wegen Verletzung seines Patents verklagt.

Die Geschichte des Patents des Erfinders Hans-Diedrich Kreft ist hochkomplex. Technisch, patent- und wettbewerbsrechtlich. Sie ist die Geschichte eines Besessenen, die wie viele Geschichten von Hightech-Gründern gut losgeht und in einem unternehmerischen Bankrott ihren ersten Wendepunkt findet. Die Langfassung der Geschichte handelt von hoffnungsvollen und unschönen Gesprächen in Vorstandsetagen großer Konzerne, von einem Comeback mithilfe privater Investoren, die schnelles, großes Geld wittern, und von Richtern, die sich in die Tiefen der Mikroelektronik einarbeiten müssen, bei denen bereits viele Fachleute freiwillig oder unfreiwillig abschalten. Die Geschichte ist spannend und öffentlich. Aber bis dato finden sich über sie nur kurze Notizen in Zeitschrifen, die "SmartCard Trends", "European Card Review" oder "E-View" heißen. Der Ausgang der Geschichte ist noch offen.

Kreft selbst erzählt die Geschichte vom Patent DE 3935364 C1 als klassische David-gegen-Goliath-Geschichte. Die Kurzfassung geht so: Kleiner Erfinder mit genialischer Eingebung ist seiner Zeit weit voraus und meldet sehr früh ein sehr grundlegendes Patent an, das die großen Chip-Hersteller später nutzen, ohne Lizenzen zu zahlen. Sie ziehen ihn in rechtliche Streitigkeiten, wenden jeden juristischen Trick an, Verfahren zu verlängern, sie drohen und ignorieren und hoffen vor allem auf eines: dass der David irgendwann aufgibt beziehungsweise aufgeben muss, weil er kein Geld mehr hat, Anwälte und technische Gutachter zu bezahlen.

Der David ist von Gestalt in der Tat eher klein. Dafür strahlt er die Energie aus, die mittelständische Unternehmer freisetzen, wenn ihr Lebenswerk auf der Kippe steht. Kreft ist 64 und sieht aus wie Anfang 50. Er ist der Typ Mann, der ausrastet, wenn Anwälte großer Unternehmen zu ihm Sätze wie diesen sagen: " Je länger wir Patentrechtsstreitigkeiten hinauszögern, desto größer ist die Chance, dass ein Erfinder stirbt. Und mit Erben lässt es sich in der Regel deutlich besser verhandeln." Wenn solch ein Satz fällt, dann sucht ein Mann wie Kreft sorgsam nach Steinen, die gerade so groß sind, dass er sie noch gut werfen kann.

Die Geschichte des Patents DE 3935364 C1 kann an dieser Stelle leider nur aus einer Perspektive erzählt werden: aus der des Erfinders, angefüttert mit Informationen von Experten, von denen einige in Geschäftsbeziehung mit Kreft stehen. Die Beklagten wollen sich nicht äußern. Die Pressesprecherin von G&D teilt mit: "Wir äußern uns prinzipiell nicht zu laufenden Verfahren." Sie hofft aber, "dass man mal wieder an anderer Stelle in erfreulicherem Zusammenhang zusammenarbeiten kann". Der zuständige Pressesprecher von NXP öffnet das Visier einen Mikrometer weiter: "Alles, was wir zu dem Fall jetzt sagen, fließt automatisch in die Verhandlung ein. Und das wollen unsere Juristen nicht." Die Geschichte wird vermutlich im Frühsommer kommenden Jahres ein Ende finden. Besser gesagt ein vorläufiges Ende. Denn nach dem Urteil am Düsseldorfer Landgericht können Kläger oder Beklagte in Berufung vor das Oberlandesgericht gehen. Und dann gäbe es da auch noch den Patentsenat des Bundesgerichtshofs. Kreft sagt an dieser Stelle der Geschichte: "Kein Problem. Wir haben jetzt die Mittel."

Worum geht es genau? Die erste Antwort darauf ist technischer Natur. Die Karte unter dem Mikroskop ist eine sogenannte Dual-Interface-Card, kurz DIC. DICs können Daten auf zwei Wegen empfangen und senden. Erstens über ein goldfarbenes Kontaktblättchen, wie es EC-Kartennutzer seit Langem für die Geldkartenfunktion auf der Karte haben. Dabei wird ein Lesegerät direkt mit einem mechanischen Kontakt auf das Goldblättchen aufgesetzt. Zweitens ist in Dual-Interface-Karten ein Mini-Sender-Empfänger eingebaut, der mit RFID-Technik Information kontaktlos über Radiowellen verarbeiten kann. Um sauber zu funktionieren, muss der Chip auf der Karte entscheiden: Kommen die Daten gerade über das Blättchen oder kontaktlos über elektromagnetische Wellen?

Kreft hat eine relativ einfache technische Lösung gefunden. Er kombiniert zwei Schaltungen, die unterschiedliche Signalstärken kontaktlos (niedrig) und kontaktbehaftet (hoch) eingehender Daten messen und dann an die richtigen Bahnen des Rechenwerks im Chip weiterleiten. Wie das geht, weiß der Erfinder schon lange. Denn die Frage, wie die Daten auf den Chip kommen, steht am Anfang der Geschichte. Sie beginnt in den frühen achtziger Jahren.

