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brand eins 09/2006 - WAS UNTERNEHMERN NÜTZT

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Was ist eigentlich - ... EIN FREIER BERUF?

Ein Privileg.

Und eine Verpflichtung.

Alles Weitere regelt das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz.

Marc Aurels Ratschlag mutet heutzutage anachronistisch an: „Die Kunst, die du gelernt hast, behalte lieb, und bei ihr suche deine Ruhe. Den Rest deines Lebens durchwandere wie einer, der alles von ganzem Herzen den Göttern überlassen hat, keines Menschen Herr, keines Menschen Sklave." Eine solche Haltung können sich nicht einmal mehr Beamte leisten.

Und doch drückt sich in dem 2000 Jahre alten Credo immer noch der Geist der freien Berufe aus. Vermutlich geht der Begriff tatsächlich auf das antike Rom zurück. Der Bundesverband der Freien Berufe erforscht derzeit seine genaue Herkunft. Er hängt mit der Idee vom freien Bürger und der freien Künste zusammen. Diese sieben freien Künste, „artes liberales", zu denen etwa die Geometrie und die Rhetorik gehörten, machten die Bildung des freien Bürgers aus, der sich nicht um seinen Lebensunterhalt sorgen musste. Die Freiheit erlangen konnten im antiken Rom auch Sklaven, die Krankheiten heilten und so dem Wohl der Menschen dienten. Den Lohn für diese Arbeit durften sie behalten.

Damit sind die wesentlichen Charakteristika der freien Berufe beisammen: am Allgemeinwohl orientiert, eigenverantwortlich und unabhängig. Die offizielle Definition im sogenannten Partnerschaftsgesellschaftsgesetz lautet: „Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt." Profitstreben liegt dem idealen Freiberufler also fern, er stellt seine Kunst in den Dienst der Gesellschaft und erhält dafür ein angemessenes Honorar. Die klassischen freien Berufe Arzt, Jurist, Architekt und Künstler entstanden im Mittelalter. Heute gehören weit mehr als 140 Berufe dazu. In Deutschland sind rund 881600 Freiberufler selbstständig tätig, sie beschäftigen mehr als 2,8 Millionen Mitarbeiter und erwirtschaften ungefähr neun Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Zu den Freiberuflern zählen entgegen dem Sprachgebrauch auch Anwälte und Ingenieure im Angestelltenverhältnis. Sie tauchten in den meisten Statistiken jedoch nicht auf und verstünden sich selbst auch nicht als Freiberufler, sagt Marcus Kuhlmann, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BfB). Der Verband vertritt die Interessen der selbstständigen Freiberufler.

Ein freier Mitarbeiter ist dagegen nicht zwingend auch ein Freiberufler. Freie Mitarbeit bezeichnet lediglich die Art des Beschäftigungsverhältnisses, es kann sich also auch um eine gewerbliche Tätigkeit handeln.

Eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung als Freiberufler ist eine aufgrund eigener Fachkenntnisse leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit. Zu den klassischen freien Berufen zählen erstens Heilberufe. Das sind neben Ärzten zum Beispiel Heilmasseure, Krankengymnasten und Hebammen. Zweitens rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe wie Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Drittens technische und naturwissenschaftliche Berufe, also etwa Architekten, Lotsen und Sachverständige. Viertens künstlerische, publizistische und pädagogische Berufe. Zu dieser Gruppe gehören etwa Journalisten, Dolmetscher, bildende Künstler und Erzieher.

Außerhalb dieser Kategorien gibt es viele weitere freie Berufe, vom Aushilfsmusiker über den Blutgruppengutachter bis hin zum Trauerredner - die Liste ist offen. Welcher neue Beruf hinzukommt, entscheidet die Rechtsprechung im Einzelfall. Demnach ist zum Beispiel ein Zauberer Freiberufler, ein Stuntman nicht.

