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brand eins 03/2007 - WAS UNTERNEHMERN NÜTZT
Was ist eigentlich ...: ... EINE PARTNERSCHAFTS-GESELLSCHAFT?
Eine Rechtsform, die Freiberuflern hilft, gemeinsam zu arbeiten.
- Nicht ihr privates Glück hatten sie im Sinn, als sie sich vor vier Jahren ins Partnerschaftsregister eintrugen. Francisca Martín und ihrem Mann Roman Ruska ging es ums Geschäft. Sie haben eine kleine florierende Design-Agentur mit drei Angestellten. Warum eine Partnerschaftsgesellschaft und keine GmbH oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)? Bei der Partnerschaftsgesellschaft haftet nur der Partner für berufliche Fehler, der sie zu verantworten hat. Und die Kosten für Gründung und laufendes Geschäft sind deutlich geringer als bei einer GmbH. "Für unsere kleine Firma ist es ein großer Vorteil, dass wir keine aufwendige Bilanzrechnung aufstellen müssen, die Buchhaltung selbst machen und so den Steuerberater sparen", sagt Ruska.
Trotz dieser handfesten Vorteile ist die Partnerschaftsgesellschaft relativ unbekannt. Im Berliner Partnerschaftsregister sind zurzeit nur rund 300 Firmen eingetragen, und auch die Kunden der Partner Ruska und Martín fragen oft nach, was eine Partnerschaftsgesellschaft eigentlich ist.
Als der Bundestag 1994 das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz erließ, wollte er die Zusammenarbeit von Freiberuflern erleichtern. Dank der neuen Rechtsform können beispielsweise Hebammen, Ärzte, Anwälte, Lotsen, Berater oder Dolmetscher unter einem Firmennamen mit ihren Kollegen kooperieren, ohne den Kopf für mögliche Fehler anderer hinhalten zu müssen. Außerdem können sich unterschiedliche Berufsgruppen zusammenschließen und mit ihrer Firma verschiedenste Leistungen anbieten.
Welche Vor- oder Nachteile eine Partnerschaftsgesellschaft sonst noch bringt, wird im Vergleich mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der GmbH deutlich. So ist es ein besonderes Privileg des Freiberuflers, dass er keine Gewerbesteuer zahlen muss. Wenn er eine GmbH gründet, verliert er es. Bei einer Partnerschaftsgesellschaft hingegen bleibt es bestehen. Auch eine doppelte Besteuerung ihrer Einnahmen müssen Freiberufler in Partnerschaftsgesellschaften nicht befürchten. Anders als eine GmbH muss eine Partnerschaftsgesellschaft ihr Einkommen nicht versteuern, also keine Körperschaftssteuer zahlen. Jeder Partner bekommt die Gewinne zugeteilt, die er erwirtschaftet hat, und versteuert sie als eigenes Einkommen. Und auch bei der Umsatzsteuer macht das Finanzamt einen Unterschied zwischen der GmbH und der Partnerschaftsgesellschaft. Die GmbH zahlt vorab, die Partnerschaftsgesellschaft erst, wennihr Kunde die Rechnung beglichen hat. Arno Metzler, Geschäftsführer des Bundesverbandes Freier Berufe (BFB) sieht allerdings auch Nachteile gegenüber der GmbH: "In einer GmbH kann sich ein Gesellschafter selbst einstellen und sich dann Gehalt zahlen. Durch geschickte Bilanzierung können viele die zusätzlichen Kosten der Gewerbesteuer wieder ausgleichen."
Bei der Gründung haben es Partnerschaftsgesellschaften hingegen leichter als GmbHs. Für eine GmbH brauchen Gesellschafter 25 000 Euro Einlage, für eine Partnerschaftsgesellschaft keinen Cent. "Die Gründungskosten der GmbH betragen mindestens 1500 Euro, die der Partnerschaftsgesellschaft 500 Euro", sagt Willi Oberlander, Geschäftsführer des Instituts für Freie Berufe in Nürnberg. Bei Partnerschaftsgesellschaften mit komplizierten Verträgen und vielen Partnern wird es jedoch teurer.
Wenn alles glatt läuft, ist der Arbeitsaufwand bei der Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft gering. Allerdings weiß nicht jede Behörde etwas mit Anträgen und Fragen der Existenzgründer anzufangen. Das ist zwar gelegentlich anstrengend, aber kein Grund zur Verzweiflung. Empfehlenswert ist deshalb ein erfahrener Anwalt. "Wir haben einen Partnerschaftsgesellschaftsvertrag aus dem Internet heruntergeladen, und unser Anwalt hat ihn überarbeitet", sagt Ruska. Er und seine Frau haben den Vertrag unterschrieben, und ihr Notar hat die Anmeldung beim Partnerschaftsregister bestätigt. Ganz einfach.