Doppelte Sicht

Nach seinem Studium hatte Hans-Diedrich Kreft ein florierendes mittelständisches Unternehmen aufgebaut, die Angewandte Digitale Elektronik GmbH mit Sitz in Brunstorf bei Hamburg. Die ADE war ein elektronischer Gemischtwarenladen. Sie entwickelte mit 78 Mitarbeitern Software und baute Geräte zur berührungslosen Längenmessung. Der wirtschaftliche Erfolg dieser Sparten gab dem Chef Raum für allerlei Erfindungen, die er stets als Patent anmeldete. Die erfolgversprechendste war ein kontaktloser Schlüssel für die Automobilindustrie auf Basis elektromagnetischer Wellen mit dem Namen Ikotron.

Der Schlüssel beruhte auf der gleichen Idee wie die Dual-Interface-Card. Der Ikotron konnte wie ein herkömmlicher Schlüssel mechanisch, also mit Kontakt, öffnen und schließen - und kontaktlos über einen Sender. "Technisch funktionierte der elektronische Sicherheitsschlüssel wunderbar", erinnert sich Kreft. Auch als PR-Instrument zeigte das Schließsystem Größe. Es brachte dem Erfinder den Arthur-Fischer-Erfinderpreis und Auftritte im Fernsehen ein. Auf dem Markt setzte sich - getrieben von den komforttechnik-affinen französischen Herstellern - die weniger sichere, aber deutlich billigere Infrarot-Technik durch. Das war ungefähr in der Zeit, in der Telefonkarten aufkamen, jede Dorfbank EC-Karten-Automaten installierte und Kreditkarten sich auch in Europa verbreiteten. Die Karten kämpften bereits damals mit einem Grundproblem jeder Technik, die mit offenen Kontakten arbeitet: Wenn sie verschmutzen, fließen keine Daten mehr.

Kreft erkannte: "Der Kartenmarkt ist ohnehin viel größer als der Schlüsselmarkt." Fortan subventionierten die Software-Firma und die Längenmessgerätebauer der ADE Patentanmeldungen für kontaktlos funktionierende Chip-Karten. Wieder erlangte Kreft eine Menge Aufmerksamkeit. Und wieder wurde er geehrt, diesmal mit dem Innovationspreis der deutschen Wirtschaft.

Bei den Karten wollte Kreft sichergehen, dass er nicht wieder am Markt vorbei erfand. Sein Ziel war es deshalb, ein Modell zu entwickeln, das für möglichst viele Anwendungen gleichzeitig einsetzbar war. Er wusste: "Geldinstitute werden immer auf Datentransfer über direkten Kontakt bestehen." Das ist eine Frage der Datensicherheit, denn kontaktloser Datentransfer heißt immer: Es sind elektromagnetische Wellen im Spiel, die in unmittelbarer Nähe angezapft werden können.

Gleichzeitig war schon damals klar, dass die schnellere, komfortablere und weniger störanfällige Technik kontaktlos ist. Eine Karte, die beides kann, musste sich auf lange Sicht einfach durchsetzen, zumal schon damals wachsende Kartensortimente die Brieftaschen immer dicker werden ließen und viele Menschen sich über technische Lösungen freuen würden, die verschiedene Karten in einer zusammenfassen könnten. Davon war Hans-Diedrich Kreft am 22. Oktober 1989 überzeugt, als er das Patent DE 3935364 C1 anmeldete. An diesem Tag beginnt die juristische Erzählebene der Geschichte.

Alter Hase, aggressiv

Ein Patent ist ein Stück Papier. Papier ist geduldig, heißt es. Bei Patentpapier wird offenkundig eine neue Dimension erreicht, zumindest bei kleinen Erfindern. Hans-Diedrich Kreft hat das gelernt. Und seine eigene Interpretation: "Technologie-Konzerne halten viele Patente, die sie untereinander tauschen können. Dann einigt man sich auf einen Standard für die Produktion, und alle profitieren. Ein mittelständischer Erfinder kann bei diesem Spiel nicht mitmachen, denn er produziert nicht. Wenn er sein Patent nicht sofort und billig rausrückt, dann gilt er als Störenfried und wird mit allen Mitteln bekämpft, die Großkonzerne zur Verfügung haben." Kreft hat sein Patent nicht sofort und billig rausgerückt. Doch der Reihe nach.

Damit ein Patent eine neue Technologie schützen kann, muss es zunächst von den Patentbehörden erteilt werden. In der globalisierten Technikwelt heißt das: von den Patentbehörden der wichtigsten Länder, für die eine Technik interessant sein könnte. Kreft meldete sein Patent für die Dual-Interface-Card-Schaltung in Deutschland, Italien, Großbritannien, Frankreich, in den Niederlanden, den USA und in Japan an. Heute wären noch ein paar Länder mehr sinnvoll. Die Patentämter müssen dann zunächst prüfen, ob die angemeldete Erfindung tatsächlich neu ist. Oder ob es bereits etwas Vergleichbares gibt - dann wäre die Patentanmeldung gescheitert.

