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brand eins 09/2007 - WAS UNTERNEHMERN NÜTZT
Was ist eigentlich ...: ... DAS MoMiG?
Einst gehörte sie zu Deutschlands Exportschlagern. Sie hat es sogar bis nach Kolumbien geschafft. Und 115 Jahre lang zäh durchgehalten. Doch jetzt wird die GmbH generalüberholt.
- Vor zwei Jahren las Nancy Kiesewetter in der "Bild"-Zeitung zum ersten Mal von der britischen Limited Company. Die Friseurin aus Magdeburg besuchte ein Seminar der Internetberatungsfirma Go Ahead. Keine zwei Tage werde es dauern, bis ihre Firma Haarspalterei mit dem Kürzel Ltd. ins Handelsregister eingetragen sei, und kosten werde es sie so gut wie nichts. Das hat Go Ahead versprochen. Im Mai 2006 unterschrieb die 27-Jährige den Vertrag.
Dass sie sich überhaupt für eine Limited entscheiden konnte, hat der Europäische Gerichtshof möglich gemacht. Im Jahr 2002 sprachen sich die Richter für die Freizügigkeit der Rechtsformen in Europa aus. "Wir haben in der EU seither einen Wettbewerb von 27 Gesellschaftsformen. Und die Limited ist der Gewinner", sagt Christoph Schalast, Professor für Wirtschaftsrecht an der Frankfurt School of Finance & Management. Es gibt Schätzungen, wonach mittlerweile bis zu 40 000 Limiteds in Deutschland arbeiten.
Verlierer ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die gute alte GmbH. Im Jahr 1892 rechtskräftig geworden, hat sie nach dem Zweiten Weltkrieg das deutsche Wirtschaftswunder angetrieben. Spätestens seit der Körperschaftssteuerreform von 1976 ist sie die beliebteste unternehmerische Rechtsform, steuerlich, vor allem aber, weil Unternehmer nur bis zur Höhe des Stammkapitals haften. Deshalb wurde sie in mehr als 20 Länder exportiert. Selbst in Kolumbien gibt es eine Verwandte der GmbH. Doch obwohl hierzulande noch rund eine Million GmbHs eingetragen sind, ist die Zahl der Gründungen laut Bundesanzeiger zwischen 2000 und 2005 von rund 70 000 auf 62 000 pro Jahr gesunken. Eine GmbH-Gründung ist kompliziert, dauert lange und ist für Einzelunternehmer wie die Friseurin Kiesewetter oft zu teuer. "Das hat man in Deutschland endlich begriffen", sagt Schalast.
Ein Gesetz ist in Arbeit. Zurzeit wird noch darüber gestritten, ob es die beschränkte Haftung wie bei der Limited auch zum Nulltarif geben soll.
Versuche, die GmbH für den Wettbewerb aufzupeppen, gab es schon 2003 und Mitte 2005 einen Gesetzentwurf von Rot-Grün, der nicht verabschiedet wurde. Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD sieht eine Reform des GmbH-Gesetzes vor. Im Mai 2007 stellte die Bundesregierung ihren Entwurf für das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" vor.
Damit werde die GmbH attraktiver, sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Und der Wissenschaftler Schalast nennt den Entwurf gar "eine Revolution, wenn er denn so verabschiedet wird". In diesem Falle könnte ein Gericht die Gesellschaft spätestens nach fünf Tagen eintragen. "Bislang hat das häufig mehrere Wochen gedauert", sagt Jan Wulfetange, Gesellschaftsrechtsexperte beim BDI.