Dennoch hat Oberlander die Erfahrung gemacht, dass viele Freiberufler diesen Aufwand und die Kosten scheuen. Die GbR scheint manchen die einfachere Gesellschaftsform zu sein. Sie entsteht schon durch bloße Zusammenarbeit oder ein gemeinsames Büro. Verträge oder ein Eintrag ins Handelsregister sind nicht notwendig. Deshalb wissen Freiberufler gelegentlich nicht einmal, dass sie Gesellschafter einer GbR sind.
Ein Nachteil der GbR ist jedoch, dass der Firmenname, solange er nicht freiwillig ins Handelsregister eingetragen wird, ungeschützt ist. Bei einer Partnerschaftsgesellschaft kann er über Generationen weitergegeben werden, wenn er den Regeln des Registergerichts entspricht. Nach dem Gesetz setzt er sich aus drei Teilen zusammen: dem Namen eines oder mehrerer Partner, die Bezeichnung aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe und dem Zusatz "und Partner" oder "Partnerschaft". "Es gibt jedoch manchmal einen gewissen Spielraum bei der Namenswahl", sagt Martin Wendel, Gründungsberater am Institut für Freie Berufe. "Gemeinsam mit dem zuständigen Beamten beim Registergericht können Gründer mögliche Firmennamen prüfen."
Um Klarheit über die Gesellschaftsform einer Firma zu geben, ist der Zusatz "und Partner" seit 1995 für die Namen von Partnerschaftsgesellschaften reserviert. Einige Anwälte weisen jedoch schon seit Jahrzehnten im Namen ihrer GbR auf Partner hin. Damit sie ihren eingeführten Namen auch nach 1995 weiter auf ihr Briefpapier drucken durften, hat der Gesetzgeber für sie eine Sonderregelung geschaffen. Hinter den Zusatz "und Partner" müssen sie nun immer ihre tatsächliche Gesellschaftsform schreiben. Nach 1995 gegründete GbRs, die zeigen wollen, dass sich mehrere Gesellschafter hinter ihrem Namen verbergen, müssen sich nun mit einem "und Kollegen" zufriedengeben.
Ein Partner muss nur für die eigenen Fehler haften
Bezogen auf die Haftung ähneln sich GbR und Partnerschaftsgesellschaft. Bei der GbR haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Wenn es Zweck der GbR ist, die Büroräume zu teilen, müssen alle für die Mietzahlungen geradestehen. Haben sich jedoch Architekten zusammengetan, um effektiver arbeiten zu können, so haftet jeder Einzelne für die Konstruktionsmängel an Häusern, die seine Kollegen entworfen haben. "Für Gesellschafter, die nachträglich in eine GbR einsteigen, ist es ein besonderes Problem, dass sie auch voll für die Altschulden der Firma haften", sagt Wendel. "Das macht Partnerschaftsgesellschaften natürlich attraktiver."
In einer Partnerschaftsgesellschaft haften zwar auch alle Partner für alle Verbindlichkeiten der Partnerschaftsgesellschaft. Das sind beispielsweise Miete, gemeinsame Telefonkosten oder die Rechnung für neue Firmencomputer. Hat ein Partner jedoch im Namen der Gesellschaft einen Auftrag an Land gezogen, einen handwerklichen Fehler gemacht und wird verklagt, kann der Gläubiger bei den Partnern kein Geld eintreiben. Nur der Projektverantwortliche haftet mit seinem privaten Vermögen.
Bei einer GmbH hingegen bleibt den Kunden nur das Firmenvermögen als Sicherheit. "Die Tatsache, dass Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften müssen, ist für viele Existenzgründer immer noch das wichtigste Argument", so Oberlander. Weil sich die gesetzlichen Bestimmungen gelockert haben, können mittlerweile auch Angehörige freier Berufe wie Rechtsanwälte und Ingenieure GmbHs gründen.
"Bei Anwälten sieht man immer häufiger, dass sie GmbHs gründen", so Metzler vom BFB. Besonders bei großen Kanzleien mit Wirtschaftsmandanten und vielen Standorten werde diese Gesellschaftsform dank weitgehender Haftungsbegrenzung häufig als attraktiver als eine Partnerschaftsgesellschaft angesehen. Viele Freiberufler misstrauen der Haftungsbegrenzung der Partnerschaftsgesellschaft im Ernstfall. Auch die Entscheidungsfindung mit mehreren gleichberechtigten Partnern kann schwierig werden. "Die Partnerschaftsgesellschaft ist zwar ein gutes Instrument, um die Zusammenarbeit zu regeln, aber nicht das einzige", sagt Metzler. Für ihn liegt die größte Leistung der Partnerschaftsgesellschaft jedoch nicht in ihrer Organisationsform. "Erst durch die Einführung dieser Gesellschaftsform und der Festlegung des Kreises der Berechtigten wurde 1998 positiv im Gesetz definiert, was freie Berufe sind. Das war für uns politisch unglaublich wichtig." -