Krefts Patent hat nur sechs Seiten und ging damit als das kürzeste elektronische Patent in die deutsche Technikgeschichte ein. Das verkürzte auch das Prüfverfahren. Nach 18 Monaten war sein Antrag international durch - und Rechnungen von rund 20 000 Euro wurden fällig. "Die zahlt ein Erfinder noch gern, denn jetzt hofft er auf Angebote aus der Industrie", sagt Hans-Diedrich Kreft. Er lächelt das Lächeln des alten Hasen. Das kaschiert nur mühsam die Aggression, die sich immer wieder zwischen die Sätze kämpft.

Ein Patent hat eine doppelte Funktion. Es soll erstens das geistige Eigentum des Erfinders schützen. Und es soll zudem die Fachwelt darüber informieren, welche Erfindungen bereits gemacht wurden, und damit Innovation fördern. Unternehmen, die patentierte Techniken nutzen wollen, können Patente komplett kaufen. Sie können Lizenzen erwerben und damit den Erfinder an der Wertschöpfung beteiligen. Oder sie können alle rechtlichen Hebel in Bewegung setzen, Patente anzugreifen. Das machen große Unternehmen freilich erst, wenn sie sehen, dass ein Patent tatsächlich Potenzial hat.

Mit seinem Patent in der Tasche ging Kreft 1991 auf die Suche nach industriellen Partnern, die seine Idee von der allseits einsatzfähigen Karte verwirklichen konnten. Der Erfinder macht auch heute nicht den Eindruck, an mangelndem Selbstbewusstsein zu leiden. Damals hatte er das nächste große Kartending in der Tasche und sich als Unternehmer bereits bewiesen. Jetzt war es für den Erfinder Zeit, den Coup seines Lebens zu landen. Kreft verkaufte seine Firma für 6,3 Millionen Mark. Das musste reichen, der Dual-Interface-Card zusammen mit einem noch zu findenden Partner zum Durchbruch zu verhelfen.

Kreft preschte vor. Und wurde überall empfangen. In den USA, in Japan, bei den ersten Karten-Adressen in Europa. Drei Jahre reiste der Norddeutsche als Patent-Handelsreisender durch die Welt. Doch Zählbares kam dabei nicht heraus.

Immerhin zog er genug Aufmerksamkeit auf sich, um Post vom Europäischen Patentamt in München zu bekommen. Eine Tochter des französischen Konzerns Bull hatte Einspruch gegen Krefts DIC-Technik eingereicht. Ein Konsortium aus 14 japanischen Chip- und Karten-Herstellern attackierte den Deutschen kurze Zeit später vor dem höchsten japanischen Patentgericht.

Nichtigkeitsklagen sind für Erfinder ein ambivalentes Signal. Sie beweisen zum einen, dass die eigene Erfindung tatsächlich von Relevanz ist. Sie bedeuten aber leider auch viel Ärger und hohe Anwaltskosten. Im Fall Kreft summierten sie sich durch alle Instanzen auf 50 000 Euro.

Doch was meist noch schwerer wiegt: Nichtigkeitsklagen bedeuten verlorene Zeit. Sie machen es einem Erfinder sehr schwer, einen großen Entwicklungspartner zu finden. Denn dann sagt der Firmenjurist zum Technikvorstand: "Zu viel rechtliches Risiko." Der Erfinder hört derweil im Hinterkopf die Uhr ticken.

Nach der Erteilung ist ein Patent genau 20 Jahre gültig. Das hört sich lang an. Doch die Jahre vor den Entscheidungsgremien von Patentbehörden können schnell vergehen. Das erste Verfahren zu Krefts Patent wurde vor dem Europäischen Patentamt 1996 eröffnet. Der Erfinder wusste, dass er sich auf einen jahrelangen Rechtsstreit gefasst machen musste - und entschied, mit eigenen Mitteln einen Prototypen zu bauen. Zu dieser Zeit war auch Ingo Bade mit dem Projekt intensiv befasst.

Finanzierung, Runde I

Kreft sagt über Bade: "Das ist der weltweit bestinformierte Laie auf dem Feld der Chip-Karten-Technik." Bade sagt über Kreft: "Der wollte immer was bewegen. Und er hat seine Situation immer etwas zu optimistisch eingeschätzt." Als Hans-Diedrich Kreft sich gegen die Nichtigkeitsklage rüstete, war Ingo Bade Vorstand der Volksbank Stormarn. Bade ist heute im Ruhestand. Das hindert ihn nicht daran, noch jede für DICs relevante ISO-Norm-Nummer aus dem Kopf zu zitieren. Müsste die Kommunikationsabteilung der Volksbanken-Gruppe eine Werbefigur für einen offenen, sachlichen und kompetenten Banker für die Zielgruppe mittelständische Unternehmen im ländlichen Raum erfinden - Bade käme ihr vermutlich ziemlich nahe.