Die Gründung einer GmbH wird stark vereinfacht. Das Mindestkapital soll von 25 000 auf 10 000 Euro sinken. GmbHs mit nur einem Geschäftsführer und höchstens drei Gesellschaftern, die ohne komplizierte Regelungen im Innenverhältnis auskommen, müssen nur noch eine Mustersatzung und einen Standardgesellschaftsvertrag ausfüllen, beglaubigen und eintragen lassen. Die teurere Beurkundung wird nur noch fällig, wenn sie den Gesellschaftsvertrag ändern wollen. Das kommt den Ein-Personen- oder Familiengesellschaften entgegen - im Handwerk vier von fünf Neugründungen, die fast immer auf Standardformulierungen zurückgreifen und trotzdem Berater und Notare bezahlen mussten. Gastronomiebetriebe müssen danach künftig nicht mehr auf Erlaubnis des Gesundheitsamtes warten, bis sie ihre GmbH eintragen lassen können.
Einfacher, schneller, billiger: Bislang kostete die Gründung einer GmbH 500 bis 800 Euro. Die neue GmbH ist schon für rund 250 Euro zu haben und damit durchaus konkurrenzfähig zur Limited: Die Gründung einer Limited kostet laut Go Ahead 260 Euro - allerdings empfehle sich die gleichzeitige Buchung eines Service-Paketes, sollte der Gründer kein eigenes "registered office" in England bereitstellen können. Dieses Service-Paket schlägt dann mit weiteren 260 Euro pro Jahr zu Buche und umfasst überlebensnotwendige Hilfen wie etwa eine Postweiterleitung.
Die Friseurin Kiesewetter wurde von der erneuten Rechnung über 260 Euro überrascht. "Wenn wir das nicht bezahlen", hat die Jungunternehmerin gelernt, "leiten die keine Post mehr weiter ans Companies House." Und "die Behörde mahnt nur ein Mal, wenn die Unterlagen nicht rechtzeitig dort eingereicht werden. Danach werden Gesellschaften von Amts wegen gelöscht", sagt Annika Böhm, Rechtsexpertin beim Deutschen Industrie-und Handelskammertag (DIHK). "Die Briten fackeln nicht so lange, bis sie die Gesellschaft löschen. Es kommt auf den Einzelfall an, ob sich die Limited als Gesellschaftsform für den Gründer anbietet. Aber auch bei zum Beispiel einem international agierenden IT-Dienstleister gilt: Die Vor- und Nachteile der Limited müssen im Detail geprüft werden."
Damit die GmbH im internationalen Wettbewerb bestehen kann, wie es Justizministerin Zypries anstrebt, soll nicht nur das Mindestkapital auf 10 000 Euro und damit in die Nähe des EU-Durchschnitts sinken. Zudem soll die GmbH ihren Verwaltungssitz künftig ins Ausland verlagern können. Zwar durften bislang ausländische Gesellschaften in Deutschland tätig werden. Deutsche mussten hingegen ihre heimische GmbH erst liquidieren, bevor sie im Ausland eine neue Gesellschaft gründeten. Bald können sie nach Frankreich ziehen und ihre GmbH mitnehmen.
Auch soll die GmbH weniger missbrauchsanfällig werden. So drohen Gesellschaftern und Geschäftsführern, die die Gesellschaft ausplündern oder die Insolvenz verschleppen, härtere Sanktionen; Gläubiger sind bei Zahlungsausfall besser geschützt. Nicht nur die Geschäftsführer, auch die Gesellschafter müssen einen Insolvenzantrag stellen. Neu ist auch eine Gesellschafterliste im Handelsregister, die betrügerische Absichten aushebeln soll.
Lobbyisten und Gesellschaftsrechtsexperten sind sich weitgehend einig, dass die GmbH-Reform die umfassendste seit 1892 ist. Doch die Ziele klingen immer noch wie in der Gründungszeit. So hatte sich der Deutsche Handelstag bei Reichskanzler Bismarck für eine kleine haftungsbeschränkte Gesellschaft neben der AG ausgesprochen: "Die ungemessene Vermehrung der britischen Limited Companies und deren Ausdehnung auf Geschäfte vom kleinsten Umfange dürfte als Beweis für die Notwendigkeit solcher Gesellschaftsformen unabweisbar sein."