Die Zahl der selbstständigen Freiberufler wächst seit Jahren kontinuierlich. Zum einen, weil neue Arbeitsfelder für Freiberufler entstanden sind, etwa für Berater aller Art. Außerdem ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze in den vergangenen Jahren gesunken. Der Verbandsvertreter Kuhlmann ist der Ansicht, dass sich ein Teil der Freiberufler aus der Not heraus selbstständig gemacht hat. „Gerade im Kulturbereich gibt es einige nicht tragfähige Existenzgründungen. Wir sehen das daran, dass gerade in dem Bereich die Durchschnittseinkommen gesunken sind." Freiheit heißt: keine Gewerbesteuer bezahlen zu müssen Prinzipiell ist der freie Beruf ein privilegierter Beruf. So müssen Freiberufler, die eine Existenz gründen, im Gegensatz zu anderen Selbstständigen kein Gewerbe anmelden. Sie müssen derzeit weder Gewerbesteuer noch Beiträge an die Industrie- und Handelskammern zahlen, ja noch nicht einmal Buch rühren. Und sie können eine Partnerschaftsgesellschaft gründen; eine Gesellschaftsform, die 1994 eigens für Freiberufler eingeführt wurde. Der entscheidende Vorteil ist, dass bei Fehlern nur der jeweils verantwortliche Partner haftet.

Dass Freiberufler keine Gewerbesteuer an die Gemeinden zahlen, wird unter anderem damit begründet, dass sie besonders viel in ihre Ausbildung investieren - ein Arzt muss drei Staatsexamen bestehen, ein Imbissbudenbesitzer braucht noch nicht einmal einen Schulabschluss. Außerdem nutzten Freiberufler die Infrastruktur der Gemeinden nicht in dem Maße, wie Gewerbetreibende, so ein weiteres Argument.

Dennoch diskutieren Politiker immer wieder, ob und wie Freiberufler sich stärker an der Finanzierung der Kommunen beteiligen könnten. Grundsätzlich lehne das der Verband nicht ab, sagt Kuhlmann. „Aber nicht über die Gewerbesteuer. Weil es schlicht keine gewerblichen Tätigkeiten sind." Freiheit heißt nicht: dass Ärzte oder Anwälte freiwillig auf Pfründe verzichten Markus Zwick, der über dieses Thema im Statistischen Bundesamt promoviert, vermutet profanere Motive. Er hat herausgefunden, dass eine Einbeziehung der freien Berufe - vom geltenden Steuerrecht ausgehend - deren Nettoeinkommen lediglich geringfügig senken würde. „Die Höhe der Belastung rechtfertigt die deutliche Ablehnung der Kammern und Verbände jedenfalls nicht" , sagt er. „Hier geht es vermutlich vor allem darum, die zurzeit gegenüber den Gewerbetreibenden bevorzugte Stellung auch künftig zu sichern." Die bevorzugte Stellung mancher Freiberufler kritisiert man auch in Brüssel. Die Europäische Kommission hat in ihrem Bericht über den Wettbewerb in den freien Berufen 2004 moniert, dass diese in Deutschland zu stark reglementiert seien. Etwa bei der Zulassung zu Berufen und Honorarordnungen insbesondere für die Kammerberufe Ärzte, Juristen und Architekten. Die Kommission sieht darin Wettbewerbshindernisse.

Claudia Dittberner, BfB-Geschäftsführerin und für Europapolitik in ihrem Verband zuständig, bezeichnet die Regularien dagegen als „Verbraucherschutz: Wenn jemand Zahnschmerzen hat und eine Wurzelbehandlung braucht, dann soll er nicht erst verschiedene Preise vergleichen oder aushandeln müssen." Die Zwitterstellung dieser Berufe rechtfertige die Reglementierung: einerseits Marktteilnehmer, andererseits im Interesse des Gemeinwohls handelnd.

So übernimmt, in Marc Aurels Worten, der Staat in gewisser Weise die Rolle der Götter, denen der freie Bürger alles überlassen soll.


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