Die Volksbank Stormarn hatte bereits die (erfolgreiche) ADE finanziell begleitet. Die Idee der Dual-Interface-Card schien Bade damals "absolut zukunftsweisend". "Beim Bau des Prototyps", erinnert sich der Ex-Volksbanker, "haben wir Herrn Kreft im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützt." Und schiebt nach: "Vielleicht hätten wir klotzen müssen, aber dafür waren wir halt doch zu klein." Eine Großbank fand sich nicht. Für den Prototyp reichten die finanziellen Möglichkeiten der Genossenschafter.

1996, pünktlich zur Computermesse CeBIT, hatte Kreft mit seinem kleinen Team sechs Karten fabriziert, die Daten per Kontakt und kontaktfrei empfangen konnten. Kreft nannte sie damals noch Kombi-Karten. Chip-Karten-Prototypen im Frühstadium funktionieren in der Regel nur wenige Stunden. So auch die von Kreft. Kurz nach Eröffnung raste der Erfinder mit seiner "CombiCard" von Fachstand zu Fachstand. Gegen Mittag war auch der letzte Prototyp weggestorben, aber das machte nichts: Die Fachwelt hatte gesehen, verstanden und Blut geleckt. "Da war schon eine gewisse Genugtuung da", erinnert sich Kreft.

Und endlich gab's auch zählbare Ergebnisse. Der Gründer und Vorstandsvorsitzende des größten Kartenherstellers der Welt, Marc Lassus von Gemplus, bot Kreft "eine Million Mark cash auf die Hand" für 50 Prozent der Kombi-Karte. Der Deutsche schlug ein. Gemeinsam gründete man die Combicard Licence Marketing GmbH & Co KG, die das Patent DE 3935364 C1 vermarkten sollte.

Nun schien alles nach Plan zu laufen. Die CombiCard wurde 1997 mit dem in der Branche renommierten Smart-Card-Preis ausgezeichnet. Ihr Erfinder erhielt zunächst das Bundesverdienstkreuz und dann noch die Rudolf-Diesel-Medaille in Gold. Auch an der Rechtsfront lichteten sich die Wolken. Bull scheiterte mit seiner Nichtigkeitsklage. 1998 entschied das Europäische Patentamt: "Das Patent bleibt in vollem Umfang erhalten." Patentrechtler sprechen in einem solchen Fall von einem "gehärteten Patent". Die Kläger zogen vor die letzte Instanz, die Beschwerdekammer des Amtes. Diesmal ließ die Entscheidung knapp drei Jahre auf sich warten. Dann war die "doppelte Härtung" amtlich: Krefts Patent bleibt in vollem Umfang erhalten. Kurz darauf folgten die japanischen Patentbehörden der europäischen Entscheidung.

Zur Erinnerung: Das (deutsche) Patent war zu diesem Zeitpunkt schon zwölf Jahre alt.

Der Zukunft einen Schritt voraus

Juristisch schien der Fall also geklärt. Doch betriebswirtschaftlich wollte die Kombi-Karte, vertreten von der Combicard Licence Marketing GmbH, trotz des Karten-Riesen Gemplus im Rücken nicht aus dem Knick kommen. Ingo Bade ist es bis heute ein Rätsel: "Ich verstehe nicht, warum Gemplus damals nicht seinen Wettbewerbsvorteil genutzt und gegen die Konkurrenz mit einer Dual-Interface-Card an den Markt gegangen ist." Am Engagement der Volksbank Stormarn hat es offenkundig nicht gelegen. Zum Beweis zieht Bade eine zerfledderte Broschüre aus einem seiner vielen Combicard-Aktenordner. Auf der Titelseite ist eine EC-Karte von "Gert Mustermann" mit dem Konto "12345678" zu sehen. Darüber steht "CombiCard" und der Werbe-Claim: "Wir sind der Zukunft einen Schritt voraus."

Die kleine Genossenschaftsbank aus der Vorstadt organisierte 1998 die weltweit erste Präsentation einer Dual-Interface-Karte für den Einsatz unter Realbedingungen. Die Karte konnte per Magnetstreifen Geld abheben, per Kontakt-Chip Kleinbeträge bezahlen und Cola-Dosen aus Automaten ziehen sowie kontaktlos Arbeitszeit erfassen, die Parkgebühren direkt an der Schranke bezahlen und Türen zu gesicherten Bereichen öffnen. "Das war ein Riesending", erinnert sich Bade. Technische Weltspitze ist Stormarn nicht oft. Die Antwort auf seine Frage, warum Gemplus nicht an den Markt ging, murmelt der Banker unzufrieden vor sich hin: "In dieser Welt kann man halt viele Dinge nicht verstehen."