Nur Motivation statt Eigenkapital? Die meisten Gründer geben bald auf
Strittig ist die geplante Einführung der Unternehmergesellschaft (UG), der sogenannten "Mini-GmbH", mit der Gründer schon ab einem Euro in den Genuss der beschränkten Haftung kämen. 1892 wollte der Reichstagsabgeordnete Wilhelm von Oechelhäuser mit einem Stammkapital von 20 000 Reichsmark verhüten, dass "Gesellschaften ohne jedes greifbare Vermögen zur Entstehung gelangen". Die GmbH-Novelle von 1980 setzte das Stammkapital von 20 000 auf 50 000 D-Mark hoch.
An diesem Punkt scheiden sich die Experten. Beschränkte Haftung dürfe es nicht zum Nulltarif geben, sagen die einen, schließlich besteche die GmbH mit einer EU-weit vorbildlich niedrigen Insolvenzquote von 2,5 Prozent. Wozu brauchen kleine Dienstleistungsbetriebe 10 000 Euro, fragen die anderen. Die Mini-GmbH sei nicht kreditwürdig, sagen die einen. Den Banken reiche das Eigenkapital so oder so nicht, sie verlangten ohnehin zusätzliche Sicherheiten, sagen die anderen.
Erfahrungen im Ausland sprechen für die Argumente der Mini-GmbH-Gegner. Nachdem Frankreich im Jahr 2004 das Mindestkapital für die der GmbH ähnliche SARL von 7500 Euro auf null gesenkt hatte, verfügt jede zweite Neugründung über weniger als 1000 Euro Eigenkapital. In Großbritannien haben drei von vier Limiteds ein Nennkapital von 100 Pfund. Zu wenig zum Überleben, fand Wulf Goette, Vorsitzender des Zweiten Zivilsenats am Bundesgerichtshof, im Fachblatt "Status Recht". "Innerhalb eines Jahres dürfte mehr als die Hälfte der Gründer wieder aufgeben", bestätigt der Gesellschaftsrechtler Wilhelm Niemeier in der "Zeitschrift für Wirtschaftsrecht". Laut Statistischem Bundesamt wurden 2007 im ersten Quartal 556 Limiteds gegründet, 200 bis 300 wieder gelöscht. Die Insolvenzquote werde mit der Unternehmergesellschaft steigen, glaubt Niemeier.
Abfedern will die Bundesregierung die Gefahr durch die Vorschrift, dass Gründer einer Mini-GmbH jedes Jahr ein Viertel ihres Gewinns zur Seite legen und ansparen müssen, bis sie 10 000 Euro zusammen haben. Dann können sie die Mini-GmbH in eine GmbH umwandeln. "Ansparen ist eine geniale Idee", findet Befürworter Schalast. "Viele Mini-GmbHs werden nie Gewinn machen", entgegnet BDI-Sprecher Wulfetange. Er fordert feste Ansparfristen und danach eine Kapitalerhöhung. "Ohne zusätzliche Sicherheiten werden Gläubiger wohl kaum Geschäfte mit einer Mini-GmbH machen", sagt Goette.
Ob das MoMiG mit oder ohne Mini-GmbH kommt, entscheidet der Bundestag im Herbst. Der Bundesrat hat sich schon mit dem Entwurf befasst. Anfang November könnte das Gesetz beschlossen sein, Anfang 2008 könnte es in Kraft treten.
Auf der Homepage von Go Ahead ("Eine Limited-Gründung ist das normalste auf der Welt") wirbt Nancy Kiesewetter noch immer mit ihrem Foto für die Limited. "Mir gefällt sie so gut, dass ich sie Geschäftspartnern und Freunden weiterempfehle", steht da. Und dass sie angeblich schon nach einer Woche mit ihrem Salon habe loslegen können. Dabei sagt sie selbst, dass "es mehrere Wochen gedauert" habe.
Nach alldem will Nancy Kiesewetter ihre Limited wieder abmelden: "Ich würde mich auf jeden Fall für eine Mini-GmbH entscheiden." -