Der Erfinder zeigt sich bei Fragen über die erfolglose Koalition mit den Franzosen ausnahmsweise wenig gesprächig. Offenkundig ist: Die Jahre 1996 bis 2001 waren das Zeitfenster, in denen die Sache so richtig an Fahrt hätte gewinnen können. Offenbar stand einiges dagegen: Zum einen stieg bei Gemplus der Finanzinvestor Texas Pacific Group ein. Das Unternehmen wurde umstrukturiert und später mit einem anderen Hersteller fusioniert und in Gemalto umbenannt. Der Gründer Marc Lassus musste das Unternehmen im Rechtsstreit verlassen und verabschiedete sich gleich ganz aus Frankreich.

Krefts Einschätzung damals wie heute: "Damit hatten ich und die CombiCard bei Gemplus keinen Rückhalt mehr." Dennoch kam es mit verschiedenen Herstellern zu Lizenzverhandlungen. Und da wiederum spielte der kleine Erfinder Kreft offenbar nicht immer die Rolle, die seine kapitalstarken und auf internationalem Konzernparkett erfahrenen Partner von ihm erwarteten. Kreft bestand konsequent auf die durchaus üblichen, aber nicht immer durchsetzbaren drei Prozent Lizenzgebühren. Für die noch nicht etablierte Technik erschien das wiederum potenziellen Nutzern zu hoch - und Kreft hatte in der kleinen Branche den Ruf eines widerborstigen Verhandlers weg.

Es gab dennoch Kaufangebote für das Patent. Das höchste kam von Siemens: eine Million Euro. "Wer sich bei so einer Idee mit so einem Betrag abspeisen lässt, ist kein echter Erfinder", sagt der Erfinder heute. Zweifel sind aus Körpersprache und Mimik nicht lesbar. Das Ende vom Lied war dann allerdings: Keine Lizenz wurde verkauft. Das Patent blieb bei der Combicard Licence Marketing. Dafür überwarf sich Kreft mit dem eigenen Mutter-Konzern. In der deutsch-französischen GmbH kam es zu einer Blockadesituation. Denn die hatte neben Kreft noch einen zweiten, französischen Geschäftsführer, mit gleichen Entscheidungsrechten.

Die Stimmung in der kleinen Firma wurde immer schlechter. Offenbar wurde der großen Gemplus die Sache irgendwann zu anstrengend. Der französische Kollege wechselte auf die andere Seite des Rheins, und Kreft - wieder allein entscheidungsfähig - übertrug das Patent auf eine andere Gesellschaft. Die Combicard Licence Marketing GmbH war damit wertlos, aber das Patent wieder zu hundert Prozent beim Erfinder.

Die 6,3 Millionen Mark aus dem Verkauf der ADE waren derweil durch Reisen und Prototyp-Entwicklung und wohl auch einen aufwendigen Lebensstil aufgezehrt. Hans-Diedrich Kreft musste sich eingestehen: Er war am Ende seiner finanziellen Möglichkeiten. Das bekam auch einer der heutigen Gegner im Rechtsstreit mit. G&D schickte per E-Mail ein Kaufangebot für das Patent. 300 000 Euro. "Einen absoluten Witz" nennt Kreft das Angebot heute. Und es sei auch noch von jemandem gekommen, der mal zu ihm gesagt habe: "Bei Leuten wie Ihnen schieße ich mir den Weg frei." Kreft ist froh, dass seine Banker damals nicht einknickten und ihn nicht zwangen zu verkaufen. Er ließ die Mail unbeantwortet. Das war im Jahr 2002. Zu diesem Zeitpunkt trat Thomas Schaefer in die Geschichte des Patents ein.

Finanzierung, Runde 2

Schaefer hat die gleiche kompakte Statur wie Kreft. Er hat ebenfalls kurze, dichte Haare. Und er spricht mit exakt der gleichen norddeutschen Klangfarbe. Kreft und Schaefer sind Schulfreunde aus Reinbek bei Hamburg. Fußball gespielt und gesoffen hätten sie zusammen, erzählt Schaefer. "Und alles, was in der Jugend halt dazugehört." Heute würden sie weder Fußball spielen noch saufen. Heute sammelt Thomas Schaefer Geld, damit Kreft sein Recht an seiner Erfindung durchsetzen kann.

Nach dem Abitur ging Hans-Diedrich Kreft an die Uni. Sein Fußballkumpel ging zum Finanzamt, merkte jedoch bald, dass die Beamtenlaufbahn nichts für ihn war. Dem Medium Geld blieb Schaefer treu: Er wechselte in die Branche Finanzdienstleistungen und vertrieb unter anderem Risiko-Kapitalbeteiligungen. Genau das brauchte Kreft nach dem Zerwürfnis mit Gemplus nötiger denn je. 14 Jahre hatte er versucht, die Dual-Interface-Card zur Marktreife zu führen. Und jetzt musste er zusehen, wie der Markt tatsächlich nach den Alleskönner-Karten verlangte.

2003 kamen zum ersten Mal größere Stückzahlen in Umlauf, ohne dass er auch nur mit einem Cent davon profitiert hätte. Und Kreft merkte schnell, dass nun eine zweite Hauptrunde juristischer Auseinandersetzung anstand. Denn schriftliche Hinweise Krefts auf Verstoß gegen sein Patent beantworteten die Hersteller - in diesem Fall Philips - fortan mit Briefen wie diesem:

"Sehr geehrter Herr Kreft,

Ihren Hinweis auf eine Nutzung Ihres Patentes DE 3935364 C1 in unseren Chips weisen wir hiermit nachdrücklich zurück. Wir nutzen Ihr Patent nicht.

Wir machen Sie hiermit darauf aufmerksam, dass Ihre Behauptungen der Patentnutzung durch uns geschäftsschädigend sind und bereits zu besorgten Fragen unserer Abnehmer geführt haben. Sollte uns aus Ihrem Verhalten in dieser Sache Schaden entstehen, werden wir Sie persönlich dafür haftbar machen. Insbesondere untersagen wir Ihnen, bei Abnehmern von uns geschäftsschädigende Informationen zu verbreiten.

Hochachtungsvoll xyz"

Die Wette gilt

Neben Frisur, Statur und Akzent hat der Finanzdienstleister Schaefer mit Kreft noch etwas gemeinsam: einen leicht aggressiven Unterton, wenn er über Chip-Hersteller spricht. Dann benutzt Schaefer auch ähnliche Formulierungen. Zum Beispiel: "Kosten produzieren in der Hoffnung, dass uns die Luft ausgeht, das können die." Mit seinen Kontakten hat Schaefer seinem Freund Kreft Luft verschafft: rund eine Million Euro. Die Investoren sind Juristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und "einige Privatleute". Schaefer betont: "Denen geht es nicht nur ums Geld, sondern auch um ein Stück wirtschaftlicher Gerechtigkeit." Die Million ist im Grunde ein Wetteinsatz. Wetten, dass die Chip-Karten-Hersteller Kreft-Technik nutzen?

Die Rahmenbedingungen der Wette setzt das Patentrecht. Und das kennt für Fälle wie das Patent DE 3935364 C1 einen Satz, der für mittelständische Erfinder von Chip-Technik ungünstige Voraussetzungen schafft: "Den Nachweis der Patentnutzung muss der Patentinhaber führen." Das Wettbewerbsrecht spielt in Wettkonstellationen wie der vorliegenden ebenfalls den Herstellern in die Hände. Ein Patentinhaber kann nicht einfach die Schaltpläne von Chips anfordern, um zu schauen, ob die Schaltung eingebaut ist. Schaltpläne sind geschütztes Betriebsgeheimnis.

Das war die Ausgangssituation, als Kreft und Schaefer 2004 mit leerer Kriegskasse einen leeren GmbH-Mantel mit Namen Technische Beteiligungsgesellschaft Hanau kauften und das Patent dort einbrachten. Schaefer machte sich auf die Suche nach Investoren. Und Kreft suchte Menschen, die sich auf ein diffiziles Handwerk verstehen, das die Branche vornehm "Reverse Design" nennt. Umgangssprachlich: "einen Chip aufmachen".

Weltweit beherrscht nur eine Handvoll Firmen Chip-Analyse mit Reverse Design. Die bekommen ihre Aufträge in der Mehrzahl von den großen Chip-Herstellern der Welt, die Chips von den anderen großen Herstellern der Welt untersuchen lassen. Reverse-Designer gelten als ungefähr so gesprächig wie Geschmacksdesigner bei Coca-Cola.

Chip-Archäologie

Als Erstes trat Kreft an das bekannteste Unternehmen mit Sitz in Kanada heran. Die Geschäftsführung sagte zunächst mündlich zu. Als sie hörte, von wem die zu analysierenden Chips kamen, sagte sie wieder ab. Kreft wandte sich an eine Firma in Colorado, die darauf spezialisiert ist, Erfinder bei der Patentdurchsetzung zu unterstützen. Im Unterschied zu den Kanadiern wollten die Amerikaner, konnten aber nicht. Der Patentfall DE 3935364 C1 war technisch zu anspruchsvoll.

Immerhin bekam Kreft in Colorado den entscheidenden Hinweis. An der Universität St. Petersburg gebe es einen Mann, der früher für den KGB westliche Chips aufgemacht habe. Kreft reiste nach Russland und stellte erfreut fest: Der Mann und sein Team trauten sich den Auftrag nicht nur zu, er war auch um 80 Prozent günstiger als die westlichen Chip-Analysten. Der Mann hat sogar einen Klarnamen: Michailov. Den Vornamen kennt allerdings bis heute niemand im deutschen Team.

Reverse Design ist wie Archäologie. Die Forscher müssen Schicht für Schicht eines Chips abtragen und dabei höllisch aufpassen, dass darunter nichts kaputtgeht. Die Oberflächenschicht ist die schwie rigste. In sie sind Schutzmechanismen eingebaut, die den Chip zerstören sollen, falls ihn jemand aufmacht. Mehrere Monate arbeitete sich Michailov in seinem Labor durch die Schichten des hessischen Ver-kehrsverbund-Chips, starrte in sein Mikros kop und suchte unter Tausenden von Schaltkreisen nach demjenigen, der für die Entscheidung "Kontakt oder kontaktlos" verantwortlich war. Kreft saß daneben, gab Tipps und dokumentierte. Mehrere Dutzend Chip-Karten gingen drauf.

Das war kein finanzielles Problem, sondern ein logistisches. Chip-Karten-Hersteller geben Karten ungern in größeren Mengen ab - normalerweise aus Angst, von einem Reverse-Designer kopiert zu werden. In diesem Fall war der Hersteller bereits von Krefts Briefen vorgewarnt.

Die Anzahl der Karten reichte jedoch, die Schaltung zu identifizieren und "messtechnisch zu extrahieren". Kreft schwärmt von der "technischen Meisterleistung". Mit einem Gutachten eines Ex-KGB-Mannes wollte er dann aber doch nicht vor einem deutschen Gericht auflaufen. Gemeinsam mit Michailov reiste Hans-Diedrich Kreft nach Duisburg und beauftragte das Fraunhofer Institut für Mikroelektronische Schaltungen und Systeme, die Messung noch einmal durchzuführen.

Der Gruppenleiter multifunktionale Transpondersysteme des IMS baut hauptamtlich medizinisches Gerät aus Science-Fiction-Heften nach und heißt Gerd vom Bögel. Zurzeit arbeitet er an einer Art Mini-U-Boot für Blutbahnen, das - zum Beispiel in der Nähe des Herzens - den Blutdruck extrem genau messen kann. Messtechnische Gutachten schreibt vom Bögel "immer wieder nebenher". Das Gutachten zu Patent DE 3935364 C1 war für ihn "aus mikroelektronischer Sicht nichts wirklich Besonderes". Den schwierigen Part, das Auffinden und Ansteuern der Messpunkte, hatten die russischen Kollegen übernommen. In das Juristische hat vom Bögel sich "ein wenig hereinfinden müssen". Man merkt, dass ihn das Juristische nicht wahnsinnig interessiert. Man merkt auch, dass er zum Patent oder dem Erfinder keine emotionale Beziehung aufgebaut hat. Man merkt, dass ihn eigentlich nur eines interessiert: "Es gibt keinerlei Angriffspunkte für die Richtigkeit unserer messtechnischen Ergebnisse." Hier steht sein Ruf auf dem Spiel. Den Rest mögen bitte die Juristen unter sich ausmachen.

Der erste Chip ist immer der schwierigste

Der Anwalt, der den Fall DE 3935364 C1 im Interesse des Erfinders vertritt, hat immerhin zwei Semester Physik studiert. Christoph Eschke sieht aus, wie sich ein Süddeutscher einen hanseatischen Kaufmann im vorgerückten Alter vorstellt. Groß gewachsen, graue Schläfen, zurückgekämmtes Haar, feinrandige runde Brille. Und vornehme Zurückhaltung. An den Punkten der Geschichte, an denen sich Kreft in Rage redet, formuliert Eschke besonders präzise. Kreft nennt die Gegengutachten von G&D und NXP "vollkommen blödsinnig". Eschke korrigiert, dass es sich nicht um Gutachten, sondern um Schriftsätze von renommierten Anwälten handele, die von den Ingenieuren ihrer Mandanten fachlich eingearbeitet wurden. Dann fügt er hinzu, "dass diese Schriftsätze mangelnde technische Expertise durch Eloquenz auszugleichen suchen".

Wenn der Ex-Volksbanker Ingo Bade der "bestinformierte Laie" in Sachen DIC ist, dürfte der Wettbewerbsrechtler Christoph Eschke bei den bestinformierten Anwälten recht gut im Rennen liegen. Zwei Stunden nimmt er sich Zeit, die Argumentation "der Gegenseite" eloquent zu zerlegen. Und zu erklären, wie es jetzt mit der Geschichte des Patents DE 3935364 C1 weitergeht.

Der zuständige Richter in Düsseldorf hat jüngst einen unabhängigen Gutachter bestellt. Es ist ein Chip-Experte, der in vergleichbaren Verfahren schon zum Einsatz kam. Der Gutachter wird binnen drei bis vier Monaten ein Gutachten schreiben, das die technische Grundlage für die juristische Bewertung liefert. Das Urteil erwartet Anwalt Eschke "irgendwann im Frühsommer". Und dann? "Dann werden wir vermutlich als Sieger hervorgehen, und die Gegenseite wird vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen." Die Geschichte nimmt kein Ende. Und wird noch komplexer.

Denn selbst wenn Kreft gewinnt, sehen er und seine Investoren noch lange kein Geld. Das Urteil wäre nur gegen eine Sicherheitsleistung vollstreckbar. Das Gericht bestimmt die Höhe der Sicherheit. Aufgrund des hohen Streitwerts wird Krefts Beteiligungsgesellschaft sie aller Voraussicht nach nicht leisten können. Ein Schadenersatz wird ohnehin noch nicht fällig, weil zunächst nur ein Auskunftsanspruch eingeklagt wird. Aufgrund der Auskunft kann dann erst der Schadenersatz beziffert und gegebenenfalls eingeklagt werden. "All das wissen auch die Anwälte der Gegenseite", sagt Eschke.

Sollte Kreft durch alle Instanzen siegen, gilt für alle, die sein Patent verletzen, folgende Rechnung: Umsatz minus Personalkosten minus Materialwert gehen an den Erfinder. Ein Chip kostet ein bis zwei Euro. Eine Gewinnspanne von 50 Prozent gilt in der Branche als üblich. Das macht Pi mal Daumen 50 Cent bis ein Euro pro ausgelieferter Karte. Unklar ist, wie viele DICs heute weltweit im Umlauf sind. Hans-Diedrich Kreft stellt die Zahl 300 Millionen in den Raum, basierend auf Internet-Recherchen. Fest steht, dass die Zahl der Karten rapide wächst. Verkehrsbetriebe in Europa und Fernost mögen die Kombination aus Geldkarte und kontaktloser Kontrollkarte.

Der US-amerikanische Kreditkarten-Gigant Mastercard liefert seit einiger Zeit in hoher Stückzahl Karten mit sogenannter "Pay-Pass"-Funktion aus. Mit diesen Karten können Kleinbeträge unter zehn Dollar abgebucht werden, ohne dass der Pay-Pass aus dem Portemonnaie gefummelt werden muss. Die Royal Bank of Scotland ist vor Kurzem mit einem ähnlichen Produkt auf den britischen Markt gekommen. Und in Japan und Korea werden gerade erste Dual-Interface-Chips in Mobiltelefone eingebaut, die klassische Smart-Card-Funktionen übernehmen.

Abnehmer wie Mastercard müssen keine Regressansprüche fürchten. Sie sind von Chip- und Karten-Herstellern freigestellt. Unter den wenigen Experten im Fall wird allerdings die Frage gestellt, ob Philips beim Verkauf von NXP die neuen Eigentümer über die drohende Patentverletzung informiert hat. Falls nicht, droht erhebliche rechtliche Unbill. Zumindest die Hauptentscheidungsträger auf Herstellerseite sollten wissen, dass es juristisch nicht nur um Schadenersatz gehen muss. Patentverletzung ist strafbar. Wenn ein Vorstand entscheidet, ein Produkt auf den Markt zu bringen, das Patente verletzt, muss er persönlich dafür geradestehen.

Auf die Frage, wie weit er den Rechtsstreit führen möchte, antwortet Hans-Diedrich Kreft plötzlich ganz ruhig: "Für eine Einigung ist es jetzt zu spät. Ich werde mein Recht mit allen juristischen Mitteln und in allen Instanzen durchsetzen." Dann sagt er noch ruhiger: "Ich werde in allen Instanzen gewinnen." Sein Anwalt hört solche Sätze nicht so gern. Er ist der Meinung: "Ein Vergleich ist in solchen Fällen immer für alle Seiten der beste Weg." Und merkt noch an, dass in einem Verfahren alle Beweisfotos von den Chip-Analysen öffentlich werden. Sein hanseatisches Lächeln hat diesmal keine zurückhaltende Botschaft: Mit den Fotos kann jeder den Chip nachbauen.

Krefts Patent wird im Oktober 2010 seine Gültigkeit verlieren. Es ist keineswegs sicher, dass der Patentinhaber, zurzeit die Technische Beteiligungsgesellschaft Hanau, bis dahin einen Euro Schadenersatz auf dem Konto haben wird. "Na und?", sagt der Erfinder. "Die Ansprüche gelten rückwirkend." Kreft hält noch 40 Prozent der Anteile der Technischen Beteiligungsgesellschaft Hanau. 60 Prozent musste er abgeben, um Anwalts- und Gerichtskosten, Reverse Design und Gutachter zahlen zu können. Unter dem Strich gingen bis jetzt rund eine Million Euro für seinen Rechtsweg drauf.

Am Ende der Geschichte steht die Frage: Warum handeln sich große Unternehmen solchen Ärger wegen ein paar Cent Lizenzgebühren pro Chip ein? Kreft ist überzeugt: "Weil sie uns für zu blöd gehalten haben, die Chips so gut zu analysieren. Und in der Tat war das vor wenigen Jahren noch nicht möglich." Eschke formuliert wieder vorsichtiger: "Ein Gefühl der Unangreifbarkeit war da an verschiedenen Stellen wohl vorhanden."

Die Dreharbeiten für ein zweites Video aus dem I MS stehen demnächst an. Folge 2: der Infineon-Chip. Laut Kreft kam Michailov in St. Petersburg wieder zum gleichen Messergebnis. Die Vorbereitungen für eine Klage laufen. Kreft will sie bis Ende des Jahres einreichen. Als Nächstes will der Erfinder dann die Dual-Interface-Chips der Hersteller Thomson und Sony aufmachen. Er ist sicher, der Fachwelt bald neue Videos mit gleichem Messergebnis liefern zu können. Der erste Chip ist immer der schwierigste. Kreft sagt: " Jetzt wissen wir, wo wir suchen müssen." -


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